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  1. Das große A schreibt niemanden einen Arbeitsweg mit Privat-PKW vor, entweder passt die Fahrzeit mit ÖPNV, du bleibst legal arbeitslos oder ziehst um. Umzugsaforderung erfolgt auch nur in Gebiete mit allegmeinen Arbeitskräftemangel. Eine arbeitslose Münchner Bäckereiverkäuferin wird werder aufgefordert noch Umzugsbeihilfe bekommen für eine Ladenjob in Prenzlau. In dem Sinne sind RECHTLICH Niedrigverdiener NIE auf einen PKW angewiesen. Einen Augsburger Großmotorenmonteur, dem könnte schon mal eine Stelle in Warnemünde angeboten werden, Spezialist eben. setz bloß die rosarote Brille ab und sieh Dich in den unteren Schichten mal um, wer auf dem hohen Ross sitzt kann leicht auf die anderen runterschauen und sich auch so benehmen Du blendest das genauso aus wie unsere liebe Frau Merkel, ich sag nur "geschönter Armutsbericht" wie sagte Rösler "Entwurf entsprach nicht der Meinung der Regierung"
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  2. @Kolbenfeder ich hoffe doch echt, dass das was Du hier von Dir gegeben hast nur das Werk eines Trolls ist. Wie realitätsfremd bist Du? Ist das Absicht oder Dummheit? Was glaubst Du wieviel % der Bevölkerung auf ein Auto angewiesen sind und dazu noch ein geringes Einkommen haben? Das große A schreibt vor, welche Jobs angenommen werden müssen, egal was der Stundenlohn hergibt, dann sind 200km Arbeitsweg zumutbar. So und nun Du auf dem 50ccm Roller. Ich glaube Du weißt nicht wie es ist mit mehr als wenig auszukommen und damit die geringen Mittel am Leben zu erhalten. So einer wie Du sitzt zu Hause und lacht sich in Fäustchen wenn es den anderen dreckig geht und ergötzt sich auch noch daran, Deine überheblichen Komentare sind zum kotzen und ich hoffe das Du im realen Leben das auch so raushängen lässt und damit auch an mal an den richtigen gerätst... Wenn Du das hier liest, geht Dir bstimmt auch einer ab weil sich jemand über Dich aufregt und sich mit Dir beschäftigt... macht im RL wohl auch niemand
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  3. du wirst immer überholt, du machst nichts falsch, nur die Fahrer/in hinter Dir fluchen weil du 80 auf einer 100er fährst, noch fragen?
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  4. Tja leider ist es so, dass diese Zeitung oder besser Zeitschrift also so ziemlich das Letzte ist was man für ein Euro plus cent so kaufen kann. Die Berichte sind oberflächlich und extrem schlecht recherchiert. Das geht so gar nicht, die Zeitung kann man nicht mal zum Fisch einpacken nehmen, da wird selbst den toten Fischen schlecht und sie routieren im Grabe im wahrsten Sinne des Wortes. Der Bericht war das Letzte, zumal alle Fallbeispiele von Anno Dutt waren, also "Im Westen nicht Neues..." Der Bericht war ansonsten extrem trocken, war ja klar, da sehr wenig Gehirnschmalz investiert wurde... Mann Mann Mann Mann würde Schäffer jetzt sagen.... Ich kann nicht soviel essen wie ich kot.en möchte... tbd Gruß Roger01
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  5. Du darfst dem entnehmen, dass ich gern bereit bin sie zu beantworten, wenn wir denn die von mir genannte und von Dir gestellte Frage geklärt haben. Und wie sagt der BGH so treffend: "Bereits aus §§ 55, 60 Nr. 2 StPO ergibt sich, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf". Und um einen Verdacht geht es doch, nicht wahr? Gruß, Pedro.
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