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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. vor 23 Stunden schrieb Lenker:

    Danke, das bringt es endlich auf den Punkt: Ich will Spaß, was kümmern mich die Lebensbedingungen künftiger Generationen, da bin ich doch sowieso nicht mehr dabei. Verantwortungslosigkeit als Lebensprinzip, großartig!

    Die künftigen Generationen könnten ja mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Handies wegpfeffern. Ist schonmal untersucht worden, wieviel weniger Gelumpe dadurch in die Luft geblasen würde? 

    Im Übrigen war das schon immer so, dass die künftige Generation mit den Errungenschaften und Überbleibseln der vorherigen Generation umgehen musste. Und nicht immer war alles gut.  Das ist also schon Tradition.

    Natürlich will ich Spaß in meinem Leben. Was wäre das für ein Leben ohne Spaß. Ohne Spaß könnte ich mich ja direkt hinter einen fahrenden Zug werfen. 

    Apropos künftige Generation und Spaß - welche Generation hüpft denn zur Zeit (oder nächsten Sommer) auf Malle am Ballermann rum und ersäuft die letzte Gehirnzelle?  Und die sind da nicht hingeschwommen. Und die Frau Thunberg fährt zu ihren Events auch nicht mit dem Tretroller. Die Klimakonferenz in Aserbaidschan war auch nicht grad fußläufig zu erreichen. 

    vor 23 Stunden schrieb Lenker:

    Ist jetzt nicht persönlich gemeint, das betrifft sehr viele andere Menschen ebenso, gerade hier in diesem Forum.

    Ja, mich.

    Meine Verweildauer auf dieser Erde ist recht kurz. Und diese kurze Zeit werde ich nicht damit verbringen Trübsal zu blasen oder mich einzuschränken. 

    Die "letzte" Generation darf gern ihrem Namen gerecht werden und auf Fortpflanzung verzichten. Das wäre ein sinnvolles Zeichen, denn unsere Erde muss schon viel zu viele Menschen Ernähren und ein Obdach geben.  Irgendwann wird sie sich schütteln und uns wie Läuse abwerfen. Und erst dann geht's ihr wieder gut. 

    Als ob diese E-Autos Probleme lösen - lachhaft.

     

     

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  2. vor 11 Stunden schrieb Lenker:

     und nun werden die Mieter systematisch ausgequetscht: Solche Leute gehören für mich zum asozialen Gesindel.

    Du wolltest sicher sagen, das das asoziale Gesindel die Wohnungen (also fremdes Eigentum)  systematisch runterrocken und nach und nach demolieren. Wenn das Gesocks überhaupt was an Miete zahlt.

    Es steht dir frei in einem Zelt zu hausen.

    vor 11 Stunden schrieb Lenker:

    Ich hatte mit Bedacht von sogenannten Besserverdienenden geschrieben. 

    Mit diesem Neid wirst du in die Kiste springen und bis dahin wird er dich zernagen.

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  3. vor 12 Stunden schrieb Lenker:

    wären die öffentlichen Haushalte schuldenfrei. 

    Da kann man auch hinkommen, wenn die Sozialleistungen .....irgendwie anders......verteilt werden und gekürzt natürlich auch. Deutlich. Arbeitsscheues Gesindel muss man nicht auch noch belohnen.  Das Geld kommt ja schließlich überwiegend von den Arbeitenden. 

    Womit ich die Bedürftigen, die wer weiß wie lange schon fleißig gearbeitet haben, nicht meine.

     

    vor 12 Stunden schrieb Lenker:

    Wenn der Staat zehn Jahre lang bei den sogenannten Besserverdienenden nur die Kapitalerträge wegsteuern würde (also von denen, die von den Schulden der anderen leben)

    Besserverdienend bedeutet ja, dass der einer Arbeit nachgeht. Also etwas für das soziale System macht. Und wenn dann noch Kapitalertrag da ist, hat dieser Arbeitende sein soll ja übererfüllt. Der hat ja nicht nur das Sozialsystem alimentiert, sondern darüber hinaus noch gespart.  Das hat aber was mit Fleiß und Intelligenz zu tun.

    Besserverdienende leben übrigens nicht von den Schulden der Anderen, sondern von eigener ARBEIT. Evtl. auch von einem Erbe der Eltern (die ihrerseits arbeiten waren). Während ein Sozialschmarotzer von der Arbeit der Anderen lebt.

    Im Übrigen langt der deutsche Staat beim Kapitalertrag schon reichlich hin mit Kapitalertragssteuer, Soli und sogar Kirchensteuer (das dürften so etwa 30 % sein)

    vor 10 Stunden schrieb Zöllner:

    Der Weg in den Sozialismus, der ja endlich siegen wird, ist unaufhaltsam.

    Nur weil in dem Wort "sozial" drin steckt, muss das nichts Erstrebenswertes oder Gutes sein.

     

    Ich habe mich bewusst so ausgedrückt. Wenn ich Wörter entsprechend Political Correctness benutzt hätte, klänge das so verharmlosend und so niedlich.  

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  4. Am 27.11.2024 um 10:29 schrieb Bluey:

    der Klimawandel läßt sich nicht aufhalten, weshalb es ratsam wäre, sich gegen die Folgen zu wappnen. 

    Ich hab schon mal paar Palmen in den Garten gesetzt. Jetzt warte ich aufs Wasser. Je nach dem wo sich die Wasserlinie einpegelt, mach ich noch Sand hin. Oder kommt der Sand auch durch warten?

    Weiß jemand ob sich am Niederrhein die Nordsee breit macht oder das Mittelmeer. Das Mittelmeer wär mir ja lieber. 

     

  5. vor 16 Stunden schrieb m3_:

    Und ich weiß, wenn man z. B. bei allen im Burhoff-Blog behandelten Lasergerichtsfällen die Ahndungsmeßentfernung auftragen würde - eine Fleißarbeit -, dann würde deine Behauptung zerbröseln.

    So oft wie du eine Laser Pistole in der Hand hattest und damit gearbeitet und Messungen durchgeführt hast, verneige ich mich vor dem was du glaubst zu wissen.  

     

    vor 16 Stunden schrieb m3_:

    Vielleicht kannst Du ja inzwischen Paint bedienen

    Nein. Ich bin zu zitterig. 

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  6. vor 12 Stunden schrieb rth:

     und — leider viel zu selten - Abstandsüberwachung.

    Unsere Abstandsmaschinen sind nahezu täglich im Einsatz.

     

    vor 13 Stunden schrieb m3_:

    "umso langsamer, desto sicherer"

    Je länger du dein Ohr in eine heiße Pfanne drückst, desto besser kannst du deine "Überintelligenz"  riechen. 

     

    vor 13 Stunden schrieb m3_:

    . . .  Meßstelle . . . . . daß . . . . . .  Meßgrößen . . . .  bewußt  

    Ernsthaft? 4 mal in einem Post?

    Bist du etwa doch nicht der ss/ß Papst. Du hast mir das doch so schön erklärt.

     

    vor 13 Stunden schrieb m3_:

    . .  daß Geschwindigkeit und Abstand lediglich einfach bestimmbare Meßgrößen sind. . . 

    Deswegen werden von den erwischten Rasern und Auffahrern auch regelmäßig diese einfach bestimmbaren Messgrößen in Zweifel gezogen. 

  7. vor 4 Stunden schrieb Frank1:

    Muss ich da was angeben nach so einer langen Zeit ? Das ist 15 Jahre her ich war da noch sehr jung und habe auch keine Unterlagen mehr von damals .

    Ruf doch da einfach bei der FE-Behörde an. Das hast du ja schon mal gemacht. Dort wird eine Akte von dir geführt, in der alles drin steht - Die können dir solche Fragen beantworten und sind sicher auch hilfsbereit. Die helfen dir auch beim Ausfüllen des Antrages weiter. 

     

    vor 4 Stunden schrieb Frank1:

    aber gleichzeitig sehe ich es nicht ein Unmengen an Geld für eine MPU zu bezahlen . 

    Du hast aber doch damals vorgezogen gegen das Recht zu verstoßen und bist bekifft Auto gefahren. Das rennt dir halt hinterher. Falls du jetzt noch zur MPU müsstest, hättest du ganz allein die Ursache gesetzt (auch wenn das lange her ist)  und da sähe es die Behörde nicht ein, dir so ohne weitere Überprüfung wieder eine Fleppe zu erteilen.  Der Behörde ist es nämlich völlig wurscht ob du einen FS hast oder nicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie wichtig der für dich ist.  

    Ruf bei der FE-Behörde an. Die beantworten dir alle Fragen. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass eine telef. Auskunft nicht möglich ist weil sich Deutschland zu Tode datenschützt. Dann musst du eben den Hintern bewegen und mal da hin. Schließlich ist der Führerschein ja in deinem Interesse. 

    Es wird hier im Forum wahrscheinlich mindestens einer unter seinem Stein rauskriechen und dir einflüstern, dass man doch nicht mit Behörden redet und mit der Polizei auch nicht und überhaupt bloß nichts sagt.  Dann musst du halt sehen, welche Auskünfte dich weiter bringen.

    Das Grundsätzliche ist dir vom Zöllner und mir erklärt worden. Deine Fragen wurden auch beantwortet. Ich bin hier jetzt raus. 

    Viel Erfolg bei deinen Bemühungen.

     

  8. vor 12 Stunden schrieb Frank1:

    Hatte beim Straßenverkehrsamt angerufen und gesagt das ich gerne meinen Führerschein wieder machen möchte . Und paar Tage später hatte ich dieses Schreiben und einen Antrag für den Führerschein im Briefkasten .

    Dieses Schreiben ist also rein informatorisch und kein Bescheid der FE-Behörde. Dann musst du aufpassen. Wenn du den beiliegenden Antrag ausfüllst, einreichst und diese 15 Jahre noch nicht erreicht sind, kannst du Pech haben und mit der MPU zu tun bekommen. 

    Also vor der Antragstellung erst bei der Behörde erfragen ob du über diese 15 Jahre bist. 

     

    vor 12 Stunden schrieb Frank1:

    Das heißt also solange ich auf dem Antrag nix von dem Cannabis vergehen angebe keine MPU 

    Ich hab seit Jahren keinen FE-Antrag gesehen.  Wird da nach Cannabis gefragt? Wenn Ja und du abstinent bist, kannst du ja wahrheitsgemäße Angaben machen. Ist ja auch gefahrlos, denn dein damaliges Vergehen steht ja ohnehin in deiner FE-Akte und ist 15 Jahre her. 

    Dann noch mal anders formuliert. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt.

    - Solange du von niemand zur MPU aufgefordert wirst, kann dir alles zu diesem Thema egal sein. ALLES. 

    - Spätestens 15 Jahre nach der Rechtskraft deines Urteils/Beschlusses mit dem FE-Entzug kann und darf eine MPU nicht mehr gefordert/angeordnet werden . Sollte das eine Behörde dennoch machen, ist das rechtswidrig und von dir (oder Anwalt) anfechtbar. Aber da reicht ein dreizeiliger Brief mit Hinweis auf das StVG (§§ siehe oben). 

    - Wann in deinem Fall die Tilgungsfrist begann, kannst du selber in deinen Akten nachgucken oder auch bei der FE-Behörde erfragen. Ja, die können sprechen und sind keine Monster. Möglicherweise geht das sogar telefonisch.

    - Die FE-Behörde verlangt vor dir nur die Fahrprüfungen - sonst nichts. 

  9. vor 4 Stunden schrieb Frank1:

    ...ich habe Post vom Straßenverkehrsamt bekommen .

    Einfach so als Informationsschreiben? Oder hast du vorher einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt? 

    Eine evtl. MPU Anordnung würde erst auf Grundlage deines Antrages erfolgen. Die MPU Anordnung ist nicht Bestandteil eines Urteiles. Wenn dieses Schreiben schon eine Antwort der FE-Behörde auf deinen Antrag ist und da steht nichts von einer MPU, ist das erledigt.

    Die Fahrprüfung nach 15 Jahren ohne Fahrpraxis ist allerdings üblich.

    vor 3 Stunden schrieb Zöllner:

    Hier steht:

     Wo ist denn dein "Hier"? - soll sich der TE oder sonst ein geneigter Leser die Quelle selber suchen?

     

    vor 3 Stunden schrieb Frank1:

     Nur Frage ich mich warum man so viel liest das Leute nach 15 Jahren keine MPU mehr machen mussten. 

    Das ergibt sich aus § 29 StVG und der Tilgung von Eintragungen. 

    Wenn deine Cannabis Fahrt als Straftat abgeurteilt wurde, werden die Eintragungen im FAER nach 10 Jahren getilgt (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG). Und weil nicht immer klar oder eindeutig ist, wann diese Frist anfängt zu laufen steht im § 29 Abs. 5 StVG, dass diese Frist spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung beginnt.  Und da sind diese 15 Jahre.  Das kann auch schon früher sein. Je nachdem wann die Tilgungsfrist beginnt. Da wird ein Anruf bei der FE-Behörde weiterhelfen.

    Du darfst allerdings in der Zwischenzeit auch keinen Antrag gestellt und wieder zurück gezogen haben. Ich glaub da fängt die Frist neu an.

  10. Am 29.10.2024 um 20:49 schrieb Agena:

    Ich habe einmal gelesen, dass es Blitzer geben soll, bei denen es zu spät zum Bremsen ist, wenn man diese sieht.

    Kommt drauf an wie aufmerksam du fährst und wie weit und scharf du gucken kannst und wie die Anlage versteckt ist. Wenn du weit und scharf gucken kannst, kannst du rechtzeitig bremsen. Dumm ist halt nur, dass du dann nicht auch noch auf die Schilder achten kannst. 

    Besser ist es auf die Schilder zu achten, dann können dir die Blitzer egal sein.  Die Schilder sind eh besser zu sehen, weil auffälliger. 

    Zu spät zum Bremsen ist es übrigens nie. Kann aber sein, dass dein Auto beim Aussteigen anders aussieht als beim Einsteigen. Wenn du noch alleine aussteigen kannst.

  11. vor 13 Stunden schrieb Bluey:

    Heute aber wird jeder, der das Limit um netto > +6 km/h überschreitet, abkassiert.

    Das die Leute/Raser/Zuschnellfahrer sich darüber wundern, kommt aber auch daher, dass viel zu lange mit viel zu hohen Auslöseschwellen gemessen wurde. Damals wurde also der kleine Finger gereicht aber die ganze Hand genommen. Die Zeiten ändern sich und das betrifft jede Sparte des Alltags. 

    Im Übrigen stehen die zulässigen Grenzen auf den Schildern drauf (ja, die großen mit dem roten Rand. Die, die nie jemand gesehen haben will) und da steht nicht drauf "50+6+3" oder vor Schulen und Kindergärten "30+6+3".

    Es wird ja niemand "abkassiert" der nicht zu schnell war. 

    Wenn heutzutage ab 6 Netto zu schnell Ausgelöst wird, sind das Innerorts immerhin 12% bzw. bei 30 sogar 20% die toleriert werden.

    vor 13 Stunden schrieb Bluey:

    Innerorts max nach Tacho 50, gern auch 40 km/h, in 30er-Zonen traut sich eh niemand mehr, auch nur 1 km/h schneller zu fahren 

    Warte mal ab, was da noch auf dich zukommt wenn autonomes Fahren die Regel wird. 

     

    vor 14 Stunden schrieb Bluey:

    Allein deshalb nicht, weil die Bußgelder im Verkehrsowibereich in keinem Verhältnis dazu stehen, wie Leute bestraft werden, die zB andere Menschen vorsätzlich angegriffen und verletzt haben

    Das musst du aber ganz anders Formulieren, umgekehrt nämlich. Das ist ja eher Kritik am zu laschen Strafrecht. 

    "...die Strafen von Leuten, die vorsätzlich andere Menschen angegriffen und verletzt haben, sind viel zu mild und stehen in keinem Verhältnis zu den Bußgeldern der Raser"

    Da ist man ja im Tagessatz System des Strafrechts und nicht bei den Bußgeldern bei OWi. Warum sollte ein blaues Auge, geschlagen von einem Geringverdiener weniger Unrecht sein, als das von einem Banker geschlagene Veilchen. Warum entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe gleich zwei Tagessätzen der Geldstrafe?  Aber darum geht es hier auch gar nicht.

     

    vor 14 Stunden schrieb Bluey:

    Aber der böse "Raser", der nur eine Owi begeht und niemanden gefährdet hat, der muß mitunter deutlich über tausend Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben.

    Wenn es denn so wäre, wäre dieser Raser sogar sehr böse und hätte diese Milde gar nicht verdient.

    Der Bußgeldkatalog gibt "deutlich über 1000 Euro" als Einzeltatbestand gar nicht her.  Da ist 950 Euro ausgeworfen bei Gefahrguttransport und schneller als 60 zuviel. Den möchte ich aber auch nicht mehr hinter einem Lenkrad sehen.

     

    Am 30.10.2024 um 03:35 schrieb m3_:

    Übersetzt: Mehr als 50 % der Geschwindigkeitskontrollen in Hamburg dienen nur zur "allgemeinen Auffüllung der klammen Kasse".

    Übersetzt? Du denkst also der Leser im Forum wäre dumm und ausgerechnet auf deine "Übersetzung" der Bildzeitung angewiesen?  

    Ich bin schon immer ein Verfechter von fiskalischen Messstellen. Natürlich muss die Maschine dort stehen, wo viel Rechtsbruch begangen wird. Da kommt dann automatisch auch viel Geld rein. Dort, wo innerhalb von 4 Stunden nur 5 Verwarngelder reinkommen, hat die Maschine nichts zu suchen.  

    Die erwischten Raser tragen so wenigstens zu einem kleinen Teil zur Finanzierung  unseres sehr sehr sozialen Staates bei.  Mir ist doch lieber, dass ein rasender Rechtsbrecher einem Systemausnutzer das Rauchen und Saufen finanziert als ein ansonsten unbescholtener Bürger.

     

    • Sad 2
  12. Am 30.10.2024 um 16:11 schrieb Belammi:

     welche Geräte könnt ihr da empfehlen?

    Meine Empfehlung ist da - egal was du kaufst, kauf es mindestens zweimal. 

    Wenn du jeweils immer nur eins hast und grad dieses ist kaputt, bist du die Fleppe schneller los als du "Fahrverbot" sagen kannst.

    Und wenn du meinst da geht doch nix kaputt, wende dich mal an einen Flugzeughersteller. Die verbauen alles als redundante Systeme. Die könnten viel Geld einsparen wenn sie darauf verzichten. 

     

  13. Am 23.10.2024 um 12:52 schrieb JulesBules:

    ein bisschen Cannabis

    Definiere "ein bisschen"  - und vor allem, wie oft nimmst du ein bisschen?

     

    Am 23.10.2024 um 12:52 schrieb JulesBules:

    Ändert sich durch die Legalisierung überhaupt was für den Straßenverkehr? Bleiben die Grenzwerte gleich

    Was soll sich da ändern? Das Autofahren nach der Kifferei wurde ja nicht legalisiert. Du darfst doch auch nicht zu viel Alkohol trinken obwohl der legal ist.

    Der Grenzwert ist (glaube ich) sogar etwas angehoben worden. 

    Am 23.10.2024 um 12:52 schrieb JulesBules:

    dass die THC-Grenzwerte auch nach der Legalisierung streng bleiben

    Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC - ich weiß nicht ob das streng ist oder ob das viel ist.

     

    Am 23.10.2024 um 12:52 schrieb JulesBules:

    Daraufhin musste ich einen Schnelltest machen,

    Keine Blutprobe? Dann kannst du dich wieder hinlegen und dir (noch) einen reinziehen  (aber nicht fahren danach). Vielleicht hast du nur was schlechtes gejoint. 

    vor 2 Stunden schrieb only Diesel:

    Oder werden Bluttests nun direkt schon vor Ort bei der Kontrolle durchgeführt? 

    Nee natürlich nicht. Obwohl eine nasale Menge sicher reichen würde.

    Es muss nach wie vor die Nadel in den Arm und eine richtige Blutprobe gezogen werden - durch einen Arzt  (oder auch Ärztin - mir Latte)

     

  14. Am 21.10.2024 um 23:36 schrieb m3_:

    @Sobbel: Da ich schon immer "Standard" richtig geschrieben habe,

    Applaus Applaus - Du kannst ein Wort richtig.

    Überzeugt mich aber nicht vom Gegenteil meiner obigen Meinung. 

     

    Am 21.10.2024 um 23:36 schrieb m3_:

    wäre ich aufgrund von Überintelligenz

    Du musst doch ständig Kopfschmerzen haben, so richtig arge Migräne - - -  oder passt dein Hirn noch ohne Druckstellen in deinen Schädel?

    Du wärst genau so ein Kandidat für DSDS der absolut nicht singen kann, aber mit stolzgeschwellter Brust da steht und voll einen raus krächzt, von sich überzeugt ist, aber keine Freunde hat, die dich davon abhalten, sondern dich ins offene Messer laufen ließen.

     

    Am 21.10.2024 um 23:36 schrieb m3_:

    Selbst mit Profi Vorbereitung hättest du nicht den Hauch einer Chance. 

  15. Die Bilder reichen auch.

    Beim ersten Bild würde ich auf unmotivierte Bediener tippen, die beim Einrichten der FM1 nicht sorgfältig genug sind.

    Beim zweiten Bild könnte die falsche Brennweite gewählt sein.  Oder vertauschte Objektive auf den Kameras. Wenn es das war, sollte auch das schon beim Einrichten auffallen.  Arbeitest du mit der Anlage? oder bist du in der Auswertung? wo hast du die Bilder abfotografiert?

    Die Fallen bei der Auswertung beide raus. Also nicht so schlimm. Und übermäßig hoch stand die Anlage auch nicht. 

    Wenn die Software fehlerhaft wäre, wärt ihr ja nicht die Einzigen damit  - - - ein Aufschrei durch Bundesdeutschlands Schlechtachter und  Rechtsgefüge ginge. 

    Unsere Jungs und Mädels sind mit der FM1 sehr zufrieden und berichten nichts darüber, dass die Anlage "gerne" oder übermäßig oft ungünstige Fahrzeugteile anvisiert.

     

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