@Blaulicht: Kann es sein, dass du noch immer das Reichspolizeihandbuch benutzt? Dein Kollege Bluey hat in einem anderen Thread sehr schön und nachvollziehbar erläutert, wieso deine Behauptungen gänzlich falsch sind, da der Ottonormalbürger im Rahmen einer Kontrolle lediglich Angaben zur Person machen muss, ohne dass ihm das Nichtbeantworten weiterer Fragen zum Nachteil gereichen darf; wobei bei Zeitgenossen wie dir, die sogenannten Waldormel-Anwender, vermutlich mit rechtlich nicht nachvollziehbaren und vermutlich auch nicht einwandfreien (Gegen-)Maßnahmen zu rechnen ist. Mir ist durchaus bewusst, dass du in deiner Gottähnlichkeit im Rahmen einer Kontrolle bei jedem Bürger, dessen Frisur, Kleidung oder Schweigen dir nicht in den Kram passt, etwas konstruieren finden kannst, was die Dauer der Kontrollmaßnahme unnötig verlängert, nur müsstest du dir in diesem Fall wohl den Vorwurf gefallen lassen, dass du nicht geeignet bist, deinen Beruf im Rahmen der dir übertragenen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten auszuüben.