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Re: Angeblich ROT!! von Polizei aufgehalten


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Posted by Kai on October 13, 1998 at 20:33:42:

In Reply to: Re: Angeblich ROT!! von Polizei aufgehalten posted by Oliver on October 13, 1998 at 16:10:55:

: Hallo Kai! Vielen Dank für Deine Antwort, ich habe allerdings niemals vor, zuzugeben, es wäre rot gewesen, da es wirklich orange war. Ich bin doch auch nicht blöde, und fahr bei rot über die Ampel, wenn 2 Autos links von mir die Polizei steht. Außerdem stand noch ein weiteres Auto zwischen uns, und meine Haltelinie war ca. 6m hinter der der Polizei... also woher wollen die das Delikt wirklich gesehen haben! Müssen die dann genaue Angaben machen, oder erwarten die :dann von mir, den Sachverhalt zu schildern?

Na als Beschuldigter mußte ja überhaupt keine Angaben zur Sache machen. Die müssen Dir das schon nachweisen. Bloß wenn zwei Beamte das behaupten und Du bloß schweigst, ist das nicht so klug. Entscheiden tut ja ohnehin - vorausgesetzt es wird ein Bußgeldbescheid erlassen, Du legst dagegen Einspruch ein, dem nicht abgeholfen wird - ein (Amts-) Richter. Und der prüft dann eben die Beweislage. Es liegt übrigens natürlich keine Straftat vor, sondern eine Ordnungswirdrigkeit. Trotzdem kann die teuer werden und vor allem droht das Fahrverbot. Ich kann also nur nochmal empfehlen, zu einem Verkehrsrechtsanwalt zu gehen. Wenn Du jetzt versuchst, das mit Tips von Bekannten oder sonstwem irgendwie hinzukriegen, und das geht schief, kannste nachher nicht sagen, ich möchte alles nochmal mit Anwalt machen ;-) Der Anwalt sollte außerdem zumindest die 1 Sekunde wegkriegen, das alleine reduziert das Bußgeld um 150 auf 100,--, was schon einen größeren Teil der Anwaltskosten wieder reinholen würde (solange Du nicht ohnehin eine Rechtsschutzvers. hast).

: PS: noch kurz 'ne Frage: Sollten der junge Polizist sich eigentlich nicht ausweisen, nachdem der mich angesprochen hat?? (er hatte nichtmal eine Polizeimütze auf, nur Lederjacke ohne Schulterabzeichen) der Rest war aber leider :echt???

keine Ahnung, Polizeirecht ist Landesrecht und bei uns in Bayern reicht die Uniform ;-) Du hättest aber seinen Dienstausweis verlangen können, bloß ob das was gebracht hätte ? Der war ja offensichtlich echt ;-)


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