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sprotte

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  1. Soso, da hat das Krad min. 150km/h drauf gehabt?! Das kannst Du so einfach einschätzen? Ich denke ein Krad, welches mit min. 150 km/h in einen PKW einschlägt sieht etwas mitgenommener aus als die grüne Kawa die ich am Unfallort gesehen habe. Woher weist Du eigentlich so bestimmt, dass sie den Motorradfahrer gesehen hat? Wenn sie den Motorradfahrer gesehen hat, hätte sie ihrer Wartepflicht nachkommen müssen. Die Autofahrerin wird auch mit noch so vielen Ausrufezeichen nicht unschuldiger.
  2. Auf der A115 gibt es am Hüttenweg eine 60 km/h Begrenzung.
  3. Bin letzte Woche auch dort vorbei gekommen. Dort gilt 100.
  4. Hast recht! Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
  5. Für mich klingt das so, als wenn dort jemand einen Auffahrunfall provozieren wollte. Versicherungsbetrug. Hat nicht geklappt, folglich spuckte er den Spielverderber an.
  6. Bei 59 km/h drüber hätte ich nicht angehalten bzw. wäre sofort nach dem Stopp am Anhalteposten (wir wollen ja nicht, dass er sich mit einem Sprung in den Straßengraben in Sicherheit bringen muß) weitergefahren. Geht natürlich nur wenn keine Abfänger in der Nähe sind.
  7. Schluss mit Tempo-Messung per Video-Motorrad In Schräglage ungenau Iserlohn, 31.03.2010, Stefan Janke Iserlohn/Kreis. Die Motorradsaison steht kurz vor ihrem Start, da sorgt eine Mitteilung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig für Kopfzerbrechen bei der Polizei. Es geht um die Messgenauigkeit von „Kamera-Motorrädern” bei Geschwindigkeitsverstößen. Wie die Bundesanstalt unter anderem einem deutschen Hersteller von Video-Verkehrsüberwachungsanlagen mitteilt, lägen jetzt neue Informationen bezüglich der „Einflüsse bei Kurvenfahrten in Situationen mit extremer Schräglage” vor. Bei diesem Effekt sei durch die Schrägstellung des Reifens der Abrollumfang verringert, wodurch Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit „systematisch zu groß” berechnet würden. In Bayern, so heißt es in der Mitteilung weiter, sei die Stilllegung von Polizeimotorrädern mit Videonachfahrsystem bereits veranlasst worden. Wie Dieter Bruder, Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde, auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, werden die beiden von Kamera-Augen unterstützten Motorräder der Märkischen Polizei nicht mehr für Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt. „Ein entsprechender Beschluss wurde vom Innenminister des Landes erlassen”, so Erster Polizeihauptkommissar Dieter Bruder. Demnach seien Geschwindigkeitsmessungen nur noch auf gerader Strecke verwertbar. „Und fragen Sie sich mal, wo es bei uns diese langen Graden gibt - insbesondere auf den von Motorradfahrern beliebten Strecken”, sagt Dieter Bruder. Die High-Tech-Maschinen müssen allerdings nicht in der Garage eingemottet werden. „Alle anderen bisherigen Einsatzfelder können wir weiterhin bedienen”, erklärt Bruder, dem jetzt ein wichtiges Werkzeug fehlt im Kampf gegen „sozialschädliches Verhalten” im Straßenverkehr. Denn natürlich war die Geschwindigkeitsmessung mit gleichzeitiger Videoaufzeichnung ein auch pädagogisch wertvolles Mittel, um Verkehrsteilnehmern ihr Fehlverhalten direkt nach dem Vergehen vor Auge zu führen. Interessant dürfte das Untersuchungsergebnis der Bundesanstalt auch für Verkehrsteilnehmer sein, gegen die aktuell ein Bußgeldverfahren wegen einer Tempo-Messung mit dem Video-Motorrad läuft und noch nicht abgeschlossen ist. „Sie können sich in jedem Fall und mit guten Chancen auf Erfolg gegen die gegebenenfalls ungenaue Messung wehren”, so der Iserlohner Rechtsanwalt und Verkehrsrechts-Experte Michael Heymann. Link Ist das ein verfrühter Aprilscherz gewesen???
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