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Everything posted by Sobbel
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Warum nicht? Aus dieser Ecke kommt doch der schwarze Rauch.
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Sollte sie das getan haben, hätte sie eine Straftat begangen (§ 164 StGB). Weil?
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Das würde aber nur den Käufer des Autos betreffen, denn nur er ist zunächst ein "Täter" . Die Frage war aber, ob der Verkäufer ein Risiko eingeht, wenn er dabei zuguckt und das duldet. Im Übrigen käme auch die Urkundenfälschung nach 267 StGB als Straftat in Betracht (Subsidiarität). Diese Erlaubnis muss aber in Zusammenhang mit der Zulassung stehen. Im geschilderten Fall vermute ich aber eher eine Überführungsfahrt. Wie dem auch sei, der Drops dürfte aufgrund der Zeitdauer eh gelutscht sein. Ja tatsächlich gehst du ein Risiko ein. Möglicherweise begehst du eine Begünstigung nach § 257 StGB oder bist ein Beihelfer nach § 27 StGB. Mittäterschaft nach § 25 StGB ist auch möglich. Kommt halt drauf an, ob du nur zuguckst (Unterlassung) oder eine Schraube reichst und/oder festdrehst. Aber das auch nur zur nachträglichen Info.
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2 Fahrzeuge auf Foto, aber wohl nix zu machen?
Sobbel replied to cat123a's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Die 35 Euro Dinger sind ja zunächst nur ein Verwarngeldangebot. Da ist eine Anhörung nicht vorgesehen, sind aber zustimmungsbedürftig durch den Betroffenen (ist ja nicht automatisch der Halter). Demnach sollte das VG einfach nicht bezahlt werden um in das Bußgeldverfahren zu kommen. Dann sollte auch die Anhörung kommen. Wenn bei dem VG Angebot schon so ein Kombibogen kommt, sehe ich das analog zu dem Beschluß vom OLG Zweibrücken (vom 26.08.2002 - 1 Ss 132/02) Da heisst es: "Eine Unterbrechung der Verjährung ist nicht eingetreten. Zwar hat die Bußgeldstelle dem Betroffenen .....ein als "Anhörung/Zeugenfragebogen" überschriebenes Schriftstück übersandt. Dies hat den Lauf der Verjährung indes nicht unterbrochen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG wird die Verjährung u.a. durch die Bekanntgabe an den Betroffenen, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet sei, sowie durch die Anordnung dieser Bekanntgabe unterbrochen. Die Unterbrechung wirkt allerdings nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG). Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet. Handlungen, die demgegenüber zum Ziel haben, die noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, erfüllen diese Voraussetzungen nicht ......, Aus der Bekanntgabe im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG muss sich für den Adressaten "unmissverständlich" ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden...... ......Dem genügt das hier versandte Anhörungsschreiben nicht. ...... Der Betroffene war danach lediglich als Halter des betreffenden Fahrzeugs ermittelt und angeschrieben worden, wobei Inhalt und Gestaltung des Anhörungsschreibens offen ließen, ob der angeschriebene Fahrzeughalter als Tatverdächtiger oder lediglich als Zeuge zur Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers in Frage kommen sollte. Weder die für das Schreiben gewählte Überschrift ("Anhörungs/Zeugenfragebogen") noch die alternativ erteilten ("Beschuldigten/Zeugen") Belehrungen ließen zweifelsfrei erkennen, dass das in Gang gebrachte Bußgeldverfahren sich gegen den Adressaten des Schreibens als tatverdächtige Person richten sollte. Das Schreiben vom 2. Januar 2002 ist von seinem Inhalt her formularmäßig gehalten und offensichtlich bewusst offen formuliert, um sowohl die eine als auch die andere Möglichkeit abdecken zu können." Auch das OLG Dresden hat sich dem angeschlossen und entsprechend entschieden , Beschluss vom 26.05.2004 - Ss (OWi) 77/04 -
2 Fahrzeuge auf Foto, aber wohl nix zu machen?
Sobbel replied to cat123a's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Das könnte ein sog. "Kombibogen" sein. Die sind nicht statthaft weil dem Betroffenen (oder Zeugen) der Status Quo im Verfahren nicht eindeutig ersichtlich ist und weil es unterschiedliche Belehrungen geben muss. Entweder ist man "Zeuge" oder "Betroffener" - beides geht nicht. Jedenfalls nicht gleichzeitig. Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht. Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert. Das Ding heißt übrigens "Bußgeldbescheid" - ja wirklich - mit ß -
Mehr wird man dir aber nicht entgegenkommen. Drum Augen auf mit welcher verbotenen Frucht man fährt.
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Von Fernlicht geblendet und daraufhin geblitzt
Sobbel replied to FelixFragt's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Warum wundert mich so ein infantiles Verhalten bei dir nicht..... -
Geschwindigkeitsverstoß wg Baumfällarbeiten
Sobbel replied to seb97's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Alle? Da hätten bei dir doch alle Alarmglocken bimmeln müssen. In unserem Raserstaat fährt man ja eher zu schnell als zu langsam. Bauarbeiten oder Baumarbeiten? Eine Baustelle kann ja durchaus länger andauern, so dass dort gemessen werden sollte. Baumfällarbeiten ist ja eher eine "Tagesbaustelle" und würde bei uns eher nicht bemessen. Mit wieviel wurdest du denn gemessen? Und mit welchem Messgerät? Nett das du das so ausdrückst, denn das bedeutet ja nicht, dass keins da war. Mit Vermutungen kommst du in unserem Rechtsstaat nicht weit. Das könnte das Messprotokoll sein. Da drin dürftest du alles finden. Aufstellort des Messgerätes, Überprüfung der Schilder, Eichung usw.- 1 reply
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- baustelle
- mobile blitze
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Danke für die Rückmeldung. Meiner Meinung nach hast du die richtige Entscheidung getroffen. Spart Geld und Nerven, zumal das Foto untadelig ist.
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Nun sind ja einige Wochen ins Land gezogen und du wirst in Form vom Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid von der Behörde gehört haben. Welche Geschwindigkeit und Überschreitung stehen denn im Raum? Du hast dich hoffentlich nicht in die Arme von irgendwelchen Online Anwälten begeben und einen RA am Wohnort genommen (wenn nötig)?
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Tut er gar nicht sagt der, der nur ab und an unter seinem Stein vor kriecht.
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Das ist doch nicht vom Land abhängig. Hätte er weder Alkohol noch Drogen intus, wäre dem TE ja gar nichts passiert bei so Tests. Der TE wäre aber von diesem Linksverdreher so beraten worden: Und jetzt sitzt er bis zum Hals im Kackfass. Es ist nicht immer gut alles zu verweigern, nur weil man das darf.
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Bei diesem Vorfall muss man sich doch etwas ganz anderes Fragen. Nämlich, wie kommt sowas in die Presse. Das sind ja zunächst mal Polizei Interna und sind ganz bestimmt nicht pressefrei.
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Hattest du denn Alkohol oder Drogen intus?
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Flönz auch nicht. Aber das ist wieder was anderes.
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Von Flenspunkten war auch nicht die Rede.
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Hast du nicht kürzlich erst eine Ermahnung bekommen . . .
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Solange er den Vorgaben entspricht, nicht. Danke fürs Nachplappern.
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Natürlich sagen die das. Die generieren damit Einkommen und suggerieren dir Hoffnung. Der Auswerterahmen sitzt so wie er sein soll. Die Grundlinie ist unterhalb der Aufstandsfläche der Räder. Mindest teilweise ist ein Rad oder das Kennzeichen drin und kein weiteres Fahrzeug im Rahmen auf der benachbarten Fahrspur. Eine Bestimmung bezüglich der Frontscheibe gibt es nicht. Zahlen und glücklich sein.
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2 Fahrzeuge auf Foto, aber wohl nix zu machen?
Sobbel replied to cat123a's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Nur? Du verkennst die Stellung dieses Gerichtes. Hier herrscht aber Freizügigkeit, du musst nicht hier bleiben. Na der muss es ja wissen. Diese Links gehen zu Leuten, die mit ihrer Meinung Umsatz machen, Geld scheffeln und bei den Betroffenen eine Hoffnung schüren die fehl am Platze ist. Na du bist ja wieder da. Ansonsten hast du nur Gesülze in diesem Thema hinterlassen. -
2 Fahrzeuge auf Foto, aber wohl nix zu machen?
Sobbel replied to cat123a's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Das Thema ist doch erledigt. -
Radarfalle so rechtmäßig aufgestellt?
Sobbel replied to Sennheiser's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Dass du diese Beschlüsse hier nicht erwähnst, war mir klar. Die passen nunmal nicht in deinen Kram. Ich muss doch gar nicht mehr wach sein. Die Erde dreht sich zwar mit mir, aber nicht um mich. Geh mir weg mit dem unsäglichen Grün Clan. VUT Verkehr in Zusammenhang mit "Fachmedien" zu nennen ist schon sportlich. Die veröffentlichen Aufsätze und teilen darin ihre Meinung mit. Mehr nicht. Die Wahrheit ist: Das BVerfG ist unser höchstes Gericht. Was dort verlautbart wird, ist wie ein Gesetz und bindend (§ 31 BVerfGG). Was die Richter dort von sich geben kommt noch vor den 10 Geboten. Sogar noch vor dem was meine Frau sagt. Und was die Messfehler angeht: Rand Nummer 44 dieser BVerfG Beschlüsse: "Denn die Zulassung durch die PTB bietet bei Verwendung des Messgerätes im Rahmen der Zulassungsvorgaben nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich eine ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert." "Wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden . . . ist auch bei standardisierten Messverfahren eine . . . sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht möglich; das Tatgericht muss . . . diesem Umstand durch die Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung zu tragen." (von mir sinnerhaltend gekürzt) Und Rand Nummer 46: "Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen – systemimmanente Messfehler erfassenden – Toleranzwert dient dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten." Ich denke schon das sie das sind. Die Marschrichtung künftiger Urteile oder Beschlüsse des BVerfG sind doch jetzt schon erkennbar. Es müssen keine Informationen (Rohmessdaten) erst hergestellt werden, die evtl. vielleicht möglicherweise später irgendwann mal erforderlich werden. -
Radarfalle so rechtmäßig aufgestellt?
Sobbel replied to Sennheiser's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Das Warten hat doch ein Ende. Von mir fast unbemerkt hat sich das BVerfG schon im Juni 2023 zu gleich drei Beschwerden (zu Leivtec, zu Traffistar S 350 und zu Vitronic M1HP) geräuspert und diese Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründungen sind ähnlich. Das es keine Leitsätze gibt, formulier ich mal mit eigenen einfachen Worten (ich möchte hier niemand überfordern) - Standardisierte Messverfahren werden (wiedermal) bestätigt. Die Tatgerichte unterliegen nur einer reduzierter Beweiswürdigung. Man ist ja nur im Owi Verfahren und nicht bei Straftaten. - Die Exekutive muss nicht erst mit technischem Gerät Informationen (Rohmessdaten) herstellen, die dann später ggf. im Rahmen der Akteneinsicht herauszugeben wären. Es bleiben also die Messungen mit den bisherigen Messgeräten auch ohne Rohmessdaten gültig und sind weiterhin nicht zu beanstanden. - Waffengleichheit ist auch gegeben, wenn alle Beteiligten gleich wenig wissen. Die Rohmessdaten sind ja für niemand vorhanden, also hat auch niemand einen Vorteil durch deren Kenntnis. Das faire Verfahren ist also gewährleistet. - Die funktionsfähige Rechtspflege muss gewährleistet bleiben. Man möchte also keine Prozessflut. - Der Kasus Knaktus ist aber, dass die jeweiligen Anwälte nicht "substantiiert" genug ihre Verfassungsbeschwerden formuliert haben. Die Begründungen waren also zu oberflächig, zu fade, nicht konkret genug. Ich vermute aber, das künftigen präziseren Beschwerdebegründungen nicht mehr die Bedeutung beikommt. Das BVerfG hat ja jetzt deutlich erläutert, wohin die Reise gehen dürfte und wird sich dann auf diese drei Beschlüsse berufen. BVerfG Beschl. v. 20.06.23, Az.: 2 BvR 1167/20 (Leivtec) BVerfG Beschl. v. 21.06.23, Az.: 2 BvR 1090/21 (Jenoptic) BVerfG Beschl. v. 21.06.23, Az.: 2 BvR 1082/21 (Vitronic) Die Urteile kann man Gut finden, muss man aber nicht. Es bleiben Sachen offen, wie z.b. eine Definition was denn "Rohmessdaten" überhaupt sind. Es dürfte aber erstmal wieder Ruhe einkehren im Land.
