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Blaulicht

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  1. Ich denke, dass du zu voreingenommen bist um den Erfolg ernsthaft bewerten zu können.
  2. So sehe ich das lt. Überschrift zumindest. Dann ist es eher unwahrscheinlich, dass der Polizeibeamte Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren in einem anderen Bundesland hat.
  3. Macht die Polizei. Du kritisierst wieder nur, ohne jedoch etwas zu wissen. Warum fragst du nicht, ob die Polizei über diese Problematik weiß und ob Konfliktmanagement betrieben wird? Die Antwort würde jedoch nicht in dein Bild passen... denn die Polizei, die seit Jahren Konflikte löst, hat sich auch die Konfliktvermeidung inAus- und Fortbildung mit aufgenommen und setzt bei Großlagen Konfliktmanagerteams ein. Noch ist das Ergebnis nicht befriedigend... aber der Weg wird beschritten.
  4. Das sieht Hartmut anders, bei ihm nur die poliezi schuld, weil das ja die Profis sind. Das das eskalieren einer Situation oft an beiden Parteien liegt mag er nicht eingestehen. Manchmal ist der Polizist alleine Schuld. In den meisten Fällen der polizeigewalt ist es jedoch notwendiger Zwang, dessen Ursache beim Gegenüber lag.
  5. @TE ich verstehe die Frage nicht. Meinst du, ob die Polizei das bei einer Verkehrskontrolle einsehen kann oder bei Einholung eines polizeilichen Führungszeugnis oder in welcher Situation?
  6. ich nehm den schon lange nicht mehr ernst. kann man auch nicht. ich frag mich nur wie die polizei selbst darüber denkt, wenn so ein trottel an der spitze 'ihrer' gewerkschaft steht Unsere Gewerkschaft ist nicht die DpolG sondern die GDP.
  7. @ hartmut die Polizei, die ich kenne, betreibt eine selbstkritische Prüfung und entwickelt sich. Zwang wird dokumentiert. Ich weiß jedoch, dass diese Dokumentation noch nicht überall befriedigent ist.
  8. Tja...ich halte das für nicht seriös und nicht wirklich für aussagekräftig... Ein Polizist, der in seiner Freizeit an Hooliganschlägereien teilnimmt, ist in seiner Ansicht und in seiner Dienstauffassung nicht wirklich aussagekräftig. Das ist ein Straftäter. Nun befürchte ich, dass sein Blick auf viele Polizeidinge eben getrübt ist. Wie will ein POM das beurteilen? Ihm fehlen einfach die nötigen Sachinformationen, um Vorgänge und Führungsentscheidungen zu beurteilen. Wie kann er den Sinn der Anweisung beurteilen? Die Langeweile nennt man: ruhigen Einsatzverlauf. (und eigentlich finden die Polizisten das ganz gut so... auch wenn man sich etwas Action wünscht) Ein Buch, welches die Welt nicht braucht, da kann man lieber mal ne Stunde auf der Copzone verbringen; wenn man wissen will, dass es nicht immer leicht ist. Hartmut Dann, wenn das so ist, muss die Ausbildung geändert werden. Tut es das wirklich? Das gilt hoffentlich für jede Darstellung - also auch die der Polizei? Das ist auch richtig und gut so; denn so ist die "Polizeigewalt" dokumentiert und kann geprüft werden. Ein Gedanke weiter: der Polizist könnte 2 Anzeigen schreiben: eine wegen Widerstand eine gegen sich selber. Wäre aber zu viel für eine Sache - so wird die eine Anzeige geschrieben und beider Seiten Verhalten wird geprüft.
  9. Und dieser Tatbestand, salopp umschrieben, Merkwirkungspflicht bei einem Verfahren gegen sich selbst, um sich damit selbst belasten, ist imho nicht rechtsstaatlich. MfG. hartmut Irgenwie geht mir Dein andauerndes Betonen der Deiner Meinung nach nicht rechtsstaatlichen Regelungen bei uns in A gegen den Strich!! Was soll Da nicht rechsstaatlich sein? Die Verweigerung eines Alkotestes ist bei uns nunmal ein strafbewehrtes Delikt, welches eben bestraft wird. Die In D übliche Methode, bei Weigerung den Deliquenten - auch unter Anwendung von körperlicher Gewalt - Blut abzunehmen, empfindet unsereins keineswegs als "rechtsstaatlich", sondern als Menschenrechtsverletzung, welche in vielen anderen Ländern zu einer Verurteilung der dafür Verantwortlichen führen würde. Nimm bitte zur Kenntnis, daß es über "Rechtsstaatlichkeit" durchaus unterschiedliche Auffassungen geben kann. Und ich darf dezent darauf hinweisen, daß die gerade die deutschen Auslegungen darüber nicht unbedingt allgemein Zustimmung finden. Und zwar mehr oder weniger weltweit, bzw. seit etlichen Jahrzehnten....... lg aus Wien Weinberg Es gibt bei uns einen Rechtsgrundsatz: niemand muss sich selber belasten. Das Pusten wird als Handlung gesehen, mit der man sich selber belastet. Dazu kommt noch, dass man Pusten nun nicht mit Zwang durchsetzen kann. Damit bleibt dann nur die Blutentnahme, um die Trunkenheitsfahrt nachzuweisen. Früher war das "Puste-Ergebnis" auch nicht gerichtsverwertbar. Mittlerweile gibt es aber entsprechend gute "Puster", dass man ernsthaft über die Österreichische Variante nachdenken sollte. Zumindest im Bereich der Ordnungswidrigkeiten halte ich das für den weitaus geringeren Eingriff des Staates in die Rechte des Bürgers. Was mich interessiert: muss jeder Pusten oder muss ein "Grundverdacht" begründet werden? Bei uns kann man theoretisch jeden fragen (ohne Verdacht) - aber nicht immer ist das klug.
  10. Da hab ich schon viel von gehört.... was ist das denn genau?
  11. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt in der Akzeptanz; unser Beruf fordert unseren Familien viel ab... der Bürger zeigt Akzeptanz, wenn wir Blumen kaufen, um unseren Lieben etwas nettes zu tun... aber wenn man sich dann ins Parkverbot stellt, wofür der Bürger "zahlt", dann hat der Bürger eben kein Verständnis, Polizisten sind eben auch Menschen
  12. Wenn er um das zu erfahren erst einen Richter bemühen muss der eine Blutprobe anordnet, sicherlich. Die ganze Arbeit für die Katz. Ist eben schon ein Aufwand. Erst die Kontrolle, Ärgern über unkooperatives Verhalten. Den Schwerverbrecher auf das Revier fahren. Einen Verdacht begründen, den Richter wegen der Blutprobe anrufen, den Arzt bestellen. Führerschein sicherstellen. Bericht schreiben. Und wieder den Führerschein aushändigen. Mich hat es jedenfalls geärgert wenn mal meine Arbeit für die Katz war. Andererseits, in der Zeit macht der nicht andere unglücklich. MfG. hartmut So einfach ist das nicht; für die Blutprobe bist du nämlich Beschuldigter... also einfach so macht das kein Polizist. Es gibt Autofahrer, die lehnen das Pusten ab... und da passiert nix weiter... es gibt aber auch Polizisten, die Fragen nicht grundlos nach dem Pusten... Also @Hartmut, dass du nüchtern zur Blutprobe kommst ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich.
  13. Weil du das beurteilen kannst?
  14. Doch ich. Genausowenig wie ich freiwillig einen Gentest machen würde. Muss ich meine Unschuld beweisen? MfG. hartmut Gentest / Unschuld auf der einen Seite Verkehrstüchtigkeit auf der anderen Seite Äpfel und Birnen... Zeigst du dein Verbandsdreieck und Warnkasten vor? Warum? Soll dir doch die böse Polizei Polizei beweisen, dass du keinen hast...
  15. Da es um trunkene im Straßenverkehr geht, nicht fragwürdig und wer nüchtern ist, wird doch keien Einwände gegen eine Kontrolle haben?
  16. Meine Meinung: Wohngegenden grds. Tempo 30 und mehr Kontrollen auf AutobahnBaustellen.
  17. Ich greife mir nur diesen Satz mal heraus - Eure Debatte ist ansonsten schon zu weit geführt, um mich noch in andere Fakten einzumengen. Aber genau dieser Satz beschreibt gut, woran es krankt. Bedeutet er doch im Umkehrschluss nichts anderes, als dass nur eine überwachte Regel sinnvoll ist. Oder es bedeutet, dass der auf den sich Bluey bezieht Verkehrsregeln grundsätzlich, und gerade da wo nicht überwacht wird und er keinen Unfallschwerpunkt sieht, nicht einhalten will. In dem Punkt, dass einige Schilder oder Regeln antiquiert sind mag er Recht haben. Das ist jedoch nicht das Problem der Polizei, die auf die Einhaltung der Regeln zu achten hat und es steht dem Verkehrsteilnehmer nicht zu sich Regeln auszusuchen. Die Änderung des Punktesystems war ein Anfang... es muss aber im Bereich Straßenverkehr noch viel passieren. Baustellen und Parkhäuser müssen breiter werden, Schilder(wälder) müssen reduziert werden, Geschwindigkeiten in Wohngegenden müssen gesenkt werden, Hauptstraßen müssen ausgebaut werden, zulässige Höchstgeschwindigkeit dort erhört werden etc Solange jedoch die Baustellen auf der linken Spur zu schmal für viele Autos sind, muss die Polizei - aufklären - kontrollieren - ahnden In (Autobahn-)Baustellen muss eh viel mehr geblitzt und überwacht werden!
  18. Oder den Führerschein abgeben. Er hat recht, er muss die tatsächliche breite und Gewicht nicht messen. Er muss aber auch nicht Autofahren.
  19. Naja, bei der 2-Meterbreite sollen ja laut Richtlinie je Seite noch 25 cm Luft sein, sprich 2,50 Meter Fahrbahnbreite. Desweiteren hat @diver korrekt erwähnt, daß der Außenspiegel je nach Leitplankentyp ggf. dort drüber hinausragen kann... 1. Was passiert wohl, wenn auf der Gegenfahrbahn auch ein Außenspiegel über die Leitplanke hinausragt? 2. Ist das kein Problem der Polizei. Es dürfen nur Autos die weniger als 2 Meter breit sind auf den Spuren fahren. Die Polizei hat zu verhindern, dass breitere Autos darauf fahren (Gefahrenabwehr) und sie hat die die darauf fahren zu ahnden (Repression). 3. Ich selber kenne viele unsinnigen Regeln und Gesetze. Ich muss diese jedoch beachten. Z.b. finde ich es Schwachsinn, dass man am Steuer nicht telefonieren darf; Rauchen, trinken (sogar ein Bier), Eis essen, Navi programmieren ist erlaubt. Oder dass es im Strafverfahrensrecht kein Ermessen für die Polizei gibt (bei einfach gelagerten Fällen, wo kein Strafverfolgungsinteresse der Beteiligten und kein öffentliches Interesse besteht). Ich finde es Schwachsinn, dass in Wohngegegenden nicht grundsätzlich Tempo 30 und Rechts vor Links gilt; auf Hauptstraße jedoch könnte auch Tempo 60 vertretbar sein. Aber all das betrifft nicht die Polizei.... ... was ich gut finde ist die Überarbeitung des Punktesystems. Doppeldummfug Die Schilder sollen zur Sicherheit beitragen und Unfälle verhindern. Die Polizei zockt nicht ab. Man kann streiten ob Schilder, Ver- und Gebote Sinn machen; aber nicht mit der Polizei. Dann schreib an den Verkehrsminister, klage gegen die Behörde oder wähle eine andere Partei. Die Polizei ist dort der falsche Ansprechpartner. Es mag Abszocke geben. Aber das macht die Polizei nicht. Das macht die Stadt selber. (ist ja auch logisch, die Polizei nimmt das Geld nicht ein - es gibt also kein Motiv für Abzocke) Ich kenne aber Blitze, die echte Abzocke sind. Da hat die Polizei aber nix mit am Hut. Die meisten Polizisten haben sogar ein sehr gutes Gespühr, wann sie kostenpflichtig und wann mündlich verwarnen sollten. Ich durfte mal (privat) einen kennenlernen, dem fehlte das Gespür. Hat mich 10 Euro gekostet. Das war bestimmt keine Abzocke - aber da hätrte eine mündliche Verwarnung dicke gereicht. Gute Arbeit war das auch nicht. Ich versteh dich nicht. Vorher mal messen, um zu wissen wie breit dein Auto ist machst du nicht. Aber wenn du in der Kontrolle warst, dann willst du messen? Miss doch vorher; dann weißt du bescheid.
  20. @Tom wenn du schonmal einen baustellenunfall gesehen hättest würdest du nicht so schwätzen. @ diver die dürfen so fahren. Sonderrechte.
  21. Soll die Polizei sich also zukünftig aussuchen welche Gesetz Sinn machen und welche nicht? Richtig. Die Verkehrsbehörden müssen handeln, vielleicht die Politik und der Gesetgeber ... und auch die Polizei, die muss nämlich den, jetzt öffentlich bekannt gewordenen, lebensgefährlichen Wahnsinn stoppen und verhindern das 2/3 der Fahrer mit zu breiten Autos auf zu schmalen Straßen fahren!!!
  22. Angst oder Datenschutz?
  23. Richtig, viele Neue Fahrzeuge sind für 2 Meter Baustellen zu breit für die linke Spur und müssen rechts bleiben. Welchen Vorwurf kann man der Polizei machen, die bestehende Regeln kontrollieren und zur Verkehrssicherheit beiträgt?
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