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Re: Video-Geschwindigkeitsmessung-Was nun?


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Posted by Thomas Juschkus on July 24, 1998 at 16:29:21:

In Reply to: Video-Geschwindigkeitsmessung-Was nun? posted by Ferenc Franke on July 13, 1998 at 05:20:36:

1)bei mehr als 20 Km/h außerhalb geschlossener
Ortschaften kann es mindestens 1 Monat Fahrverbot
geben. (Hängt von den den Vorvergehen ab)
2)Ist die gemessene Gechwindigkeit exact, konstant
mindestens 300m lang gewesen ? Wenn nein, dann schon mal anfechtbar.
3)Anhörungsbogen erstmal ignorieren. Die Zeit arbeitet für uns.
Habe schon öfter nichts weiter mehr gehört. Abhaken !
4)Wenn nach ca. 3 Monaten doch Bußgeldbescheid kommt,
ersteinmal (am besten über einen guten Anwalt) das Beweisvideo/Foto
einsehen.
5)Wenn dann doch Gerichtsverhandlung - Einspruch einlegen !
6)Sollte ein Richterspruch nach 4 Wochen rechtsgültig werden,
Mandat des Anwalts entziehen -> Urteilspruch kann dann nicht über
Anwalt zugestellt werden.
7)Am besten demnächst offiziell umziehen (Ummeldung), denn
es dauert eine ganze Weile, bis Urteil erneut zugestellt werden kann.
8)Wahrscheinlich auftauchende Zivis (bei alter Wohnanschrift)auf keinen
Fall reinlassen. Eingeworfene Zustellnachricht durch Partner/Partnerin
wieder zur Post zurückbringen, da Adressat nicht mehr wohnhaft.
usw. -> Folge: wenn 2 Jahre rum sind, ohne neue Punkte -> alles wieder
auf Null. Ich spreche aus Erfahrung: 19 Points - 4 wegen Nachschulung und
dann schon wieder so`n Ding. Fazit: Du mußt in solch einem Fall raffiniert
vorgehen !
Seit ich einen Radarwarner + Laser-Blinder habe,
konnten mir bis heute keine "Abzocker" mehr etwas
anhaben. => www.gigaserve.de/radarwarner.html


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