Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Re: Rote Ampel


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Posted by Kai on September 26, 1998 at 17:32:51:

In Reply to: Rote Ampel posted by anonym (Name ist dem Radarteam bekannt) on September 26, 1998 at 13:06:08:

Hi anonym,

: nun gut..ich weiß aber, daß ich erst geblitzt wurde, als ich mit meinem wagen 2/3 über der sperrlinie war......ich weiß also, daß ich nochbei gelb die ampel überquert habe..diese muß dann wohl auf rot geschaltet habe und ich wurde geblitzt...!!

ähh, das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Es blitzt doch immer an den gleichen Stellen der Kreuzung, egal, wielange schon rot ist. Insofern läßt sich daraus m.E. nicht schließen, wie lange schon rot war.

: was hatv das jetzt für auswirkungen auf mich......

1 Mon. Fahrverbot, wenn schon länger als 1 sec. rot; die Kohle ist ja i.d.R. eh egal.

: und...falls eine einmonatige sperre ansteht....kann man da etwas machen, denn ich übe meinen Job hauptsächlich (ca. 80%) mit dem autlo aus...d.h....ohne auto wäre ich aufgeschmissen und nichtmehr fähig meine arbeit genügen auszuführen!

erstmal - wenn Anhörung kommt - über Anwalt Akteneinsicht herbeiführen, um vor allem festzustellen, ob Du überhaupt auf dem Foto erkennbar bist und ob nicht evt. Meßfehler vorliegen. Bist Du nicht erkennbar und kannst Dich an den wahren Fahrer nicht mehr erinnern ;-), kommt allerdings die Auflage eines Fahrtenbuchs für eine gewisse Zeit in Betracht. Ist allerdings auch nicht so tragisch, Nichtbeachtung würde ledigl. 100,-- kosten.

Falls Dir der Verstoß allerdings nachgewiesen werden kann, muß - Dein Einspruch gg. den Bußgeldbescheid vorausgesetzt - in einer Verhandlung beim Amtsgericht Deine konkrete Schuld und die Folgen der Strafe für Dich festgestellt werden. Bei Rotlichtverstößen wird allerdings nur in ganz besonderen Ausnahmefällen vom Fahrverbot abgesehen werden.

Viel Glück
Kai


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