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Re: Einspruch


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Posted by Carsten Liebold on August 20, 1998 at 18:25:38:

In Reply to: Einspruch posted by Ulf on August 11, 1998 at 10:29:35:

: Hallo Leute!

: Ich wurde geblitzt und auf meinem Bußgeldbescheid
: steht nicht die Fahrtrichtung drauf, sondern nur der
: Ort wo ich geblitzt wurde.
: Weiß jemand ob ich deswegen Einspruch erheben kann,
: oder ist die Angabe der Fahrtrichtung auf dem Bußgeldbescheid
: nicht erforderlich ?

Hallo Frank,

gemäß § 66 OWiG muß der Bußgeldbescheid die Tat so genau wie möglich bezeichnen. Jedoch bewirkt nicht jede Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit automatisch die Unwirksamkeit des Bescheids. So hat das BayObLG festgestellt, daß selbst eine fehlende Zeitangabe unschädlich ist. Voraussetzung ist aber immer, daß eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

Du kannst es ja versuchen, den Bußgeldbescheid mit der rechtzeitigen Einlegung des Einspruchs "vom Tisch zu bekommen". Was dabei herauskommt, weiß zur Zeit nur das Gericht.




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