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Re: Einspruchsmöglichkeiten?


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Posted by Matze on July 29, 1998 at 06:19:09:

In Reply to: Re: Einspruchsmöglichkeiten? posted by farendil on July 29, 1998 at 04:01:21:

: zuallererst: die haben genau 3 monate
: (datum des schreibens) zeit, DICH ausfindig
: zu machen!
: alles was auch nur einen tag spaeter kommt
: hat verloren (und du gewonnen)

Hallo,

das ist nicht ganz richtig. Die Behörde hat 3 Monate Zeit, den Fall
mit Deinem Namen zu bearbeiten. Wenn also nach 3 Monaten und 4 Tagen
ein Einschreiben kommt und man Dir sagt, man habe bereits vor 2 Wochen
gegen Dich ermittelt, hast Du leider auch verloren. Faustregel: 3 Monate
plus 2-3 Wochen, dann sollte alles gelaufen sein. Aber wie gesagt,
entscheidend ist das Datum, an dem Die Behörde gegen Dich zu ermitteln anfängt.



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