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Blaulicht

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  1. Wo hat das BVerfG wegen IDF / Fotos von Zeugen etwas entschieden ???
  2. Klar - es wird eingestellt ohne das zu prüfen Die Verkehrsbehörde, die prüfen - stellen ein wenn berechtigte Sonderrechte - Verwarnen oder erlassen einen Bußgeldbescheid wenn keine Sonderrechte sondern Parkverstoß Der Vorgestze - handelt so wie notwendig um den Pflichten der Polizei gerecht zu werden. Das kann von nichts, über Gespräch bis D-Verfahren alles sein; wenn das Verhalten faslch war; wenn Sonderrecht, dann Sonderrechte.
  3. Ich fordere ein Rücktritt der Bild-Zeitung Was ist denn das für eine Kampange - bestimmt die Bildzeitung nun wer Präsident ist? Und das Volk lässt sich verarschen. wenn es so weiter geht, stellt die BILD das Parlament.... Frage: wenn der BP Herr Wulff die Pressefreihei durch seinen Anruf angreift, warum meldet die BLÖD sich nicht sofort zu Wort und wartet statt dessen 3 Wochen? Und kommt erst damit, als der "Skandal" im weihnachtlichen Feste zu vergessen droht? Richtig war die Veröffentlichung des Kredites. Falsch war das Verhalten des BP Herrn Wulff. Soweit so gut... und dann beginnt die BLÖD mit Machtkampf und will den Präsi stürzen..... bei allem was Recht sein mag... aber so nicht: Hiermit ergreife ich Parte für den BP Herrn Wulff, der zwar einige Fehler gemacht hat - aber ich lasse meinen vom Volk legitimierten Bundespräsi nicht von einem Machtgeilen, auf Geld und Vorteilen bedachten Medienmogul stürzen. Schließlich sind wir eine Demokratie und keine Mediokratie. Medien haben eine Aufgabe aber Medien haben auch eine Verantwortung. Das wäre anders zu betrachten gewesenm wenn die BLÖD am Tag nach dem Anruf sich zu Wort gemeldet hätte; da wurde aber die Entschuldigung akzeptiert und erst wieder verworfen und das Thema veröffentlicht, als es der BLÖD in den Kram passte!!!
  4. wie kann man hier effektiv missbrauch ausschliessen? sprich, wer kontrolliert die aussagen des polizisten? Zunächts sein Vorgesetzer. Ist es zu einer Anzeige gekommen, prüft neben dem Vorgesetzten auch die Bußgeldstelle.
  5. Nein, ich habe keine Angst.
  6. @ Hartmut, irgendwas läuft bei dir komplett unrund. Lies doch einfach nochmal neu. (zur Ergänzung: natürlich möchte ich keine Hundehalter umbringen, versuche lieber mal den Kern dieser Aussage zu begreifen: Armer Hund / böser Mensch) (zur Ergänzung II: ich ballere nicht rum und verstecke mich nicht hinter einer Schusswaffe)
  7. Also, ist ein guter Polizist, der der sich von einem Hund beißen lässt? Meiner Meinung nach ist der Hundehalter verantwortlich. Leider dürfen zu viele Idioten Hunde halten - aber auf Idioten darf man nicht schießen und es wehrt die Gefahr nicht ab; wäre nur dem Hund gegenüber fairer. Knurrender Hund = Waffe keine Kontrolle des Herrchens über den Hund = Gefahr angreifender Hund = toter Hund
  8. http://www.wochenblatt.de/nachrichten/erdi...n;art1150,87202 Zugegeben, bei der Überschrift habe ich auch erst schmunzeln müssen, obwohl ein Hundeangriff, egal gegen wen, nicht so lustig ist. Aber immerhin muss man den auch mal ein löbliches Verhalten zugestehen. Andere hätten da gleich rumgeballert. MfG. hartmut Ich hätte nicht "rumgeballtert" - ich hätte den Hund erschossen. Wer entscheidet denn nun über das Bedürnifs? Zunächst einzig der Polizist vor Ort. Ob hier jeder Vorderman mitgemsessen wurde oder erst ab einem bestimmten Abstand, der unterschritten wurde, weiß ich nicht. Wenn es aber um den tatsächlichen Nachweis der Gefährdung geht, wenn eine Gerichtsverhanldung folgt, kann es notwenig sein, das Fahrzeug des Zeugen / Bedrängten für eine Vergleichmessung nutzen zu müssen; insofern macht es schon Sinn, wenn man den "Geschädigten" mit dokumentiert. Richtig. Und das ist auch notwenig. Aber Videowagen stellen häufig die Zeugen nicht fest. Es ist schwierig und gefährlich 2 Fahrzeuge anzuhalten. ( ich weiß, dass es auch Besatzungen gibt die 2 Fahrtzeuge stoppen; andere stoppen nur eins, auch wenn mehrer Täter gefilmt wurde - zulässig ist beides; es geht jetzt um Gefährdung, Schwierigkeiten etc. Wenn schon nur ein Täter gestoppt wird, dann wird wohl aus gleichem Grund erst Recht der Zeuge nicht gestoppt. Wäre es einfacher (praktisch gesehen) würde das viel öfter passieren - vergleiche andere OWI Verfahren; da stellt die Polizei vor Ort alle Personalien fest; wenn sie das Bedürfnis sehen. ) Guter Aspekt, darf ich ergänzen; die Daten des Zeugen werden nämlich auch gespeichert. Das ist sogar erlaubt. Es gibt jedoch andere Speicherfristen als beim Beschuldigten.
  9. Das mag bei Mord ja vielleicht auch wichtig sein und wird auch nicht von mir bestritten, aber sicherlich nicht bei einer stinknormalen Abstandsmessung. Bei Mord, bei KV, bei Sachbeschädigung, bei Diebstahl, bei Beleidigung, bei Raub, bei Tankbetrug, beim Schwarzfahren... komplett durch das ganze StGB und es gibt sogar Ordnungswidrigkeiten, wo das sehr viel Sinn macht; wenn es um etwas mit der "Allgeminheit" geht oder auch wenn Abstände unterschritten sind. Wenn es so einfach und ungefährlich wäre 2 Autos gleichzeitig zu stoppen, würden bei Abstandsverstößen durch Videofahrzeuge vielmehr Zeugen / Vordermänner gestoppt werden.
  10. Das ein Identitätsfeststellung bei Zeugen möglich ist, ist klar. Aber bitte bei wieviel Fällen kommt dies bei einer stinknormalen Abstandsmessung vor. Das dürften allenfalls ganz ganz wenige Ausnahmefälle sein. Vermutlich wird bei Abstandsmessung selten die IDF des Zeugen festgestellt, weil es praktisch relativ schwierig ist; wenn hier durch die Anlage beide Fahrzeuge gefilmt werden ist das doch gut so, schließlich kann das im Verfahren wichtig werden. Rechtlich ist es möglich. Bei anderen Polizeilagen werden regelmäßig die Zeugen festgestellt, die Daten erhoben und gespeichert
  11. http://www.echo-online.de/region/darmstadt...art1231,2504169 MfG. hartmut GUTE BESSERUNG (trotzdem noch mal nachgemotzt: Mit Sondersignal hat man an der roten Ampel ganz langsam zu werden, so dass man noch stoppen könnte; leider ist das hier anscheinend nicht beachtet worden. )
  12. Wieso "nur" ?
  13. Unfall bei Sondersignalfahrt Auf einer Einsatzfahrt sind im Kreuzungsbereich zwei Streifenwagen zusammengestoßen. Allen Verletzten eine gute Besserung.
  14. http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/ko.../ticket,g_a_s_t Na geht doch. MfG. hartmut Warum auch nicht... (also ich meine den Bürger, der das Foto / Beschwerde eingereicht hat); wenn Polizeifahrzeuge sich entgegen der Vorschriften verhalten und es nicht erkennbar ist, dann kann der Bürger, in dessen Auftrag die Polizei handelt, sich auch bescheren bzw. eine Prüfung fordern. Schließlich gelten die Verkehrsvorschriften für alle (auch Polizeifahrzeuge). Klar, der Bürger, der eine Anzeige macht weil ein Rettungshubschrauber auf eine Kreuzung landet hat einen Dachschaden, und dass wenn dort 7 Streifenwagen auf der Busspur parken irgendwo eine Lage ist, ist auch offensichtlich (einige Autos werden vermutlich noch Blaulicht anhaben); parkt ein Polizeifahrzeug im Halteverbot vor der Pommesbude, dann kann der Fahrer auch ruhig dazu Stellung nehmen - hatte es seinen Grund oder hat er sich falsch verhlaten. Das wird sein Chef oder die Bußgeldstelle dann schon würdigen. Auch das kurze Blaulicht nachts an der RotAmpel kann erklärt werden, wenn der Bürger sich daran aufstösst. Wer die Regeln durchsetzt und Respekt fordert, der soll sich selber auch ordentlich Verhalten; die Polizei hat eine Vorbildrolle und sie hat Sonderrechte. Ob es richtig war oder nicht, kann man von außen nicht immer beurteilen; also kann der Bürger sich im Zweifel an seine Polizei wenden. Ich bin dem Bürger nicht böse, der in solchen Fällen wie hier (Behindertenparkplatz) eine Klärung wünscht; wäre es ein Einsatz, wäre der Bürger wahrscheinlich auch beruhigt - hier war es falsch und das sollte der Polizeiwagenparkplatzfahrer eben nicht tun.
  15. Zum Thema kann er sich ja äußern.
  16. Nö. Ach, das waren Deine Antworten auf die Fragen? Na, das hättest Du dazu schreiben sollen. Dann hätte ich vor meine Aushlife noch ein erklärendes 'er meint' gesetzt! Wenn ich etwas gefragt werde und dann antworte, dass mit der Antwort die Frage beantwortet ist - und du damit gar nichts am Hut hast - dann halte dich doch bitte raus.
  17. Ich helf' mal aus, Eribaer: die Antwort auf Deine Fragen lautet 'Nein' und 'Genau.' Wenn du nichts zum Thema hast, dann halt dich einfach raus; danke. wieso, er hat dir doch die arbeit abgenommen die fragen zu beantworten. offensichtlich hat er sie auch absolut korrekt beantwortet. Er hat sie falsch beantwortet. MEINE Antwort hatte ich schon gegeben.
  18. Es geht um 2,7m statt 2,5m. Wenn ich es richtig verstehe, hatten die zuständigen Behörden übrigens nur 7 Jahre Zeit, sich auf die EU-Außenspiegel-Norm aus 2003 (Einführung in D: 2010) einzustellen. Richtig - ich meinte für Autobreite freigegeben Nimm dich mal ein bisschen zurück
  19. Also: Es geht; es muss nur jetzt die Vorgabe geben, dass die linke Spur in Baustellen nicht 2 Meter sondern 2,2 oder 2,3 breit ist
  20. Ich helf' mal aus, Eribaer: die Antwort auf Deine Fragen lautet 'Nein' und 'Genau.' Wenn du nichts zum Thema hast, dann halt dich einfach raus; danke.
  21. Schade, dass dein Anruf und deine Beitrag hier im realen Leben nicht mit einander verbunden werden können, hier wäre ein Verfahren wegen Notruf-Mißbrauchs wahrscheinlich.
  22. @Blaulicht: Du hast meine Frage, über welche profunde Kenntnisse resp. akademische Abschlüsse Du in Psychologie, Soziologie, Ethnologie und Philosophie verfügst, noch nicht beantwortet. Kommt da noch was oder auch nichts, weil da eben nichts vorzuweisen ist? LG! Eribär Ich habe doch oben geschrieben, dass du nun den Beitrag richtig interpretieren können solltest. Also hat sich deine Frage damit erledigt.
  23. Die Bagatellgrenze dort liegt, laut Zeitungsbericht, bei 55 km/h (real) - also einer Überschreitung von 5 km/h (Tacho 60 km/h). Wer diese Grenze überschreitet, der muss also mit einem Verwarngeld bzw. Bußgeld rechnen. Der Verhältnismäßigkeitgrundsatz ist, auch bei Amtshilfeersuchen an einen anderen Kreis, nicht verletzt. Den Einwand des ehemaligen Richters, dessen Frau geblitzt wurde, kann ich nicht nachvollziehen - er wohl auch nicht, schließlich hat er das Verwarngeld anerkannt und gezahlt.
  24. Über Sonderrechte (35StVO) haben wir schon ausführlich geschrieben. Und ansonsten gelten auch für Blaue (grüne) die Verkehrsvorschriften.
  25. a) Seite1. Der Mob, der auf der ersten Seite stumpf nur das Fehlverhalten des Polizisten sucht. b) natürlich auch das Verhalten des Polizisten (als Jurist kannst du dann das Wort "nur" unter a) und das Wort "auch" unter b) deuten ) @Eribaer damit solltest du nun meinem Beitrag hier im Thema richtig interpretieren können.
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