Gireht
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Ich hab auch schon zu hören bekommen dass meine Reifen zu alt waren als mein Fahrzeug einen Ausflug wegen Reifenplatzer gemacht hat. Ich bin aber auch unvorsichtig und kauf mir nicht jedes Jahr neue Reifen. Die waren immerhin schon aus dem Vorjahr. (Produktion und Kauf). Was den LKW angeht: Die Menge die zu sehen ist deutet darauf hin dass der recht voll war. Wie sollte der da noch besser sichern als mit Formschluß? Bzw. welche Sicherung verhindert da ein "Aufschaukeln"? Was die Paketdienstler angeht: In ein UPS-Fahrzeug reinschauen. Die haben einen schönen breiten Durchgang nach vorne mit freiem Blick zur Frontscheibe. Es ist nicht selten dass ein Paket mal auf dem Boden steht.
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Du solltest aber wissen was eigentlich auch für Dich bzgl. Richtlinien gilt: Quelle: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/va2003_14.htm "Die Richtlinien sind zwar nur innerdienstliche Vorschriften. Sie sichern aber auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLG DAR 95, 495 = NZV 95, 496; zuletzt NStZ-RR 02, 345; OLG Oldenburg NZV 94, 286)." Aber es scheint eben auch hier Cops zu geben die gegen geltendes Recht verstoßen. (Nicht nur Gesetze sind geltendes Recht) "In den Richtlinien werden Entfernungen festgelegt. Diese betragen zwischen mindestens 150 m – so z.B. in Baden-Württemberg und Bremen – bzw. mindestens 200 m – z.B. in Bayern und in NRW (siehe im Übrigen Starken DAR 98, 85). Innerhalb dieses Bereichs sollen vor und hinter Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie z.B. dem Ortseingangsschild, keine Geschwindigkeitsmessungen stattfinden. Praxishinweis: Aus sachlichen Gründen kann allerdings von diesen Entfernungsangaben abgewichen werden (vgl. OLG Hamm DAR 00, 580). Das kann z.B. der Fall sein, wenn sich in dem Bereich besondere Gefahrensituationen, wie Zu- und Abfahrten zu stark frequentierten Parkplätzen, Kindergärten und Schulen befinden (siehe dazu auch OLG Oldenburg NZV 96, 375). Etwas anderes kann auch gelten, wenn die Geschwindigkeit vor dem Ortseingang durch einen "Geschwindigkeitstrichter" herabgestuft wird und die Messung nicht in der ersten Stufe erfolgt (OLG Oldenburg NZV 95, 288; OLG Hamm DAR 96, 382 bei Burhoff)." Ich vermute dass es eben unterschiedliche Auffassungen sowohl über den Gefährdungsbereich als auch über die Sichtbarkeit des Schildes gab. Für mich sieht es jedenfalls sehr danach aus dass es Richtlinien gibt die auch offensichtlich einigen Cops nicht bekannt sind.
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Kein Paragraph verbietet Dir Musik mit Kopfhörern zu hören. Nicht beim Auto fahren, Motorrad fahren oder Rad fahren. Aus einigen § (z,B. 1, 23) kannst Du ein paar Sachen herleiten die man so und so interpretieren kann. Der Nachweis wäre theoretisch schwierig (Beamter gegen Privatmann; Ausgang ungewiss ) Ich hab aber auch noch nie gehört daß einer der kaputten Typen mit einer aufgedrehten 150 Dezibel-Anlage im Fahrzeug angezeigt wird. Ich hör auch manchmal mit dem Motorrad Musik über Knopf-Kopfhörer. Vor einigen Jahren stand auch mal ein Cop neben mir und hat mir was erzählt während die Musik lief. Entweder hat ers nicht mal gemerkt (Kabelführung in der Kombi und zu leise außen hörbar) oder es war ihm egal da ich mich bei der Lautstärke mit ihm unterhalten konnte. Also einfach so leise hören dass du alles um dich herum mitbekommst (beim Rad fahren hab ichs noch nie versucht da hör ich lieber wirklich die Umgebung oder anrauschende VT ) Aber Du hast nicht ganz Recht. Es wurde nur einfach aus zeitlichen Gründen oder weil es noch niemand bemerkt hat noch nicht überreguliert
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Da haben die Cops nichts mehr mit zu tun. Die Amtsrichter verlassen sich meist auf einen Gutachter. Cleverer Anwalt plus Gutachter = Freispruch. Dummer Anwalt oder kein eigener Gutachter = Verurteilung. Recht haben und Recht bekommen sind hier schon lange zwei paar Stiefel. Vor Gericht und auf hoher See.
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1. Zeig mir eine Rennstrecke auf der Spuren aufgemalt sind. (Imaginäre Linien sieht jeder anders) Blaue Flagge bei der F1? (Fett markiert der Teil auf den Du mE anspielst) Blaue Flagge - gehalten: Schnellerer Konkurrent folgt Blaue Flagge - geschwenkt: Die blaue Flagge signalisiert einem Fahrer im Rennen, dass er gleich überrundet werden wird. Der Fahrer muss den Hintermann vorbeilassen. Kommt er der Aufforderung auch nach drei gezeigten blauen Flaggen nicht nach, kann ihn die Rennleitung zu einer 10-Sekunden-Zeitstrafe an die Box beordern. Eine stillgehaltene blaue Flagge wird einem Fahrer beim Verlassen der Boxengasse gezeigt, wenn sich andere Autos auf der Strecke nähern Ist jetzt nur eine Auslegung der Regel. Aber Du darfst mir gern im Original zeigen wo eine Blaue Flagge etwas mit einer Spur zu tun haben soll. 2. Klimamodelle arbeiten auch mit völlig unzureichenden Annahmen und Informationen. (Die selbsternannten Autohasser und Klimaverbesserer sollten sich mal mit ihrem eigenen Feldversuch in Heilbronn beschäftigen der sehr plötzlich in der Versenkung verschwunden ist ) OT: Ähnlich übel ist das auch bei den Wirtschaftsmodellen. (Ich würd mich heute gern mal mit meinem VWL-Prof unterhalten über die Richtigkeit meiner Hypothesen in Bezug auf die Bankenkrise in Verbindung mit Export und Import; ist ja niemals möglich sowas; das Modell gibt das nicht her; das Modell irrt nicht; ich glaub er wird grad damit beschäftigt sein das Modell zu verbessern) OT-Ende Keine Frage jedes Modell arbeitet mit vielfältigen Vereinfachungen sonst wäre es nicht handzuhaben. Aber manche Annahmen sind schlichtweg Unsinn in einigen Modellen. Das merkt man aber recht schnell wenn man das untersucht und mal ein paar Simulationen macht. (s.o. Tempo 80 generell) Es könnte natürlich auch an Deiner Interpretation liegen die das Modell evt. gar nicht her gibt. (ohne das Modell zu kennen kann ich das nicht beurteilen, daher auch mein unzureihendes Wissen) Ein halbwegs seriöser Wissenschaftler trifft keine allgemeingültigen Aussagen wenn er große Einschränkungen bei den Annahmen macht. Wäre hilfreich den Link auf die Originalstudie zu haben. Aber das ursprüngliche Thema ging um Regelbrecher die das Staurisiko senken. Gültige Beispiele wann ein Staurisiko oder auch ein Unfall durch Brechen von Regeln vermieden werden kann man viele konstruieren. Wie viel Prozent sinnvoll / tolerierbar sind, welche Regeln gebrochen werden dürfen unter welchen Umständen darüber kann man diskutieren. Wer das in Anspruch nehmen kann / darf / soll könnte auch vorab geklärt werden. Wird das vorab geklärt, dann ist das eine neue gültige Regel und dann sind es ja keine Regelbrecher mehr
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Bist Du dir da ganz sicher, dass das auch die Spurwahl betrifft? Wär mir neu dass bei Rundstreckenrennen nur links überholen (respektive rechts überholen in England, Australien, ...) erlaubt wäre oder auch sonst in irgendeiner Form eine "Spur" vorgeschrieben wäre (auf den meisten Strecken existiert nur eine). Wissenschaftliches Arbeiten ist Dir anscheinend völlig fremd. Hier muss zwangsläufig mit Modellen und Simulationen gearbeitet werden. Definier einfach die Bezeichnungen um, füge ein paar neue Regeln, Annahmen, ... hinzu und schon ist es ein Modell für Fahrzeuge. Bisschen was ändern, schwupps ein Modell für Ameisen... Das Übertragen auf die Realität ist dann ein weiterer Schritt. In die Modelle fliesst das Wissen einer Menge Fachleute ein und alle Annahmen und Aussagen lassen sich intersubjektiv überprüfen. Damit sind solche Modelle allemal Lichtjahre besser als das Bauchgefühl von einzelnen Personen. Deine "Studie"? Gibts da einen Link? So generell kann ich über diese Aussage nur lachen. Es gibt auch in D einige wissenschaftliche Modelle über Verkehrsfluss. Meines Wissens hat aber noch kein beteiligter Wissenschaftler gewagt zu behaupten dass ein generelles Tempolimit von 80 optimal wäre. Das liesse sich mit wenigen Annahmen aushebeln: Freies gerades Stück Autobahn 20 km Länge. Ein Fahrzeug. 80 soll das Optimum für den Verkehrsfluss sein? Sorry. Aus meiner Sicht absoluter Nonsens. Vielmehr kommen die meisten Untersuchungen dazu dass generelle Limits durch feste Verkehrszeichen schädlich sind für den Verkehrsfluss und nur angepasste Limits über Anlagen überhaupt in der Lage sind den Verkehr zu optimieren. Das wäre auch für mich völlig logisch, wird von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert und auch zunehmend werden solche Anlagen installiert.
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1. wann war denn das und in welchem Bundesland? 2. notwendige Abstände zu Verkehrszeichen gibt's z.B. in NRW schon recht lange nicht mehr. Hier würde dieser tolle RA mit seinem Ansinnen wohl vor die Wand laufen 3. wenn aufgrund einer Kurve das VZ 310 erst recht spät gesehen werden konnte, so ist es doch sinnvoll, es umzusetzen, oder?! 1. das genaue Datum könnte ich Dir gerne sagen wenn es eine Stelle gäbe an der das Versetzen der Schilder aufgezeichnet worden wäre (s. Anfangsfrage ) ist aber mit Sicherheit schon mehr als 3 Jahre her in BaWü. 2. Zu Ortseingangsschildern? Wird das auch genutzt? Ich meine Messungen direkt am Schild? Geile Gelddruckmaschine die mit Sicherheit ganz toll der Verkehrssicherheit dient. Hier gibts Cops die nach eigenen Angaben die Messung beim Nachfahren ohne Video auch schon VOR dem Schild beginnen. 3. Aber sicher. Hab ich was anderes behauptet? Auch der Aus- und Umbau der Straße war sehr zu begrüßen. Jup. Du Anwohner hat das Reinrollen sicherlich auch regelmäßig aufgeregt. Welche meinste Du? Die, die ca. 500 Meter weiter den Berg runter wohnen? Hab ich keine Kenntnis von. Wird hier sein wie immer. Die werden selbst auch schon mit minimalem Überschuss gemessen worden sein ... Ich bezweifel auch sehr stark dass das ein Grund für die Messungen ist. Würde das akzeptiert werden dann hätte ich eine stationäre Anlage vor dem Haus. Natürlich nicht. Dieser Fuchs. BTW: gestern führten wir Lasermessungen igO durch und erwischten auch einen RA. Er lehnte - aus welchen Gründen auch immer - das VG ab. Ok. Bekommt er halt eine Anzeige. Mal schauen, mit welch windigen Vorwänden er sich vor dem VG zu drücken versuchen wird. Ohje. Thema Lasermessungen. Dazu wäre ein eigener Fred sinnvoll. Wird er nach herrschender Rechtsprechung nicht drum herum kommen. Völlig unabhängig davon ob er Recht hat oder nicht. Über die Menge an Fehlerquellen und mangelnden Nachweis lässt sich nicht diskutieren. Billiger und genau so gut wäre es wenn es endlich "Messungen per Augenschein" wie in der DDR früher oder in Österreich heute noch üblich eingeführt werden würden. Spötter sagen dass es die ja schon gibt. Warum auch nicht. Die anderen Messungen können ja durchaus weiter hinter dem VZ 310 gewesen sein. Was ist denn daran so fragwürdig? Waren diese nicht. War exakt die gleiche Stelle. Ich fuhr und fahr an der Stelle teilweise mehrmals täglich vorbei und kannte die zwei Aufbaustellen gut. Lässt sich an markanten Punkten der Natur (Ortseinfahrt im Wald) dort sehr gut feststellen. Würde Dir ja Bilder machen. Aber mittlerweile wurde die Straße auch baulich verändert und die Sicht ist wesentlich besser als früher. Es wird auch (subjektiv empfunden) deutlich weniger gemessen. Kann das die Cops vor Ort aber auch fragen. Die Schwerpunkte liegen jetzt an anderen Stellen. Messen dürfen die ja gern. Das Verwerten der Messungen um Bussgelder eintreiben zu können ist rechtswidrig. Finde ich ein sehr befremdlich wenn Du es als Recht empfindest Strafen zu verteilen trotz des Wissens dass diese auf widerrechtlichen Tätigkeiten (hier: Messung an nicht zulässiger Stelle) basieren. Es würde sich doch anbieten in die Ausbildung von Cops ein paar Grundlagen Recht einzubauen. Wenn die Überwachungsorgane Kenntnis davon haben dass ein Tempomessgerät fehlerhaft arbeitet dann sollten die das Gerät aus dem Verkehr ziehen und nicht mehr damit messen, bzw. die Messungen nicht mehr verwerten. Machen die hier mittlerweile zumindest mE auch.
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Wozu? Der käme auch "nur" mit dem aktuellen Standort des Schildes zurück - der "im Extremfall" von jenem zu irgendeinem früheren Zeitpunkt abweichen kann Diesen wiederum dokumentiert zu haben ist freilich gut beraten, wer Grund zu der Annahme hat, der könne für ihn irgendwann mal Bedeutung erlangen lg c.s. Jetzt hast Du das Problem erfasst. Es können Schilder versetzt werden und niemand dokumentiert wann und von wo wohin. Aber evt. läuft eine OWi oder was anderes und es ist interessant für eine gültige Messung wo das steht. Beispiel? In einem Nachbardorf überwachen die Cops gerne eine Ortseinfahrt. Irgendein cleverer RA hat mal nachmessen lassen und festgestellt dass die Messung zu dicht am Ortsschild war (das war dazu noch hinter einer leichten Kurve). Hatte vorher viele aufgeregt die da reingerollt sind aber hat wohl jeder drauf vertraut dass das gültige Messungen sind oder wegen der paar Kröten keinen Aufwand betreiben wollen. Der RA musste natürlich nicht zahlen. Aber es wurde fleissig weiter gemessen und kassiert. Das Ortsschild wurde irgendwann versetzt. (hatte aber bestimmt nichts mit den Messungen zu tun sondern mit den Ortsgrenzen; es wurden auch weitere Tempobegrenzungen in dem Zug aufgestellt) Da ist dann eine Historie schon genau so interessant wie die Entfernung. (mal abgesehen von der rechtlich fragwürdigen Haltung der für die Messung Verantwortlichen)
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geräte zur landvermessung erreichen eine genauigkeit von einigen zentimetern... gruß der friese Klaro - damit wird die Lage der Schilder aber bestimmt nicht vermessen Selbst wenn jemand mit nem Rad rumläuft oder einen "Zollstock" schiebt. Mit bisschen Sorgfalt sollte auch das hinreichend genau sein für eine Messung mit Bezugspunkt. Aber DAS ist auch nicht das ursprüngliche Problem. Warum sollte es denn jemand ÜBERHAUPT messen? Es wird doch eh nirgends genau eingetragen wie die bisherigen Antworten vermuten lassen. Ich hatte eben das Problem dass ich wissen musste WO ein Schild steht und war erstaunt dass das RP das nicht "genau" sagen konnte. (Die haben schon einen Plan auf dem die Schilder verzeichnet sind. Ich nehme an im "Extremfall" muss da eben ein Trupp raus und nachmessen).
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@hawethie Ist doch völlig unerheblich wer beauftragt und wer misst. Wenn Du mit cm-Maß misst solltest Du vorher einen Bezugspunkt haben. Die Leitpfosten stehen auch nicht immer genau gleich weit auseinander. Das führt eben zu Meßfehlern die sich addieren können. Ich sehe das GPS als Verbesserung. Wenn Du anderer Meinung bist dann akzeptier ich das. Die Mär von den 5-10 Meter (früher waren es mal 30 Meter) ... Es hängt vom Gerät ab und heutige Geräte können einiges genauer sein. (Frag mal beim Militär oder bei der Luftfahrt allgemein wobei bei denen nichts über einen Kreiselkompass geht) Das mit der Doku wurde hier noch nicht gesagt. Also gibt es schon so etwas wie eine "Verfolgbarkeit". Was die Cops und einige andere hier immer mit schnell fahren haben. Punkte gibts für alles mögliche und unmögliche. @dete Hab ich vorhin glatt vergessen. NEIN da liegst du FALSCH. Es wird NICHT bei jedem Verstoß dokumentiert. Und manche Cops wissen trotz jahrzehntelanger Streifenfahrt NICHT WO ein Schild steht (ein "versetzen" um 700 Meter sehe ich eben als Nichtwissen an).
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Sorry - ich find auf die schnelle nur meine grobe Schätzung. Die Entfernungsangaben entstammen einer Anzeige einer Ordnungswidrigkeit OWI 21.; Feld 07 (Angabe der Nachfahrstrecke von km bis km). Die zweite km Angabe nehme ich mal zu seinen Gunsten an dass sich da MEIN Fahrzeug befunden hat und nicht seines; sonst müsste man von den weiteren Angaben 100 Meter abziehen) Die Angabe der Fahrbahn wurde vor Gericht vom Cop gemacht. (Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage lass ich mal unkommentiert da es in diesem Fall ja seine Anzeige noch unmöglicher macht.) Die beiden weiteren Angaben hab ich erst mal gegoogelt, dann von einer anderen Autobahndienststelle ca. bestätigt bekommen und jetzt auch als maßstabsgetreuen Auszug des Lageplans (mit handschriftlichen Eintragungen der dortigen Mitarbeiterin mit drei Nachkommastellen) vom zuständigen RP geschickt bekommen. Leider hab ich nirgends eine Angabe über das vom Cop verwendete Fahrzeug gefunden. (Das steht nicht auf der Anzeige?) Was ist denn das von Cops genutzte PS-stärkste das momentan in Deutschland genutzt wird? (Wie schon geschrieben - Cops die für das angrenzende Stück verantwortlich sind haben nur 170 PS Fahrzeuge). Ein ungläubiger Blick und Kopfschütteln des Cops auf der Dienststelle dort bei der Frage ob er das schaffen würde reicht nicht. Der Einfachheit halber könnte man auch einen Bugatti Veyron nehmen. Gibt es denn im Forum einen Gutachter der so was genau ausrechnen kann? Kann mir gern mal eine PM schreiben. @Bluey Ich hab zwar mitbekommen dass Du ein Cop bist, aber Du fährst nicht Streife auf der Autobahn, oder?
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Kann die am Besten mit der SuFu (Gold Silber Platin Ankauf, je nachdem was die hat) herausbekommen. Momentan laufen doch auch Werbespots für Zahngold-Ankauf, etc. a) (Höherwertige) Juweliergeschäfte kaufen nur ausgesuchte Stücke an. Den Rest kannst Du auch bei jeder Edelmetall-Scheideanstalt verkaufen. Da werden dann einige Chargen zusammen eingeschmolzen und getrennt und die bekommt dann anteilig den Tageskurs am jeweiligen Metall ausbezahlt. Weitere Möglichkeiten zum Verticken: Antiquitätenläden, Pfandverleiher, Trödelmärkte, Auktionshäuser. b) s. unter Punkt a) Es ist wohl sehr selten dass ein (höherwertiges) Juweliergeschäft bewusst Hehlerware ankauft. Die verdienen sich auch so dumm und dämlich. (Hoffentlich eine ausreichende Antwort auf die Frage nach der Bruttohandelsspanne ) Find ich aber nicht schlimm. Du zahlst ja auch mehr als 2,50 Euro für eine (Marken)-Jeans oder einen DVD-Player. Da musst Du schon mal einen Juwelier erwischen der praktisch bankrott ist und das aus Verzweiflung macht. Da würde ich aber nicht von "höherwertig" sprechen In dem Fall hier werden die teuren Stücke schon aus versicherungstechnischen Gründen ausreichend fotografiert und beschrieben sein und dürften jederzeit wieder erkannt werden. Die wird man nur umgearbeitet "legal" weiter verkaufen können. Also nur Ankauf unter Edelmetallwert.
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Weil jeder Zivilist für jede Behörde jeden "Dreck" (man verzeihe den Ausdruck) bis ins kleinste Detail zu dokumentieren und zu beachten hat. Nur die Behörden (Amt oder wer auch immer; die genaue Bezeichnung ist auch völlig unerheblich) ist nicht in der Lage technische Hilfsmittel zu nutzen die seit vielen Jahren üblich sind. Hier gabs Fälle mit den zuständigen Behörden, da ging es um z.B. wenige Zentimeter die eine Mauer zu weit an einer Grundstücksgrenze stand (in Richtung eines Wiesengrundstücks; also keine Gefährdung) - da können die tagelang vermessen und rumstreiten. In der öffentlichen Diskussion stand übrigens die Behörde alleine da - alle anderen Leute, von denen die meisten nichts mit der Firma zu tun hatten, standen auf der anderen Seite. Letztendlich hat die Behörde gesiegt, die Mauer musste versetzt werden. Der Inhaber ging weiterem unsinnigen Stress mit der Gemeinde aus dem Weg indem er seine Firmen verlagert hat. Arbeitsplätze sind auch unwichtig. Glaub dafür gibts den Begriff Pyrrhus-Sieg. Beim Grundbuchamt wird in regelmässigen Abständen nahezu alles immer und immer wieder vermessen. Warum kann das Straßenbauamt nicht mittels GPS und Foto den Standort von Schildern ermitteln und dokumentieren? Auch die Dokumentation über das zeitliche Entfernen und Wiederaufstellen wäre nicht wirklich ein Akt der im Vergleich zur körperlichen notwendigen Tätigkeit lange dauert. Nach meinen Erfahrungen gibt es durchaus Behörden die es mittlerweile schaffen effizient zu arbeiten. Achja - Soldaten sind per se keine Beamten sondern haben nur ein beamten-ähnliches Dienstverhältnis. Vlt sollten wir hier anfangen seitenweise Definitionen bei jedem Beitrag zu schreiben. @Bluei Ich war beim Bund. Und ich hab einen ehemaligen Jetpiloten in der Verwandschaft. Der könnte jetzt seinen Ruhestand geniessen. Wenn hier so abfällig gelacht wird - es steht doch jedem frei, der sich für geeignet hält, die Laufbahn einzuschlagen und mit 41 in Ruhestand zu gehen. Infos gibts beim Bund. Wer die Grundvoraussetzungen hat (Abitur, ...) und die Eingangstests übersteht (nicht zu vergleichen mit den Test für eine sonstige Beamtenlaufbahn) kann sich freuen. Früher waren es glaub mal etwa 1:1000. Dann nur immer weiter fleissig Tests bestehen und sich fit halten und nebenher hoffen dass nicht aus Versehen jemand einen Fehler macht und die Kiste abschmiert. Ich weiß von einigen in seinem urspünglichen Grüppchen, die die 41 bei weitem nicht erlebt haben und kenne auch Ex-Piloten die den Stress nicht ausgehalten haben und freiwillig "kündigten". Mit Stress meine ich nicht den Stress den ich bei Geschwindigkeitskontrollen mit neugierigen Zuschauern habe. Da hat man eben irgendwann mal festgelegt dass man mit 41 die körperlichen und geistigen Belastungen nicht mehr in dem Maß besitzt wie man diese benötigt um gefahrlos für sich und andere einen Jet bewegen zu können. Die Kosten bewegen sich in der Grundausbildung schon im guten 6-stelligen Bereich. Die Bundeswehr hat aber anscheinend die Einstellung dass jemand der nicht geeignet scheint ein Bodenfahrzeug zu bewegen für diesen Zeitraum auch nicht geeignet ist einen Jet zu fliegen. Thema Fluglizenz und Flugstunden kannst Du auch bei jedem privaten Pilot erfragen (Segelflieger, Hubschrauber (solls auch bei Cops geben. Wär mal interessant obs da auch so streng ist - ohne FE kein Flug?, etc.). Die Bundeswehr HAT die Möglichkeit - aber (s.u.) es gibt keine Statistik drüber wie oft sie davon Gebrauch macht - hängt von vielen Faktoren ab. Letztendlich entscheidet der Disziplinarvorgesetzte. Zum Thema "Die wissen das vorher". Klar weiß das jeder vorher. Aber hierzulande sind die Kassen klamm und die Einstellung von manchen Cops und städtischen Angestellten kennt man ja. (Anwesende natürlich ausgeschlossen; die urteilen immer richtig) Zum Thema Kündigung ohne FE - steht das im Arbeitsvertrag drin dann ist es recht problemlos einen Angestellten zu kündigen der diese verliert. Aber es soll auch ein paar selbständige Kurierfahrer geben. Die brauchen nicht extra gekündigt werden. Es gibt außerdem eine Menge anderer Berufsgruppen die ihre Tätigkeit ohne FE nicht erledigen können. Wer soll denn da eine aussagekräftige Statistik überhaupt führen? Nur weil du keine Statistik darüber kennst anzuzweifeln dass das vorkommt Dann gibt es auch keine Polizisten die Banken ausrauben oder andere Menschen umbringen. Da gibts auch keine (offiziell verfügbare) Statistik drüber und trotzdem sind einige Fälle bekannt.
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Wurde die Ausgangsfrage bisher beantwortet? Fall: Ein Fahrzeug (handelsübliches Fahrzeug mit rund 170 PS) bewegt sich nachts mit 180 km/h auf der linken von 3 Fahrspuren auf einer "handelsüblichen" Autobahn. (völlig normale Gripverhältnisse, trocken) Cop fährt zu dem Zeitpunkt gleichbleibend 180 km/h in 100 Meter Abstand HINTER dem Fahrzeug. Zum Zeitpunkt X beschleunigt der Cop, wechselt auf die mittlere Spur, überholt das Fahrzeug, schert links VOR dem Fahrzeug ein, schaltet die LED ein und leitet dann das Fahrzeug an einer Ausfahrt aus für die ein Tempolimit von 80 km/h gilt. 1. Frage: Schafft man das innerhalb von 270 Metern? (Ab da beginnt ein schraffierter Bereich der nicht überfahren werden darf) 2. Frage: Schafft man das innerhalb von 380 Metern? (Da beginnt eine Leitplanke und es hätte zwangsläufig einen Unfall gegeben) Ich denke das sind zwei eindeutige Fragen die sich aus der Erfahrung beantworten lassen sollten. Nicht-Cops die schon mal 180 km/h gefahren sind können sich ja mal überlegen ob sie die Ausfahrt nehmen wenn sie an dem Punkt merken dass sie da raus müssen. (also OHNE vorher noch ein anderes Fahrzeug zu überholen). Als kleiner Tipp: 180 km/h entsprechen nach meinen mathematischen Kenntnissen 50m/s.
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Das gehört schlicht zum meinem Job - bei der LaSi zu schludern brächte mir wohl mehr Probleme mit der p.t. Kundschaft als mit Bluey&Koll. ein Aus einem großen Pfälzer Chemiewerk käm' ich ohne gescheite LaSi - vom "Lagermeister" unterschrieben! - gar nicht 'raus; IMHO große Klasse Und ja: Natürlich ist auch mein Gerödel so verstaut, daß es mir nicht wirklich gefährlich werden kann lg c.s. Ok - wenn Du von Berufs wegen mit Gefahrgut unterwegs bist dann solltest Du auch genug für den privaten Bereich sensibilisiert sein. Wenn die Firmen da noch Wert drauf legen umso besser. Ich kenn viele Paketdienste. Bei denen ins Auto schauen ist der pure Horror. Die meisten Leute wissen gar nicht zu welchen Geschossen selbst kleine Dinge werden können. Es gibt ja auch noch genug Leute die ihre Kids nicht richtig gesichert im Auto spazieren fahren oder diverses Getier im Auto herumspringen lassen. Auch hier würde es meiner Meinung nach mehr bringen die VT bei Verstößen (notfalls per Gesetz) zu zwingen sich einen Film mit den möglichen Konsequenzen anzuschauen als denen ein paar Euro Strafe aufzubrummen. So einen Kinderdummy durch eine Windschutzscheibe fliegen zu sehen und sich dabei vorzustellen dass es das eigene Kind sei sollte jeden künftig davon abhalten das Kind nicht richtig zu sichern. Das gilt für sicher analog für ein Tier.
