In Österreich sind spezielle Radarwarngeräte verboten, die vor aktiven Radarkontrollen warnen. Werden aber lediglich die Radarstandorte gemeldet, wo nicht erkennbar ist, ob der „Geschwindigkeitsmesser“ scharf ist oder nicht, ist das Gerät erlaubt. GPS- Navigationsgeräte zeigen dem Autofahrer interessante Punkte auf der Fahrtstrecke an, wie etwa Tankstellen, Sehenswürdigkeiten oder Hotels. Diese POI (Points of Interests) können aber auch auf Radarkästen und Ampelkameras hinweisen. In Österreich sind deshalb nur spezielle Radarwarngeräte verboten, die mittels Funkwellen Radarkontrollen aktiv aufspüren. „Die Radarstandorte in GPS- Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sagen nichts über den Aktivitätsstatus der Radarkästen aus. Aus diesem Grund sind sie in Österreich auch erlaubt“, erklärt die ÖAMTC- Juristin. Stand: 15. Juli 2008 Link: http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/...080715-07194986 Hat sich jetzt das Gesetz geändert, oder wie jetzt MfG