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Zuerst mal zu der Wohnung. Egal ob gemietet oder Eigentum, der Staat stellt diese unter einem ganz besonderen Schutz, sogar im Grundgesetz, auch wenn es manche nicht glauben wollen. Da kann jeder drin machen was er will solange andere nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Also geht das keinem etwas an ob sich jemand in seinem geschützten Bereich ein Tier hält oder nicht. Weder dem Vermieter, noch dem Nachbarn, oder einer Kolbenfeder. Tiere sind nützlich. Sie helfen jemanden der nur wenig soziale Kontakte nach außen hat, und sie helfen außerhalb sich soziale Kontakte zu schaffen. Schon gemerkt das sich die meisten Hundebesitzer unterhalten wenn sich ihre Tiere beschnüffeln. Sogar mein Arzt hat schon versucht mir einen Hund schmackhaft zu machen. Aus gesundheitlichen Gründen. Wer einen Hund hat geht vor die Türe spazieren. Es gibt soziale und gesundheitliche Gründe für Haustiere. Tiere sind keine Menschen und auch auch kein Kindersatz. Sie sind aber Familienmitglieder die sich um den Menschen kümmern, so wie sich der Mensch um die Tiere kümmert. Jeder kann sich für sein Bedürfnis ein Tier anschaffen, welches zu ihm passt. Für mich wäre ein Hund nicht das Richtige, mir fehlt das Bedürfnis ein Herrchen zu sein das beherrscht. Hunde haben eben eine ausgesprochene Rangordnung. Dafür haben wir drei Katzen. Wenn die schmusen wollen, dann nicht weil ich das Herrchen bin, sondern weil sie mich mögen. Und was ich an Katzen besonders schätze, jede hat ihren eigenen unverwechselbaren Charakter. Wenn ich rufe, kommen sie, oder sie kommen auch nicht. Sie haben eine sehr gute Menschenkenntnis, bei manchen Besuchen verschwinden sie, bei anderen Besuchern vollführen sie ein Besucherritual. Und was die unsäglichen Ausdrücke angeht. Natürlich sind es Beleidigungen, wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinn. Macht aber auch nichts, so jemanden muss ich auch keinen Respekt bzw. Achtung zollen. Dem wünsche ich aber einen Nachbarn der viele Hunde hat, und einen niedrigen Gartenzaun. MfG. hartmut2 points
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Jaja, das Leben ist kein Ponyhof. Ich musste z.B. vor Kurzem zur Kenntnis nehmen, dass es Menschen mit sehr ulkigen Ansichten und einer sehr ulkigen Form von "Intellekt" bis in den Polizeidienst schaffen. Kannze machen nix.1 point
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Neinneinnein. Die ermittelnden Cops und die StA haben selbstredend vollkommen unbeeinflusst von beruflicher Nähe etc., unabhängigst und in ihrer allumfassenden Weisheit, das Richtige erkannt. Richter haben ja leider keine Ahnung von der Praxis. Blöd, dass es sie gibt, gell? Ihr kämt auch wunderbar ohne sie aus. Gruß, Pedro.1 point
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Diese Aufforderung bringst Du, immer mal wieder mit einem anderen Namen, immer dann, wenn auch Dir klar wird, daß Du dich argumentativ auf der Verliererstraße bewegst. Und wenn Du jetzt behauptest, das (also das mit der Verliererstraße) sei gar nicht der Fall, dann hast Du eigentlich auch recht. Weil Du tatsächlich nicht argumentierst, sondern behauptest und auf Nachfragen ausweichend oder gar nicht antwortest, wenn Du nicht alternativ Dein Gegenüber diskreditierst. Das alles sind natürlich außerordentlich sinnvolle Beiträge zur Diskussion, eh' klar. Halten wir also fest: professionelle Ermittlungsbeamte haben auf einem Video etwas übersehen, was von einer Richterin offenbar als unzulässige Gewalthandlung eines Polizisten eingeschätzt wird. Eine nachvollziehbare Erklärung für dieses Übersehen gibt es offenbar nicht. Halten wir weiter fest: zumindest einige Ermittler gehen bei ihrer Arbeit in einer Art und Weise vor, die zumindest auf den ersten und zweiten Blick als äußerst fragwürdig gelten muß. Hier schreibende Kollegen halten dieses Vorgehen in einem Gerichtsverfahren für unzulässig, versuchen aber gleichzeitig, genau dieses Vorgehen im Ermittlungsverfahren als völlig in Ordnung zu verkaufen. Eine Erklärung für diesen Widerspruch liefern sie nicht.1 point
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Woher man was weiß, ist nicht die Frage. Hier ghet es nur um die Frage, woher Du das weißt, was Du da gerade behauptet hast. Aber um Deine intellektuelle Leistungsfähigkeit nicht weiter zu überfordern: woher weißt Du, daß die Tat als Mord verurteilt wurde? Woher weißt Du, daß der Täter (beachte den Unterschied!) nicht ermittelt werden konnte, weil die Anlagenbilder nicht ausgewertet werden durften? Anders ausgedrückt: woher weißt Du, daß der Täter auf den Bildern zu sehen gewesen wäre?1 point
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Quelle. Wird bei uns definitiv nicht so gemacht. Und ich halte diese Vorgehensweise auch für bedenklich. Dabei wird eine Person erst als Beschuldigter vernommen. Ein Beschuldigte kann die Aussage komplett verweigern. Anschließend wird er zum selben Sachverhalt als Zeuge vernommen. Als Zeuge darf er aber nur die Auskunft auf solche Fragen verweigern mit denen er sich selbst belasten könnte (§55 StPO). Der verlinkte Artikel ist 3 Jahre alt, es wäre interessant zu wissen ob sich inzwischen ein Gericht mit dieser Praxis befasst hat.1 point
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@Kolbenfeder: Ich halte Dich, im kognitiven Sinne, für (einigermaßen) intelligent. Und trotzdem wirst Du, aufgrund Deiner neurobiologischen Defizite, nicht verstehen können, dass für die meisten Hundebesitzer der eigene Wuffl etwas ist, das über eine "Sache" (im rechtlichen Sinne) weit hinausgeht. Und weil Du das nicht begreifen kannst, werde ich das Thema "Vierbeiner" mit Dir nicht weiter diskutieren, so wie ich eben die Systemtheorie nach Luhmann nicht mit meiner Fellnase kritisch reflektiere.1 point
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Der Klassiker schlechthin: wenn dem (uniformierten) "Experten" die Argumente ausgehen resp. die getätigten Aussagen widerlegt werden, dann erfolgt der Rückzug auf die eigene (angebliche) Expertise, über die der Fragesteller (aus Sicht des "Experten") nicht verfügt. Nicht wirklich gut gemacht von Dir, @Blaulicht, weil eben (zu) offensichtlich. Andererseit jedoch besser als das Herumeiern, das Du nach meinem Dafürhalten in der Vergangenheit (auch) gezeigt hast. Edit: Sehe gerade, dass PedroK (mal wieder) schneller war.1 point
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Also war Deine Behauptung wieder mal nichts als heiße Luft.1 point
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Mal ganz heftig von mir spekuliert. Da ist eine Richterin die recht genervt ist von einer Polizei die meint sie müsse jeden Hennenfurz anzeigen. Hat sie ja deutlich gesagt. Sie will auch nicht mehr den Handlanger für irgendwelche durchgeknallte Polizisten spielen. Deshalb auch der Freispruch. In Zukunft wird sie sehr genau die vorgelegten Beweise prüfen, auch prüfen ob auf Seiten der Ermittler Fehler gemacht wurden, und wenn ja, entsprechend verfolgen lassen. Das nenne ich einfach mal einen Schuss vor den Bug der Polizei. MfG. hartmut1 point
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Obwohl OT - zur Beantwortung Deiner Dich selbst betreffenden Frage empfehle ich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In einer netten PM an @Eribaer könntest Du ihn bitten, vorab klinische Studien zu dem gezeigten Verhaltensmuster zu empfehlen. Nahezu jeder aktive Nutzer in diesem Forum wird Dich, geschätzte Kolbenfeder, vollumfänglich unterstützen. Um zur eigentlichen Thematik zu kommen: Neben zwei Shar-Pei halten wir auch eine Brasilianische Dogge. Obwohl ein sehr großes Grundstück genutzt wird, werden täglich zwei jeweils einstündige Spaziergänge nötig. Durch extreme Nähe zum Wald und zu einer Hochschule treffen wir dabei regelmäßig Jogger, Wanderer oder Urlauber. Noch niemals hat der Hund auch nur einen Schritt auf die Personen zugemacht, allenfalls den Kopf gedreht. Und dies zunächst mit, wie auch jetzt gelegentlich ohne Leine. Da ein Teil unserer Steuern dazu verwendet wird, an geeigneten Stellen Abfallbehälter zur Entsorgung der Hinterlassenschaft der Vierbeiner aufzustellen, werden die dabei zur Verfügung gestellten Handschuhe zweckgebunden genutzt. Zusätzlich bleibt der Hund in der Nähe des Ortes des Geschehens sitzen, bis das entsprechende Kommando kommt. Im Garten ist das lustig... Fremde, kleine Kinder sind entzückt, wenn die Hunde am Gartenzaun stehen und sagen: "Mama, meine Freunde sind wieder da." Es wäre eine Idylle, wenn nicht gelegentlich basismotorisierte Passanten versuchen würden, die Dogge zu dominieren oder zu reizen. Wenn dann der grossvolumige Hund bellt, heisst es: Die Töle kläfft nur. Ohne Notwendigkeit habe ich daher sehr erfolgreich einen Wesenstest machen lassen und werde Leinenbefreiung beantragen. Sicher hatte manch ein Mensch ein Schlüsselerlebnis mit einem Hund und ist übertrieben ängstlich. Auch daran kann man arbeiten, wie z.B. auch bei Flugangst. Aber in jedem Fall ist der Halter massgebend für die Erziehung. Daran ändern weder Rasseverordnungen oder Zuchtverbot etwas. Somit sollte man mit dem Herrchen "Fussball" spielen, nicht mit dem Hund. Es ist erschreckend, wie manche Hundehalter auch auf dem Übungsplatz von ihrem Hund beherrscht werden. Demzufolge gilt es zu differenzieren, wenn man solche Aussagen macht. Also auch differenzieren, wenn im Nachbareingang eine Familie mit einem kleinen Hund einzieht. Damit diese Differenzierung erfolgen muss, kam diese zu begrüssende Entscheidung.1 point
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...richtig, stimmt beide müssen hin. Das ist auch eher harte (Lern)Arbeit für den Halter als für den Hund, der Hund lernt eigentlich erst durch die permanente konsequente Wiederholung / Anwendung im Alltag - von daher ist der Begriff Hundeschule eigentlich auch falsch, normalerweise müßte das Herrchenschule heißen. Ich wollte es oben nicht so direkt schreiben, aber genau das meinte ich mit dem Satz... "...hingehen und meinen der Hund wird dort "programmiert" und hinterher müssen sie ihn nur gem. Bedienungsanleitung handhaben...". Die Erziehung eines Hundes ist nichts anderes als die Grundprinzipien der Pädagogik konsequent anzuwenden, welche man eben als Halter in der Hunde- / Halterschule -zusammen mit einer Menge hilfreicher praktischer Tipps- aufgezeigt bekommt. Bei vielen Hundehaltern scheitert es schon daran, dass sie die einfachsten Zusammenhänge nicht kennen / nicht kennen wollen ... das Ergebnis daraus sind dann eben solche Problemhunde, die ihren Haltern auf der Nase rumtanzen und ihre gesamte Umwelt terrorisieren.1 point
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AG Aachen · Urteil vom 10. Dezember 2012 · Az. 444 OWi-606 Js 31/12-93/121 point
