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Re: +20 in der Probezeit, was nun?


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Posted by Matthias on June 24, 1998 at 14:39:56:

In Reply to: +20 in der Probezeit, was nun? posted by Hendrik on June 09, 1998 at 13:20:44:

: Hallo!
: Ich bin letzten mit ca. +20 km/h (+/-5)
: geflasht worden.
: Aber ich bin noch in der Probezeit,
: wer kann mir sagen was mir droht??
: danke!!!!

Die Regeln Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie gilt aber nicht für Mofa- und
Moped-Führerscheininhaber (Klasse 4 oder 5). Für sie beginnt die Probezeit erst, wenn ihre
Fahrerlaubnis auf eine höhere Klasse erweitert wird. Die Bewährungsprobe gilt als nicht bestanden, wenn
sich der Führerscheininhaber in dieser Zeit im Straßenverkehr etwas zu schulden kommen läßt. Allerdings
werden nur solche Verkehrsdelikte herangezogen, die mit Bußgeld geahndet werden und im Flensburger
Verkehrszentralregister einzutragen sind. Die Sanktionen Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die
Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwere Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel
eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen:
Der Fahranfänger muß auf eigene Kosten eine Nachschulung absolvieren, die nur von bestimmten
Fahrschulen durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere
Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die
Behörde die Fahrerlaubnis. Mit dieser Maßnahme erlischt nicht nur die Klasse, mit der er die
Verkehrsverstöße begangen hat, sondern die gesamte Fahrerlaubnis. Weitere Konsequenzen
Fahranfänger, die bereits eine Nachschulung absolviert haben und in der restlichen Probezeit einen
weiteren schwerwiegenden oder zwei leichtere Verstöße begehen, müssen eine neue
Führerscheinprüfung machen. Die Perspektiven Ab Anfang nächsten Jahres wird die Probezeit um zwei
Jahre verlängert, wenn sich der Betreffende nicht bewährt hat. Die im Zuge der Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes beschlossene Neuregelung sieht als erste Maßnahme bei Nichtbestehen der
Probezeit ein Aufbauseminar vor. Bei einem weiteren Verstoß erteilt die Behörde eine schriftliche
Verwarnung, die mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
verbunden ist. Begeht der Betroffene danach ein weiteres Verkehrsdelikt, wird ihm die Fahrerlaubnis
entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens drei Monate nach Entziehung der Fahrerlaubnis und
unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.

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