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sphäre

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Everything posted by sphäre

  1. sphäre

    Valentine One - V1

    Für die Schweiz ist der V1 insofern empfehlenswett, da er bisher das einzige Mobilegerät auf dem Markt ist, welcher in der Lage ist die Lasermessungen durch TRAFFIC OVSERVER (TO`s ) frühzeitig zu erlennen. Diese Dinger werden ( speziell in Zürich) zunehmend auch in mobilen Versionen aufgestellt. Ka verschwindet immer mehr, wenn auch immer noch in Gebrauch.
  2. Hallo Netghost Die Antwort hätte gar nicht präziser ausfallen können. Schläfst Du eigentlich mit dem "SVG" und dem "ZGB" unter dem Kopfkissen ? Danke für die ausführliche Stellungsnahme. Gruss.
  3. Habe ich doch. Aber habe nichts ^mehr von dir gehört. Gruss Sphäre Korrektur: Habe doch was gekriegt. Daaaanke .
  4. Das Wort *Raser" ist ein Kunstwort von der Ringier-Boulevardpresse."BLICK" (das Pendent zur deutschen "BILD" ) Es entstand ( mindestens in der Schweiz ) anfangs 90-er Jahren. Vielleicht gab es das aber vorher schon in Deutschland. In Österreich kaum, denn dort gibt es nur einen einzigen "Raser" und das ist der liebe "Gery 41* Da wusste sowieso jeder wer da vorbeigerauscht war. Die "BLICK-Zeitung hatte diesen Begriff fast wochenlang täglich ihren Lesern in den Kopf gehämmert und wurde kurz darauf auch vom TAGES ANZEIGER (Tamedia) übernommen. Das war damals so absurd, dass in de Zeitung tatsächlich zu lesen war: "Er "raste" mit unerlaubten 65 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch das Quartier." Irgendwie wurde dann dieser Begriff in den Volksmund übernommen. Aber eine "gesetzliche Definition" gibt es meines Wissens nirgendwo. Aber vielleicht weisst Du NetGhost etwas mehr darüber. Gruss Sphäre
  5. Habe ich doch. Aber habe nichts ^mehr von dir gehört. Gruss Sphäre
  6. @PCUS Sorry mein lieber "PCUS. Du drehst mir das Wort im Mund um. Ich habe nirgendwo behauptet: Moritz Leuenberger sei für dieses Gesetz verantwortlich. Sondern ich habe nur angedeutet, dass der gute Mann auf "zwei Hochzeiten" tanzt. "Wasser preidigt und selbst Wein trinkt". Er hat sehr viel Porzellan zerschlagen. Hätte das ein bürgerlicher Bundesrat getan, wäre er von den einschlägigen Medien verrissen worden und man hätte seinen Rücktritt gefordert. Er ist und bleibt bis heute eine in der Schweiz sehr umstrittene Figur. In deinem zitierten Paragraph 90/2 steht die Option "Busse" offen. Nur... die betreffende Staatsanwältin wurde zu einer bedingten (!) Busse verurteilt. Klartext:: Sie braucht nicht mal eine Busse zu bezahlen. Wirst Du mit einer abgelaufenen Autobahnvignette erwischt, kostet das gnadenlose Sfr. 200.- ! Blanker Horror. Drittens: Es geht hier nicht "nur um einen Verkehrsunfall" sondern um wenn Du es richtig gelesen hast: um fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln. Zudem wurde bekannt, dass dass die Unfallfahrerin unter dem Einfluss von Psychopharmaka gestanden hatte, als sie zum verhängnisvollen Überholmanöver ansetzte. Was sagt "Roadcross" die Stiftung für Strassenopfer dazu ? Zitat: «Wir finden, dass dieses Urteil eine gefährliche Signalwirkung hat», sagt Mediensprecher Silvan Granig. «Überholmanöver sind per se gefährlich, Doppelüberholmanöver noch mehr.» Damit spricht er den Umstand an, dass die Unfallverursacherin – wie der Autolenker vor ihr – einen Sattelschlepper überholen wollte. «Der Unfall wäre nicht passiert, hätte man genug gesehen. Sieht man nicht genug, ist überholen verboten und rücksichtslos», sagt Granig. Zitatende. Aber eben, auch Gerichtsurteil sind leider nicht seltens politisch gefärbt. Oder wie sagt man: "Vor Gesetz sind alle gleich, doch die einen sind gleicher". Wie sähe das Urteil wohl aus, wenn wir beide denselben Unfall verursacht hätten ?
  7. Hat zufällig gerade jemand einen Orginal Zigarettenanschlussstecker inkl. langen GERADEN Anschlusskabel für den V1 übrig ? Fall ja. Bitte melden. Danke Gruss Sphäre
  8. Tja, nach langer Zeit habe ich mich wieder mal eingeloggt. Der EX-Bundesrat Moritz Leuenberger , ein "Steinewerfer" aus der 68-er Generation und "Vorzeige-Linker" ist für mich immer unglaubhaft gewesen. Einerseits hat er gegen Flugzeuge und den Strassenvberkehr gewettert und heute sitzt er Im Stiftungsrat der Fluggesellschaft "SWISS" sowie in der grössten Strassenbaufirma der Schweiz "IMPLENIA" und kassiert ab. Geld stinkt bekanntlich nicht. Zudem kommt es immer darauf an, wer offenbar ein Verkehrsdelikt begeht! Hier ein besonderes "Schmankerl" . und meiner Ansicht nach ein Schandfleck für die Schweizer Justiz. ( Sage ich als Schweizer) http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aargauer-staatsanwaeltin-faehrt-mann-tot-und-bekommt-bedingte-geldstrafe-125684971
  9. Ach so... Jetzt wird mir klar von wo in etwa Du kommst.... Vor einigen Jahren hatten @sphäre und ich dahingehend zahlreiche Testfahrten unternommen und dabei festgestellt, dass die semi-mobilen TO's vom V1 in der Regel eher spät detektiert werden.... Schlüssig war das damals nicht, könnte aber mit der Ausrichtung des SICK-Lasers zu tun haben, der offensichtlich weniger "in die Höhe streut". Dieses Phänomen ist jedenfalls bei einem tauglichen Laserjammer wie dem G9 beispielsweise nicht mehr zu beobachten. Der meldet sich mitunter auch schon 300 bis 400m vorher..... Hoi "Einbauprofi" altes Haus. Ein Bier oder Kaffee wäre schon längst wieder mal fällig ! Rufe mich doch mal an. meine Nr. hast du ja. Tja, Semimobile TO``s gibt es zwar nicht so viele, sind aber in Zürich (Stadt) öfters anzutreffen. Zur Zeit stehen da etwa 3 dieser Kisten rum. 1 Nähe Bändlistrasse, Richtung Bern, 1 unter der Europabrücke Richtung Zürich und eine an der Wasserwerkstr. in der 30-er Zone. Diese Kiste hat mich vor zwei Wochen erwischt. Bemerkung zu HELVETICUS MAXIMUS. Pass auf, es gibt übrigens auch "TO`s" welche nicht (!) mit Laser, sondern mit Kontaktschlaufen im Boden arbeiten. Dort gibt dein V1 logischerweise nicht an. Die sind aber audf der Datenbank jedes GPS-Warners registriert. In Zürich Stadt und in Oerlikon stehen etwa 5 davon.
  10. Genau! Erste logische Antwort. ( Siehe Beiträge von "Pferdestehler" )
  11. sphäre

    Valentine One

    Man testet in Österreich nur die *Heurigen" aber keine Radarwarner. Ich wünsch dir was und halte die Ohren steif.
  12. Hi. das mit dem besseren Empfang in der Nähe des Armaturenbrettes, an Stelle Rückspiegelhöhe trifft bei BEL-und ESCORT (Kompaktgeräte) zu. Kann ich dir voll bestätigen. Bester Platz ist die linke Seite des Armaturenbrettes (A-Säule" ) Gerät ohne Halterung einfach flach auf ein Antirutschmatte legen.Woran das liegt ? Keine Ahnung. Könnte mit der Reflexion durch die Kühlerhaube zusammenhängen. Ist aber nur eine Theorie. Beim "V1" hingegen ist eine höhre Montageposition gemäss einiger Forenteilnehmer vorteilhafter.
  13. sphäre

    Valentine One - V1

    Hallo, Bin gefahren im Raum Uster. Was ist das für einen Radar? Mein V1 hat nichts angezeigt! Radar sieht so aus oben einen Objektiv und unten Zwei Augen, sehr klein und zu Überwachungswagen eine Funkverbindung. Bin 2x durchgefahren mit 2x V1 . Einen war auf U und den andern auf A. eingestellt. Trotzdem nichts. Soll ich meine beide V1 verschenken? Gruss Da ist meine Sicherheit im Verkehr im Ar… Kann man sich wirklich nirgends sicher fühlen? Du willst deine V1 vrschenken ? Gerne. Willst du mein Adresse ?
  14. Hallo Axel. Gery41 hat dir im Prinzip bereuits schon die richtige Antwort gegeben. Sende dir aber noch ein Mail. Gruss Sphäre
  15. Zur Zeit bester Weg: Autobahn Richtung Zürich., dann etwa 800 Meter VOR DEM AUTOBAHNENDE (rechts Ausfahrt Altstetten-Höngg nehmen) nach Ausfahrt 2x links auf die EUROPABRÜCKE, dort rechts bis zum Ende fahren. Jetzt rechts abbiegen, ca. 1.5 Km geradeaus, dann kommst du oberhalb des Escherwyssplatzes raus. Dort links abbiegen und alles die steile Bucheggstrasse hinauf fahren. ( Vorsicht: 2 TO`s auf der Strecke UND ZWAR MIT kONTAKTSCHLAUFEN, also kein Laser !!! ) V1 reagiert nicht. Bleibe stets auf der rechten Spur. Oben NICHT DURCH DEN TUNNEL, sondern rechts daran rausfahren. (Bucheggplatz) Dann links im Kreis um den fast kompletten Platz herumfahren. Bevor es dann rechts wieder in die Stadt runter geht, wo du vorher hergekommen bist, biegst du kurz zuvor rechts ab. Diese Strasse führt direkt etwa 1 Km. zum Hönggerberg. (Mit dieser Strecke, welche sich zwar etwas kompliziert anhört, aber in Wirklichkeit sehr einfach ist, umfährst du 70% aller heissen Stauzonen. Wichtig ist, dass du bei de Autobahn die richtige Ausfahrt (Altstetten) erwischt. Verpasst du die, hast du wegen der zur Zeit massiven Bauerei ein grosses Problem. Gruss Sphäre.
  16. Bschwere dich sofort bei der Stadt Luzern und verlange eine Umplazierung des betreffenden TO`s mit entsprechender Begründung.
  17. Ich glaube hier wird etwas der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Tatsache ist: Eine Beschuldigung" ist nur ein Vorhalt und keine Verurteilung. Jeder kann jeden irgend eines Vergehens beschuldigen. Das Problem ist aber die Beweisbarkeit! Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Klagepartei muss den Schuldnachweis erbringen. Kann sie das nicht, wird das Verfahren eingestellt, ausser du würdst den Vorhalt akzeptieren. Dazu kommt aber noch das sogenannte "Zeugnisverweigerungsrecht" ! Du kannst und darfst jede Auskunft, selbst eine Unterschrift verweigern, wenn dir, oder einem nahen Familenangehörigen ein Nachteil entstehen könnte. Kein Gericht wird dies als "stillschweigendes Schuldeingeständnis" werten, wie das oft von Laien fälschlicherweise angenommen wird, weil es der Gesetzgeber selbst ist, der dieses Verteidigungsinstrument dem Bürger , zum Schutz gegen falsche Anschuldigungen, zur Verfügung stellt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der normale Bürger aufgrund seiner fehlenden juristischen Ausbildung nicht in der Lage ist, die Relevanz einer Aussage zu erkennen. Also Schweigen ist manchmal besser als sich von Profis in ein Gespräch verwickeln zu lassen wo man versucht dir die Würmer aus der Nase zu ziehen um dich in Widersprüche zu verwickeln, welche widerum gegen dich verwendet werden könnten. Die Kernfrage ist und bleibt deshalb: KANN DER KLÄGER SEINE BEHAUPTUNG ÜBERHAUPT BEWEISEN ? ( Video, Zeugen, und zwar nicht Mitfahrer, welche wegen Befangenheit abgelehnt werden können, sondern Dritte, unbeteiligte) Wenn nicht, steht "Aussage gegen Aussage" und dann sehe ich eigentlich keine Veranlassung mir grosse Sorgen zu machen. Leider aber zeigt die Praxis, dass die Meisten halt trotzdem spuren und brav Rede-und Antwort" stehen weil man halt so grosse Angst vor der "Obrigkeit" hat. Gehört sich doch wohl so als braver Bürger, nicht wahr ?
  18. Wäre es das "K-Band" gewesen, so hätte ich auf einen "Überhitzungsschaden" getippt. Da es aber das "Ka-Band" ist, scheint die Ursache woanders zu liegen. Was mich allerdings stutzig macht, ist dass du von "ZWEI" "V1" sprichst. Dass gleich beide Geräte nicht reagieren sollten, löst bei mir ein Kopfkratzen aus. War der betreffende Ka-Kasten überhaupt aktiv ? Oder glaubtest du das bloss ? ( Nicht jeder Kasten in welchem ein Radargerät steht muss aktiviert sein.) Hattest du Gelegenheit dies sofort mit deinem "Referenz-Bel" zu überprüfen ? Mein Tipp deshalb: Überprüfe zuerst nochmals die genauen Grundeinstellungen, bzw. berzeuge dich das das Ka-Band wirklich aktiviert ist. Dann nimm den "Referenz-BEL" ins Handschuhfach. Beim nächsten MULTANOVA vergleichst du den Empfang deiner beiden "V1" mit dem funktioniertenden BEL. Reagiert dieser, aber die beiden "V1" nicht, so ist bei diesen wohl ein "Service" angesagt. Falls du noch Garantie drauf hast, ist das Problem gelöst. Wenn nicht, dann ab in die USA zum Hersteller. PS: Weiss übrigens nicht weshalb mein "Senf" hier zwei mal erscheint. habe nur 1x gedrückt.
  19. Wäre es das "K-Band" gewesen, so hätte ich auf einen "Überhitzungsschaden" getippt. Da es aber das "Ka-Band" ist, scheint die Ursache woanders zu liegen. Allerdings hat auch mein "V1" im Ka-Band deutlich an Empfindlichkeit verloren. Aber überprüfe zuerst nochmals die genauen Grundeinstellungen, bzw. berzeuge dich das das Ka-Band wirklich aktiviert ist. Wenn alles stimmt, dein BEL-Referenzgerät reagiert, nur der V1 nicht, muss er wohl in den "Service". Falls du noch Garantie drauf hast, ist das Problem gelöst. Wenn nicht, dann ab in die USA zum Hersteller.
  20. Echt? Ist da soviel Unterschied,oder hat das noch andere Gründe? Frohe Weihnachten noch Sphäre Gruss gery41 Hallo Gery "Sparen" tönt doch immer gut und macht beim Volk grossen Eindruck ! Man wirkt dann irgendwie "glaubwürdiger" Frohe Weihnachten wünsche ich dir ebenfalls, wenn auch zu spät, aber mindestens als "Vorschuss" für das nächste Jahr. Aber auf alle Fälle einen guten Rutsch und liebe Grüsse an den "Haus-Skorpion".
  21. Ja, wir Schweizer sind am "sparen". K-Band ist billiger als Ka-Band . Dafür hauen unsere Bussentarife ausländische Autofahrer fast aus den Socken.
  22. In der Schweiz benötigst du 3 Dinge welche ein Radarwarner können muss: 1. Ka-Band 2. Ka-Band 3. Laser und zwar mit der Fähigkit auch die berüchtigten "TO`s (TRAFFIC OBSERVER) zu erfassen. Dies alles löst der "V1" (Valentine One) hervorragend.Auch andere Detektoren haben Lasermodule, doch die meisten reagieren nicht auf die erwähnten "To`s" von denen es in der Schweiz aber eine Menge gibt. Die Mehrzahl ist zwar stationär, aber es gibt eben auch mobile Ausführungen. In Zürich sind etwa 3-4 mobile "To-Kästen" im Einsatz. Was den "V1" betrifft, "google" mal, dann wirst du fündig.
  23. Achtung! In den Beneluxstaaten und in Holland, setzen die Behöreden auch sogenannte "RDD-Geräte ein. Das sind Detektoren-Aufspürgeräte der neueren Generation ein. Nur wenige Radardetektoren sind dagegen 100% wirklich imnun. Wirst du in Belgien mit einem Radarwarner gemessen, wird es sehr teuer. Die zwei Sichersten in dieser Hinsicht sind BEL STI-Driver ( Mobile Version) und STI-R ( Einauversion) Die erste Version funktioniert nicht in allen Ländern gleich gut. In der Schweiz hervorragend, in Österreich eher schlecht. Die zweite Version, also der STI-R ist da besser dran und noch empfindlicher. Der hier im Radarforum sio hochgelobte "V1" ( Valentine one) ist zwar eine ausgezeichnete Sache, erfüllt aber diese, für dein Land wichtige Voraussetzung leider nicht. Es kommt also darauf an, wo du deine Prioritäten setzt. Viel Spass damit.
  24. Grins. Nein Roger, kein Clown. So ein Einbaukit gibt es aus den USA tatsachlich. Man kann natuerlich ueber Sinn und Nutzen getrennter Ansicht sein. Gruss
  25. Nein. Das wäre aber auch ziemlich unrealistisch, da die Geschichte ziemlich unwahscheinlich ist. Gruss MrMurphy Dass die "Geschichte ziemlich unwahrscheinlich ist" ist eine reine Spekulation.( Kann sein, muss aber nicht!) . Fakt ist, dass der Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern der Kläger die Schuld des Beschuldigten beweisen muss. Die Beweislast liegt klar beim Kläger. Im Zweifelsfall gilt die Unschultsvermutung (" In dubio pro reo" ) Wenn Du 100% sicher bist dass das stimmt was du schreibst, und falls Du sogar noch Zeugen benennen kannst, dann lasse dich in diesem Fall kostenlos vom Rechtsanwalt deiner Rechtsschutzversicherung beraten )
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