Moin Moin Vielleicht wäre es eine gute Idee, statt über eine milde Strafe bzw. Herabsetzung der Strafe nachzudenken, darüber nachzudenken wie du von dem Vorsatz wegkommst, der hier m.M.n. im Raum schwebt und der die Strafe noch deutlich erhöht oder eine Milderung verhindert. Der Geschwindigkeitstrichter wurde ja schon angesprochen. Wer an drei aufeinanderfolgenden Schildern (120, 100, 80) vorbeifährt ohne sie zu beachten handelt mit Vorsatz (zumindest wird in NRW so geurteilt). Und vor Baustellen auf Autobahnen war sicher so ein Trichter. Und wenn du in einer Verhandlung deinen mal-5-Minuten-nicht-aufgepasst Spruch zum besten gibst, hängst du auch mit Vorsatz am Fliegenfänger. Such dir einen Fachanwalt der auf Radar usw. spezialisiert ist (gibt genügend Angriffspunkte - Geräteaufstellung, fehlende Eichung, Fehlauslösung). Jeder fährt mal "etwas" zu schnell - keine Frage. Aber 71 ist schon ganz schön viel etwas und stößt auch bei mir nicht auf Verständnis. Gruß