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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Jetzt kommt mal mein Quark Ich glaube eigentlich nicht das so ein oller Passat ein ProViDa Wagen war. Das ist ja mal Quark - und obendrein viel zu pauschal formuliert. "Wenn es Polizisten gewesen wären, die einen Verstoß festgestellt haben, hätten sie Dich rausgezogen." So formuliert würde ich dem zustimmen. Der geschilderte Sachverhalt läßt viel Raum für Spekulationen, gibt aber keine Anhaltspunkte für einen Verstoß. Falls das ein ProViDa Wagen war, könnte der GTI natürlich ein Objekt der Begierde gewesen sein, dem es duchaus lohnt mal etwas zu folgen, um zu gucken wie der so fährt. Nu haben die aber nichts festgestellt und jeder fährt unbehelligt seines Weges. Das Ding mit der doppelten Verneinung. Du sagst tatsächlich etwas, was du vermutlich so nicht meinst. Jau Gruß
  2. Moin Moin Von mir ? Du hast es so gewollt: Bei uns in der Gegend sind die AG mitten in der Stadt. Ich finde es absolut O.K., wenn mit nicht geeichtem Gerät gemessen wird. Ihr findet es ja auch O.K., wenn mit ErSaFa versucht wird sich dem Bußgeld und/oder Fahrverbot zu entziehen. Man kanns ja mal versuchen. Die Mindereinnahmen durch ErSaFa werden so prima kompensiert. Ein weiterer Vorteil für die Kollegen sind die vermehrt stattfindenden Gerichtstermine. Gibt nämlich Mehrdienst und Zeugengeld. Irgendwie müssen die Hypotheken ja bezahlt werden. Jetzt aber ernsthaft zum Thema. Mit ungeeichtem Gerät zu messen geht gar nicht und zeugt von schlampiger Dienststelle. Wenn den Kollegen die so arbeiten die Anzeigen vor Gericht um die Ohren gehauen werden geschieht dies zurecht. Es ist mir auch unverständlich wie so ein Vorgang bis zum Betroffenen kommt. Der hat ja das Recht mit ordnungsgemäßem techn. Gerät gemessen zu werden. Es gibt bei uns einfach zuviele Kontrollinstanzen, denen sowas auffallen müßte: 1. Unser KuG oder Schirrmeister (oder wie auch immer diese wichtigen Jungs in den Ländern genannt werden). Der hat nämlich nicht nur den Zustand der Fahrzeuge im Auge, sondern auch alle Eichtermine. Unser KuG läßt sogar die Luftdruckprüfer eichen. Fällige Eichungen läßt er vor Eichablauf erneuern. Solltest du mitlesen, danke für deine Arbeit. 2. Die Meßbeamten selber. Bevor die den Hof verlassen führen die eine Sichtprüfung am Gerät durch (beschädigte Siegel, Eichdauer, Schäden). Die fahren bei Mängeln gar nicht erst raus. 3. Der/Die Anzeigen-SB. Der überprüft nicht nur die Anzeige auf sachl. Richtigkeit, sondern auch das Beiblatt und legt jeder entsprechenden Anzeige u.a. eine Kopie vom Eichschein bei. 4. Die Bußgeldstellen Die erhalten von uns die Anzeigen mit allen erforderlichen bzw nachgeforderten Unterlagen (Schulungsnachweise, Beiblätter, Kopie vom Eichschein usw.) Spätestens hier sollte so eine verbockte Anzeige doch steckenbleiben Gruß
  3. Moin Moin Aber ein polnisches (sofern es die dort gibt). Nicht das dann wieder polnische Formulare auszufüllen sind. Gruß
  4. Moin Moin Der heißt Hartmut. Da du es nicht kapieren willst muß ich an deiner Intelligenz zweifeln 1. Perso besitzen 2. Ihn uns vorlegen sprich aushändigen Das machst du doch schon die ganze Zeit. Ist nicht unsere Aufgabe und auch kein geeignetes Mittel eine Identität festzustellen und daher auch nicht das Mildeste. Nö - deins Solltest du des Bürgermeisters Wohnungsschlüssel haben und uns vorgaukeln es sei deine Wohnung -gröhl- dein Problem. [Papageimodus] Das Gesetz verlangt mehr von dir [/Papageimodus] Das kann nur Altersstarrsinn sein. Dein Problem ist, daß du uns haarklein aber falsch erklärst was wir nur für geringe Rechte haben und was für Pflichten. Du dabei aber völlig außer acht läßt, daß zunächst du es bist der uns gegenüber Pflichten hat. Kommst du diesen nach, besteht für uns kein Anlaß in deine Rechte einzugreifen. Gruß
  5. Moin Moin Ich reihe mich da mal ein. Was hat ein italienische Streetview Ausschnit mit "Abzocke" in Deutschland zu tun? Was hat eine Mautstelle mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu tun? Warum ist das ein interessanter Link? Gruß
  6. Moin Moin "du guck mal, ist das nicht der Hartmut?" "Jau isser. Der sieht mit dem Nasenring aber blöd aus"
  7. Moin Moin Schon mal ins PAuswG geguckt? solltest du mal - da heißt es im Paragraph 1: (1) Deutsche...sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen... Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Du wirst dich also von deiner falschen Meinung verabschieden müssen. Unser Rahmen ist nicht halb so eng wie du ihn dir vorstellst. Und jetzt kommt mal alle schön wieder runter. Die Ausgangslage war nur ein vergessener oder nicht vorgezeigter Fzg-Schein. Ihr kommt von Hölzchen auf Stöckchen und puscht euch immer weiter auf und konstruiert euch da was zurecht. Insbesondere Hartmut tut sich da als harter Macker hervor. Du ziehst keinen Cop am Nasenring durch die Gegend. Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, am Ende kriegen wir alles von dir was erforderlich ist - und alles innerhalb des Rechts. Gruß
  8. Moin Moin Ich hab nach dem Smiley einen sehr großen Absatz gemacht, um zu verdeutlichen, daß sich nur dieser Smiley auf Contras zitierte Worte bezog. Dieser Smiley soll meine Belustigung darüber darstellen, daß ein unter 35-jähriger Rentner (mit entsprechend wenig Beitragsjahren) offenbar eine Rente erwartet, die "der Hit ist". Ich habe mich nicht über die junge Rentensituation, die sicher einen Grund hat, lustig gemacht - und das würde ich auch nicht. Du standest am Anfang deines Berufslebens vor der Berufswahl, wie ich auch. Ich habe, wie ich immer wieder feststellen muß, die für mich richtige Wahl getroffen. Du offenbar nicht. Auch das ist Auswirkung meiner Berufswahl. Jeder Beruf hat sicher seine "Schmankerl" und Vorzüge. Der Autobauer bekommt guten Nachlass beim Autokauf, die Reiseverkehrskauffrau fährt günstig in Urlaub, der Banker bekommt sicher die Hypotheken auch sehr günstig - usw usw. Aber niemand käme auf die Idee ihnen das Vorzuhalten. Die diensttuenden Beamten haben das System nicht gemacht, sie Leben nur darin. Gruß
  9. Moin Moin Da hast du aber ein Luxusgerät erwischt. Du drückst dich so aus, als wäre es "nur" deine Freundin. Sie hat als Zeugin Wahrheitspflicht und müßte dich als Fahrer angeben. Geldbuße zahlen, Fahrverbot aussitzen. Gruß
  10. Moin Moin Natürlich gibt es viele Fälle in denen Menschen von jetzt auf gleich in Notsituationen geraten - ob fremdverschuldet oder nicht sei mal dahingestellt. Und selbstverständlich muß die Solidargemeinschaft helfen und die Notsituation abfangen. Es kann aber nicht die Aufgabe der Solidargemeinschaft sein evtl. vorhandenes Vermögen zu sichern oder evtl. vorhandene Verbindlichkeiten abzubauen oder den Bedürftigen auch nur annähernd in den Bereich zum "sorgenfreien Leben" zu bringen oder evtl. vorhandene Süchte zu befriedigen. Das wäre der Solidargemeinschaft gegenüber unsozial. Zumal ja auch das Lohnabstandsgebot zu beachten ist, was leider nicht der Fall ist. Der Staat hat also nur das absolute Minimum zu zahlen, was nötig ist. Und dieser Verpflichtung kommt unser Staat mehr als nur nach. Der Bedürftige muß also mit einschneidenden Veränderungen zurechtkommen. Und das ist ihm auch zuzumuten. Kein Arbeitender käme auf die Idee zum Chef zu rennen: "Ich komm mit den 1300 Netto (fiktive Summe) nicht aus. Damit kann ich meine Ausgaben nicht decken. Dein Lohn ist gegen die Menschenwürde, zahl mal mehr" Warum aber prangert jeder den Staat an: "Du zahlst zu wenig Sozialleistungen. Ich kann meine Ausgaben nicht decken. Die Leistungen sind gegen die Menschenwürde, zahl mal mehr" Ich verstehe das Anspruchsdenken der Bedürftigen nicht. Jeder kennt seine Rechte, vergißt aber, daß er der Solidargemeinschaft gegenüber auch Pflichten hat. Gruß
  11. Moin Moin Nee, woher sollte ich das wissen. Das zu wissen ändert ja nichts. Oder soll ich jetzt "Sie" zu ihm sagen? Das eine Behörde zum Instanzenzug gezählt wird wär mir neu. Mir ist der Begriff bisher nur in Verbindung mit Gerichtsbarkeiten untergekommen. Aber was ich weiß ist ein Tropfen, was ich nicht weiß ein Ozean. Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei, meinen aber dasselbe. Ich drück mich mal anders aus: Der Rechtsweg ist bei Owi nicht vor den AG zu Ende. Nach den AG kommt noch was. Dann wähl halt ein Getränk deiner Wahl und guck mir beim Biertrinken zu Wichtig wär doch nur das man zusammenhockt und trascht. gruß
  12. Moin Moin Könntest du dir denn vorstellen dein Vorstellungsvermögen zu erweitern? Die Visieroptiken haben eine ganz nette Vergrößerung zu bieten. Und "sehr doll getönte" Frontscheiben gibt es nicht ab werk. Hast du etwa eine dunkle Folie drauf? Gruß
  13. Moin Moin Der Unterschied ist, daß du gesagt hast - die Klammereinfügung ist von mir: "Soweit mir bekannt ist, gibt es hier (bei Owi) nur eine Instanz." Ich habe ich lediglich mein bescheidenes Wissen vorgetragen und gesagt, daß es sehr wohl eine zweite Instanz gibt - das OLG nämlich. Das eine Rechtsbeschwerde eine Instanz ist, habe ich nicht behauptet. Das wirst du möglicherweise falsch gelesen oder falsch verstanden haben. Ich habe erläutert, das man über das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu den OLG (als nächst höhere Instanz) gelangt. Zusätzlich habe ich noch den entsprechenden Paragraphen angeführt. Dies war ein sachlich und fundiert vorgetragener Beitrag. Hätte ich auch nur geahnt, daß du lieber weiter in Unkenntnis lebst, hätte ich natürlich geschwiegen. Und jetzt lass uns Bier trinken gehen. Gruß p.s. wie ich heute erfahren habe, ist die (mögliche) Verfassungsbeschwerde kein Instanzenzug in herkömmlichen Sinne.
  14. Sobbel

    Ladungssicherung

    Moin Moin Nichts fragen - nichts fragen - bloß nichts fragen
  15. Moin Moin Der teilweise Verbaldurchfall wird fachgerecht entsorgt. Deinen Gedankengängen und den daraus resultierenden Entscheidungen möchte ich jedenfalls nicht ausgesetzt sein. Ich kann sehr uneinsichtig sein
  16. Moin Moin Ein anderes OLG hätte einen anderen Fall zu entscheiden und kann denken was es will
  17. Moin Moin Dein "ah" hätte ja auch Überraschung sein können. @dete Es gibt eine (theoretische) dritte Instanz. Wenn alle Instanzen durch sind könnte man das BVerfG anrufen (also nicht anrufen sondern anrufen) Bin da allerdings mit den vollständigen Voraussetzungen unwissend. Gabs das schonmal bei Owi ? Gruß
  18. Moin Moin Ja, ich wußte das. Weiß das nicht jeder Polizist?
  19. Moin Moin Das wird bei uns (Behörde) nur noch bei entsprechenden Ausschreibungen gemacht. Bei techn. Mängeln erscheint der Betroffene i.d.R. schnell in der Wache, führt das (ja wieder) ordnungsgemäße Fahrzeug vor und bekommt dann auch den Schein zurück. Ist halt weniger Verwaltungskram. Gruß
  20. Moin Moin Das ist eh die Regel und macht mir keinen Harten. Eine mögliche Messiebude muß ich mir auch nicht antun.
  21. Moin Moin Auch erfahren ob das Fahrzeug gestern von einem Kollegen wegen techn. Mängel stillgelegt und der Fzg-Schein sichergestellt wurde?
  22. Moin Moin Wo kommen denn wohl sonst die ganzen OLG Urteile bei (Verkehrs)Owi her ? Gruß
  23. Ich könnte mir folgenden Dialog vorstellen: "Den Fzg-Schein hab ich zu Hause vergessen" "Ist ja nicht so schlimm, aber dann fahren wir mal hinter ihnen her nach Hause und gucken dann weiter" Möglicherweise ist sie das mildeste Mittel (Einzelfall). - - - Aber für ein 10 Euro VG? Wir haben so was wie eine Mängelkarte nur auf Papiere bezogen, nennt sich Ausweisbestätigung. Die kann man mitgeben und dann rennt der pöhse purche mit dem Fzg-Schein zu einer Wache und legt den da vor. Die Kennzeichen Abfrage ist weder geeignet noch zielführend. Gruß
  24. Moin Moin Bei Owi gibt es das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nach § 79 OwiG und damit landet man bei den OLG. Das ist aber nicht erst seit heute früh so. Gruß
  25. Moin Moin Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen recht uneinheitlich. Woran man erkennt, daß das alles Einzelfallurteile sind. Hier kann man auf keinen Fall pauschale Aussagen treffen. LG Itzehoe, Az.: 6 O 67/97: Fährt der Fahrer eines Rettungsfahrzeuges unter Ausnutzung der Sonderrechte bei Rotlicht mit erheblicher Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kreuzung ein, und zwar so schnell, dass er bei zu erwartendem Querverkehr sein Fahrzeug nicht zum Stehen bringen kann, so liegt darin ein erheblicher Verkehrsverstoß. Der Halter des Einsatzfahrzeuges haftet in einem solchen Fall voll. Die Betriebsgefahr des beschädigten Fahrzeuges tritt zurück. OLG Celle, Az. 14 U 138/04 Fährt ein Wegerechtsfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn trotz roten Ampellichtsignals in eine Kreuzung ein, so darf dessen Fahrer dann nicht berechtigterweise annehmen, dass alle Verkehrsteilnehmer seine Zeichen wahrgenommen haben, wenn er den Verkehr auf den querenden und wegen des Lichtsignals der Ampelanlage grundsätzlich bevorrechtigten Spuren nicht einsehen kann. Im Fall einer Kollision trifft ihn dann ein Mitverschulden von 1/3. KG Berlin, Az. 12 U 138/01 Der Halter eines mit Signalhorn und Blaulicht versehenen Dienstfahrzeuges haftet dann nicht für die Schäden eines Unfalls, der beim Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht eintrat, wenn er beweisen kann, dass der Unfallgegner die Warnsignale wahrnehmen konnte oder hätte wahrnehmen müssen. Erst ab dem Moment, wo der andere Verkehrsteilnehmer das Sondersignal hätte wahrnehmen können, trifft diesen Verkehrsteilnehmer das Gebot sofort freie Bahn zu machen. Gruß
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