Hallo Radarfreunde, mein Fahrzeug ist am 24.09.2010 in einer Ortschaft (Süddeutschland) geblitzt worden. Die festgestellte Geschwindigkeit war 77 km/h, also 27 km/h zu viel (Geld plus 3 Punkte). Anfang Oktober habe ich einen Zeugefragebogen zugeschickt bekommen, ohne Foto. Auf diesen habe ich nicht reagiert. Anfang November habe ich dann den Bußgeldbescheid bekommen, auf den ich am 07.11.2010 Einspruch eingelegt habe, ohne Angabe von Gründen. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt, obwohl dies als Beweismittel aufgeführt war. Anfang Februar 2011 habe ich nun eine Einladung in diese süddeutsche Stadt bekommen, ins Amtsgericht. Am 22.02. soll diese Bußgeldsache dort vor Ort verhandelt werden. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt. Es ist auch nicht mehr in der Beweisliste aufgeführt (wahrschienlich gibt es kein Foto). Nur ein Zeuge ist aufgeführt, sonst nix. Das Problem ist nun, daß ich etwa 400 km von dort entfernt wohne, als Fahrer kommen 2 Mann in Frage, wir waren damals auf einer längeren Reise, insgesamt saßen 3 Mann im Auto. Alleine die Kosten um hin und zurück zu fahren, entsprechen fast dem Bußgeld, ich müßte Urlaub nehmen. Das Erscheinen in der der Hauptverhandlung ist Pflicht, trotzdem steht im Text weiter, daß man sich befreien lassen kann, wenn man sagt, daß man keine Aussage machen will oder glaubhaft machen kann, nicht zur Klärung des Sachverhaltes beitragen zu können. Nur ich denke, dass man mich dann ohne meine Aussage "verurteilen" wird. Und ohne Foto. Was meint ihr, was die beste Vorgehensweise ist? Am liebsten wäre mir eine Anhörung auf einem Polizeirevier meiner Nähe, wo ich auch einmal das Foto zu Gesicht bekomme. Wie sieht es mit der Verjährung aus. Ende Februar sind dann fast 5 Monate vergangen.