Hallo Leute, ich bin beim Stöbern über einige Polizeimitteilungen unter der wirklich interessanten Kategorie "Pressemitteilungen Schweiz" gestolpert, die mich sehr verwundert haben. Hier mal ein Beispiel: "Ein deutscher Automobilist war mit 132 km/h in einer 80er Zone unterwegs. Er musste eine Kaution von 1'400 Franken entrichten. Der fehlbare Fahrzeuglenker, ein 47-jähriger Mann, musste eine Kaution von 1'400 Franken hinterlegen. Neben einer Freiheitsstrafe und einer hohen Busse droht ihm auch ein befristetes Fahrverbot für die Schweiz" WTF?! Die Übertreung ist zwar echt heftig und unter aller Kanone -> Depp. Aber wie kommt man da auf eine Freiheitsstrafe?! Das befristete Fahrverbot ist dann wohl das geringste Problem. Ist das evtl. eine Standard-Floskel der Polizei (dies stammt aus einer Polizeimitteilung von Seite 10 oder so), die sie auf §315c stützt?! Dort wird ja gesagt "...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ich habe hier unter "Pressemitteilungen Schweiz" wirklich die krassesten Delikte gelesen, wo irgendwelche Chinesen und Kroaten bei Straßenrennen (teils sogar innerorts) mit merfach 70km/h++ RECHTSKRÄFTIG zu gerade mal im Dreh von 50 Tagessätzen verurteilt wurden. Von Haft keine Spur. Selbst der bekannte SLR-Raser mit seinen knapp 300km/h ist mit einer Geldstrafe davon gekommen. Da stimmt doch irgendwas nicht...