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Biber

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  1. In den von Dir verlinkten Beispielen aus Oerlinghausen liegt sie nicht in einem einzigen Fall unter 10 %. Deswegen sollten wir das hier bitte klären, wie Du auf meist kommst. Danke. Die penible Einhaltung des Limits kannst Du übrigens auch selbst an einer Stelle überprüfen, an der eine Stadt eines von diesen Teilen aufgestellt hat. Ich gebe zu, Statistik ist nicht so mein Ding, aber wenn das bei mindestens jedem anderthalbsten Fahrzeug zu sehen ist, dann sind das nach meinem Eindruck eher nicht weit unter 10 %, die zu schnell sind. Ach, und aus eigener Erfahrung: wenigstens LKW-Fahrer halten sich quasi zu 100 % an das Limit. Kannst Du im Eigenversuch ausprobieren. Fahr auf der Autobahn einfach mit auf der rechten Spur und überprüfe, wieviel LKW Dich überholen. Noch realistischer wird der Versuch in Baustellen oder im LKW, gern auch mit Funk, auf einer Strecke mit LKW-Überholverbot. Von Bundesstraßen gar nicht erst zu reden. Und auch sonst habe ich in der letzten Zeit immer wieder davon gehört, daß z.B. Politessen neuerdings durch Innenstädte irren auf der verzweifelten Suche nach falsch parkenden VT, denen sie ein Knöllchen verpassen können, um ihren Job zu retten und der allgegenwärtigen Entlassungswelle zu entgehen. Wenn Du schon keine eigene Meinung hast und Dich auch sonst um eine detaillierte Antwort herumdrückst: könntest Du bitte noch den schweizerischen Gesetzestext verlinken, in dem der Begriff Raser verwandt wird? Danke. Ich ziehe da nirgendwo Grenzen. Wenn ich den Begriff benutze, bin ich selbstverständlich gern bereit, meine Ansicht im jeweiligen Einzelfall zu begründen. Das auf dem Tacho hast Du ja sicher gelesen. Dann erkennst Du ja selber, wie schräg Du hier - nunja, argumentierst. Das glaube ich sofort. Wenn Du eine valide Quelle verlinkst.
  2. Natürlich wäre es besser, wenn der anordnende Richter zwingend den Delinquenten in Augenschein nehmen müßte. Aber die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Judikative und Exekutive und die Übertragung der generellen Möglichkeit der Einschränkung von Grundrechten an irgendwelche mehr oder minder schlecht ausgebildete, bezahlte und gelaunte Mitglieder der Exekutive ist inakzeptabel. Ich wiederhole mich gern: Wir haben aktuell mal wieder einige mehr oder minder gut dokumentierte Beispiele von Polizisten, die sich offenbar einen Scheiß um Recht und Gesetz scheren. Ich weiß, der Richtervorbehalt wird das nicht grundsätzlich verhindern können. Aber vielleicht schreckt er wenigstens den einen oder anderen Uniformträger ab. Das wäre es wert.
  3. Ich habe auch nicht behauptet, das entscheiden zu wollen. Muß ich auch nicht. Hat schließlich der Gesetzgeber schon getan. Aber es ist ja nun allgemein bekannt, das es immer wieder Polizisten gibt, die meinen, sie stünden über dem Gesetz. Aber nur, wenn sie motorisiert unterwegs sind. gell?. Du hast selbstverständlich das Recht, Deinen begrenzten Erfahrungshorizont für das Maß der Dinge zu halten.
  4. Es wäre halt schön, wenn sich 'die Polizei' nicht nur grundsätzlich, sondern immer an die Regeln hielte. Regelbrüche sind weder erforderlich noch tolerierbar noch notwendig und deshalb auch nicht erlaubt. Klingt hier irgendwie anders. Sag doch einfach, daß Du außer Deinem festen Glauben nichts konkretes hast und Dich auch nicht durch Fakten irritieren lassen möchtest.
  5. Vor einiger Zeit hatte Bluey sowas auch behauptet. Wenn sich seitdem nichts wesentliches geändert hat, ist das immer noch falsch.
  6. Sag mal, riechst Du vielleicht gerade nach Alkohol?
  7. Wenn die Zahl der notorischen Regelbrecher unter den motorisierten VT nur 10 % betrüge, wären das ja schon fast paradiesische Zustände. Sind es aber bekanntlich nicht. Bei welcher erstmaligen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung würdest Du denn den Begriff des Rasers anwenden, bei welcher wiederholten fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung und bei welcher jeweils vorsätzlichen? Und warum ausgerechnet diese Überschreitungswerte? Ja, die Frage, ob man bei rund auf dem Tacho in der Stadt noch seinen Führerschein behalten dürfen soll, die ist tatsächlich essentiell für die Beurteilung der Regierungsfähigkeit. Ich hab das mal korrigiert.. Die ist ja auch zutreffend. Das 'die Polizei' sich selber an die Regeln hält und diese überwacht und Fehlverhalten sanktioniert. Das es also sowas gar nicht erst gibt. Ach. Wenn Du das weißt, warum sanktionierst Du dann nicht den einen falschparkenden PKW-Fahrer, den Du neulich angesprochen hast? Da das niemand behauptet, sollten das alle Politiker so sehen. Das Wissen, daß die Radfahrer in sehr vielen, vllt. sogar allermeisten Fällen die Ursache für ihren Tod gesetzt haben, hast Du aufgrund welcher Zahlen? Übrigens: auch so fördert man den Radverkehr.
  8. Nun ja. Von Anwälten erwartet zumindest der Mandant regelmäßig irgendeine (schriftliche) Äußerung, die ihm nutzt bzw. zumindest nicht schadet. Der Anwalt darf dabei aus standesrechtlichen Gründen nicht lügen, aber korrekt ist ganz sicher keine Anforderung. Und in allen anderen Berufen sieht es erfahrungsgemäß nicht anders aus: das Interesse des AG steht regelmäßig ziemlich weit vorn. Und das Journalisten aus den verschiedensten Gründen zu einer verkürzten Darstellung neigen, ist ja nun nichts ungewöhnliches. Wobei: eigentlich ist es egal, wie ausführlich sie schreiben. Bei kontroversen Themen findet sich früher oder später eigentlich immer jemand, der ihnen irgendwelche Vorwürfe bezgl. Voreingenommenheit, Unvollständigkeit und Objektivität macht.
  9. Uneingeschränkte Zustimmung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit. War beim letzten Mal, als ich nachgesehen habe, noch ein Grundrecht. Und es ist in meinen Augen ein erheblicher Unterschied, ob jeder x-beliebige Polizist (Exekutive) dieses Grundrecht kraft eigener Willkür außer Kraft setzen darf oder ein Richter (Judikative). Ich erwarte von einem Richter, daß er sich schon etwas intensiver mit dem Fall auseinandersetzt als nur auf Riecht nach Alkohol zu reagieren. Außerdem sollte im Zweifel die Willkür-Hemmschwelle eines Polizisten doch regelmäßig wenigstens ein wenig höher liegen, wenn er einem Richter irgendwas in die Tasche lügen muß, als wenn er sich zumindest zunächst mal niemanden gegenüber erklären bzw. rechtfertigen muß.
  10. Wer hindert Dich, seinem Unsinn zu widersprechen? In der Onlineausgabe ist von namhaften Juristen nicht die Rede. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn es gibt sie nicht. Es gibt nur irgendwelche namenlosen Menschen im CDU-geführten Justizministerium in BW, die ihrem Minister einen Brief zusammengeschrieben haben. Und es gibt den 79-jährigen Herrn Nehm, der schon zu seinen Zeiten als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages durch seine Unvoreingenommenheit aufgefallen ist. Auch diese Behauptung wird durch den Artikel nicht belegt. Es wäre ausgesprochen traurig und ein ziemliches Armutszeugnis für unsere Politik, wenn sich der Totalversager im BMVI durchsetzen könnte.
  11. Nein, wird sie nicht. Dann hast Du ja auch kaum einen Grund, Dich zu echauffieren. Und an den Umsatzeinbußen, die die dortigen Geschäfte befürchten, bist Du ja auch nur eher gering beteiligt. Die Aussage steht zwar so in dem von Zarzal verlinkten Artikel, aber nicht in dem ursprünglichen Artikel zu dem Thema. Demnach hat die IHK nicht die Anlieger befragt, sondern lediglich 137 Gewerbetreibende. Welche Fragen gestellt wurden und ob die Befragung irgendwie repräsentativ sein könnte, bleibt unklar.
  12. Leider nicht zuverlässig, wie zuletzt #350 beweist.
  13. Im Prinzip ja. Ich habe allerdings nicht gerade Corona frei ohne Test und bin auch nicht aus dem Türkei-Urlaub zurück. Und wieder unterscheiden wir uns: jeglichen Unsinn, den Du mal wieder schriebst, kann man völlig leidensfrei unkommentiert lassen.
  14. Das beantwortet nicht die Frage aus #14.
  15. Hier im Forum? Der TE. Durchaus. Er muß nicht mal geschoben haben. Wenn sich sein Fahrzeug illegal auf dem Gelände befunden haben sollte, könnte er sich allerdings wohl glücklich schätzen, wenn es nur um das Falschparken geht.
  16. Sicher. Und ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist dafür das passende Beispiel. Geht's auch eine Nummer kleiner? Ich bin immer wieder erstaunt, welche Ansichten unsere Ordnungshüter so vertreten. Das ist fein. Der hat jetzt was gelernt: für den hochgradig unwahrscheinlichen Fall, daß er bei seinem Verhalten von einem Polizisten erwischt und angesprochen wird, erfolgt keine Sanktionierung. Er hat also keinen Grund, sein Verhalten zu ändern. Das mag nicht so sein, daß ist so. Auch in Kleinstädten und auf'm Dorf. Nur interessiert es da noch weniger als in Großstädten. Das mit den verschwindenden Parkflächen ist auch wieder eine der Behauptungen, die gern wiederholt, aber zahlenmäßig eher nicht belegt wird. Belegbar ist hingegen die ständig steigende Zahl an Kfz, die zudem immer größer werden (also die Kfz). Zustimmung. Die erzieherische bzw. abschreckende Wirkung ist offenbar nicht (mehr) gegeben. Ja. Und weil das alle machen, fällt einem das gar nicht auf, da man da mit deutlich über 100 km/h auf dem Tacho durch die Baustelle segelt. Und weil in D ja so wenige LKW unterwegs sind, ist es ja auch die absolute Ausnahme, wenn man so eine Kiste (die i.d.R. max. 90 km/h fährt) in einer Baustelle überholt. Muß man auch nicht. Ja. Passiert. Den allermeisten nicht. Die anderen werden nur in den allerseltensten Fällen erwischt. Ja, von diesen Fällen hört man praktisch ständig. Nicht. Abgesehen davon: Du wirst doch solche Fälle sicher bei den entsprechenden Stellen ansprechen, als Polizist und als Bürger, oder? Und alle anderen, um das Wohl ihrer Mitbürger besorgten Bürger doch auch, nehme ich an. Und genau deshalb stehen da die Schilder. Weil, wenn man den Kindergarten erkennen würde, würde natürlich jeder Autofahrer von sich aus langsamer fahren, nehme ich an. Dazu gibt es bekanntlich unterschiedliche Meinungen. Die Aussage zum Unfallgeschehen ist falsch. Für die Aussage ab insbesondere hätte ich gern eine Quelle. Wärest Du Biber, bräuchtest Du nicht fragen. Aber Du bist Polizist, mußt also auch nicht fragen. Einfach nur mit offenen Augen durch die Gegend fahren und gehen und noch ein bißchen hier im Forum lesen, dann hat sich die Nachfrage erledigt. Von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen parkt niemand versehentlich auf Geh- und Radwegen, auf Behindertenparkplätzen, in der zweiten Reihe, im Park- oder Halteverbot oder unter Ignorierung des Parkscheinautomaten. Jedem einzelnen ist der Rechtsbruch egal, weil er keine Sanktionierung fürchtet oder weil er, wenn es denn wider Erwarten doch zu einer Sanktionierung kommen sollte, den Betrag für verschmerzbar hält. Bei Automaten-Parkverstößen ist es regelmäßig eine Kosten-Nutzen-Rechnung: wenn ich x mal parke und nicht zahle, bin ich immer noch im Plus, wenn ich vielleicht irgendwann einmal doch erwischt werde. Vergleichbares wurde auf der Leverkusener Brücke übrigens so lange durchexerziert, bis es durchgängige Kontrollen gab. Und trotzdem gibt es noch jeden Tag irgendwelche Vollhonks, die die Beschilderung ignorieren. Bis 20 drüber kostet nicht viel, das leiste ich mir ist (zumindest sinngemäß) immer wieder zu lesen und zu hören. Und was sagen sie Dir, warum sie dann nicht auf ihr Geld achten? Das kommt darauf an. Die werden nicht zu Wiederholungstätern, nehme ich an? Wie sollte man denn dann gegen diese vorsätzlichen Taten vorgehen? Wie schaffen es bloß so viele (die meisten?) Autofahrer, mehr oder minder bußgeldfrei, aber auf jeden Fall ohne auch nur in die Nähe eines FV zu kommen, am Straßenverkehr teilzunehmen?
  17. Oh. Mein Fehler. Auf das Gelände darf also nur ein klar definierter, begrenzter Personenkreis einfahren?
  18. Nein. Sie war einfach falsch. Das ist beides falsch. Da da nichts widerlegt und auch nichts logisch ist, kannst Du es auch nicht erläutern. Ich habe mal das entscheidende Wörtchen hervorgehoben. Keine Ahnung. Da mußt Du die Leute fragen, die anscheinend glauben, das Abendland ginge unter, wenn auch in D ein generelles Tempolimit auf Autobahnen eingeführt würde. Ja, so wird es wohl sein. War ja bei der CSU-Ausländer-Maut auch so. Bitte. Das ist doch prima. Und das stimmt natürlich auch, trifft aber auf das Tempolimit bekanntlich nicht zu. Da steht: Prima. Wir sind uns also einig, daß es Begründungen gibt (auch wenn das GG sie nicht verlangt). Damit ist die Frage ja erledigt. Das ist (wahrscheinlich nicht nur) Deine Meinung, die Dir selbstverständlich zusteht. Sie ändert aber nichts an den Tatsachen. Sie ändert vor allem nichts daran, daß nicht mal die GO des BT eine Begründung eines Gesetzesentwurfs verlangt, die von jedem Einzelnen als zwingend angesehen wird. Das sagt wer? Und wer beurteilt das dann? Den Schlüsseltechnologien. Den Unterschied zu die Schlüsseltechnologie kennst Du?
  19. Ja klar. Der Parkplatz ist zweifellos öffentlich, unabhängig davon, ob es Schranken gibt oder nicht. Unabhängig davon frage ich mich ja: wenn man, wie hier im Forum dokumentiert, ganz offensichtlich ein eher gespaltenes Verhältnis zu Verkehrsregeln hat, und sich am Wettbewerb A... des Tages beteiligt, warum jammert man dann rum, wenn man dabei einen Preis gewinnt?
  20. Natürlich nicht. Wahrscheinlich werden sie sogar froh sein, weil sie genau wissen, daß sie die selbsgesteckten Klimaziele ohne Limit noch deutlicher verfehlen würden. Auch Söder wird da ganz pragmatisch rangehen.
  21. Werden die Anwohner haben. Und um die und deren Lebensqualität geht es. Baustellen sind temporär. Alles andere - tja, die bedingungslose Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs scheint wohl nicht so das Ding der Senatorin zu sein. Warum? Was hat sie verbrochen? Demokratie ist offenbar nicht so Deins. Wie hättest Du es denn gern? Wenn die Verbesserung der Bedingungen für Anwohner und schwächere Verkehrsteilnehmer dazu führt, daß Autofahrer 'leiden' (was auch immer damit genau gemeint ist), dann ist das wohl unvermeidbar. Oder gibt es konkrete Ideen, wie beides gehen könnte? In erster Linie wollen und fordern 'die', daß die Bedingungen für den Radverkehr deutlich und nachhaltig verbessert werden. Erfahrungsgemäß führt das zu einer verstärkten Nutzung (siehe z.B. Kopenhagen und die Niederlande ganz allgemein). Du hast da offenbar einiges an Entwicklung verpasst. Wer Wasser für zuhause kauft (vor allem in solchen doch erkennbar größeren Mengen), ist selber schuld. Es sei denn, die örtlichen Wasserwerke haben ihn von der Versorgung abgetrennt. Es wird sicher den ein oder anderen Hardcoreaktivisten geben, der andere im Zweifel auch zwingen will, auf das Rad umzusteigen. Die Regel ist das nicht, und in der Politik kenne ich solche Leute nicht. Was nicht bedeutet, daß die bisherige, nahezu bedingungslose Förderung des motorisierten Individualverkehrs nicht zurückgefahren und andere Verkehrsmittel verstärkt gefördert werden. Der Bürger kann dann selber entscheiden, was er möchte. Ansonsten: siehe Toxic Waste. Warum sollte das gehen? Doch, manchmal wohl schon. Allerdings offenbar eher selten und wenn, dann eher altersangepasst gemütlich. Den Eindruck kann man in der Tat bekommen, aber gesagt hat er das in dieser Deutlichkeit bisher jedenfalls nicht. In dem Fall, auf den Du Dich möglicherweise beziehst, hatte der Autofahrer den kompletten Gehweg blockiert, keinen Radweg. Den gibt es da nicht. Auch das hat er so nicht gesagt. Andererseits hat er auf keinen Fall den Eindruck erweckt, man müsse sich als VT vor ihm (so rein dienstlich gesehen) fürchten, wenn man Radfahrer mit dem üblichen zu geringen Abstand überhole. Von locker um die locker um die Rechtskurve donnernden Busfahrern mal ganz zu schweigen. Nicht so ganz unberechtigt, der Eindruck, finde ich. Aber eben nur ein Eindruck, mehr nicht. Das ist ja echt generös. Vielen Dank auch im Namen aller Radfahrer und Fußgänger. 'Die Politik' orientiert sich eigentlich eher selten an 'dem Einzelnen'. Was nicht bedeutet, daß 'die Politik' die Erkenntnis berücksichtigt, daß ein deutlich verbessertes Angebot auch deutlich höhere Nachfrage auslöst (Kopenhagen, Du weißt?). Stimmt. Selbst 100 Radfahrer benötigen sicher nicht so viel Verkehrsraum wie 100 LKW's und PKW. Kontaktschleifen heißt das Zauberwort.
  22. Meine Aussage bezog sich auf Dich und Deine zweifellos unzureichenden juristischen Kenntnisse. Deine Behauptung ist nun mal falsch. Nochmal: es kann nichts wieder in Kraft treten, was nie außer Kraft war. Hat Z282 dankenswerterweise auch schon erklärt. Danke. Und nun, damit wir über das selbe reden: welche der dort aufgeführten Statistiken belegen bitte was an dieser Behauptung Ich gehe davon aus, Dein Fehler beim Namen ist ein Versehen. Alles andere wird hier äußerst ungern gesehen. Aber das nur am Rande. Viel wichtiger: immer schön den Zusammenhang beachten. Es ging um diese Feststellung: (ich habe Dir das wichtigstes Wort mal hervorgehoben) Deine Behauptung ist einfach falsch. Punktefrei und fehlerfreiheit sind und beschreiben nun mal zwei unterschiedliche Sachverhalte. Nein, ist es nicht. Und ja, stimmt. Klappt jetzt hoffentlich auch bei Dir. Stimmt. Ist auch kein Problem, man kennt mich da. Ich nehme an, auch Du lebst nicht in irgendeiner Dir fremden, sondern eher in Deiner eigenen Welt. Wobei: eine Dir fremde Welt würde vielleicht Dein Beharren auf Deinen Lügengeschichten erklären. Nein, natürlich nicht. Durchgesetzt wäre das Tempolimit, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. Es freut mich, daß Du meine Nachdenken-Anregung umgesetzt hast. Zum einen kann eine Koalition nicht platzen, die nicht beschlossen wurde. Da die Grünen das Tempolimit zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung machen, können allerhöchstens Koalitionsverhandlungen platzen. Und selbst das halte ich für ausgeschlossen, da die Aussage der Grünen eindeutig ist und somit alle potentiellen Koalitionspartner genau wissen, auf was sie sich bei entsprechenden Verhandlungen einlassen. Wenn ich die Diskussion um ein Tempolimit so verfolge, hat diese Frage sogar eine außerordentlich grundlegende Bedeutung für unser Land. Aber selbst wenn man Deiner Ansicht folgt, würde das ja nur dazu führen, daß eine derart unwichtige Frage nicht als Bruchstelle bei Koalitionsverhandlungen dienen soll und jeder potentielle Koalitionspartner den Grünen ihren Willen lassen wird. Warum sollte die CDU ein Problem mit dem Willen der - nicht nur angeblichen - Mehrheit der Bevölkerung haben? Das ist Deine Meinung. Ich wüßte jetzt gerade nicht, in welchem Gesetz geregelt ist, daß eine gesetzliche Regelung im Straßenverkehr, in diesem Fall eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen, eine wie auch immer geartete Begründung braucht. Unabhängig gibt es jede Menge Begründungen, das Problem stellt sich also in keinem Fall. Schön gesehen. Nein, mußt Du nicht. Aber da die Befürworter ihre Meinung umfassend begründet haben, wäre es doch angebracht, wenn die Befürworter von ihre Ansicht nicht nur mit angeblichen Zeitverlusten (die sich regelmäßig in sehr überschaubaren Grenzen halten) begründen würden. Wie kommst Du denn nur auf diese absurde Idee? Du hast angefangen. Aber Du hast recht: ich hätte mich nicht anpassen müssen. Wenn es darum nicht geht, kann es auch nicht nur ein Aspekt unter vielen sein. Und was sind die vielen Aspekte? Die gibt es ja. Auch, wenn sie nach wie vor nicht nötig sind. Warum redest Du dann davon, in einem Thread, in dem es inzwischen um ein Tempolimit auf Autobahnen geht? Übrigens: Sick kennste? Das könntest Du auch nicht. Man kann schon darüber diskutieren, ob die Automobilindustrie als solche überhaupt eine Schlüsseltechnologie ist bzw. sein kann (wird schon rein sprachlich schwierig, aber nun denn). Das es überhaupt ein Ranking bei den Schlüsseltechnologien gibt, konnte ich jedenfalls nicht herausfinden. Aber wenn Du eine passende Veröffentlichung hast, die die deutsche Automobilindustrie als die Schlüsseltechnologie einstuft: nur her damit.
  23. Nö. Die kündigen an, was sie im Falle einer Regierungsbeteiligung durchsetzen wollen. Machen andere Parteien auch so und sind damit mal mehr und mal weniger erfolgreich (aber da heißt das dann natürlich nicht Ideologie, eh' klar). Aktuell das prominenteste Beispiel ist bekannt unter dem Schlagwort Mautdesaster. Über die Wertlosigkeit dieser 'Umfragen' müssen wir ja nicht mehr reden. Ganz einfach: "Ohne Tempolimit keine Koalition, lieber potentieller Koalitionspartner" Ich frage lieber gar nicht erst, wie diese Aussage irgendwas mit Demokratie belegen können soll. Deine Abneigung gegen die Grünen ist nicht sonderlich schwer zu erkennen, insofern erwarte ich keine besonders erhellende Antwort. Vielleicht denkst Du mal darüber nach, daß alle Parteien mehr oder minder deutlich sagen, was sie im Falle einer Regierungsbeteiligung zu tun gedenken. Und eigentlich hat jede Partei eine oder mehrere Themen, die für sie nicht verhandelbar sind. Da gibt es dann drei Möglichkeiten: der potentielle Koalitionspartner lässt sich darauf ein oder eben nicht oder die 'festgelegte' Partei fällt um. Siehe oben: das Tempolimit ist conditio sine qua non, entweder es wird vereinbart oder wir sind nicht der Juniorpartner. Was ist daran so schwer zu verstehen? Ach, und da erfreulicherweise inzwischen auch die Mehrheit der Bevölkerung für ein Limit ist, wird sicher auch die CDU (wenn sie denn überhaupt Teil der nächsten Bundesregierung sein wird) kein Problem damit haben. Min.des.tens. Interessante Interpretation des Wahlergebnisses und der Wählerwanderung und der Begründung dafür. Wo hast Du die gefunden? Wäre echt schlau gewesen, wenn Du spätestens nach diesem Satz nichts mehr zum Tempolimit geschrieben hättest. In einer Demokratie wird es zwar gern gesehen, daß alle die Erklärungen und Begründungen für irgendwelche Maßnahmen verstehen und akzeptieren. Das funktioniert aber eher nicht. Dadurch werden die Maßnahmen aber weder falsch noch ungültig. Gehts auch ein paar Nummern kleiner? Wir reden hier nicht über die Einführung der Todesstrafe, sondern über ein Tempolimit. Definiere erheblich und erzähl, um welche Strecken es geht. Einmal im Jahr? Doch so oft? Da ginge ja Lebenszeit verloren - unfassbar. Wobei: schon mal ausprobiert, womöglich sogar mit zwei Fahrzeugen parallel? Andere sehen das anders. Und nu? Warum tust Du es dann? Was genau meinst Du? auf Autobahnen = Niedergang der deutschen Automobilindustrie, angeblich die deutsche Schlüsselindustrie? Nicht Dein Ernst, oder? Genau das wird sich die CDU fragen, wenn es tatsächlich zu Koalitionsverhandlungen mit den Grünen kommen sollte und eine Koalition an diesem Thema nicht scheitern lassen. Das sind die, die das machen, was Deinen Beifall findet, richtig? Das müßte dann ja in praktisch allen anderen Ländern weltweit so sein. Hast Du aus denen schon mal entsprechendes gehört?
  24. Nur, weil Dir angeblich Deine Zeit zu schade ist, irgendwelche Belege zu suchen für Deine wiederholten Lügengeschichten über Äußerungen, die ich nie gemacht habe, werden diese Deine Lügengeschichten nicht wahr. Schön gesehen. Nichts anderes habe ich festgestellt. Danke für die Bestätigung. Nein. Die zitierte Tom_-Formulierung sagt genau das eben nicht aus. Und rein denklogisch kann nichts wieder in Kraft treten, was nie außer Kraft war. Der Normgeber kann also Deiner Meinung nach Fehler, die er erkennt, nicht beheben? Interessante Ansicht. Den Widerspruch in Deinen Aussagen findest Du sicher allein. Dir fehlen erkennbar ein paar juristische Kenntnisse. Das stimmt wohl. Also verlink doch bitte einfach die Statistik, auf die Du Dich mit Deiner Aussage beziehst. Danke. Ich habe wahrscheinlich nicht verstanden, was Du meinst, aber ich bin mir sicher, auch in dem Satz hast Du das Opportunitätsprinzip genauso wenig erläutert wie in Deinen nachfolgenden Beiträgen. Es bleibt also bei heißer Luft. Doch, natürlich stimmt das. Gelingt auch der Mehrzahl der Autofahrer. Geschickter Versuch, aber eben nur ein Versuch. Die oben zitierte Aussage ist eindeutig. Von völlige fehlerfreiheit ist dort nicht die Rede. Nachdem Du das erkannt hast, kannst Du ja an der Umsetzung der Erkenntnis arbeiten.
  25. war schlichtweg falsch! Ja, da habe ich mich nicht differenziert genug ausgedrückt und nur auf die Stufen bezogen, über die wir hier eher nicht diskutiert haben. Wow. Das ausgerechnet von Dir, der Du nachgewiesenermaßen mehrfach Lügengeschichten über mich bzw. angebliche Äußerungen von mir in die Welt geblasen und außer großspurigen Ankündigungen, diese zu belegen, nichts entsprechendes auf die Kette bekommen hast - das ist schon mehr als dreist. Mal abgesehen davon, daß natürlich auch diese Deine Behauptung falsch ist.
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