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Es ist nur eine Autobahn. Du meinst die Richtungsfahrbahnen. Bei uns in NRW steht diese Tat-Kamera üblicherweise über dem Mittelstreifen. Die weiteren können auch oben über den Fahrstreifen stehen, eine Kamera kann aber auch unten im Mittelstreifen stehen.
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Meiner Meinung nach ist das PG bei repressiven Maßnahmen gar nicht anwendbar. Für die Verfolgung solcher Verstöße gibts den § 100h StPO. Da braucht man das PG nicht extra passend machen und es muß nichts kenntlich gemacht werden.
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- neue monocam
- ab 01.06.22 scharf
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Eine Abstandsmessung beinhaltet das Videografieren des Verkehrsgeschehens über mehrere hundert Meter. Das macht man, um u.a. Einscherer Situationen beurteilen zu können. Um den eigentlichen Abstandsverstoß gerichtsfest zu messen, reichen einige Meter. Wenn dort nur eine Kamera ist, weiß ich nicht was dort gemacht wird. Die Markierungen auf der Fahrbahn deuten jedenfalls auf eine Abstandsmessung mit dem VIDIT System hin. Dabei macht eine Kamera diese Übersichtsaufnahme in Low-Res und mindestens eine weitere Kamera macht da die Fahrersequenz um den "Täter" zu identifizieren.
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Das letzte mal war ich im Dez. 2023 in diesem Thread - du erwartest doch nicht etwa hellseherische Fähigkeiten von mir? Im Übrigen machst du das, was du bei Urteilen immer machst. Du liest sie nicht (das ist eine Sache der Faulheit) und du verstehst sie nicht (das ist eine Sache des Intellekts) Manchmal muss man solche Urteile provozieren, um dann aus dem Urteil eine Art Handlungsanweisung zu entnehmen und dann weiter zu machen wie bisher nur besser begründet.
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Würdest du das mal einsehen. (dort wäre übrigens "dass" angebracht - nur so am Rande) Der Rest von deinem Posting ist dummes Zeug und soll nur darüber hinweg täuschen, dass du die Statistik weder gelesen, noch verstanden hast und wieder mal nur oberflächlich lamentieren kannst.
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Was lachst du? Noch keinen rasenden Leitpfosten gesehen?
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Wahrscheinlich. Bei Maps sind zumindest deutliche Fahrbahnmarkierungen der Messstelle zu sehen. Nein. Mir ist eine feste Abstandmessanlage nicht bekannt. Nein. Es werden mindestens 2 gebraucht. Was ja nicht bedeutet, dass tatsächlich auch nur eine da war. ???
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Das ist zwar prinzipiell richtig, aber die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels ist unschädlich (§ 300 StPO).
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Wenn so ein Gerät überhaupt mal fehlerhaft arbeitet, dann ganz sicher nicht über "Jahrzehnte" hinweg. Dies wäre ja ein Skandal und zumindest ein User hier würd sich darüber ebenso lange das Maul zerreißen.
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Dem würde ich nicht unbedingt zustimmen. Üblicherweise kommt zwischen Verstoß und Bußgeldbescheid noch eine Anhörung. Schon diese unterbricht die Verjährung und die Frist beginnt von neuem. Dabei ist es unwichtig ob diese Anhörung dich erreicht hat oder nicht. Der Bußgeldbescheid unterbricht dann erneut. Allerdings beginnt ab dem BGB eine 6 monatige Frist (§ 26 Abs. 3 StVG)
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Das kann man schlecht dem Foto entnehmen. Es gibt auch nur eine "empfohlene" Aufstellhöhe. Insofern geh ich mal von einer korrekten Höhe aus und unterstell dabei keinen Fehler. Aber ein Blick ins Messprotokoll lohnt sich da sicher, wie auch die Nachfrage in der Hauptverhandlung (nicht früher) wie zur Fahrbahn gemessen wurde. Einfach so mit dem Zollstock runter messen ist ja nicht. Die Anlage steht nicht "so nah wie möglich" an der Fahrbahn. Das ist allerdings ein Erfordernis aus dem Handbuch. Jetzt ist dort keine Schutzplanke, die die Bediener beim Aufstellen und die Anlage beim Arbeiten schützt, aber deutlich näher sollte die Anlage schon an die Fahrbahn. So etwa mittig dem Grasstreifen würd ich das Ding hinstellen. Ich persönlich würde diese Messstelle nicht anfahren bzw. gar nicht erst als Messstelle aufnehmen.
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Abstandsmessung A8, Zusmarshausen am 09.04.2025
Sobbel replied to ProfessionalShop4234's topic in Abstandsverstoß
guckst du hier: Konkreter kann ich das nicht beantworten. Ich weiß ja nicht welche Fahrtrichtung besetzt war. Da kannst da gerne anrufen und mal nett nachfragen. Das ist Info aus erster Quelle und völlig zuverlässig. Polizeiinspektion Zusmarshausen - 08291/1890-0 Die werden nicht selber die Messanlage bedienen oder aufstellen, können dir aber sicher weiterhelfen. Wenn du dich fragst, ob du gemessen wurdest, musst du halt warten ob ein Brief von der Bußgeldstelle kommt. Das dauert in der Regel nicht all zu lange. Gerne. -
Diese Aufstellung ist polizeitaktisch super - entspricht aber nicht dem Handbuch. Die Messungen sind angreifbar. Da wird im Nachgang zu viel Zeit bei Gericht verplempert.
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Abstandsmessung A8, Zusmarshausen am 09.04.2025
Sobbel replied to ProfessionalShop4234's topic in Abstandsverstoß
Mit der Kamera wird (als Low-Res Übersichtsaufnahme) die rechtswidrige Tat gefilmt - daher Tat-Cam. Die Kamera unten ist eine Ident-Cam weil der Fahrer damit identifiziert werden soll. Von den (Hi-Res) Ident-Kams kann es mehrere geben, die auf der Brücke, über dem jeweiligen Fahrstreifen stehen. Die Bezeichnungen sind also normale Herleitungen. Ja. Die Kameras blicken dem zu Messenden Verkehr entgegen. Ich weiß ja nicht was du gesehen hast. Vielleicht wars auch nur ein Nistkasten. Das ist doch nur eine Frage des handwerklichen Geschickes der Messbediensteten. Vielleicht haben die sich ein Loch in den Sichtschutz gesägt. Denkbar wäre auch das diesseits des Geländers eine Leiter hingestellt wurde mit deren Hilfe ein U-Gestell über das Geländer gehängt wurde wo jenseits des Geländers die Kamera platziert wird. Es müssen doch nur die Höhenvorgaben eingehalten werden. Vielleicht schrauben die auch ein Element des Geländers raus. Das Wahrscheinlichste ist aber, dass zwischen dem Sichtschutz und dem Betongeländer soviel Platz ist, dass das Begehbar ist. Street-View - da ist scheinbar ganz schön viel Platz Irgendwie werden die Jungs und Mädels der hellen Seite der Macht das schon hinkriegen. Die müssen ja auch irgendwie die Ident-Cam runterlassen. Wenn dich das so sehr interessiert, könntest du dort auch anrufen. Ich bin überzeugt, dass du Antwort bekommst. -
Abstandsmessung A8, Zusmarshausen am 09.04.2025
Sobbel replied to ProfessionalShop4234's topic in Abstandsverstoß
Kurz vor Zusmarshausen Richtung Stuttgart ist bei Km 72,5 jedenfalls eine Abstandsmessstelle auf der Fahrbahn markiert. Ebenso in Gegenrichtung. Das ist die Brücke "Waldstraße". Ob die am fraglichen Tag besetzt war und in welche Richtung . . . . wer weiß. Unten im Mittelstreifen steht nur eine sog. Ident-Cam - die tut nix, die will nur den Fahrer filmen. Gemessen wird von da unten nichts mehr. Oben auf der Brücke (dein dunkler Gegenstand) könnte die sog. Tat-Cam gewesen sein. Die dürfte über das Geländer gehängt gewesen sein. Street-View Wenn du da mal guckst und rein zoomst kannst du oben den Haken/Winkel sehen und ganz fein das Führungsseil woran die Kamera herunter gelassen wird. So frei nach dem Motto: Rapunzel Rapunzel.... Wenn du runter schwenkst siehst du auch dieses Podest im Mittelstreifen auf dem die Kamera zu stehen kommt. Du kannst dich auch mal in Gegenrichtung drehen, da siehst du die Markierungen auf der Fahrbahn. -
Und davon regnet es? Aber käm ja für den März eh zu spät.
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Dann kanntest du das tote Meer ja auch schon als es noch krank war.
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23 zu schnell, Halter verstorben u. ein Zeugenfragebogen
Sobbel replied to Michi577's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Ich würd mich rth anschließen und kein Geld mehr als nötig raushauen. Wenn die Behörde sich nicht weiter rührt, Ball flach halten und nichts tun. Sind alles ungünstige Umstände für dich. -
23 zu schnell, Halter verstorben u. ein Zeugenfragebogen
Sobbel replied to Michi577's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Wenn die verstorbene Mutter doch den Zeugenbogen bekommen hat und keine Anhörung, sind dem SB doch schon Unstimmigkeiten aufgefallen....evtl. Geschlecht und/oder Alter. Wenn die Mutter schon tot war, bevor die Tat passierte ist das auch irgendwie dumm. Hat denn der Sohn die selbe Meldeadresse wie die Mutter zu Lebzeiten? Wann waren denn Todestag und Tattag? -
Ist völlig klar das du hier diese Zahlen losgelöst von den Berliner Ursachen nennst. Da hört sich dein Anstieg um 22 natürlich reißerisch an. Aber wenn man sich die Statistik genauer anguckt, fällt einem auf, dass bei der Geschwindigkeit "nur" ein Anstieg von 7 Toten zu verzeichnen ist. Das ist zwar immer noch viel (von 9 auf 16) aber natürliche Schwankung. Es wird halt immer dumme Raser geben, denen sowohl die zul. Geschwindigkeit als auch die Messungen egal sind. Ob das wenigstens die Geschwindigkeitstoten von nächstem Jahr werden weiß ich nicht. Die dummen Raser müssten ja dann irgendwann mal aussterben. Ich befürchte allerdings, dass die nachwachsen. Wer sich jedoch tiefer mit dieser Statistik und der Vorjahresstatistik beschäftigt, wird einen signifikanten Anstieg der toten Fußgänger finden - von 9 nämlich auf 26. Da hab ich die Ursachen Fehler "von" und "gegenüber" und "Überschreiten" zusammengefasst. Der polizeiliche Erfolg ist nunmal nicht in Zahlen zu messen. Wer weiß, vielleicht wurden in 2024 in Berlin 80 Tote verhindert durch die Messungen. Ich halte fiskalische Messungen übrigens immer noch für legitim. Das sind doch auch nur Ergänzungsabgaben für übermäßige Straßenbenutzung. Die Höhe kann man sich sogar selber aussuchen.
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Das war schon immer so. Ich hab da am 08.12.2024 was zu geschrieben: http://www.radarforum.de/forum/topic/43313-neuer-un-klimabericht-teil-iii/?do=findComment&comment=914248 Meine Kinder (die Enkel erben ja zunächst mal nichts) werden sicherlich mit meinem Erbe umgehen können. Meine Ignoranz gibt's gratis dazu. Mit all dem kann ich umgehen.
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Du hast dein Studium fertig - mehr aber auch nicht. Da gratuliere ich dir. Nur gut, dass du hier nur einen fiktiven Fall geschildert hast. Dann brauchst du dich nicht blamieren und niemandem sagen, dass du in einem Internetforum um rechtlichen Rat und Hilfe bittest. Es wirft irgendwie kein gutes Licht auf dich als Dipl. Jur., dass du dir sowas nicht selber erarbeiten kannst. Ich weiß ja, dass du auf meine Ratschläge nicht so ansprichst, obwohl du sie als Dipl. Jur. verstehen solltest. Dennoch gebe ich dir noch einen mit auf den glitschigen beruflichen Weg: Falls du mal anwaltliche Hilfe benötigen solltest und du später mal ein richtiger Rechtsanwalt sein solltest, vertritt dich nicht selber. Das hier hast du sicher schon gehört "Ein Anwalt der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten" Ich bin jetzt hier mit dir auch durch. Ich möchte nämlich nicht, dass du unsere/meine kostenlosen und uneigennützigen Tipps und Ratschläge u.U. als deine darstellst und weitergibst.
