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Re: Warnen vor Radarkontrollen


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Posted by Kai on September 04, 1998 at 20:50:27:

In Reply to: Re: Warnen vor Radarkontrollen posted by Kalle on September 03, 1998 at 22:28:38:

: Nach meiner Meinung ist das Warnen vor Radarkontrollen nicht verboten,

stimmt

: nur gegen die eingesetzten Mittel kann evtl. vorgegangen werden. Aber
: der unerlaubte Einsatz der Lichthupe kostet normalerweise nur 10,-DM.

nach meinem Verwarnungsgeldkatalog 20,-- (aber auch nur, wenn eine Belästigung vorlag). Eine Steigerung wegen Vorsatzes (die Regelsätze beziehen sich i.d.R. auf Fahrlässigkeit) kann bestimmt nicht 2.5-fach sein. Eigene Landesgesetze halte ich in diesem Rahmen für unzulässig, da ja dafür gerade der einheitliche Bußgeldkatalog geschaffen wurde. Oder hast Du die Verwarnung nicht bezahlt und es kamen für den Bußgeldbescheid 36,-- Gebühren dazu ?




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