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Everything posted by Sobbel
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Gerade bei einer Firma ist das sehr unglaubwürdig und ist schon obergerichtlich abgekaspert. Nicht erforderlich. Merkwürdigerweise kommt solche Behördenpost, sofern nicht mit Zustellungsurkunde verschickt, zu 80% nicht an oder geht verloren. Im Ernst? Eine private Firma hat bei hoheitlichen Aufgaben in öffentlichem Verkehrsraum gar nichts zu kacken (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.01.2020 - 2 Ss-OWi 963/18). Was anderes wäre es auf Privatgrund (z.B. Supermarktparkplatz) da dürfte diese Privatfirma den Verstoß feststellen und eine Vertragsstrafe erheben. Klär mal erst mit deinem Bekannten ab, wo falsch geparkt wurde.
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Wenn du dich mal intensiver mit dem User "m3_" beschäftigt hättest, wüsstest du, dass du völligen Unsinn redest. Wenn dieser User dir schon nicht zustimmt, dann weißt du, dass du völlig auf dem Holzweg bist. Der wäre nämlich der Erste, der sowas gerne aufnimmt. Du blähst dich hier auf, redest von "vermehrt gehört" und setzt also Gerüchte in die Welt bzw. verbreitest sie weiter. Das hier ist ein Fachforum wo jede Menge wissen vorhanden ist (wenn ich mal von einigen Usern absehe).
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Du erwartest schon wieder, dass andere deine Aufgaben erledigen.
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Vermehrt? 3 Mal....50 Mal.... ? Ich würd mich da der Frage nach deinen Quellen (ja Plural) anschließen. Hast du nicht mal da nachgefragt, wo du das gehört hast? Da stimme ich nicht zu. Vor vielen Jahren haben wir mal auf einer Landstraße, die zwei Ortsteile verbunden hat, auf einer Strecke von ca. 5 Kilometer 3 gute alte Multanovas hingestellt. Man glaubt gar nicht, wie viele autofahrende Raser sich jede Mühe gaben, von allen drei Anlagen Fotos zu bekommen. Ich persönlich würde das je eher bestärken, als denn zu zerstreuen. Genau. Dich als Außenstehender interessieren ja offensichtlich schon die Schilder nicht. Sonst würdest du dich ja nicht so über Gerüchte echauffieren. Doch, natürlich fließen die Gelder in die Behörden. Wohin denn sonst ? Die Länder gehen mir grad am Arsch vorbei. Ebenso die Vergleiche mit anderen Ländern. Wenn dir hier irgend etwas nicht gefällt, stehst es dir doch frei, dies zu ändern. Zum Glück herrscht in Deutschland Freizügigkeit. Diesen Vergleich hast du doch aufgebracht. Dann bleiben also nur dummes Stammtischgeschwafel und Gerüchte übrig. Und ich dachte schon es wär was Wichtiges.
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Du könntest dir damit noch etwas mehr Mühe geben.
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Du hast auch keine Wahl bei dieser einen Zelle. Mehr sind nicht da und ob diese eine Multitasking kann, kann dahingestellt bleiben.
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Du buddelst einen über 4 Jahre alten Thread aus und kommst mir mit "Thema verfehlt" ? Du hast doch damals, direkt nach mir, etwas geschrieben. Damals fiel dir wohl dazu nichts ein was? Nach vier Jahren hast du wohl vollständig Vakuum im Schädel und nur noch Schuhe mit Klettverschluss und Einnäher in den Klamotten mit Namen und Anschrift am Saum.
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Am 18.Mai im Bundesgesetzblatt verkündet Bundesgesetzblatt Inkrafttreten am 01.07. Guck - davon kann man auch ganz sachlich berichten. Ohne dumme Polemik.
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Ja ich habs gestern auch in den Nachrichten gehört.
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Hoffentlich so gut begründet, dass das BGH (falls es dahin geht) nichts zu kacken hat und der wirklich wegen Mord einfährt.
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Wenn man da die 3 km Toleranz rückrechnet und die (günstig) 3 km Tacho Voreilung ebenfalls, landet man bei gutmütigen 72 Km/h die da innerorts auf der Uhr waren. Fast 50% zu viel find ich nicht lächerlich. Die EU-Richtlinie 75/443/EWG erlaubt sogar 4 km Abweichung. Der Focus stellt das im Übrigen so dar, als sei das schon beschlossene Sache. Das ist so aber gar nicht. In dem entsprechenden Beschlusspapier heißt es: "Zu diesem Zweck soll geprüft werden, ob die Obergrenze für Verwarnungsgelder nach . . . . auf 150 Euro angehoben werden kann." Das ist ja nicht mit der Anhebung der "Bestrafungssätze" verbunden. Es wird also damit nichts teurer, nur die Zahlart und -Stelle wird anders. Da würde den Kommunen viel Geld weg brechen. Heutzutage landen die Bußgelder nämlich bei den Kommunen und die Verwarngelder bleiben bei den Polizeibehörden. Da fielen ja künftig viel Bußgelder weg. Da freuen sich die Kommunen . . . ach nee, die Polizeien. Und nach wie vor müsste man mit der Verwarnung einverstanden sein. Angst um seinen Rechtsweg braucht man wohl nicht zu haben. Hoffe ich. In dem Papier heißt es aber auch: "Gegebenenfalls erforderliche Folgeanpassungen im Straßenverkehrsrecht werden vorgenommen" Und das macht mir viel mehr Sorge. Da könnte es nämlich um die Aufweichung und Heraufsetzung der "Punkteverteilung" gehen. Wundern würd mich das in diesem Weichei- und Kuschel- und Gutmenschenstaat nicht. Für den Interessierten zum Lesen: Regierungspapier zur Staatsmodernisierung Frohes und gesundes neues Jahr
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Abstandsmessung - spezielle Frage (für mich)
Sobbel replied to Johannes172's topic in Abstandsverstoß
Natürlich. Frohes Fest -
Abstandsmessung - spezielle Frage (für mich)
Sobbel replied to Johannes172's topic in Abstandsverstoß
Ich versteh nicht, was du mit zweiter Messung meinst. Innerhalb dieser markierten Messstrecke könnten theoretisch beliebig viele Auswertungen von deinem Auto gemacht werden. Ausreichend ist eine. Wenn 10 Auswertungen gemacht würden und du bei 9 einen korrekten Abstand hättest und bei einer zu dicht warst, hängst du am Fliegenfänger. Das System müsste als Voraussetzung aber die Fahrweise als Verdachtsfall erkennen und entsprechende Fahrerbilder machen. Wenn du bis zu deinem "Anker werfen" deinem Vordermann zu dicht auf der Pelle warst und das System das als Verdachtsfall erkannt hat, kriegst du Post. Um einen vorwerfbaren Abstandverstoß gerichtsfest zu beweisen, muss die Geschwindigkeit ermittelt werden. Die Reihenfolge wann was gemessen wird ist egal. Mein Auto ist grau, hat vorne zwei Scheinwerfer und einen Kühlergrill - welches Auto fahr ich? Ich fürchte, du meinst diese Frage ernst. Es werden keine zwei oder mehr Messungen gemacht. Und wenn das gemacht würde, würde ganz sicher stets der größere Verstoß, also der geringste Abstand, vorgeworfen werden. Die Kollegen bauen da kein Messsystem auf, um dann stets den "billigen Jakob" zu machen. Wenn du jemandem zwei Messerstiche verpasst, einen ins Bein und einen tödlich ins Herz. Was denkst du wird man dir vorwerfen? Das was zu deinen Gunsten geschieht, ist der Toleranzabzug. Bei der Geschwindigkeit werden bis zu 100 km/h pauschal 3 km abgezogen und über 100 km/h werden zu deinen Gunsten gerundete 3 % abgezogen. Zu dem was da rauskommt, muss der Abstand passen. Beim VKS System gibt es keine vorgeschriebene Toleranz. Dennoch wird bei uns im Bereich nur von der Hinterachse des Vordermannes bis bis zur Vorderachse des Folgefahrzeugs gemessen. Eigentlich gilt ja die lichte Weite zwischen den Stoßstangen als einzuhaltender Abstand. Es werden also die Fahrzeugüberhänge (das sind je nach Fahrzeugen so etwa 3 Meter) zusätzlich geschenkt. Das ist jedoch nicht verpflichtend und sicher nicht überall so. -
Abstandsmessung - spezielle Frage (für mich)
Sobbel replied to Johannes172's topic in Abstandsverstoß
Wenn du vor der Bremsung zu dicht aufgefahren bist und die Strecke für eine Messung ausreichend war, kommt Post ins Haus. Als Messstrecke reichen einige Meter. Es gibt immer mehrere Messungen. Einerseits wird die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt und andererseits der Abstand zueinander. Wenn erkannt wird, das sich der Abstand verringert, kann ein "Geschwindigkeitsprofil" gemacht werden. Dabei wird ermittelt, ob der Vordermann bremst und sich der Abstand des Hintermannes "schuldlos" verringert. Sollte sich dieser Abstand nicht wieder vergrößern und die Messstrecke ausreicht gibt's aber auch Post. Das gilt für das VKS System -
Au Weia Natürlich ist es das. Das ß ist ja auch nicht aus unserem Sprachschatz verschwunden. Du kannst ja mal in einer E-Mail zu deiner Lieben schreiben, dass du ihre Masse liebst. Nachdem deine Wunden abgeheilt sind, kannst du ihr ja erklären, dass du eigentlich ihre Maße meintest, es dir aber wie immer nur an Intelligenz fehlte. Bei dir befürchte ich, dass das eine ernstgemeinte Frage ist. Bis dahin Ite, missa est
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Änderung von mir Dessen selbst verursachte "Schäden" gehen mir grad mit Wind am Arsch vorbei. Ich sehe Schilder durchaus als kritikwürdig an, ignoriere sie aber nicht. Und wenn ich mal eine Streckengebühr zahlen muss, zahl ich und heul hinterher nicht rum wie ein jämmerliches Waschweib. Die produzieren sich hübsch selber und sollten bei einem verordneten führerscheinlosen Spaziergang nochmal über ihre "regeltreue" nachdenken.
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Na dieses Vertrauen dürfte ja schon mit dem Krim Überfall zerstört worden sein.
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Die Antworten scheinen den TE wohl nicht mehr zu interessieren. Scheint ohnehin per Copy-And-Paste hier eingefügt. In einem Politik Forum hat er kurz vorher als "Aldemarin" genau diesen Text gepostet. Was ja nicht weiter tragisch ist. Die Antworten sind ziemlich identisch. Vermutlich passen die nicht in sein Weltbild. Wer weiß was da für Streitigkeiten schwelen.
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Wie kommst du auf die Idee, dass das keine Grundstückseinfahrt ist? Verbote sind nicht immer mit Verkehrszeichen markiert. Hier ist es gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 StVO verboten. Könnte Privatgrund sein und da wir in Deutschland weitgehend Gestaltungsfreiheit haben, darf der Eigentümer da hin machen was er möchte. Dunkle Pflasterreihen bedeuten nicht automatisch, dass das Parkplätze sind. Könnte auch sein, dass da in grauer Vorzeit mal Parkplätze waren, die sich aber durch den Neubau der Häuser erledigt haben. Ja - und er hätte auch einen Rechtsanspruch auf freie Ausfahrt. Grundsätzlich schon. Aber erstmal wird der Grundstückseigentümer als Auftraggeber für den Schleppdienst in Vorkasse gehen müssen. Ob und wann er dann das Geld vom Falschparker zurück erhält steht in den Sternen. Das Foto ist sehr unglücklich gemacht. Zu enger Bildausschnitt. Der Straßenverlauf wär noch interessant und mehr Vordergrund (Gehweg falls vorhanden und Straßenbreite). Ist das zwischen den Gebäuden der Haus-Nr. 8 ?
