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  1. Das heißt, Du würdest in einem solchen wie von Dir beschriebenen Fall hinter dieser Gruppe herlaufen wollen, um sie anschließend zu verprügeln, zwecks "generalpräventiver Wirkung"? Völlig indiskutabel!!! Warum? Ganz einfach: weil nicht auszuschließen ist, daß hier auch Unschuldige getroffen werden UND weil uns, der Polizei, dieses "Bestrafungsrecht" gemäß unserer Gewaltenteilung nicht zusteht, es auch nicht sollte!
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  2. Ich meine, hier verbrennst Du dir einmal mehr den Mund. So weit ist es in deutschen Landen nun noch nicht, dass die Polizei zum Essen fassen Parkverbote missachten darf. Dass, wenn sie das macht, so mancher Buerger wohlwollend ein Auge zudrueckt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Obwohl ich auch einer derjenigen bin, die ein Auge zudruecken wuerden, kaeme das garantiert nicht mehr in Frage, wenn ich solch einen schnoeseligen Kommentar von Dir in Uniform bekommen wuerde..... Ich denke, Du solltest Dich wirklich erst einmal zurueck lehnen und die geschriebenen Beitraege - die eigenen! - ueberdenken, bevor du sie einstellst.
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  3. Überraschung, das gibt es, nennt sich Autobahn und Kraftfahtrtstraße, sogar innerstädtisch, auch manche Wege in der Feldflur sind auch für Radfahrer gesperrt, Sondererlaubnis nur für landwirtschftlichen Verkehr. Z.B. westliche Paralellwege zu der Staatsstraße Bad Bergzabern-Klingenmünster in der Nähe von Gleiszellen, oder auch der Tunnel in Lübeck, ist nur für KFZ zugelassen.
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