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Re: Verbot der Radarwarner???


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Posted by Kai on September 19, 1998 at 11:09:10:

In Reply to: Re: Verbot der Radarwarner??? posted by Matze on September 18, 1998 at 13:37:41:

Hi Ferenc, Matze,

: : Wenn ich also kontrolliert werde und mir das Ding
: : in die Tasche stecke oder in meine Hose, darf dann
: : die Polizei trozdem danach suchen??
: : Angeblich sei es auch egal, ob das Gerät
: : eingeschaltet ist oder nicht...

Nein. Der Besitz ist in jedem Fall legal, das war selbst schon zu Zeiten des alten Telekommunikationsgesetzes so. Nur wird jetzt beim Betrieb tlw. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angenommen, da Du das Gerät ja nur benutzt, um gezielt und ständig die Geschwindigkeit zu übertreten (meinen die zumindest). Nach den polizeirechtlichen Vorschriften zur Gefahrenabwehr (nicht Strafverfolgung !) kann das Gerät DANN u.U. sichergestellt werden. Wenn Du es dagegen nur im Auto irgendwo rumliegen hast, ohne daß eine Benutzung naheliegt oder sogar noch in der Schachtel, scheidet eine Sicherstellung m.E. aus, da der bloße Besitz eben fraglos in jeder Hinsicht legal ist. Ob sie danach suchen dürfen, richtet sich nach den Polizeigesetzen, die Landesrecht sind. Bei uns in Bayern (Art 21 f. PAG) darf naturgemäß fast immer gesucht werden ;-) Wie das in anderen Ländern ist, weiß ich nicht.

: : Dürfen die grünen Männchen überhaupt in meinem
: : Auto rumkramen??

Wenn sie Dich durchsuchen dürfen, dann i.d.R. auch Dein Auto.

Kleiner Tip: Wenn schon Warner, dann nehmt doch die Geräte zum Festeinbau. Im Motorraum suchen die bestimmt nicht, und die Bedienkonsole kann auch im Handschuhfach, oder hinter irgend' ner Blende montiert werden. Teurer als z.B. ein Valentine One sind die auch nicht (z.B. dieses angeblich so erkennungsstarke Stinger für 1400,--).

Gruß
Kai


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