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DirtyOlli

Sheriff
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Everything posted by DirtyOlli

  1. Wenn du "dem Staat" und "der Polizei" objektiv und unvoreingenommen gegenüberstehen würdest, könntest du selbst erkennen, dass dieser Spruch totaler Quark ist. Ein Beamter trifft eine Maßnahme, weil er sie für rechtmäßig hält; er trifft sie nicht, wenn er sie für unrechtmäßig hält. Und deshalb wird sich kein Beamter von Zuschauern reinreden lassen. Ich würde zu gerne eine Konfrontation zwischen dir und einem konsequenten Beamten erleben. Ich weiss zwar, dass du gefesselt am Boden liegend den Kollegen zubrüllst, das alles unrechtmäßig bzw. Polizeigewalt sei - aber das Bild, wenn du nutzlos tobend, schreiend, Gift und Galle spuckend zum Gefangenenbulli verfrachtet und weggesperrt wirst, ohne von einem Beamten auch nur ansatzweise beachtet zu werden, hätte etwas.... Und komm mir jetzt nicht mit "hätte, wäre, wenn" - WENN du auf den Beamten gehört hättest, WÄRE er nicht gezwungen gewesen, dich wegzusperren. Pedro HÄTTE nach Hause gehen können... Erwartende Grüße Olli
  2. Vielleicht hilft diese Seite ein wenig (auch wenn sie für die Hardcore-Abstreiter zu polizeifreundlich sein wird): http://kggp.de/Blogosphere/kggp-classic/2014/07/08/wir-basteln-uns-einen-polizeiskandal-netter-versuch/ Ich empfehle den einschlägigen "Polizei-ist-böse"-Membern übrigens, mal in den Blogs zu stöbern... Hoffende Grüße Olli
  3. Zuviel der Ehre... Ich meinte es viel, viel kleiner. Zum Beispiel ist das, was ich als rechtmäßig und notwendig erachte in den Augen anderer Polizeigewalt. Oder die Überschreitung, die für den Staat ein Fahrverbot rechtfertigt, ist für einen Verkehrsteilnehmer eine Lappalie. Wenn mir jemand tatsächlich so eine Antwort gibt, ohne "äääh", und ohne dass es gekünstelt klingt, hat derjenige meinen Respekt. Und das ist nicht ironisch gemeint. Allerdings lasse ich ihn nicht weiterfahren, ohne dass die 30 zuviel geahndet werden. Staunende Grüße Olli
  4. Ich hatte es (glaube ich) schon mal erwähnt: Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur Standpunkte, die die Wahrnehmung beeinflussen. Frage mal zwei Leute, die den gleichen Sachverhalt beobachtet haben, aber eine unterschiedliche politische Meinung (oder Glauben, oder Ernährungsphilosophie, oder Ausbildung, oder Schulbildung, oder Geschlecht, oder, oder, oder) haben. Du wirst unterschiedliche Darstellungen zu hören bekommen. Und der SV, den Blaulicht beschreibt - ja, solche SV, die hab ich auch schon oft erlebt. Großes Getöse, Hinweis auf diverse Anwälte und dass man ja Jura studiert und meine Maßnahme rechtswidrig wäre - und dann wundern, wenn wenn die Maßnahme, wie angekündigt, durchgesetzt wird. Soooo unwahrscheinlich, wie behauptet, ist der von Blaulicht beschriebene SV dann wohl doch nicht. standhafte Grüße Olli
  5. Von meiner Seite Zustimmung. Aber (ganz großes Aber!): Es ist für einen Unbeteiligten unmöglich festzustellen, ob der Angriff rechtswidrig ist. Wenn sich schon Gerichte damit schwertun, die alle Fakten ein halbes Jahr lang am grünen Tisch abwägen, wie soll ein Unbeteiligter, der nur einen Bruchteil weiss, rechtssicher entscheiden? Deshalb ist Punkt 1 aus meiner Sicht höchst hypothetisch. Und wie die anderen Kollegen schon schrieben: Die anderen am Einsatz beteiligten Kollegen sind mit Sicherheit Willens und in der Lage, rechtswidrige Angriffe zu erkennen, zu verhindern, zu unterbinden oder zu verfolgen. Früher gab es ein "Empfangskommittee" für Personen, die in Gewahrsam genommen wurden... Das ist (gottseidank) lange vorbei. Und jetzt versetze dich bitte einmal in einen Beamten, der eine Maßnahme gegen jemanden trifft. Er wird von Kollegen, von Passanten und von Angehörigen des Betroffenen ganz genau beäugt. Er wird gefilmt (mit und ohne Ton), es wird nur Ton mitgeschnitten (Stichwort "Coprecorder"), es werden SMS und Whatsappnachrichten verschickt. Glaubst du ernsthaft, dass du trotz dieser Überwachung / Kontrolle auch nur ansatzweise daran denkst "Dem zeig ichs jetzt aber, scheiss auf die Kameras!" ? Du denkst wahrscheinlich höchstens (eigene Erfahrung) "Mein Gott, ich fasse ihn schon ganz sanft an, wahrscheinlich gibts wieder massenweise Stellungnahmen". Dazu siehe Punkt 1, rein theorethisch ja, aber in den meisten Fällen wird auch dies hypothetisch sein. Gerichte gehen nicht davon aus, dass grundsätzlich alle staatlichen Maßnahmen rechtswidrig sind. Auch bei Gericht gibt es den gesunden Menschenverstand, der dazu führen kann, dass der Nothelfer selber Täter wird - spätestens, wenn der Nothelfer erklären muss, warum er bei völlig unzureichender Faktenlage gegen Beamte tätlich geworden ist oder bei ausreichender Faktenlage auch dem Nothelfer hätte klar sein müssen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Auch hier stimme ich dir grundsätzlich zu. Hier ist die Frage, aus wessen Sicht die Situation fragwürdig sein muss. Frage z. B. mal einen Linksextremen, ob seine Personalien nach Sachbeschädigungen festgestellt werden dürfen. Oder frage einen illegal Aufhältigen, ob er in Abschiebehaft genommen werden darf. Oder frage einen vermutlichen Sexualtäter, ob er damit einverstanden ist, dass seine Personalien und seine Vergehen im Laufe der Festnahme an eine Person weitergegeben werden, die die Beamten fragt "Was machen sie da, dürfen sie den mitnehmen?" In allen drei von dir aufgeführten Punkten ist der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend. Vor 30 Jahren konnte sich niemand vorstellen, dass mit einer Plastikkarte Geld aus einem Blechkasten holen kann, vor 20 Jahren hätte niemand gedacht, dass man Bilder nicht nur auf Magnetbändern festhalten kann. Alles ist einem ständigen Wandel unterworfen - das geht los beim Begriff "Gewalt", den das BVerfG nach der Startbahn West ganz anders definierte als vorher, und hört bei der Streichung des Gewehres aus der Waffenliste des PolG noch lange nicht auf. Ich persönlich bin heilfroh über die Freiheiten, die wir hier in Deutschland haben; und ich bin auch froh, dass diese Freiheiten (die im Laufe der Jahre immer mehr ausgeweitet wurden) für alle gelten. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass diese Freiheiten da ihre Grenzen finden, wo die elementaren Rechte anderer verletzt werden. Das bedeutet für mich: "Mein" Gefangener, den ich ins PG einliefere, wird nicht (wie früher) verkloppt. Der Unbeteiligte, der meine Maßnahme stört, kann nach Abschluß meiner Maßnahme gerne mit mir reden - aber nicht während meiner Maßnahme. Ich muss den schwarz vermummten Mob, der mir gerade Steine auf den Helm wirft und mich augenscheinlich gerade am liebsten töten will, weiterziehen lassen, weil es eine politische Demonstration ist. Und so weiter und so weiter. "Die Gesellschaft" sollte, entgegen aller anderslautenden Unkenrufe zum Trotz endlich lernen, dass Deutschland kein Polizeistaat ist und das Recht jedem dient. Wie sonst kann ein Feldhamster, der von 3 Leuten für schützenswert gehalten wird, den Bau einer Brücke verhindern, die von 30.000 Anwohnern herbeigesehnt wird? Glaubende Grüße Olli
  6. Ich war auf der Baumschule... Da wurde gegen Borkenkäfer geimpft, aber wirklich was gelernt hab ich nicht. Gibst du Nachhilfe? Mir fehlt nämlich noch das erste Brats-Examen. Grübelnde Grüße Olli
  7. Holy couch! Das würde ja bedeuten, dass einige der hier schreibenden Polizisten keine Einzelfälle sind . Mein Gott! Ich meine natürlich "Mein Sofa"! Er hats gemerkt!!! Und wenn du jetzt noch zu der Erkenntnis gelangst, dass Mindermeinungen Mindermeinungen sind, weil nur wenige diesen Standpunkt vertreten, damit also "die Mehrheit" quasi-recht hat, bist du auf einem guten Weg. Bei der "Gewahrsamsexklave beim usw." geht es darum, ob eine Gewahrsamsexklave gemäß der §§ 242 ff. auch besteht, wenn der Jugendliche vermindert schuldfähig ist, mithin also eventuell gar nicht weiss, ob er gerade den Gewahrsam bricht, der als Exklave auch ohne Wissen des Opfers.... Egal, ist genauso zum Thema passend wie die Sache mit dem Irrtum. Abgebrochene Grüße Olli
  8. Das lustige Kerlchen bin ich eigentlich immer... Der Nick hat nur indirekt mit Mr. Callahan zu tun. Das "Dirty" stammt noch aus der Zeit, als ich mein Mopped oft meistens selten fast nie geputzt habe... Und irgendjemand hat dann die vorhandene Reinigungsmotivation mit meinem Beruf gemischt. Und (ich glaube, ich habe es schon mal gepostet), für mich gilt immer die Waldformel. Ausnahmslos. Für alle. Schwammschwingende Grüße Olli
  9. Guter Anfang. In der nächsten Stufe entfernen wir die Ironie, und danach lesen wir das ganze noch mal. Und schon passt alles. Ob du es glaubst oder nicht: So ziemlich jedem Kollegen, den ich kenne, geht dein "Anspruch auf Auskunft" komplett am Allerwertesten vorbei. Und deine "Putativnothilfe" ist zunächst ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der entsprechend verhackstückt wird. Aaaaaah ja... Ich kann mich an eine "Gewahrsamsexklave beim vermindert schuldfähigen Jugendlichen" erinnern. Die hat sich (laut meinem Dozenten damals) auch durchgesetzt. Ist das sowas ähnliches wie deine Schuldtheorie? Verwirrte Grüße Olli
  10. Passt quasi ins Thema: http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/biene-fliegt-auge-unfall-hemmingen-drei-autos-beschaedigt-zr-3583853.html Errichtet Bienenzäune an den Straßen! Nein, bessere Idee: Kreuzigt den Imker! Nein, noch bessere Idee: Verbietet Bienen! Sofort! Sie verursachen Unfälle! Gestreifte Grüße Olli
  11. Ich verstehe, was Du meinst. Zu meinem großen Glück bin ich mit Polizisten wie Blaulicht, Bluey oder DirtyOlli sehr selten konfrontiert. Herzliche Grüße, Pedro. Möööp.... das war der Zonk. "Ich verstehe, was Du meinst." - Genau das hast Du nicht getan.... Belustigte Grüße Olli
  12. Ääääh - nein. Meine rechtliche Bewertung führt zu der Maßnahme, die der Betroffene zu erdulden hat. Du weißt schon, daß grundsätzlich nicht in jedem Fall bedeutet? Und wenn Du hier mitgelesen hast, dürften Dir so einige Fälle nicht entgangen sein, die in aller Deutlichkeit zeigen, was die Polizei von Rechtsstaatlichkeit hält. Von den Kommentaren einzelner Polizisten hier im RF mal ganz zu schweigen. Na und? Vor Ort entscheidet der Beamte. Der zieht seine Maßnahme durch, weil er sie für rechtmäßig hält. Da wird er sich auch nicht von Laien überzeugen lassen, sie sei unrechtmäßig. Hinsehen, nachfragen, kritisieren, auflehnen - da bin ich voll mit einverstanden. Aber im rechtsstaatlichen Rahmen, bitteschön. Heißt: Vor Ort pfuscht mir keiner dazwischen, fasst mich keiner an, werde ich nicht beleidigt. Wenn wir in einem sooo bösen Polizei- und Unrechtsstaat leben würden, wie du und andere manchmal bzw. immer wieder behaupten - wieso gibt es Demos? Wieso kannst du polizei-unfreundlich bzw. -kritisch schreiben, ohne eingesperrt zu werden? Wieso dürfen Polizisten mit Mollis beworfen, beschossen, beleidigt, getreten und sonstwas werden, ohne dass die Täter (bei lebensgefährlichen Angriffen) vor Ort erschossen werden (was zulässig wäre)? Weil der böse, böse Staat und seine Organe dazu da sind, jedermanns Arsch zu pudern und auch den größten Hirni vor sich selbst zu schützen. Und das allerbeste: Genau das ist mein Job. Und den mache ich immer noch mit Begeisterung. Komisch, dass alle die, die auf den Staat schimpfen und ihn z. T. sogar ablehnen, immer wieder genau die sind, die die Annehmlichkeiten genau dieses Staates in Anspruch nehmen. Grübelnde Grüße Olli
  13. umgekehrt kann man dasselbe sagen: Das Problem sind die Beamten, die nicht Willens oder in der Lage sind, gewisse Situationen verbal zu entschärfen. ..... In anderen Situationen ist das Gespräch mit dem Gegenüber oft sinnvoller als ein sofortiges hartes Durchgreifen. ...... Selbstverständlich. Aber wenn ich merke, dass eine Diskussion fruchtlos ist, beende ich sie. Ich bin kein Freund körperlicher Gewalt, da dabei immer die Gefahr besteht, dass ich mich dabei selbst verletze bzw. verletzt werde. Deswegen das "kurz und knackig", dann habe ich das Überraschungsmoment auf meiner Seite. Supi! Lage bereinigt, alle zufrieden (keine Ironie). Das ist Teamwork, zwei kümmern sich um die Beifahrer, zwei um den Fahrer, keine Randale. Allerdings sind dies nicht die Cops, die ich meine. Ich meine die, die auch nach 5 Minuten immer noch versuchen, den total aufgebrachten, vollkommen beratungsresistenten Unbeteiligten klarzumachen, dass man sein Verhalten doch bitte aufgeben sollte, weil sonst eventuell andere Maßnahmen getroffen werden könnten, was aber keiner will, da man sie ja verstehen könne, in dieser Situation würde man ja genauso reagieren und außerdem ist ja alles doof und man müsse so handeln und müsste einen doch verstehen, man macht nur seinen Job labersülz. Da hilft ein kurzer, knackiger Appell mit Zwangsandrohung und -Durchführung oft weiter. Die meisten Gegenüber rechnen mittlerweile einfach nicht mehr damit, dass Polizisten konsequent sind. "Wenn sie den Einsatz weiter stören, werde ich sie in den Streifenwagen verfrachten. Da kommen sie erst wieder raus, wenn wir hier fertig sind. Also - gehen sie jetzt." "Mach doch, das darfst du ga..." In diesem Moment wird er untergehakt, zum FuStKW verbracht und soll durchsucht werden. "O. k., o.k., ich gehe...." "Letzte Chance, wenn sie bleiben..." Weinerlich:"Ich gehe, bestimmt!" Und er ging... Da hätte ich (wie bei anderen Kollegen erlebt) locker 10 Minuten mit Begründung, Rechtsgrundlage und Ermessen rumdiskutieren können, ohne dass sich irgendetwas verändert hätte. Deshalb ist meine Maxime: freundlich, aber bestimmt; nett, aber konsequent. Ich habe kein Problem damit, jemanden "langzulegen" und anschließend freundlich zu fragen, ob's die Sache denn jetzt wert war... Bei mir hat jeder seine Chance... Wer sie nicht nutzt, ist selbst schuld. konsequente Grüße Olli
  14. Das ist dir überlassen. Nö. Meine Ansage kommt so, dass mein Gegenüber weiss, was er tun soll (merke: nicht, was ich von ihm will!). Da reicht eine. Ganz bestimmt. Wenn ich im geschlossenen Einsatz bin, gelten andere Regeln. Das ist für mich selbstverständlich. Aber davon habe ich nicht geschrieben. Sei Dir sicher: Wenn der Einsatz "meiner" ist, lasse ich mich nicht einbremsen. Mein Einsatz, meine Regeln. Wenn der Einsatz "deiner" ist, kannst du machen, was du willst - ich unterstütze Kollegen, solange die Maßnahmen rechtmäßig sind. Ich bin aber kein Notnagel, der Kastanien aus dem Feuer holt. Was der Kollege anschiebt, badet er auch aus. Eigensinnige Grüße Olli
  15. Das sehe ich anders. Zum Schutz der Beamten gegen widerstehende Betroffene bei rechtmäßigen Maßnahmen reicht der Widerstandsparagraph vollkommen aus. Und für die Unbeteiligten, die sich nicht raushalten wollen, gibt es das restliche StGB. Von den KV-Delikten über Beleidigung bis hin zu Sachbeschädigung / gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Das Problem sind in meinen Augen die Diskussions-Cops. Labern, bis die Schwarte kracht - und dabei dem Gegenüber Aufmerksamkeit schenken, die er nicht verdient. Wenn ich einen Platzverweis erteile, Personalien für eine Anzeige brauche etc., dann gibt es genau eine Ansage, inklusive Mitteilung über eventuelle Folge (Zwangs-)maßnahmen und Ausführungszeitraum (bei mir meist 5 bis 10 Sekunden). Und nach Ablauf dieser Frist kommt der angekündigte Zwang. Der Betroffene kann jederzeit den Schritt rückwärts machen, also z. B. gefesselt auf dem Boden liegend mitteilen, dass der Personalausweis in der Hosentasche ist; aber ich mache keinen Rückzieher. Da bei mir die Grundmaßnahme immer rechtmäßig ist (sonst würde ich sie nicht treffen wollen) ist auch der Zwang rechtmäßig. Und eben weil alles rechtmäßig ist, gibt es bei mir keine Diskussion. Strenge Grüße Olli
  16. Geht es auch eine Nummer kleiner? Aus meiner Sicht: Nö. Was, zum Teufel, ist so schwer daran zu verstehen, dass Otto Normalbürger, der von einer Maßnahme nicht betroffen ist, sich rauszuhalten hat? Was, zum Teufel, ist so schwer daran zu verstehen, dass Otto Normalbürger, der von einer Maßnahme nicht betroffen ist, nicht in der Lage / Position ist, die Maßnahme rechtlich zu bewerten? Was, zum Teufel, ist so schwer daran zu verstehen, dass "die Polizei" grundsätzlich rechtstaatlich handelt und deshalb Überprüfungenvon Otto Normalbürger vor Ort weder sinn- noch zweckmäßig sind, weil die Maßnahme auf jeden Fall durchgezogen wird? Belehrende Grüße Olli Edit: Rechtschreibung / Sinngehalt
  17. Die Frage, die sich doch stellt, ist: Woher entstammt die Annahme, dass der Anwalt dort 'ne Straftat begangen haben koennte? Oder aber: Welche Gefahr sollte abgewehrt werden? So, letzter Post vorm Urlaub: Harry, du bist drauf reingefallen. Wie fast jeder Laie. Die obige Aufzählung heißt nicht 1. und 2. und 3. und 4. müssen erfüllt sein, sondern entweder 1. oder 2. oder 3. oder, oder, oder. Und welche Gefahr (Nr. 1) ist nötig? Abstrakte Gefahr, gegenwärtige Gefahr, unmittelbare Gefahr? Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung? Nein, ich weiss es auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob das BVerfG-Gebäude ein "gefährlicher Ort" ist, ob es diesen Ausdruck in den Vorschriften für die BuPo überhaupt gibt. Ich kann nur Polizei NRW, BuPo kann ich nicht. Deshalb werde ich mich hüten, die Maßnahme als rechtmäßig oder unrechtmäßig festzulegen. Urlaubende Grüße Olli
  18. Genau das ist das Problem juristischer Laien: Eine Rechtmäßigkeitsprüfung muss nicht auf eine Meinung "reagieren". Eine Rechtmäßigkeitsprüfung prüft, ob die in einer bestimmten Vorschrift enthaltenen Bedingungen zutreffen. Nicht mehr, nicht weniger. Und kommt dann zum Ergebnis "Maßnahme rechtmäßig" oder Maßnahme unrechtmäßig". Wenn der Weg dahin einfach wäre, würden sich nicht Gerichte drum streiten. Da gehts dann unter anderem um die Auslegung der Definitionen (Gewaltbegriff, Unterschied Waffe / Hilfsmittel usw.), die (gottseidank!) der gesellschaftlichen Entwicklung "angepasst" werden. Digitale Grüße Olli Edit: Rechtschreibung
  19. Leider wurde eben nicht begründet, warum sie nicht zutreffen. Dafür müsste erst einmal alles aufgedröselt werden: Das Ansprechen könnte eine Datenerhebung sein. Ermächtigung für die Datenerhebung könnte die Generalklausel oder eine Spezialvorschrift sein. Das Ansprechen könnte aber auch direkt der Gefahrenabwehr dienen. Wo liegt dann die Ermächtigung? Und was ist es denn nu? Gefahrenabwehr, Datenerhebung oder schlicht hoheitliches Handeln? Das Untersagen des Weggehens (ein "Anhalten" im polizeirechtlichen Sinn) ergibt sich woraus? Das am-Arm-Festhalten ist die Nutzung unmittelbaren Zwanges (einfache körperliche Gewalt mit und ohne Hilfsmittel). Woraus ergibt sich die Ermächtigung dazu? Ist die Grundmaßnahme rechtmäßig? Und so weiter und so weiter. Nur zu sagen, die genannten Paragraphen passen nicht, ohne zu begründen, warum nicht, klappt nicht bei jedem "Gegner". Ich hasse es, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Maßstäbe, die von jemandem an mich und mein Handeln (und an andere und deren handeln) angelegt werden, muss derjenige auch an sich und sein Handeln anlegen. Kant'sche Grüße Olli
  20. Ich weiss jetzt nicht, was genau du hier versuchst, zu erreichen. Ich kann dir aber durchaus sagen, dass es sich hier im Forum um eine Diskussion handelt und nicht um ein Studium oder aehnliches. Von daher halte ich eine Punktevergabe oder auch eine Klausureinforderung fuer aeusserst unangebracht. Da bist du hier wohl voellig fehl am Platze. Ich fordere keine Klausur ein... Ich will schlicht und einfach nur, dass Biber, der seinerseits immer wieder dezidierte Begründungsketten fordert und diese dann mit einem "Das ist Blödsinn" vom Tisch wischt, die Aussage "Das ist Blödsinn" dezidiert begründet. Das Problem ist nämlich, dass er (zumindest meiner Meinung nach) dazu garnicht in der Lage ist. Das meine ich nicht mal abwertend - ohne das passende Wissen kann niemand etwas, was er nicht gelernt hat. Ich kann zum Beispiel weder fachgerecht mauern, Gärten anlegen oder Straßen bauen. Polizei dagegen kann ich - denn das hab ich mal gelernt. Und wenn das ganze soooo einfach wäre, wie Biber glaubt / denkt / hofft, würde der zeitliche Ansatz der Klausuraufgabe "Prüfen sie die Maßnahmen des Beamten aus polizeirechtlicher Sicht" nicht bei etwa 2 Zeitstunden liegen. Mir stellen sich jedesmal die Nackenhaare auf, wenn Laien versuchen, Fachleuten zu erklären, was sie falsch machen. Der Allerbeste war der Vollhonk, der seinem Chef nicht das Abschlußzeugnis einer Schule aushändigen wollte. Die Begründung des Hirnis: "Laut Grundgesetz hab ich ein Zeugnisverweigerungsrecht." Und er hat's so gemeint, wie er es gesagt hat. Erklärende Grüße Olli
  21. Nochmal: das Blaulicht (der sich hier immer mal wieder seiner juristischen Ausbildung und Kenntnisse rühmt) wirft kommentarlos irgendwelche §§ in den Raum, ohne dabei auch nur mit einem einzigen Wort zu versuchen, einen Bezug zu dem konkreten Fall herzustellen. Du wirst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, daß sich irgendjemand mit diesen Nicht-Begründungen auseinandersetzt und darüber eine juristische Abhandlung schreibt. Nochmal (weil du meinen Post offensichtlich nicht verstanden hast): Du behauptest, dass die angeführten Paragraphen das Verhalten des Beamten nicht rechtfertigen. Und dafür hätte ich gerne eine Begründung. So wie man begründen kann, dass eine Körperverletzung nicht vom Betrugsparagraphen erfasst wird oder warum ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, kann man begründen, dass die von Blaulicht genannten Paragraphen nicht als Ermächtigungsgrundlage taugen. Und diese Begründung, die sich auch "Negativabgrenzung" nennt, hätte ich gerne von dir. Rechtssicher begründet, wohlgemerkt. Plattitüden helfen nicht. Ich habe den Eindruck, dass du garnicht in der Lage bist, die Begründungen, die du von anderen für deren "Behauptungen" forderst, für deine Behauptungen zu liefern. Du kannst natürlich auch sagen "Kann ich nicht, weil ich nicht weiß, wie es geht, deswegen wiederhole ich gebetsmühlenartig in anderen Formulierungen meinen Standpunkt", aber ich fürchte, ich werde weitere Wiederholungen lesen.... Ääääh...... Nein. Ich las was von "Passt nicht", "Absatz davor vergessen" und so weiter. Das sind keine Begründungen, das ist Murks. In einer POR-Klausur gibts dafür nicht mal einen einzigen Punkt. Was ich davon für falsch halte? Nichts. Weil es das Thema nicht trifft, somit weitere null Punkte wegen "Thema verfehlt". Korrigierende Grüße Olli
  22. Jetzt wirds aber affig... Du meinst sicherlich "Lese ... die Beitraege", richtig? .... (Kürzung von Olli) Willst du dich ernsthaft über Rechtschreibung bzw. Imperative streiten? Jeder weiß, was gemeint ist, zudem sind beide Formen (laut Duden) zulässig. Ich habe meine eigene Meinung über die Postst von Blaulicht, aber wenn es oft nur darum geht, auf absoluten Nebenkriegsschauplätzen zu kämpfen; das Härchen in der Suppe zu finden und quasi Bashing zu betreiben, hört es nach meiner Meinung auf. Hier wird provoziert und verdreht, und wenn dann selber Forderungen kommen, werden sie abgetan oder ignoriert. "Diskussionskultur" sieht anders aus. Ich habe in meinen fast fünfzig Lebensjahren (davon zwanzig Jahre Polizei) viel erlebt und viel gelernt. Und wenn ich dadurch eines immer im Hinterkopf habe, dann dies: "Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur Standpunkte." Leute, kommt runter von eurem hohen Ross. Wenn ich an einer Absperrung oder einem VT gegenüber so argumentiere, wie z. B. Harry, Biber, Pedro und einige andere es hier im Forum tun, ist der Widerstand vorprogrammiert. Entspannte Grüße Olli
  23. Nicht rauswinden, bitte! Du hast da irgendwas falsch verstanden. Es wäre Aufgabe des Behauptenden, seine Behauptungen zu belegen. Das ist, wie Du unschwer erkennen wirst, bisher nicht geschehen - das zusammenhanglose in-den-Raum-werfen irgendwelcher §§ reicht einfach nicht aus. Das ist doch genau das, was ich erwarte: Du behauptest, sie passen nicht, ich erwarte, dass du diese Meinung begründest. Das liest sich ( so habe ich es einmal gelernt) ungefähr folgendermaßen: Die Ermächtigung könnte sich aus Paragraf XX des Gesetzes Y ergeben. Nach Abs. XX des ist ein BBB befugt.... BBB ist jede Person, die.... Der Beamte ist örtl. und sachlich zuständig. Beim Einsatzört könnte.... Und am Schluss kommt man zu einem Ergebnis. Dieses Ergebnis heißt "rechtmäßig" oder "unrechtmäßig". Solange du meine Anforderungen an eine schlüssige Kette nicht erfüllst, behauptest du nur. Und solange du nur behauptest, ist es nur eine Meinung. Und Meinungen zählen bei mir nicht. Kommt einem bekannt vor, nicht wahr? Weiteres Beispiel: Es gibt keine Schwerkraft. Alle Gegenstände werden von den unsichtbaren Tentakeln des fliegenden Spaghettimonsters mit einer ganz bestimmten Kraft zu Boden gedrückt. Und es drückt auch die Planeten auf ihre Bahn. Das brauche ich nicht beweisen, die tägliche Erfahrung, das was runterfällt, reicht als Beweis für die Existenz des Spaghettimonsters aus. Schwerkraft? Einbildung und stümperhafte Lösungsversuche von Ketzern, die feststehende Tatsachen mit "Wissenschaft" erklären wollen. Plumpsende Grüße Olli
  24. "Wer behauptet, muss beweisen". Nun, Biber, du behauptest, dass diese Paragraphen nicht passen. Dann beweise doch bitte, warum nicht. Diese Argumentationskette bitte schlüssig, nachvollziehbar und (ganz wichtig) mit Subsumption der Definitionen aus den Paragraphen auf den Sachverhalt. Um das ganze einfach zu machen: Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Beamten, der den Anwalt ansprach, wird vorausgesetzt. Gespannte Grüße Olli
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