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nachteule

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Everything posted by nachteule

  1. Hallo, Biber, nö, habe ich nicht. Das heißt aber noch lange nicht, dass es richtig ist, solche nichtssagenden und unpassenden Statistiken als angeblichen Beweis für aufgestellte Behauptungen anzubringen. Stimmt, und das habe ich ja auch nie behauptet. Ich habe geschrieben, dass es nicht richtig ist, die Durchschnittspension aller Beamten mit der Durchschnittsrente aller Arbeiter und Angestellten zu vergleichen, denn dafür gibt es im Gehaltsgefüge einfach zu große Unterschiede. Wenn man Vergleiche anstellen will, sollte man vielleicht eher die Nettogehälter als Grundlage nehmen. Sprich: Wie viel Rente bekommt z. B. jemand, der nach 45 Jahren Dauererwerbstätigkeit als Arbeiter bzw. Angestellter mit einem Endgehalt von 2500.- € Netto in Rente geht und wie viel Pension bekommt jemand, der nach 45 Jahren Dauererwerbstätigkeit als Beamter mit einem Endgehalt von 2.500.- € Netto in Pension geht und was wird diesen beiden noch von ihrer Rente bzw. Pension abgezogen (Steuern, Krankenversicherung). Viele Grüße, Nachteule
  2. Hallo, Biber, diese Statistiken zeigen ein völlig falsches Bild, denn es wird immer nur der Durchschnitt genommen. Bei den Arbeitern und Angestellten gibt es unbestritten eine große Anzahl von Geringverdienern, die den Durchschnitt nach unten ziehen, während es bei den Beamten im höheren Dienst etliche gibt, den den Schnitt nach oben verfälschen. Dazu kommt, dass es bei den Arbeitern und Angestellten aufgrund der höheren Zahl der Migranten sehr viel mehr Haushalte mit einer höheren Zahl an Mitgliedern gibt als bei den Beamten, so dass das verfügbare Nettoeinkommen hier auch wieder verfälscht dargestellt wird. Kurzum: Die Statistiken sind, wie so viele, für die Katz. Hallo, Diplomat, falscher Denkansatz. So, wie Du es darstellst, könnte man denken, ein beamteter Zöllner (oder jeder andere Beamte) würde nur dasitzen und abwarten, bis sein Gehalt eintrifft. Dem ist nicht so, denn ein Beamter ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch. Um beim Beispiel des Zöllners zu bleiben: Ein Zollbeamter im Außendienst holt, je nach Tätigkeit, in seinem Arbeitsleben nicht selten ein Vielfaches an Geldern herein, was er als Gehalt bekommt. Man könnte also sagen, dass er sich im Gegensatz zu so manchem Arbeitnehmer selber finanziert, aber auch das wäre ein falscher Gedankenweg. Jeder einzelne Arbeitnehmer ist ein Rädchen im Getriebe, das unsere Wirtschaft ankurbelt, egal, ob er produktiv arbeitet oder ob er in der Verwaltung tätig ist. Der Staat als Arbeitgeber könnte seine Beamten auch als "ganz normale Arbeitnehmer" (Angestellte) einstellen, aber er macht es aus gutem Grund nicht und dieser Grund ist ganz sicher nicht der, dass er möchte, dass es seinen Mitarbeitern finanziell besser geht als den Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft. Der Grund ist der, dass ein Beamter nicht streiken darf, dass er bei Bedarf von einem Arbeitsort zum nächsten versetzt werden kann usw. Die höheren Gehälter der Beamten im Vergleich zu vielen Arbeitnehmern resultieren auch nicht aus der großen Güte des Staates als Arbeitgeber, sondern hängen damit zusammen, dass es nun mal andere Tätigkeiten und oft eine höhere Verantwortung beinhaltet als z. B. die Berufe im Billiglohnsektor. Komischerweise kommt niemand auf die Idee, zu hinterfragen, warum z. B. ein Ingenieur bei der Fa. Daimler oder Porsche erheblich mehr verdient, als z. B. ein LKW - Fahrer, aber sobald der Begriff des Beamten fällt, wird gleich das angeblich üppige Gehalt gesehen. Viele Grüße, Nachteule
  3. Hallo, Oliverku, diese drei Punkte haben nichts damit zu tun, dass es Beamte gibt und dass Beamte ein gesichertes Einkommen haben. Die Rentnerarmut kommt u. a. daher, dass es viele Berufe gibt, in denen Hungerlöhne gezahlt werden, mit denen man nie und nimmer so viel verdient, dass man später eine ausreichende Rente bekommt. Das hat sich noch verschlimmert, seit es die Minijobs gibt, die ja eigentlich dafür gedacht waren, dass z. B. ein Handwerker die Möglichkeit hat, legal in seiner Freizeit ein paar Euro dazu zu verdienen. Die Politiker haben nicht mitbekommen und nicht verhindert, dass dies von den Firmen ausgenutzt wurde, indem man Voll - und Teilzeitstellen abgeschafft und in Minijobs umgewandelt hat. Die heutigen Minijobber werden später extreme Probleme bekommen, wenn sie in Rente gehen. Das kann man aber weder den Beamten noch den Arbeitnehmern zum Vorwurf machen, die einen festen Job haben und ausreichend verdienen, um später mit der Rente bzw. Pension auszukommen und die ggf. auch noch finanziell für das Alter vorgesorgt haben. Hallo, Biber, Du machst hier den gleichen Fehler, den so viele andere auch machen: Du vergleichst die Pension eines Zöllners mit der Durchschnittsrente. Wenn Du einen Vergleich anstellen willst, müsstest Du den Zöllner mit einem Arbeitnehmer vergleichen, der eine ähnliche Tätigkeit innehatte und annähernd netto genauso viel verdient hat. Lies mal hier: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/themen/sieben_irrtuemer.pdf Man kann die Durchschnittspension allein deshalb nicht mehr der Durchschnittsrente vergleichen, weil es schon bei den Durchschnittsgehältern im aktiven Berufsleben deutliche Unterschiede gibt. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft gibt es bei den Beamten nun mal keine Billiglohnbereiche, die das Gehaltsgefüge nach unten ziehen. So mancher, der sich darüber beklagt, dass er weniger Rente bekommt als ein Beamter als Pension, hat vorher im Berufsleben monatlich netto deutlich mehr als dieser Beamte verdient. Hier stellt sich dann die Frage: Warum hat derjenige nicht einen Teil dieses Einkommens für seine spätere Rente angespart? Viele Grüße, Nachteule
  4. Hallo, Pia, herzlich willkommen im Radarforum. wenn Du in absehbarer Zeit (m. W. 3 Jahre) wieder mal in das Tulpenland reisen willst, wäre es nervenschonender und vermutlich billiger, diese 63.- € zu zahlen. Auf Deine Probezeit oder Dein Konto in Flensburg hat es allerdings keine Auswirkungen, ob Du zahlst oder nicht. Viele Grüße, Nachteule
  5. Hallo, rth, volle Zustimmung in allen Punkten. Viele Grüße, Nachteule
  6. Hallo, rth, wenn der Blitzer tatsächlich unter dem Schild, bzw. unter der Schilderbrücke mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h stand, sagt schon die Logik, dass noch im 100er - Bereich gemessen wurde, denn die Messanlage stand dann noch vor dem Schild. Viele Grüße, Nachteule
  7. Hallo, m3_, wie schnell darf man denn fahren, wenn die erste VBA 60 zeigt, die zweite nicht in Betrieb ist und die dritte wieder 60 anzeigt? Anmerkung am Rande: In BW gibt es keine Polizeiinspektionen und niemand wird schneller befördert, wenn er als Messbeamter ein paar tausend Verkehrssünder mehr erwischt. Um eine gute Beurteilung zu bekommen, die für die Beförderung unerlässlich ist, zählen andere Kriterien. Viele Grüße, Nachteule
  8. Zumindest wird hier niemand meckern können, wenn die Polizeibeamten an der Unfallstelle Alkoholgeruch feststellen.
  9. Hallo, Gast225, so komisch ist das gar nicht. Der Sachbearbeiter wird vermutlich recht schnell beim Fahrzeughalter (Firmenfahrzeug) angefragt haben, aber wenn dieser sich mit der Übermittlung der Fahrerdaten Zeit lässt, was gar nicht so selten vorkommt, kann man nicht viel dagegen machen. Wohnt der Fahrer dann noch in einem anderen Revierbereich, muss das zuständige Revier schriftlich um Unterstützung bei der Fahrerbefragung gebeten werden, was dann auch wieder einige Zeit dauert. Viele Grüße, Nachteule
  10. Hallo, Domerich, tja, und wenn man Dich dann anhält, stellt sich heraus, dass die Beamten rein zufällig dort gefahren sind und dass Du jetzt dafür zahlen darfst, dass Du die BAB an nicht gekennzeichneter Stelle verlassen hast. Viele Grüße, Nachteule
  11. Hallo, Gery41, sorry, meine aktiven Zeiten im Streifenwagen sind vorbei. Es hat sich allerdings an einem Punkt nichts geändert: Sobald die Schnellfahrer den Streifenwagen sehen, wie er auf die Autobahn fährt und dann mit Blaulicht hinter ihnen ist, werden fast alle sofort sehr viel langsamer und es ist dann kein Problem, sie einzuholen. Die paar, die mir entwischt sind, kann ich an einer Hand abzählen. Viele Grüße, Nachteule
  12. Hallo, KlausK, man kann hervorragend aus dem geöffneten Fenster der Fahrertüre messen, wenn man quer zur Fahrbahn steht und dabei den ankommenden Verkehr anvisiert. Wird das Fahrzeug in einigen hundert Metern Entfernung gemessen, hat man Zeit und Ruhe genug, das Lasergerät an den Beifahrer zu übergeben, der die Werte gleich notiert, während man selber das Fahrzeug im Blick behält und sofort startet, wenn es einen passiert hat. Funktioniert problemlos. Viele Grüße, Nachteule
  13. Hallo, Sontagsfahrer666, herzlich willkommen im Radarforum. Bei der Lasermessung wird der Bereich, in dem gewöhnlicherweise das Kennzeichen ist, rein aus zweckdienlichen Gründen angemessen, weil dort die Reflektion am besten ist. Hat das Gerät ein Messergebnis bekommen, spielt es keine Rolle, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das vordere Kennzeichen nicht in der Mitte, sondern auf der Seite angebracht ist, wie es z. B. bei vielen Alfa der Fall ist. Es ist auch nicht notwendig, dass man das Kennzeichen bei der Messung ablesen kann (ist in der Nacht z. B. bei Messungen auf der Autobahn fast unmöglich). Einzig wichtig ist hier, dass vom Zeitpunkt der Messung bis zum Anhalten ein ununterbrochener Sichtkontakt zum Fahrzeug stattfindet, wenn man das Kennzeichen nicht eindeutig ablesen konnte, denn dann gibt es auch keine Zuordnungsprobleme. Das heißt: Wenn Du gemessen und gleich danach angehalten bzw. von der Streife dauerhaft bis zur Kontrollstelle begleitet und beobachtet wurdest, dürftest Du kaum aus der Nummer herauskommen. Viele Grüße, Nachteule
  14. Hallo, @alle, in einem anderen Forum kam der Hinweis, dass es hier um einen Stau innerhalb einer Baustelle gehandelt haben dürfte und da sieht es mit der Rettungsgasse mangels Platz natürlich duster aus, so dass man den VT nicht mal einen Vorwurf machen kann, wenn es denn so gewesen sein sollte. Viele Grüße, Nachteule
  15. Hallo, u14325, es wäre schön und sinnvoll, wenn wir gerade bei solchen Dingen eine einheitliche Regelung hätten, aber das wird so schnell leider nicht passieren. Viele Grüße, Nachteule
  16. Hallo, Zorro69, ja. Hallo, Blaulicht, das machst Du einmal und nie wieder, denn Dein Vorgesetzter wird Dir schon recht deutlich zu verstehen geben, dass das Schwachsinn ist. Auf der Autobahn muss es schnell gehen, um den Stau so schnell wie möglich abfließen zu lassen und da hat man für solch einen Unsinn, der sowieso nichts bringt, keine Zeit. Viele Grüße, Nachteule
  17. Bei einem Verkehrsaufkommen von z. B. 80.000 Fahrzeugen und Messungen bereits ab Verwarnungsbereich sind 1000 ertappte Fahrer nicht einmal besonders viel.
  18. Hallo, Sobbel, Und mit welchem Recht sprichst du mir das dann ab? Du schreibst hier, genauso wie ich, nicht nur als Privatmensch, sondern auch als Polizeibeamter. Mit Deinen oftmals unsachlichen und pöbelnden Kommentaren schadest Du m. E. dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit, denn man gewinnt bei Dir den Eindruck, dass Du bei einer Diskussion mit einem Gegenüber im Dienst genauso reagierst.
  19. Hallo, Zorro69, in meiner Verwandtschaft habe ich recht viele Personen, zu denen ich ein Aussageverweigerungsrecht habe und für die hiesige Bußgeldstelle wäre es schlicht ein Ding der Unmöglichkeit, diese zu finden, wenn es sich nicht gerade um meine Frau und meine Kinder handelt. Viele Grüße, Nachteule
  20. Bluey, stimmt, der Fehler lag bei mir. Ich habe mich schlicht und ergreifend verschrieben, denn es war ja ganz klar, dass es nur um ein Fahrtenbuch ging. Zum Tonfall: Das Ganze hat sich auf beiden Seiten aufgeschaukelt und daran war Elli ganz sicher nicht allein schuld und ob ich mich an dem Tonfall einzelner Mitglieder hier störe oder nicht darf wohl mir überlassen werden.
  21. Hallo, Q Treiberin, so, wie ich es gelesen habe, scheint es doch zu drohen und da ist es m. E. ganz normal, dass sich jemand erkundigt, ob und wie er diese Zeit kurz halten kann. Viele Grüße, Nachteule
  22. Hallo, Vedi92, herzlich willkommen im Radarforum, Bei einer Messung mit dem Handlasergerät wird man normalerweise gleich angehalten und wenn dem nicht so war, hast Du mit ziemlicher Sicherheit noch einmal Glück gehabt. Viele Grüße, Nachteule
  23. Hallo, @alle, dieser Thread zeigt wieder anschaulich, warum sich hier schon seit längerem kaum noch neue Mitglieder anmelden und vor Allem, warum neue Mitglieder sich nicht dauerhaft einbringen, um anderen zu helfen. Elli hat hier eine berechtigte Frage gestellt und wird gleich angegangen, als ob sie ein Kapitalverbrechen begangen hat und das teilweise in so unhöflicher Form, dass man nur den Kopf schütteln kann. Insbesondere Du, Sobbel, zeigst hier wieder einmal ein Verhalten, wie es einem Polizeibeamten nicht würdig ist und wenn Du Dich so gegenüber den Mitbürgern verhältst, mit denen Du es dienstlich zu tun hast, braucht man sich nicht wundern, wenn der Ruf der Polizei immer mehr leidet. Hallo, ElliPirelli2, herzlich willkommen im Radarforum. In einem Punkt muss ich meinen Vorschreibern recht geben: Es war unklug, sich einfach nur auf das Aussageverweigerungsrecht zu berufen, aber das sollte man hier jemandem, der noch nie mit so etwas zu tun hatte, nicht zum Vorwurf machen. Ich bezweifle zwar, dass Du mit einem Schreiben an die Bußgeldstelle noch das drohende Fahrverbot abwenden kannst, aber ausschließen möchte ich es nicht, vor Allem dann nicht, wenn Du dem Sachbearbeiter glaubhaft machen kannst, dass Du schlicht und ergreifend davon ausgegangen bist, dass Du, wenn es sich um einen nahen Familienangehörigen handelt, keine Angaben zur Person des Fahrers machen musst und dass Du Deiner Ansicht nach lediglich Dein recht wahrgenommen hast. Viele Grüße, Nachteule
  24. Hallo, KlausK, ob das Fahrzeug zwischendurch im Ausland war, spielt keine Rolle, wenn es von einem Fahrer genutzt wird, der hier gemeldet ist. Viele Grüße, Nachteule
  25. Hallo, KlausK, nö, gar nicht. Kollegen zeigen so etwas regelmäßig an und da die Zusammenarbeit mit der örtlichen Zollbehörde gut funktioniert, ist die Beweisführung gar nicht so schwer. Viele Grüße, Nachteule
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