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  1. Sorry, wo sollte ich den unterstellt haben, dass sein Ministerium den Zitatfehler absichtlich eingebaut hat? Nochmals, der Fehler muss korrigiert werden und dabei ist es legitim, Anpassungen bei den Ergänzungen zu verlangen, welche der Bundesrat ohne Absprache mit dem Verkehrsminister noch eingebracht hat. Vor allem wenn es in der Bevölkerung mehrheitlich als Unverhältnismäßig angesehen wird und wenn zu erwarten ist, dass die Grünen, bei Korrektur dieses Fehlers, danach Anpassungen an diesen Ergänzungen nicht mehr mittragen würden. Die Grünen stellen weder die Mehrheit in diesem Land, noch haben sie deswegen den politischen Auftrag vom Wähler erhalten, hier ihre Sichtweise gegen den Widerstand der Mehrheit durchzudrücken. Da könnte man es fast als glücklichen Zufall bezeichnen, dass dieser Formfehler die Möglichkeit bietet, dieses wieder zu korrigieren, im Sinne der demokratischen Mehrheit. Aber so oder so, dazu gibt es keine Wahrheit, sondern nur Meinungen und ich denke wir werden da keinen Konsens finden. Nun haben wir die Situation wie sie ist und dann darf man sich zu Recht fragen, wie konstruktiv die Blockadehaltung der Grünen ist, die sowieso nur zu Verzögerungen führt und wie das mit dem angeblichen Ziel der Grünen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit zu vereinbaren ist. Übrigens was ich dem Verkehrsminister vorwerfe, ist die Tatsache dass er die Novelle mit den nachträglichen Ergänzungen nicht gleich abgelehnt hat. Das war ausserordentlich dumm. Entweder man steht als Minister hinter Verordnungen oder eben nicht. Nur wenn man nachträglich merkt, dass das in der Bevölkerung doch nicht so gut ankommt und dann erst umschwenkt, ist nicht gerade sehr souverän.
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  2. Ach Zöllner, dann bist du einfach gemessen an deinen Fähigkeiten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wenn das so schlimm bei dir geendet ist. Ich bin jetzt über 120.000 Kilometern ganzjährig Mopped gefahren - und das Um-, Unfall- und Punktefrei. Abgesehen davon bist du nicht mein Richter. Das hier ist das Radarforum. Ich gehe auch nicht in die nächste JVA, um dort den Häftlingen moralische Predigten über ihre Taten zu erteilen. Meine Gedanken zu meinem Fahrverhalten werde ich mir schon machen, dafür sorgt das Fahrverbot. Das ist aber schlichtweg nicht dein Bier. Zu dem Thema Addition der Fahrverbote habe ich die Antwort selbst recherchieren können. Es ist nicht zulässig, der BGB insofern korrekt: https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4387.php https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-selbststaendige-regelfahrverbote-koennen-nicht-schlicht-addiert-werden_070616.html
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