Andreas7z
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Mit Motorrad geblitzt worden. Aber auch von hinten?
Andreas7z replied to hutziking's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Wie soll man Motorräder mit dem ESO Einseitensensor, der auf Helligkeitsunterschiede reagiert Motorräder messen??? Eine Abtastung zur Messung der Geschwindigkeit an dem rotierenden Vorderrad des Motorrades ist kaum rechtssicher möglich. -
Ich habe seit langem keinen Beitrag mehr im Verkehrsportal geschrieben. Vor ca. einem Jahr habe ich verschiedene Beiträge über den EU Führerschein geschrieben um mit einen User das Thema EU Führerschein als Alternative zur MPU zu diskutieren. Habe mir viel Mühe gemacht und auch im Internet den aktuellen Stand recherchiert. All das wurde von einem Moderator dort gelöscht. Das Thema EU Führerschein ist dort unerwünscht, es wird nur über die MPU diskutiert. Da haben wohl manche Mitglieder finanzielle Interessen an der MPU Beratung und Vorbereitung. Das war es dann für mich im VP. Seit letztem Jahr gibt es wieder ein EU Führerschein Forum. https://eu-fuehrerschein-forum.net/ Aber auch dort ist die Aktivität sehr mäßig und nicht mit den alten Zeiten vergleichbar.
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Auch ich betrachte die Löschung der Link durch Bluey als Zensur im Forum. Die Abhandlung eines Rechtsanwaltes, bezüglich Betreiben von Blitzern durch Privatfirmen mit Provision bei den Bußgeldeinnahmen, ist für mich keine Werbung. Wenn soetwas jetzt regelmäßig passiert, dann macht auch für mich das Schreiben von Beiträgen im Radarforum keinen Sinn mehr. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Wichtig für alle Bußgeldverfahren ist, sofort nach dem mündlichen Urteil noch im Gerichtssaal Rechtsbeschwerde einlegen. Natürlich dann, innerhalb einer Woche, auch die schriftlich Rechtsbeschwerde nachreichen. Erst dann muss der Richter eine schriftliches Urteil anfertigen und dieses genau begründen. Ein Bußgeldverfahren ist ein Massenverfahren. Normalerweise ist die Arbeit damit für den Richter, nach dem mündlichen Urteil, noch im Gerichtssaal erledigt. Die Rechtsbeschwerde macht also richtig Arbeit. Hatte mal ein Bußgeldverfahren wegen Waffenrecht. Zwei Gerichtsverhandlungen und ein fünfseitiges schriftliches Urteil, wegen einem Bußgeld von 100 EUR, erhalten. Der Richter hat das Bußgeld von 150 EUR auf 100 EUR reduziert als ich mündich im Gerichtssaal, noch vor dem mündlichen Urteil, Rechtsbeschwerde angekündigt habe. Die Geldbuße wurde vermutlich deshalb auf 100 EUR reduziert, weil man dann die Rechtsbeschwerde leichter ablehnen kann. Für mich ist noch heute rätselhaft, warum ich dann nur mit Gebühren 128,50 EUR zahlen musste. Zwei Gerichtsverhandlungen, fünseitiges Urteil, das hat der Justitz richtig Arbeit gemacht. Das war für die Staatskasse ein Verlustgeschäft. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Was für Diletanten haben diese Geschwindigkeitsmessanlage aufgebaut. Vermutlich ist der Messkopf in dieser ungewöhnlichen Höhe aufgebaut worden, damit Gras den Sensor nicht so schnell zuwachsen kann. Wie soll man auf dem Grundstück mit diesen Zäunen Rasen mähen. Schnell wächst Gras in den Zaun ein und muss dann mit der Motorsense entfernt werden. Werden dabei Steine aufgewirbelt, kann die Anlage beschädigt werden, was sehr teuer wird. Beim Motorrad kann auch am Helm des Fahrers die Geschwindigkeit abgetastet werden. Das ist bei einer Lasermessung sehr problematisch. Dann wird die Geschwindigkeit des Kopfes des Fahrers gemessen und nicht die des Krades. Der Fahrer muss den Kopf dann stillhalten und nicht bewegen. Mit einem solchen Argument kann man problemlos 3-4Km/h Zusatztoleranz raushandeln. Eine Schrägabtastung auf der Frontscheibe eines Autos bei laufenden Scheibenwischern. Wie kann man bei dieser Höhe des Sensors, das vermeiden. Ein Motorrad kann sich auch noch in der Kurve neigen. Besonders problematisch ist, wenn das Krad im Bereich des Sensors Schlangenlinie fährt. Eine Neigung zur Seite in Verbindung mit einer Schrägabtastung kann den Messwert erheblich verfälschen. Grundsätzlich sind die Fehlerquellen bei einer geeichten Geschwindigkeitsmessung beim Motorrad erheblich größer, wie beim Auto. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
So habe das Gutachten per Mail zweimal versendet. Im Gutachten ist besonders auf die vom mir bemängelte Schrägabtastung eingegangen. Auf schrägen Fläschen ist ein von einer ESO 3.0 fgemessene Geschwindigkeit nicht gültig. Der Scheinwerfer des Motorrades mit dem Vorbau ist eindeutig schräg. Da brauchen wir nicht darüber zu diskutieren. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Der Aufbau der Messstelle ist bemerkenswert. Die Eso 3.0 tastet tatsächlich die Fahrzeuge in Höhe der schrägen Motorhaube, Frontscheibe und A-Säule ab. Beim Motorrad ist das der schräge Scheinwerfer oder der noch schrägere durchsichtige Windschield. Eventuell könnte sogar der Körper des Fahrers abgetastet werden. Wenn das Fahrzeug durch Schlaglöcher hüpft würde sich die schräge Abtastfläche auf und ab bewegen was zu chaotischen Messungen führen würde. Auch das Eintauchen beim Bremsen des Motorrades kann zu solchen Abtastfehlern führen. Die Abtastfläche sollte niemals schräg sein!! Die Stoßstange oder der Kotflügel stehen immer senkrecht zur Fahrbahn. Dort tastet normalerweise die ESO das zu messende Fahrzeug, laut den Gutachten, ab. Diese Flächen bewegen sich gerade in den Messbereich der ESO Anlage. Bei einer Laserpistole gibt es die Anweisung das fordere Kennzeichen anzuvisieren und niemals schräge Flächen. Da sollte mal ein Gutachter ran. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Eine Messung bzw. Abtastung in Scheinwerferhöhe wundert mich. So hoch wird der Sensor normalerweise nicht am Strassenrand aufgebaut. Die Abtastung an dem selbst leuchtenden Scheinwerfer könnte problematisch sein. Besonders gepulste LED Scheinwerfer machen eine ESO Messung unmöglich. Beim Auto wäre das in Höhe der schrägen Motorhaube. So baut man doch eine ESO 3.0 Messstelle nicht auf. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Habe ein entsprechendes Gutachten als PDF-Datei auf meinem Rechner. Das Gutachten wurde durch HMS Sachverständige in Saarwellingen erstellt. Datum 04.07.2016; Ansprechpartner Dipl. Ing. G.Himbert. Leider kann ich keine Verlinkung durchführen, da das Gutachten im Internet nicht mehr abrufbar ist. In dem Gutachten wurde eine Motorradmessung mit ESO 3.0 als fehlerhaft festgestellt. Wenn gewünscht könnte ich das Gutachten aber per E-Mail versenden. E-Mail Adresse per PN an mich. Alternativ kann ich das Guatchten zur Einstellung im Forum an einen Moderator hier im Forum per E-Mail versenden. Das Gutachten habe ich 2017 runtergeladen als ich den Ärger mit der Stadt Dreieich hatte. Als ich der Bußgeldstelle das Gutachten per E-Mail zugesand hatte, kam noch ein Brief und dann war Ruhe. Die haben das Verfahren noch nicht einmal an das zuständige Amtsgericht in Langen weitergegeben. Habe allerdings nie zugegeben das ich der Fahrer gewesen bin. Habe mich aber immer um Aufklärung des Sachverhaltes anhand der Messfotos bemüht. -
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Andreas7z replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Die ESO 3.0 hat arge Probleme Motorräder zu messen. Eine Abtastung auf den rotierenden Rädern ist nicht zulässig. Dasselbe gilt für den vibrierenden Motor. Wo soll man denn sonst abtasten??? Ein Motorrad hat eben im Gegensatz zum Auto keine Stoßstange oder Kotflügel. Anhand der Rohdaten der Messung, die im Gerät gespeichert sind, kann ein Gutachter feststellen, wo am Motorrad abgetastet worden ist. Das Frontfoto ist relativ spät ausgelöst worden. Man kann auch nicht die Linie der Sensoren erkennen. Vermutlich wurde am Auspuff (Vibrationen) mit Hinterrad (Rotation) abgetastet, was so nicht zulässig ist. Selbst wenn der Gutachter nur eine zusätzliche Toleranz von 1 km/h einräumt ist dies ein Erfolg. Es gibt keine Punkte in Flensburg. Im Internet findet man Gutachten indenen die Schwierigkeiten bei der Motorradmessung über viele Seiten abgehandelt sind. Hier lohnt sich der Rechtsweg. Das finanzielle Risiko ist wegen Rechtschutz gering. Ich wurde mal in Dreieich mit dem Moped mit 36 bei erlaubten 30 mit einer Eso 3.0 gemessen. Nach zwei Briefen von der Stadt kam nichts mehr. -
Hallo ins Forum, wollte mal seit langem wieder einen Beitrag schreiben. Der Rauswurf aus einem Forum ist doch kein Problem. Man kann sich doch unter einem neuen Username einfach wieder neu registrieren. Vorher sollte man aber folgende Punkte beachten: Sämtliche Cookies bezüglich der Webseite des Forums löschen. Neu E-Mail Adresse einrichten. Ein Wegwerf E-Mail Adresse ist kein Problem. Natürlich ein anderes Passwort verwenden. Unter dem alten Account im Forum nicht mehr anmelden. Der Account ist eh verbrannt. Es sollte etwas Zeit zwischen Rauswurf und einer neuen Registrierung vergehen. Schreibstiel ändern. Diese Maßnahmen musste ich auch mal durchziehen hat problemlos funktioniert. Eine wirksame Kontrolle durch den Admin des betroffenen Forums ist kaum möglich. Man sollte aber obige Punkte unbedingt beachten.
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Man sollte sich gut überlegen ob nicht die Fahrtenbuchauflage das geringere Übel ist. Zwei Punkte in Flensburg für 5 Jahre das ist schon eine Last. Wenn man dadurch den Führerschein verliert dann wird es richtig teuer. 8 Punkte sind bei Vielfahrern schnell erreicht. Da sollte man um jeden Punkt alle Möglichkeiten ausschöpfen.
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Man muss sich redlich bemühen den Fahrer zu finden. Leider ist die OWI solange her, dass man sich nicht mehr erinnern kann. Man benötigt jetzt Unterstützung durch die Behörde und fordert ein hochauflösendes Foto an. Leider ist das bereits erhaltene Foto unscharf. In den Anhörungsbogen könnte sich irrtümlich auch eine falsche Fahrerin eintragen. Man muss sich redlich bemühen und jetzt ist Kreativität gefragt warum die umfangreichen Bemühungen dann doch erfolglos sind.
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Nochmal einen sachlichen Beitrag zum Thema von snoopy, In diesem Fall besteht das Risiko einer Hausdurchsuchung um die Motorradkombi und den Helm sicherzustellen. Diese sind Beweismittel und können dem Gutachter zur Identifizierung des Fahrers dienen. Diese Vorgehensweise in einem Owi-Verfahren ist rechtmäßig, darüber gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile. Die Behörden haben eben bei Motorradrasern große Schwierigkeiten den Fahrer zu ermitteln. Diese Gegenstände sollte man also irgendwohin auslagern. Ich beobachte seit langem im Forum das immer mehr User ein Thema mit unsachlichen Beiträgen regelrecht zupflastern. Damit sinkt das Niveau des Forum immer stärker auf Ramschniveau. Der Beitragsersteller hat Probleme und will einen sachlichen Rat einholen.
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Die Bußgeldstellen haben erhebliche Probleme Motorradfahrer zu identifizieren. Besonders die Raser unter den Motorradfahrern sind richtig vermummt. Ein Helm mit verspiegeltem Visier, Sturmhaube, eine Sonnenblende im Helm, verspiegelte Motorcrossbrille, Schaal um Mund und Nase... Da ist regelmäßig auf dem Blitzerfoto kein Fahrer zu identifizieren.
