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RuhigReifen

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  1. Liebe Gemeinde, rund 500.000km habe ich seit 1993 -weit überwiegend auf deutschen Autobahnen- ohne Punkte hinter mich gebracht. Dann vor einigen Tagen auf der A24 Hamburg Richtung Berlin: Aus einem Rastplatz heraus werde ich bei Tacho 140kmh geblitzt. Erst beim Schild "Aufheben des Streckenverbots 100 kmh" wird mir klar, dass ich etwas falsch gemacht haben soll. Ich fahre die Strecke noch einmal ab und stelle folgendes fest: Ab Ausfahrt Putlitz: 5.1.km ( Schild Baustelle in 800m), 5.3.km Geschwindigkeitsbegrenzung 100kmh.(Schild ist allerdings seitlich zur Fahrtrichtung=unsichtbar), 5.5km Geschwindigkeitsbegrenzung 100kmh, sichtbar), 5.7.km Geschwindigkeitsbegrenzung 80kmh; Schild ist allerdings seitlich zur Fahrtrichtung=unsichtbar), etwa 5.9 km Blitzgerät, etwa 6.2.km Aufhebung Streckenverbot 100kmh. Der Rastplatz ist gesperrt, ansonsten: keine Fahrstreifenverengung, keine rot-weißen Warnbaken, keine gelben Fahrstreifenmarkierungen oder gar Warnblinkzeichen, sondern: niegel-nagel neuer Fahrbahnbelag. Ich fühle mich willkürlich (sollte eigentlich ja nicht preußisch sein?) behandelt. Nun meine Fragen: Reicht ein lediglich einmal angezeigtes Streckenverbot für ein Bußgeld oder Strafe? Gibt es Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen? "Baustelle in 800m" kenne ich so nicht. Mir sind Baustellenankündigungen "in 2km" bekannt, Geschwindigkeit wird dann in mehreren Schritten -sichtbar!- herunter getunnelt, also etwa 120kmh, 100kmh, 100kmh, 80kmh usw. Oder misst die Brandenburger Polizei im Sinne der Gewinnmaximierung? Natürlich bei rot-rot in der Landesregierung völlig abwegig. Herzliche Grüße aus dem Rheinland RuhigReifen Blog.doc Blog.doc
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