@rennfahrer mit dem falschen Fuß aufgestanden, oder was ? Ich habe im gegensatz zu Dir überlegt, bevor ich was "geschrieben" habe. Und es ist nunmal ein himmelweiter Unterschied, ob ein Bußgeldbescheid bezahlt ist oder rechtskräftig ist. Ob rechtskräftig oder nicht, er kann bezahlt sein. Ob bezahlt oder nicht, er kann rechtskräftig sein, es kann auch beides sein, ABER: nur wenn er RECHTSKRÄFTIG ist, wird er in Flensburg eingetragen. Was glaubst Du, wieviele Entscheidung in Flensburg eingetragen sind, die nicht bezahlt sind. Das sind eine ganze Menge.