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Everything posted by Blaulicht
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Richtig, das habe ich gesagt. Wenn man hier miteinander kommunizieren will, dann sollte man auch mal zuhören und das zusätzliche / neue Wissen, was man vorher nicht hatte, annehmen. Man soll nicht seine Gedanken restlos streichen und durch eine aufdiktierte Meinung ersetzen. Wenn man aber die Informationen über Abläufe im Polizeialltag nicht annehmen will und trotz mehrfacher Erklärung einfach wieder und wieder den gleichen Dumfug schreibt, dann muss man sich nicht wundern, wenn man mit dem Hinweis, dass er keine Ahnung hat, abgefrühstückt wird.
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Persi Perlen vor die Säue.... Die Ermittler Also, die die in solchen Fällen prüfen / ermitteln sind nicht mit den einschreitenden Beamten befreundet... und wenn sie so handeln würden, wie du es vermutest, würden sie (für vermutlich Menschen die sie nicht mal persönlich kennen) ihre Karriere, ihren Beruf, ihre Zukunft riskieren; sie würden sich strafbar machen und ein Dienstvergehen begehen... Die Zeugen die Kollegen würden also, zur Wahrung des Friedens, lügen ? (gleiche Folgen wie die Ermittler) Die Beweise wie in jedem Verfahren werden Beweise gesammelt: das sind zunächst Aussagen aller Personen (da fallen Widersprüche auf), dann kommen natürlich Sachbeweise dazu (so vorhanden; sogar Youtubeviedeos (die nicht wirklich objektiv sind). Die Folgen Strafrechtlich und Dienstrechtlich
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Hallo ? Geht´s noch? Ein bisschen verschobene Welt im Kopf? Du sagst also, dass die Ermittler mit Absicht bei einigen Fällen - nachlässiger - unsauberer Arbeiten? Da wären dann - Polizisten - Ermittler - Vorgesetzte - Staatsanwälte - Richter die dann einfach (aus Bequemlichkeit, weil es keinen Interessiert, weil der Corpsgeist zählt) das rechtsstaatliche Verfahren blockieren, kaputt machen... ... ok... kann sein... glaube ich aber nicht...
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Das wird wohl nie nachgeprüft werden da es 1, zu zu wenig Schaden gekommen ist und 2, doch genug Cops als "Zeugen" gibt. Sorry dass ich das so sagen muss: aber du hast keine Ahnung (und davon ne Menge) Also nochmal: (Auch wenn du es weder hören noch glauben willst) da wird nachgeprüft (da du zu viel aus dem Zitat gelöscht hast, muss ich raten: du meinst den Fall "Eindringen in die Wohnung gegen den Mann mit der Kette" - dort laufen Ermittlungsverfahren in beide Richtungen) Nö, das tun nicht mal die die schuldig am Boden liegen. Das tut nur eine bestimmte Sorte Menschen, die tun das aber auch, wenn sie noch stehen (ob schuldig oder nicht), wenn sie im Fahrzeug sitzen bei eine Kontrolle oder manchmal sogar einfach nur im Vorbeigehen. Du würdest dich wundern, was es für Menschen gibt; eigentlich mag man es kaum glauben... und Polizisten treffen diese Sorte Mensch häufiger; wobei es auch (öfter) vorkommt, dass der normale Bürger Polizisten beleidigt... ich finde den Link auf Youtube gerade nicht, da stellt ein ganz normaler Mann dem Polizisten der Einsatzeinheit ein Bein - einfach so; aus dem Nichts. Da überragt es dem Gutmensch, den unschuldigen Ausländer aus der Staatsgewalt zu befreien - ohne das er überhaupt eine Ahnung hat was vorgefallen ist.. Hartmut Richtig. Und jetzt lies bitte meinen Beitrag über Falsch und bewerten noch einmal. Aber diese Aussage ist richtig, deswegen ist das auf Menschen zugehen und Ansprechen eine wichtiger Aspekt der Polizeiaus- und -fortbildung.
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Das ist leider das Problem im Internetforum. Zur Not, frag nach. Das mag sein und das mag auch richtig gewesen sein - Polizeiarbeit ist aber anders. Doch, das ist anders.
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Das ist in der Tat eine wichtige (die wichtige) Frage: waren die acht (oder wie viel Beamte waren da im Treppenhaus) zu erkennen? Haben die Polizei gerufen? Was haben die gerufen als die Tür zugeschlagen wurde? Daraus ergibt sich dann eine weitere Frage: hat der Mann wirklich mit dem Grund der Verteidigung sich gewehrt, weil er von einem Überfall ausgegangen ist oder hat er sich gegen die Polizei gewehrt, die seiner Meinung nach nicht in seine Wohnung durfte? Und es bleibt noch eine Frage: wann ist es zu den Beleidigungen gekommen? Nachdem er "überwältigt" war? Wusste er da das er Polizeibeamte beleidigt? Was wiederum die moralische Frage aufwirft, ob man selbst bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei (das ist kein Urteil über diesen Fall sondern nur eine Fragestellung) die Beamten dann beleidigen darf?
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liest du auch was ich schreibe? Ich schrieb - Gefahrenabwehr - Strafverfolgung ich schrieb - Recht - Taktik - Soziologische Aspekte Das ist weit aus mehr als "nur Gesetze" und der Polizist trifft in diesem Gesamten (fass mal beide Beiträge: Mensch Polizist / Entscheidungsfindung zusammen) eine Entscheidung - dafür hat er auch ein "Ermessen" (nicht nur rein verwaltungsrechtlich) aber manchmal ist sein Ermessen reduziert, da hat ein Polizist keine Wahl mehr. Das stimmt nicht. Ich tue sogar manchmal das Falsche, weil ich es muss (ich muss z.B. Naziaufmärsche schützen). Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass das rechtliche zählt und das soziale und das taktische und das praktische Und je nach individueller Situation hat das eine oder andere mehr Gewicht. Hier gebe ich dir Recht, es fehlt nämlich einiges in der Liste. Polizeiarbeit ist nämlich viel mehr, als man annimmt. Und manchmal ist es nicht leicht eine Entscheidung zu treffen; jedoch ist es manchmal erforderlich eine Entscheidung zu treffen und manchmal kann man bei einer Entscheidung nur zwischen dem geringen Übel wählen; d.h. die Entscheidung ist schon von vorne rein falsch (unter bestimmten Blickwinkeln) - es wäre aber falscher keine oder eine andere Entscheidung zu treffen. Und manche polizeilich richtigen Entscheidungen sind belastend, stimmen nachdenklich, sind soziologisch oder moralisch falsch (denke an die Grundrechte der Nazis). Das das ein Polizist ist, der bestimmte taktische Einsatzmittel bei sich trägt, der sein Leib und Leben schützen muss, da er ad hoc in lebensgefährliche Situationen kommen kann / gehen muss und der berechtigt ist staatliche Gewalt, sogar mit Waffen, auszuüben. Das dieser Mensch mit dem bisschen Schutzausstattung und dem bisschen Waffen in eine Schule geht und eine Amoktäter vom Morden abhalten wird, das dieser Mensch sofort - ohne zu zögern - alles dafür tut um jegliche Gefahren gegen mein Leben und meine Gesundheit abzuwehren; auch wenn er dabei selber eine Gefahr eingeht.
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keine frage, dass spricht bände über diesen mann. aber das steht trotz allem nicht zur diskussion. in diesem fall ist das unerheblich. Ach so - ist unerheblich, da es dann bei objektiver Betrachtung, dass das Ergebnis die Polizei sei so böse beschädigen könnte und man eine andere Gesamtbewertung als reines polizeiliches Fehlverhalten erhalten könnte? Spielen nicht bei der Auswertung einer Situation alle Aspekte eine Rolle, da verschieden Handlungen in Verknüpfung stehen (kausal sind)?
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Also wenn man sich mit der Polizei vor seiner Tür prügelt, die man nicht erkennt... dann mag das eine Sache sein (hier könnte man tatsächlich mal Fragen: Warum wurde die Polizei nicht erkannt? oder ist der Sachverhalt noch "größer"?) Aber wenn man sich eine Kette um die Faust wickelt, dann spricht das schon Bände über diesen Mann.... zumal ich erst in den Eisenwarenhandel müsste, um mir eine geeignete Kette zu kaufen... Also was war da tatsächlich los? Welche Fehler hat die Polizei gemacht und welche Fehler hat der Mann in der Wohnung gemacht? *zu Fehler siehe meinen Beitrag weiter oben
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Wieso hilflos? Ein ganz normales Verfahren. Wobei in diesem Fall auch gegen die Beamten ermittelt wird; die sind dann ja genauso "hilflos ausgeliefert". Das kommt immer wieder von dir (die Polizei hat einen Fehler gemacht / hat scheiße gebaut). Ich habe in einem Beitrag schon zu dem Menschen im Polizisten etwas geschrieben, ich möchte jetzt einmal abstrakt über Fehlerbewertung sprechen. Für die konkreten Einzelfälle wurden immer wieder Aspekte angeführt, die es neben der berechtigten Frage von Hartmut und anderen nach dem Warum aufzeigten, dass es noch weitere Fragen geben müsste, um das Verhalten des Polizisten zu bewerten. Wenn ein Polizist auf eine Situation trifft, dann wertet er diese aus. Der Polizist stellt zunächst einmal alle wesentlichen Fakten fest und wertet die Situation dann taktisch, rechtlich und (etwas) soziologisch aus. Dann wird er feststellen, dass er mehrere mögliche Handlungsalternativen hat. Mögliche Handlungsalternativen heißt, dass diese tatsächlich rechtlich und taktisch auch durchführbar sind. Wählt Polizist A also eine andere Handlungsalternative als Polizist B, so ist ein anderes Handeln möglich gewesen, man kann aber nicht von einem Fehler sprechen. Man kann erst von einem Fehler sprechen, wenn er eine nicht vertretbare Handlungsalternative wählt (anstatt das Leben vom Verunfallten zu retten stellt er Parkverbotsknöllchen aus). Es können also beim Bewerten und bei der Auswahl der Handlungsalternativen Fehler entstehen; es kann aber auch nur eine andere Bewertung / Entschluss sein, der dennoch vertretbar ist. Wir können also nicht grundsätzlich von Fehlern sprechen. Hier sind dann für die eingestellten Beispiele die gegeben Denkansätze hilfreich, welche Punkte man noch hinterfragen müsste, um sich ein Urteil zu bilden. Das Auswerten der Situation wird vermutlich von unterschiedlichen Menschen unterschiedlich stattfinden. Die Erwartungshaltung an Polizisten ist zumindest die, dass sie alle den eigentlichen Schwerpunkt erkennen. Hier geht es jedoch um den polizeilichen Schwerpunkt. Ein Soziologe, ein Staatsanwalt, ein Feuerwehrmann, ein Lehrer oder ein Maurer würden in der Bewertung der Grundsituation andere Schwerpunkte setzen, der Polizist vor Ort soll die Situation aus polizeilicher Sicht bewerten. Alle anderen Aspekte - gerade die soziologischen/ gesellschaftswissenschaftlichen haben nicht nur eine Daseinsberechtigung, sondern ich finde, dass wichtig. Probleme der Gesellschaft können nicht rein polizeilich gelöst werden; vor Ort jedoch - von der Polizei - erfolgt eine polizeiliche Lösung. Man kann also bei dem Ergebnis nicht unbedingt von Fehlern sprechen; nehmen wir das Beispiel versuchter Suizid: Unbestritten ist das Kernproblem bei einem versuchten Suizid nicht polizeilich zu lösen. Der Polizist hat aber diese Situation polizeilich zu bewerten und hat den Kernauftrag das Leben zu schützen. Bewertet er die Situation anders und lässt den Suizid zu, hat er tatsächlich falsch gehandelt. Diese Option steht der Polizei nicht zu. Er hat nach taktischen und rechtlichen Aspekten das Leben zu schützen; auch gegen den Suizidenten. Das ein Soziologie das anders sehen mag, dass ein Rechtstheoretiker das "Recht auf freies Sterben" als Grundrecht sehen mag, das mag ja alles sein. Ob das richtig ist, ist ein vortrefflicher Streit; jedoch kein Streit der die polizeiliche Arbeit tangieren wird. Dort werden sogar Polizisten unterschiedliche Meinungen haben, streiten, diskutieren; handeln werden sie ähnlich. Was bestimmt nun dieses polizeiliche Handeln? Im Kern sind das zwei Punkte - die Gefahrenabwehr - die Strafverfolgung Für die polizeiliche Arbeit gibt es Gesetze, die das polizeiliche Handeln in Grenzen legen und es gibt taktische Grenzen / Leitlinien und es gibt das praktische Handeln. Durch diese Grenzen / Regeln und taktischen Bindungen können tatsächlich bei der Entscheidung des Polizisten auch Fehler passieren. Das jedoch hier, ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes zu erkenne ist nicht möglich. Was jedoch eine Berreichung sein könnte (@Hartmut, wenn du es annehmen würdest) ist die Transparenz der Polizei die dir hier geboten wird. Beispiel erschossen Katze: Das wirft Fragen auf. Ob es ein Fehler war, kann man nicht sagen. Aber das "Warum?" interessiert. Hier wurde erklärt, welche Aspekte eine Bedeutung spielen konnten: das Tier vom Leiden zu erlösen. Das wirft fragen auf: gab es keine Alternativen? Fahrt zum Tierarzt? Fahrt mit Sondersignal? Nach seinen Handlungen wird der Polizist seine Entscheidung teilweise begründen müssen. Diese Begründung wird dann geprüft - auf die richtige Bewertung - auf den Entschluss - auf Vertretbarkeit - auf Rechtsfehler - auf taktische Fehler - praktische Fehler bei der Ausführung - auf das Beachten Beamtenrechtlicher Weisungen / Einschränkungen / Vorgaben - sogar auf die moralische richtige Entscheidung Wer prüft das? - die Vorgesetzen um daraus die Schlüsse zu ziehen (bishin zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren) - die Staatsanwaltschaft (wenn sie die Akte erhält) Was wird geprüft? Im kleinen eigentlich jeder Einsatz.. das der Polizist der Leitstelle den Einsatzverlauf meldet / bzw. Streifen- Einsatzberichte fertigt oder der "Chef" bei bestimmten Lagen ebenfalls vor Ort ist. Für die Prüfung haben Dienstvorgesetzte, Staatsanwalt, Anwalt der Nebenklagen, Richter oder auch das Parlament Monate Zeit; können Sachverständige befragen, in Vorschriften, Gesetzen, Kommentaren und taktischen Richtlinien nachlesen.... für eine Entscheidung, die der Polizist in wenigen Sekunden trifft. Ja, es können Fehler passieren. Es passieren aber wenige Fehler, vielmehr gibt es oft andere Handlungsalternativen... und manchmal sieht der Polizist im Nachhinein, dass eine andere Handlung die bessere wäre. Seine Handlung jedoch hat bestand. Er lernt für die Zukunft. Das tun Polizisten, den Polizei ist ein Erfahrungsberuf. Erfahrungen muss man machen. Mir ist es halt wichtig, dass nicht alles als Fehler verschrien werden muss; hinterfragen soll man (@Hartmut darfst du gerne; du erhält auch viele Antworten), über Alternativen kann man auch diskutieren; nur sollten wir uns hier zurücknehmen und nicht von Fehlern sprechen, dazu wissen wir zu wenig über den konkreten Einzelfall. Beispiel SEK dringt in falsche Wohnung ein. Nach und nach stellt sich heraus - eine Zielperson war in der Wohnung - es ging nicht um eine Durchsuchung einer Wohnung eines unbeteiligten, sondern um eine Festnahmen ich frage mich da sogar, ob es möglicherweise die richtige Wohnung war? In einem anderen Beispiel hier dringt die Polizei tatsächlich in eine falsche Wohnung ein; ja das wirft Fragen auf; per se von einem Fehler zu sprechen wird dem Gesamteinsatz jedoch auch nicht gerecht.
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Ja, das haben sie in diesem Fall die Tage auch gemacht, sogar mit Blümchen. Hat sie aber trotzdem nicht daran gehindert, Strafantrag wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu stellen. Hat der Mann sich nicht falsch verhalten?
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Ach, das was Papa da gemacht hat, ist Deiner Meinung nach beides keine Straftat? Warum wird dann gegen ihn ermittelt? Weil ermittelt werden soll, ob es sich um eine Straftat handelt. Deine Frage ist albern. Papas Verhalten ist ungeachtet dessen natürlich vollkommen indiskutabel. Stand da wer ermittelt? Ob Staatsanwaltschaft oder sein Dienstherr?
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Wie alt war Töchterchen? MfG. hartmut Ok, gute Frage. Weißt du es?
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Und das Recht der Erziehung?
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Wenn man ohne Zeugen verprügelt wird, dann ist es schwer...
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Was wäre denn dann der Unterschied zu - Security - dem gewalttätigen Lehrer - dem Priester - dem Schläger am Bahnhof (wenn keine weiteren Zeugen vor Ort sind)
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Genauso wie du es tun würdest, wenn der Sicherheitsdienst der Disko, des Zeltfestes, des Stadtfestes, des Konzertes dir ungerechtfertig Gewalt antut; genauso wie wenn dir ein Schläger am Bahnhof Gewalt angetan hat, genauso wie wenn der Lehrer den Schülern Gewalt angetan hat: mit einer Strafanzeige gegen den Täter.
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lückenlos wird wohl kaum möglich sein. das fordere ich auch gar nicht. aber es wäre z.b möglich in den meisten polizeistationen kameras anzubringen, oder einen neutralen beobachter. Kameras würde ich gut finden!!! Ich möchte: vorne und hinten in jedem Streifenwagen eine Kamera. Bei den Pol. Revieren im Tresenbereich, im Gewahrsamsbereich, im Vernehmungsbereich, im Durchsuchungsbereich; gerne auch bei dem Funktisch/ Leitstelle. Anstatt eines neutralen Beobachters ohne weitere Funktion wäre ein Richter zur Überwachung der Polizei auf jedem Polizeirevier gut, der könnte neutral überwachen und notwendige Entscheidungen treffen, die unter Richtervorbehalt sind.
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Naja... sie ist dann ja den Umgang mit Straftätern ja schon aus ihrer eigenen Familie gewohnt Ist das denn eine Straftat?
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@Hartmut Ok, einen letzten Absatz trage ich mit. ich streiche meine Meinung nicht, dass in erster Linie der Bürger dazu beiträgt ich ergänze meine Ansicht aber gerne um die besondere Verantwortung der Polizei. @Gast So pauschal bestreite ich das. Wenn es Polizeiunrecht gibt, was es geben mag, dann interessieren sich sehr viele dafür und dort werden Lösungen gesucht.
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Zum Mann im Blauen Shirt: Meine Quelle: Youtube. Meine Quelle ist leicht nutzbar für verfälschte Berichte. Meine Meinung: - Der Typ hat provoziert. Was sich durch einen Zusammenschnitt von früheren Demonstrationen über diesen Menschen gezeigt hat. Das war nicht richtig von ihm und er hat es auf den Erfolg (medienwirksame Polizeigewalt) angelegt. - Die Polizei hätte einen Platzverweis aussprechen und durchsetzen können, sie hätte aber auch viel stärker deeskalieren können und müssen - gerade wenn er so provoziert. - Das Anliegen: Der Herr im Blauen T-Shirt wollte die Dienstnummer der eingesetzen Beamten und zwar zu Beginn der Auseinadersetzung, wo er nicht Betroffener war; er hat kein Recht dort irgendeine Nummer zu erhalten, da er nicht Betroffener war. - Er überzieht mit seinen Forderungen und die Polizei wendet Zwang an; bisher haben beide unklug gehandelt. - Der Faustschlag scheint zunächst zu hart, jedoch weiß ich nicht welche Sichtweise der Polizist hatte und wie er den Schlag rechtfertigt, er kann in der Tat als Zwang zum Brechen eines Widerstandes legal sein. Darüber wird jetzt ein Gericht befinden. Ich hoffe jedoch, dass die Provokationen des Herrn mit bewertet werden. - Die Menge begeht eine versuchte Gefangenenbefreiung und greift die Polizei an - hier wäre sogar ein härteres Vorgehen gegen die Umstehenden gerechtfertigt. Nicht jeder Bürger, der meint er kennt alle Rechte, kennt seine Rechte tatsächlich und er vergisst darüber hinaus leider seine Pflichten. Zu jeder Großlage gehört Deeskalation - jedoch gehört sie auf beide Seiten. Polizisten sind Menschen. Das heißt, dass ich es verstehen kann wenn ein Mensch auf Provokation reagiert. Ich wette, dass ich sogar bei einer katholischen Klassenfahrt Gewalt provozieren kann; wie einfach mag das dann erst gegen Polizeibeamte sein, die auf einem Demoeinsatz sind, die bedrängt werden? Ich denke, dass man sie provozieren kann. Ich spreche hier meinen deutlichen Respekt gegenüber die Polizisten aus, die den Herrn vorher getroffen haben und auf seine Provokation nicht eingegangen sind. Wäre die Polizei jetzt nicht gegen ihn so vorgegangen, so hätte er weiter gemacht - bis er diesen Erfolg erreicht hätte. Eine Frage muss die Polizei sich auch stellen, warum wurde dort nicht deeskalierende Eingewirkt? (nein, das ist kein Vorwurf - es mag Gründe geben warum das nicht passiert ist, es mag aber auch angezeigt gewesen sein, das gilt es zu erfragen und ich vermute, dass die Polizeiführer das auch besprochen haben). Auf der einen Seite steigende Angriffe gegen die Polizei. Schlimme Angriffe (Betonplatten vom Dach werfen halte ich sehr schlimm, Steine, Brandsätze, es werden Polizeiwachen angegriffen, etc) Auf der anderen den Bürger, der sich nicht von einer Staatsgewalt seiner Rechte berauben lassen will. Ich will Schutz von Polizisten. Ich bin auch für den Taser. Aber die Gewalt der Polizei als staatliche, hoheitliche Behörde darf nur kontrolliert und dokumentiert ausgeübt werden. Zwang muss überprüft werden. Aber er muss ernsthaft überprüft werden und er muss alle Aspekte berücksichtigen. Ein Schlägerei kann man nicht theoretisch beurteilen, wenn man sich nicht geschlagen hat. Wenn Polizisten wegen Pfeffersprayeinsatz gegen einen bevorstehenden Angriff zu 6300 Euro verurteilt werden, da die Richterin meint, dass der Betrunkene und aggressive Mann, der nach wiederholtem Polizeieinsatz am gleiche Tag in Gewahrsam sollte, quasi erst mal schlagen könne, bevor seine agressivität bewiesen ist, die urteilt unecht. Solche Urteile sind falsch. Die Polizei stellt sich gerne einer echten Kontrolle. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es neben der Polizei und dem friedlichen Bürger auch noch Angreifer gibt; und auch der friedliche Bürger darf Polizisten nicht schubsen; er darf nicht dem seiner Ansicht nach Unschuldigen von der bösen Polizei retten. Zur Friedlichkeit trägt in erste Linie der Bürger bei. Und auch die Gewalt durch Polizeibeamte wird in erste Linie durch das Verhalten des Bürgers ausgelöst. Die Polizei nimmt sich aber ihrer Rolle an und prüft, hinterfragt, ändert Strategie und Taktik (Siehe Chronologie des 1.Mais Berlin oder S21). Es wäre schön, wenn die Bürger das auch täten.
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@Tom was willst du denn? Diese "Macht" unterliegt sehr sehr viel Kontrolle. Das geht los bei Rechtshilfe / Rechtsmitteln über Medien, über verschiedene Organisationen (AI; Pro Asyl etc) über parlamentarische Kontrolle, über Kontrolle der Vorgesetzten; über Abteilungen für interne Ermittlung, Verpflichtungen Ermittlungen gegen eigene Bereiche (schon beim kleinsten Unfall) von anderen Behörden durchführen zu lassen, es gibt Meldeverpflichtungen für bestimmte Handlungen und Ereignissen und schließlich noch die Kontrolle des Staatsanwaltes, der de Ermittlungsbericht / Anzeigen auch hinsichtlich des polizeilichen Handelns überprüft; und erst Recht die Kontrolle wenn ein Bürger sich über Maßnahmen beschwert bzw. eine Anzeige erstattet. Die Kontrolle erstreckt sich darauf dass der Polizist für sein Handeln nicht nur strafrechtlich, sondern auch verwaltungsrechtlich und dienstrechtlich Verantwortung übernommen hat und sogar für Fehler in Regress genommen werden kann. Bitte frage doch erst mal, ob eine besondere Kontrolle der "Macht" gegeben ist, bevor du solchen Unsinn verbreitest, dass die Polizei keiner Kontrolle unterliegt. Nebenbei ist die deutsche Polizei was ihr Handeln betrifft sehr transparent - was auch wiederum eine Kontrolle ist.
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Zum Glück passiert so was nicht, wobei ich deine Angst verstehe... man wäre dem ausgeliefert. Wie kann man sich dann wehren? Man zeigt die betreffenden Beamten an, man wendet sich an die Medien und an seine Regierung. Ob das hilft? Mit Sicherheit. Die Polizei darf nicht einfach Menschen verprügeln. Zu deinen Ängsten: oft ist es jedoch so, dass Polizisten angezeigt werden - sie hätten jemanden auf der Wache / bei der Kontrolle verprügelt und im Nachgang stellt sich die Situation "etwas anders dar"; da wurde Widerstand geleistet, Polizisten bespuckt, gekratzt, getreten - weil der Bürger sich in einem Recht gesehen hatte, welches er nicht hatte und dieser Widerstand ist dann in der Tat mit Gewalt beendet worden; jedoch ist kein Unschuldiger von Polizisten verprügelt worden. Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich solche Fälle. Das darf nicht passieren. Dort handeln sehr viele Polizisten falsch, nicht nur der Schläger. Ich erwarte von den Kollegen des Schlägers, dass diese eingreifen und den Vorfall melden. Was übrigens in der Praxis tatsächlich vorkommt. @MrMijagi Lies doch einfach den Beitrag nochmal, wo es darum ging, dass Polizisten "Gott sind". Da gibt es eigentlich keinen Grund, dass dich fröstelt; das Frösteln entsteht nur, weil du einen kleinen Teil eines Beitrages losgelöst vom Sachzusammenhang liest.
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@ Tom das ist kein Totschlagargument. Da wir hier nicht Urteilen, sondern uns nur eine Meinung bilden ist es doch ein Gewinn, wenn wir die "anderen Argumente" hören. Aber ich widerspreche dir, dass es keine vernünftige Kontrolle gibt. Die Polizeiarbeit unterliegt einer sehr sehr großen Kontrolle; das beginnt mit dem Verwaltungsrechtsweg / den Rechtsbehelfen über die Kontrolle der Vorgesetzten, der Kontrolle des Staatsanwaltes, den Abteilungen der internen Ermittlung bis hin zur parlamentarischen Kontrolle. Für Zwang / Gewalt gibt es Meldeverpflichtungen, bei Großlagen Entscheidungsvorbehalte bis hin zum Ministervorbehalt. Darüber hinaus gibt es die Medien-Kontrolle und alle möglichen Menschenrechtsschutzvereine (AI, Greenpeace, Pro Asyl, etc) Die Kontrolle ist da - vielschichtig und vernünftig; und es wird kontrolliert, bewertet, hinterfragt, rechtlich bewertet, Alternativen geprüft am grünen Tisch, mit viel Zeit - während die Entscheidung in Sekunden auf der Straße getroffen werden. In der Tat lässt die sich schnell finden, denn es gibt für eine Lage mehrere Möglichkleiten. Der Cop vor Ort entscheidet sich nach bestem taktischem, rechtlichen und moralischen Gewissen. Und da die Entschedung vor Ort zählt und die Prüfung erst hinterher erfolgt, aus diesem Grund @Tom gibt es so umfangreiche Kontrollen der Polizeiarbeit.
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Ich zeige das oft; jedoch nur den Bürgern, die dem zugänglich sind.
