Die Polizei rief irgendwann bei mir an, weil sie eine alte Adresse hatten und den Brief zuerst nicht zustellen konnten. Könnte das die Verjährung unterbrochen haben?
Da erreicht mich heute, am 01.02. ein Bußgeldbescheid für einen Geschwindigkeitsverstoß vom 23.10. im letzten Jahr (100 € Bußgeld + Gebühren und 1 Punkt). Die Verjährungsfrist ist doch aber drei Monate, oder irre ich mich? Bin ich aus dem Schneider?
Ich hab einen dreijährigen Sohn. Wenn ich ihm das jetzt 10 mal erklären und anschließend fragen würde: "Ist das jetzt klar?", würde er mir auch 10 mal antworten: "Ja! - - Pause - - Aber ich will doch da durchfahren!" Wie alt bist Du, PhantomRaser?
Ein Alptraum, nachts auf einer Landstraße zu stehen (vielleicht ne Panne oder ein Unfall), auf der jemand gerade mal "ein bisschen Panik bekommen hat und sich sicherheitshalber mal ein bisschen abgesetzt hat". Und zwar, weil hinter ihm ein anderes schnelles Auto fuhr. Oh Mann!
bei allem Respekt, lieber Goldbrand, so was finde ich dann einfach unhöflich. Ich stelle die Lautstärke zudem auch immer moderat ein, damit ich alles mitbekomme, ist doch klar. Ich hatte das irgendwie so im Kopf, dass es da ein klares Verbot gäbe, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Okay, ich bin zufrieden!
Das ergäbe die skurrile Situation, dass sich die Gesetzeslage mit dem gesunden Menschenverstand deckt. Und, mal ehrlich, das kann doch nicht sein! Da stimmt doch was nicht!!
Bekanntlich ist Telefonieren beim Radfahren ebenso wie beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung unzulässig. Gleiches gilt für "Walkmanhören". Wenn mich nun also die Polizei aufhalten würde, weil ich beim Radfahren ein Headset (mit zwei Ohrsteckern und einer Rufannahmetaste oben im Kabel) trage, das an ein Handy angeschlossen ist und man mir vorwirft, ich würde vorschriftswidrig Musik hören (was sogar stimmt), würde dann der Hinweis helfen, dass ich lediglich die vorgeschriebene Freisprecheinrichtung benutze, damit ich ankommende Gespräche annehmen kann?