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McManus

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  1. Ich war heute bei einer Polizeidirektion in Bayern und habe dort das Bild eingesehen können. Das ist übrigens kostenlos. Man hatte es ausgedruckt und ich durfte einen kurzen Blick darauf werfen, mitnehmen aber nicht. Ich konnte erkennen, daß ich am Steuer sitze, allerdings ist nur Haaransatz, Augenpartie und ein Teil der rechten Gesichtshälfte mit Ohr zu sehen. Vor kompletter Nase, Mund und Kinn hängt mein Navi. Der Polizeibeamte meinte aber, daß ich sehr gut zu erkennen sein, da die Augenpartie sehr markant wäre. Was mir noch aufgefallen ist, daß auf der linken Seite ein Haufen Blätter zu sehen sind. Die hatten den Blitzkasten anscheinend voll in einer Hecke abgetarnt. Ca. 25 Prozent des Fotos sind mit Blättern bedeckt, in wie weit kann sowas das Messergebnis verfälschen? Ich denke aber, daß ich den Einspruch zurücknehmen werde, ich überlege noch am Wochenende.
  2. Schon mal vielen Dank für die Antworten. Ich sag jetzt mal, daß ich gefahren bin, aber ganz genau weiß nicht mehr, da wir das blitzen nicht bemerkt haben. Als Beweismittel im Bußgeldbescheid sind Foto und Einseitensensormessung aufgeführt und ein Zeuge. In der Einladung zur Hauptverhandlung steht nur noch der Zeuge, bei Beweismittel steht nichts mehr, das Feld ist leer. Ich denke mal, ich beantrage das Beweisfoto zu sehen, ein bißchen Zeit ist ja noch. Wie ist das grundsätzlich mit solchen Messungen? Ich habe mal gehört, dass 1. das Gerät regelmäßig geeicht werden muss, 2. vor Beginn einige Eingangsmessungen gemacht werden müssen, die als Protokoll vorliegen müssen und 3. die blitzende Person die notwendigen Lehrgänge absolviert haben muss. Ist eine von den 3 Sachen nicht vorhanden, so ist die Geschwindigkeitsmessung ungültig. Kann man solche Dokumente auch einsehen?
  3. Hallo Radarfreunde, mein Fahrzeug ist am 24.09.2010 in einer Ortschaft (Süddeutschland) geblitzt worden. Die festgestellte Geschwindigkeit war 77 km/h, also 27 km/h zu viel (Geld plus 3 Punkte). Anfang Oktober habe ich einen Zeugefragebogen zugeschickt bekommen, ohne Foto. Auf diesen habe ich nicht reagiert. Anfang November habe ich dann den Bußgeldbescheid bekommen, auf den ich am 07.11.2010 Einspruch eingelegt habe, ohne Angabe von Gründen. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt, obwohl dies als Beweismittel aufgeführt war. Anfang Februar 2011 habe ich nun eine Einladung in diese süddeutsche Stadt bekommen, ins Amtsgericht. Am 22.02. soll diese Bußgeldsache dort vor Ort verhandelt werden. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt. Es ist auch nicht mehr in der Beweisliste aufgeführt (wahrschienlich gibt es kein Foto). Nur ein Zeuge ist aufgeführt, sonst nix. Das Problem ist nun, daß ich etwa 400 km von dort entfernt wohne, als Fahrer kommen 2 Mann in Frage, wir waren damals auf einer längeren Reise, insgesamt saßen 3 Mann im Auto. Alleine die Kosten um hin und zurück zu fahren, entsprechen fast dem Bußgeld, ich müßte Urlaub nehmen. Das Erscheinen in der der Hauptverhandlung ist Pflicht, trotzdem steht im Text weiter, daß man sich befreien lassen kann, wenn man sagt, daß man keine Aussage machen will oder glaubhaft machen kann, nicht zur Klärung des Sachverhaltes beitragen zu können. Nur ich denke, dass man mich dann ohne meine Aussage "verurteilen" wird. Und ohne Foto. Was meint ihr, was die beste Vorgehensweise ist? Am liebsten wäre mir eine Anhörung auf einem Polizeirevier meiner Nähe, wo ich auch einmal das Foto zu Gesicht bekomme. Wie sieht es mit der Verjährung aus. Ende Februar sind dann fast 5 Monate vergangen.
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