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  1. Einige lustige Debatte ist das geworden. Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand gegenüberstehen, der seinerseits die Regeln vorgibt. Das muss furchtbar sein, wenn man nicht überall allmächtig ist. Und tatsächlich haben all die Polizeigesetze und Stafprozessordnungen nur wenig damit zu tun, was der Torposten oder der Wachhabende tun werden. Das haben Hayabusa, PedroK und Biber ja schon ausfürhrlich geschrieben. Der Vergatterte wird sich nur an die Anweisungen halten, die er für die Wachschicht erhalten hat. Darin enthalten möglicherweise auch eine Zutrittsgewährung nur nach Preisgabe der Identität. "Polizist sein" wird da ganz sicher nicht aufgeführt sein. Also wird auch ein Polizist auf die ultimative Fage nach seiner Identität entweder diese angeben oder abziehen müssen. Im Normalfall wird natürlich mit dem Dienstausweis Zugang gewährt werden, wenn Ihr in Uniform und mit dem Streifenwagen daherkommt. Und normalerweise wären den örtlichen Diensstellen Lagen mit erhöhter Sicherheitsstufe bekannt. Und normalerweise kann man sein Ankommen und den Grund dessen der Kaserne ankündigen und dies wird der Wache gepetzt, sodass eine problemlose Einfahrt erfolgen kann. Wenn aber ein Cop meint, er könne mit seinem Dienstausweis wie mit einer Eintrittskarte winken wird er im blödesten Fall vor dem Tor stehenbleiben. Interessant in dem Zusamenhang ist die Frage, die weiter oben gestellt wurde und mehr oder weniger weggewischt wurde. Nämlich die nach dem "Was wenn nicht Einlass gewährt wird." Denn was passiert mit einem der sich Eurem rechtmäßigen Begehr nicht fügt? Türen wieder zumachen will z.B.? Er wird bemaßnahmt. Ist das vor einer Kaserne auch vorstellbar? Fuß in die Tür oder unmittelbarer Zwang genen die Wachsoldaten? Nein? Huch. Warum wohl nicht? Die Beantwortung dieser Frage gibt darüber Aufschluss, dass am Kasernentor auch ein Polizist erstmal nichts weiter ist als ein Nichtsoldat. Und Nichtsoldaten haben kein grundsätzliches Recht, eine Kaserne zu betreten - dass da Soldaten mit teilweise fertigeladenen Waffen stehen, sollte Hinweis darauf sein. Auch die Schilder mit dem Schusswaffengebrauch. Sein Begehr kann man darlegen. Auch sein dienstliches. Aber je nach Lage und Anweisung ist es nur die Wachmannschaft, die sagt wo es lang geht und niemand anderes. Wie o.a. kann es sinnig sein, derselben eine Anweisung über ihre Vorgesetzten geben zu lassen. Entgegen der Vorschriften wird sich kein Wachsoldat verhalten, wenn er klug ist, Wachvergehen sind beileibe kein Klaks sondern werden scharf verfolgt. Jedem Soldaten wird in der Wachhausbildung klargemacht, dass er während seiner Wachschichten mit einem Bein im Kittchen steht. Es mag für die Polizei ein berechtigtes Interesse geben, dann und wann eine Kaserne zu betreten. Das Anliegen ist aber bei Wachsoldaten vollständig an der falschen Adresse. Da stehen Mannschaftsdienstgrade und UO ohne "Portemonaie". Die haben nix zu sagen sondern zu tun - und zwar das was ihnen angewiesen wurde. Auch Cops gegenüber. Wer sich nicht deren Forderungen gemäß zu erkennen gibt, bleibt draußen. Fertig. Das ist für Polizisten natürlich ungewohnt, mal nicht das Sagen zu haben, aber so ist das nunmal. Man kann halt nicht überall der Boss sein. Traurig nur, dass Ihr es mit aller Gewalt dennoch sein wollt.
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  2. Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen. Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen Dienstvorgesetzten z.B. Zugführer, Kompaniechef, etc. haben keine Befehlsgewalt mehr gegenüber den Wachsoldaten. (einzige Ausnahme - formale Sachen z.B. kann der Kompaniechef kontrollieren, ob "seine" Wache schiebenden Soldaten anständig angezogen sind ... mehr nicht!) Das Wachpersonal befolgt nur Befehle der Wachvorgesetzten z.B. bei einer üblichen Kaserne die des Kasernenkommandanten bzw. der darüber liegenden Instanzen (Regiments-, Brigade-, Divisionskomandeur bis rauf zum Verteidigungsminister). Und da ist es egal wer da vor der Schranke steht und mit welchem Ausweis oder Durchsuchungsbefehl rumwedelt ... ggf. wird bis nach oben durchgefragt, wie zu verfahren ist und anschließend wird der jeweilig gegebene Befehl umgesetzt. In der Praxis werden -wie hier auch schon erwähnt- je nach Lage/Gefahrensituation bestimmte Verfahrensweise befohlen z.B. gab es bei uns (PzGrenBtl...bis auf rostende Marder und Mörser-MTW gab es da nix Interessantes) damals die Anweisung, dass alles ab Hauptfeldwebel aufwärts ohne weitere Kontrolle (nicht einmal der Diensausweis wurde kontrolliert) passieren darf. Ggf. kann der Befehl aber auch lauten, dass eben niemand passieren darf - dann bleiben eben alle bis auf die Wachvorgesetzten draußen, egal welche Uniform, welcher Auftrag -dienstlich oder nicht, welchen Ausweis oder welchen Schrieb derjenige dabei hat. Der Eindruck mag daher kommen, dass die Posten draußen an der Schranke i.d.Regel immer Wehrpflichtige (Manschaftsdienstgrade) waren, die nicht so richtig sicher in ihrem Handeln waren. Im Prinzip handeln die nach ihren Befehlen -was ihnen halt gesagt wird, was sie tun sollen- (siehe oben) und wenn sie nicht mehr weiter wissen fragen se erst einmal ihren Wachabenden (bei uns damals immer ein Uffz), dann den Offizier von der Wache (bei uns immer ein Feldwebel) usw... Noch nebenbei, ich hab öfter Wache geschoben, sowohl an einer Kaserne als auch am dahinter gelegenen Munitionslager ... aus Erfahrung kann ich jedem nur raten einen großen Bogen um "Militäische Sicherheitsbereiche" zu machen - wenn ich bedenke, wie wir damals mit nem entsicherten G3 im Anschlag aufgestachelt von den Uffzen mit ihren Horrorgeschichten Mitten in der Nacht durchs Munitionslager im Wald gelatscht sind. Als "unbedarfter Pilzesammler" kannste da auf dem Standortübungsplatz, am Zaun einer Kaserne oder eines Munitionslagers ganz schnell ungewollt zur Zielscheibe werden - bei 20x 7,62mm im Magazin ist absolut Schluß mit lustig.
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