mic
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Eine verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Personen und Fahrzeugen passt zumindest in die heutige Zeit... Wahlergebnisse müssen rückgängig gemacht werden, Vorratsdatenspeicherung, Bespitzelung und Menschen Anscheißen beim Verfassungsschutz (Ich rede hier von der Stellenausschreibung aus Tageszeitungen "Im Verborgenen Gutes tun", die Einschränkung von Meinungsfreiheit, die Zensur von Nachrichten, das Zurechtbiegen von Nachrichten in den öffentlich rechtlichen Programmen All das hatten wir im Osten einfach vor 30 Jahren schon und wollten das nicht mehr. Der Westen (nicht alle, aber schon eine ganze Menge) pennt hier einfach und lässt es einfach über sich ergehen. Und anstatt mal wirklich über die Fakten nachzudenken, werden Freiheiten immer mehr eingeschränkt.
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Meinst du mit "Beschiss" einen Betrug? Hast du Anhaltspunkte für einen Wahlbeschiss Betrug? Strafanzeige gestellt? Gemäß Art 70 Abs 3 der Thüriger Verfassung wird der Ministerpräsident vom Landtag [...] gewählt. Worin besteht / bestand denn das Problem? Die AFD sitzt im Thüringer Landtag und kann an einer Ministerpräsidentenwahl teilnehmen. Ich weiß nicht, wo du einen Beschiss/ Betrug siehst. Oder war es in deiner beschränkten Auffassungsgabe nur Beschiss, weil du mit dem Ergebnis nicht zufrieden warst? Wobei es strafrechtlich den Ausdruck "Beschiss" überhaupt nicht gibt, es gibt Betrug und hier müsstest du jetzt erstmal erklären, ob ein von dir sogenannter Beschiss ein "kleiner Betrug" ist... und worin der kleine (Wahl)beschiss genau bestanden hat. Ausserdem habe ich nicht deine Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt, weil ein Polizist generell keine eigene Rechtsstaatlichkeit hat , sondern ich zweifle deine Rechtsauffassung an. Du hast (lt. deiner Signatur) ein wirklich gewaltiges Problem mit Rechts... ich kann mir so richtig vorstellen, wie es dir die Tränen in die Augen drückt, wenn im Osten die Landtage gewählt werden.
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Ich weiß eigentlich auch nicht, welchen Grund du hast, um einem rechten Flügel den Handlungsspielraum abzusprechen. In einer Demokratie ist es eben so, dass man es in eine "Rechte, Linke und in eine Mitte" unterteilt, bzw so benannt hat. Im Übrigen müsstest du als Staatsdiener eigentlich eher auf die Linken abgesehen haben, denn von denen lassen sich Polizisten gern die Gesichter massieren, mit Steinen bewerfen und Polizeiautos anzünden. Ich erinnere hier nur an die Kravalle in Leipzig, wo einer deiner Kollegen so freundlich war und das Einsatzvideo ins Netz gestellt hat. Fakt ist doch, dass du mit dem Nazigeheule nur vom Wesentlichen und von Tatsachen ablenken willst. In diesem Thema ging es um verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung oder verdachtsunabhängiges Anfertigen von Fotos von Menschen, die ggf nichts falsch machen. Wie war das noch mal mit der drei Sachen in der Verwaltung: Eine Maßname muss angemessen, erforderlich und geeignet sein, wenn man dem Bürger in seine Schranken weisen muss. Ist es denn "erforderlich", dass eine Behörde von ggf Bürgern, die sich nichts zu schluden kommen lassen, Bildmaterial anfertigt? Ist das Fertigen von Bildmaterial (von Bürgern, die sich nichts zu Schulden kommen lassen) "geeignet", um Bürger, die sich etwas zu Schulden kommen lassen, zu erwischen? Ist es denn "angemessen" vielleicht 10 Unschuldige zu fotografieren, um vielleicht einen Umweltzonensünder zu erwischen? Es ist auch nicht gesagt, dass es ein Verhältnis von 10 Unschuldigen zu 1 gibt... vielleicht reden wir auch von 100 Unschuldigen zu einem "Straftäter" oder 1000 zu 1. Fakt ist aber, dass man niemals mit dieser Aktion 10 Umweltsünder ablichtet und nur 1 Umschuldigen dabei erwischt.
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Entschuldigung, wie (auf Grundlage welcher gesetzlichen Norm) kann eine "Demokratin" sich hinstellen und meinen, man müsse das Ergebnis einer regulären Wahl abändern? Bist du sicher, dass du im Staatsdienst richtig aufgehoben bist, wenn du eine verschobene Rechtsauffassung hast ? Wäre der Gewählte nicht freiwillig zurückgetreten, welche rechtsstaatlichen Mittel wären denn der Diktatorin geblieben, um am Wahlergebnis zu manipulieren?
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Nun, wenn man sich den Artikel 16a Abs 2 des GG anschaut und nochmal 4,5 Jahre zurückdenkt, dann muss man sich doch generell nicht wundern, dass in diesem Staat gemacht wird, was gemacht werden soll... Die Kanzlerin hat sich auch vor 4 Wochen nach der Thüringenwahl öffentlich hingestellt und gemeint, "man müsse das Ergebnis der Wahl rückgängig machen." Das zeigt doch, wie demokratisch die Grundordnung im Lande überhaupt noch von Seiten der Regierenden wahrgenommen wird. Es ist also völlig egal, wen man wählt, in einer Diktatur macht der Regierende, was er möchte.
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Macht eigentlich erst ein Zeugenfragebogen jemanden zum Zeugen, nachdem man sich das Foto anschaut hat? Ein Zeuge ist zunächst erstmal jemand, der Angaben zu einem Sachverhalt machen kann, bei dem er persönlich zugegen war und EIGENE Wahrnehmungen bekunden kann.
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Ich glaube du hast dich disqualifiziert. Es geht um das OA, also die Stadt, die in zivilen Fahrzeugen blitzt. Genau da braucht man nichts gelernt zu haben, weil ein Messknecht nichts können muss. Den Bußgeldbescheid stellt dann ein Verwaltungsfachangestellter aus, da ist also ein Beruf zwingend erforderlich. Auch private Messunternehmen können ungebildete, bzw. einfache Menschen einstellen und Geschwindigkeitsmessungen vornehmen lasssen. DIe Ahndung macht dann trotzdem die Behörde mit Verwaltungsfachangestellten. Ich habe nur mitgeteilt, dass man eben keinen Beruf erlernt haben muss, um Messknecht werden zu können. Was ist denn daran falsch?? Prinzipiell ist die Sache so lächerlich, Stuttgart hat am lautesten das Maul aufgerissen, alle haben gebrüllt, "Wir wollen die Umweltzone" und gerade die Nachbarstadt, welche unter der selben Dunstglocke, wie Stuttgart liegt, kann es sich leisten, Motoren sinnlos laufen zu lassen.
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Ganz kurz noch zum Thema "nichts besseres gelernt": Das war prinzipiell nicht böse gemeint, aber welche Herausforderung hat denn jemand zu bestehen, dem der Vorgesetzte jeden Tag sagt: "Du setzt dich jetzt in das Auto und blitzt an dieser oder jener Stelle..."? Er hat sich ins Auto zu setzen, an besagte Stelle zu fahren, die Messanlage anzuschalten und dann sitzt er da. Jeder Tag ist gleich, ausgenommen, das Wetter. Der kann weder gut, noch schlecht arbeiten. Er muss Autofahren können und er muss Sitzfleisch haben.
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Die Sache mit dem Gehalt zahlen und dass ihr euch über die Leute, welche es eben zahlen, lustig macht, ist eigentlich ein Armutszeugnis für euren Berufsstand. Dafür lacht der Arbeitende auch über euch. Das kann ich dir am Folgenden erklären: 2015 es kamen Leute zu uns, ohne Ausweis, Identitäten unklar. Die hatten wirklich nichts am Leibe, außer ihrem Mobiltelefon. Viele dieser Menschen haben zb. Ladendiebstähle begangen. Die holt ihr am Montag aus dem Geschäft und lasst sie laufen. Am Dienstag habt ihr sie wieder auf der Wache... am Mittwoch wieder, Donnerstag gleiches Spiel... Zur Abwechslung gibt es auch mal Streit in deren Unterkünften, weil der Fruchtsaft Zucker drin hatte. Ich will jetzt die Politik natürlich nicht schlecht machen, der Staat hat ja den Ernst der Lage erkannt und zb eine Wachpolizei geschaffen... Also quasi jeder kann Polizist werden, der Geradeauslaufen kann und das Gesicht nicht mit Verfassungsfeidlichkeiten tätowiert hat. Dafür gibt es manchmal auch für Polizisten erfreuliche Momente, wenn zb Menschen in den Flieger nach Hause gesetzt werden. Meistens hält die Freude dann nicht lange an und ihr habt die selben Leute wieder im Auto sitzen. Jetzt mal ohne Mist: wenn ich Busfahrer wäre, wäre es meine Pflicht, Leute zu befördern. Der Erfolg meiner Arbeit wäre eingetreten, wenn der Fahrgast am Wunschziel ankommt. Wenn ich Maler wäre, wäre der Erfolg meiner Arbeit eingetreten, wenn das Haus gestrichen ist. Ich traue mich kaum zu fragen, welchen Erfolg Ermittlungsbehörden haben, wenn Täter über die deutsche Polizei und die Justiz als solches lachen. Gerade in den Medien oft zu lesen: Die Hochzeitsveranstaltungen auf Autobahnen. Tut ihr da was dagegen oder liest man nur, dass ihr etwas dagegen tut? Es gab früher mal Gerichtsshows, da hat sich die Justiz völlig zum Kasper gemacht. Heute gibt es auch Polizeishows, damit meine ich nicht Alarm für Cobra 11, sondern den Mist, wo echte Polizisten echte Fälle nachspielen. Das ist an Armseligkeit deiner Behörde nicht mehr zu überbieten. Und jetzt geh mal in dich, du hast als Polizeibediensteter grob 3000 Euro netto (von meinen Steuergeld), dafür musst du dich anspucken lassen, jeden Tag Leute aufsammeln, die du am selben Tag wieder laufen lassen musst, damit du sie am nächsten Tag wieder einsammeln kannst. Die Chance, bei einer Auseinandersetzung ein Messer in den Bauch zu bekommen oder von einem Reichsbürger erschossen zu werden, ist in deiner Berufsgruppe viel höher, als bei den Leuten, die eben dein Gehalt erarbeiten müssen. Ihr habt (wenn du die Sache mal etwas objektiver betrachten würdest) gar keinen Grund zu lachen, denn das Ansehen der Polizei und auch der Justiz ist ja definitiv nicht mehr das, was es mal war. Dein größter Erfolg ist es, einen inländischen Autofahrer beim telefonieren zu erwischen. Den kann man einen Bescheid zustellen, den kann man vorladen und verurteilen. Der kann das Bußgeld zahlen oder er muss es zahlen. Notfalls greift man dem Inländer mit einer Lohnpfändung an den Sack. Bei allem, was nicht mit dem Steuerpflichtigen (also der dein Gehalt erarbeitet) zu tun hat, bist du zu unfähig, deine Arbeit gewissenhaft und erfolgsorientiert zu erledigen.
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In wie weit trägt denn das Auto, welches am Straßenrand steht und blitzt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei? Wöllte man den Schulweg wirklich dauerhaft sicher machen, könnte man da eine stationäre Anlage errichten, diese ist jeden Tag vor Ort und verhindert im gleichem Maße (oder ggf effektiver, weil man sie besser sieht und weil sie eben rund um die Uhr da steht), Geschwindigkeitsübertretungen. Jetzt könnte man argumentieren, dass eine solche Anlage 30.000, 50.000 oder 100.000 Euro kostet und vielleicht nicht ins Budget passt, jedoch könnte man hier einfach mal fragen, ob ein gerettetes Leben eines Schulkindes auf diesem Schulweg eben keine 30.000, 50.000 oder 100.000 Euro wert ist. Fakt ist, das sinnlose Laufenlassen von Motoren (oder sinnlose Hin- und Herfahren mit dem Kraftfahrzeug) schadet der Umwelt. Die Messtechnik könnte man auch ohne Auto drum herum ins Gebüsch stellen und der Messknecht (hätte er denn etwas anständiges gelernt) müsste nicht bei 40 Grad im Auto sitzen.
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Stört der AL9 die 1. die Leica XV3 2. die Riegl21 erfolgreich??
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Mir gehts nun nicht darum, ob der eine Punkt richtig oder falsch oder vielleicht gar nicht eingetragen wird. Generell wollte ich nur wissen, wie die Eintagung erfolgt, weil Behörden offensichtlich mit der alten Pappe, wie von Bluey oben geschrieben, "zum Teil" eben ein Problem haben. Die Untersagung der Weiterfahrt ist so eine Sache, die mir damals auch in Berlin angedroht worden ist, aber dem Grundsatz der Verhälntismäßigkeit widerspricht. Grundsätzlich besteht eine Unschuldsvermutung und wenn ich meinen Lappen eben nicht dabei habe, kann der Beamte nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ich nicht im Besitz eines FS bin. Und wenn in einem anderen Bundesland nicht nachgeprüft werden kann, ob irgendwo im Förderalismus ein FS Urlaub hat, ist das Grundsätzlich nicht das Problem des Verbrauchers. Dass Förderalismus eben nicht die oberste Wahl bei der Staatsform ist, zeigt sich u.a. auch bei Bildungspolitik, oder Terrorbekämpfung. Dennoch, wenn jemand seinen FS nicht vorzeigen kann (er ihn aber hat), das Fahrzeug i.O. ist, kein Alkohol getrunken hat oder Drogen im Spiel sind und eben keine Gründe dafür sprechen, mit einer Ausweisbestätigung weiterfahren zu können, dann kann der Polizist eben keine Weiterfahrt untersagen.
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Ich habe seit über 20 Jahren den Führerschein, also noch die Pappe. Dann habe ich vor 2 Jahren geheiratet und den Namen der Frau angenommen. Da nun nicht zwingend die Notwendigkeit besteht, den Lappen umschreiben zu lassen (und mir die Pappe gefällt), läuft die noch auf meinen alten Namen. Nun habe ich schon bei etlichen Polizei / Verkehrskontrollen festgestellt, wenn man tatsächlich den Schein nicht mit hat, kann die Polizei nicht in Erfahrung bringen, ob ich tatsächlich den Schein habe. Bei der Karte, könnten die eine Anfrage machen, bei der Pappe lässt sich vor Ort nicht feststellen, ob ich in dem Moment wirklich gerade fahren darf. Es gibt nur eine Ausweisbestätigung mit der Bitte, innerhalb von einer Woche, den Schein irgendwo vorzulegen. Ich bin nun in den letzten drei Jahren fünf oder sechs mal angehalten worden und hatte den Schein nie mit dabei und habe natürlich immer die Ausweisbestätigung bekommen, habe die aber nie abstempeln lassen und auch nicht zurückgeschickt. (Es wurde auch nie wegen Fahren ohne FS ermittelt... und wenn ermittelt werden würde, würde die Behörde feststellen, dass ich im Besitz eines FS bin, was wiederum zur Einstellung eines Verfahrens führen würde.) Es scheint also generell keine Rolle zu spielen, ob man den FS vorlegt oder nicht. Wenn man Mängelkarten nicht abstempelt, wird das Fahrzeug als Maßnahme stillgelegt. Beim Nichtvorlegen des vorhandenen FS ist jedoch kein Maßnahmenkatalog vorhanden. Nun habe ich (wahrscheinlich in 6-8 Jahren) mal wieder einen V Max Verstoß 144 auf der Autobahn bei 120, gemessen mit Provida, begangen. Gesamtkosten sind ca. 100 Euro und 1 Punkt In der anschließenden Kontrolle habe ich den Fahrzeugschein (mit aktuellen Namen) vorgezeigt, den Ausweis (mit aktuellen Namen) zur Persionalienfeststellung, jedoch keinen FS. (auch hier blieb das Nichtmitführen des FS ohne Verwarngeld und die "Mängelkarte"/ Ausweisersatz habe ich wieder nicht abstempeln lassen. (Sanktionslos) Gestern kam nun der BGB und ich bekomme nun einen Punkt (den zweiten in meinem Leben, den ersten gab es wegen Telefonieren am Steuer). Wo wird der Punkt nun verbucht? Auf das Konto und den Namen des FS Inhabers (Obwohl im BGB mein aktueller Familienname steht)? Oder bekommt der den Punkt, der im BGB steht, aber keinen FS auf seinen aktuellen Namen hat?
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Richtig... und was kommt da raus? Ist zwar schon ein paar Monate her, ich denke es waren 4kHz Sägezahn.
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Auch wenn eine objektive Betrachtung deiner Angelegenheit kaum möglich ist, wäre es dennoch sinnvoll, wenn du wenigstens ansatzweise mitgeteilt hättest, wie schnell du warst. Die Aussage, Zitat: "dass du niemals 250 gefahren bist" bringt bringt doch überhaupt nichts. Hast du denen wenigstens ihr kindisches Verhalten vor Augen vorgeworfen? Hast du denen mitgeteilt, dass die französischen Beamten über ihre eigene Gesetzeslage überhaupt nicht bescheid wissen? Woher weißt du, dass die französischen Beamten kein englisch sprechen? Viellcheit wäre es für dich sinnvoller, in Frankreich französich zu sprechen, schließlich sprichst du in Deutschland mit deutschen Polizisten doch auch deutsch.
