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"Wegelagerei" = 4500 EUR Geldstrafe

Radarfalle.de Forum: Überwachungstechnik: "Wegelagerei" = 4500 EUR Geldstrafe
By suho (213.68.26.66) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 15:04:

Hi Leute!

Kann echt nicht wahr sein: Hier in Neuss haben sie einen Rentner zu 4500 EUR verknackt, weil er eine Radarfalle im Beisein des Messpersonals als "Wegelagerei" bezeichnete. Was ist in diesem Scheiss Land eigentlich noch erlaubt? Natürlich ist das Abknöpfen von Geld ohne Arbeit Wegelagerei, was denn sonst?

By Ghostrider (217.228.238.219) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 16:42:

@ suho: unglaublich. Und wir finanzieren den ganz Scheiss auch noch mit unseren Steuergeldern

By officer (213.187.79.48) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 18:46:

Da bekannt ist, das die Betittelung mit "Wegelagerei" den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, hätte er es sich halt verkneifen müssen. Das weiß doch jeder aus den einschlägigen Auto-zeitschriften. Da gibts doch jedes Jahr die Hitlisten mit Preisbeispielen.

By blauer bmw (192.35.17.20) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 18:48:

4500 EUR klingt gewaltig, mehr interessieren würde mich die Anzahl der Tagessätze, die dahintersteht.

By Multa (217.184.26.240) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 19:49:

Wenn ihr unser Land als "scheiß Land" bezeichnet, könnt ihr gerne auswandern, die grenzen sind offen!

By blauer bmw (194.138.37.34) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 20:30:

@Multa

Ich bin eigentlich dafür, wenigsten den Versuch zu unternehmen, Mißstände zu beseitigen. Auswandern kann - wenn überhaupt - nur die letzte Lösung sein.

Ich finde unsere Rechtssprechung bzgl. sogenannter Beleidigungen von Vollzugsbeamten, hier insbesondere Polizisten, allerdings auch recht lebensfremd. Die von Officer angesprochenen Hitlisten enthalten schon viel Umgangssprachliches.

Vollends unverständlich wird die harte Ahndung von sog. Beleidigungen, wenn man sie der teilweisen NICHT-Ahndung von Körperverletzung bei Demos gegenüberstellt.

Wenn Wegelagerei 4500 EUR kostet, was müßte dann unser Herr Außenminister eigentlich für seinen Molotowcoctail bezahlen?

By Ghostrider (217.228.238.219) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 22:55:

In Italien hätte man über den Renter gelacht und dann einen Espresso zusammen getrunken. Wir Deutschen nehmen alles zu ernst. Am meisten uns selbst.

By Leo (193.194.7.85) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 08:23:

4.500 EUR Strafe bei Beleidigung und 2.800 EUR Schmerzensgeld bei Arm ab, steht das wirklich in einem Verhältnis ? Wobei ich davon ausgehe, daß entweder einige "ähnlich geartete" Worte mit gefallen sind, oder die Tagessätze normal waren doch der Verdienst des Beschuldigten hoch ist.
Leo

By GG (194.95.176.28) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 09:48:

Die 4.500 Euro müssen relativiert werden - viel interessanter wären tatsächlich die Anzahl der Tagessätze (30?).

Wenn der Rentner für 4.500 Euro verknackt wurde, dürften seine wirtschaftlichen Verhältnisse ausgesprochen gut sein. Der zahlt das aus der "Portokasse".

By Luigi (132.230.14.114) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 10:50:

"Wen etwa noch Beschimpfungen kränken, der legt an den Tag, dass er weder Klugheit noch Selbstvertrauen besitzt."
Seneca

Das sollte sich jeder (egal ob Polizist oder Privatperson), der jemanden wegen Beleidigung anzeigt, verdeutlichen.
Wenn mich jemand versucht zu beleidigen, ist das doch sein Problem und nicht meins. Wenn ich daran denke, wieviel Steuergelder vor Gericht für solche Kinkerlitzchen ausgegeben werden, fällt mit spontan das Essen aus dem Gesicht.
Ich nehme hier keine Flegel in Schutz: Kraftausdrücke benutze ich nicht für Personen, weil sich das nicht gehört, aber warum sollte ich Flegeln denn in Form einer Anzeige Beachtung schenken?

Luigi (kein Italiener (s.o.) ;-))

By Luigi (132.230.14.116) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 13:47:

Nachtrag:
Das mit den Steuergeldern trifft natürlich nur im Falle eines Freispruchs zu, aber es ist außerdem schade um die Zeit, die dafür vertan wird. Es gibt ja nun wirklich dringendere Probleme, mit denen Richter sich rumschlagen müssen.
Luigi

By TMX (160.45.10.9) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 14:00:

Luigi etc.: So ist es! Wenn ich Polizist wäre und wegen so einem Mist jedes Mal die ganze Verwaltungsmaschine in Gang setzen würde, hätte ich viel zu tun (der Rentner hat, so verstehe ich es zumindest, keinen persönlich angesprochen "Sie Wegelagerer..o. ä.").

Zum "Sich beleidigen lassen" gehören immer zwei. Und es liegt an einem selbst, ob man sich wegen jedem Schrott aufregt oder nicht.

By Grobi (217.228.102.152) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 17:43:

Wirklich ein Witz so etwas...*kopfschüttel* Kann ich einen Polizisten, der mich anhält und als "Raser" bezeichnet auch wg. Beleidigung anzeigen??
Wie ist die Rechtslage, wenn man nur mit den Lippen bstimmte Wörter formt, ohne diese laut auszusprechen?

Grobi

By blauer bmw (192.35.17.21) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 00:15:

Ich möchte mich Luigi gerne anschließen (auch wenn er Italiener wäre).

By NetGhost (217.226.40.150) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 11:56:

Grobis Standpunkt würde mich aber auch mal interessieren...

By officer (213.187.79.119) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:53:

@blauer BMW

auch wenn viele "Beleidigungen" bereits umgangssprachlich sind, sollte mann doch immer überlegen, ob man mit Kumpels spricht oder mit einem Gegenüber, egal ob Polizist oder sonst wem, den man nicht kennt. Dort sollten dann die Formen der gegenseitigen Achtung gewahrt bleiben. Ich kann zu meinem Gegenüber auch nicht Spinner u.v.a.m. sagen. Es wäre sicher auch nicht gut, daß Wortgefecht freizugeben, denn das würde noch mehr zur Verrohung der Sitten führen.

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 10:36:

@officer: ich bin enttäuscht...
Da gibts doch jedes Jahr die Hitlisten mit Preisbeispielen.
warum schaffst du es nciht mal, das ganze realistishc zu betrachten ( daß die pressefuzzis es nicht können, ist nix neues)

du weißt doch ganz genau, daß NUR und einzig und allein die zahl der tagessätze ausschlaggebend ist!

P.S.:
Hab hier letzte Woche in der Rubrik Überwachungstechnik nen neuen Thread aufgemacht.
(@Officer - fragen zur LTI)<- oder so ähnlich.
könntest du da mal bitte reinschauen und vielleicvht soagr die güte besitzen, zu antworten?

By Latzhosii (213.168.215.6) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:18:

Aus welcher Quelle stammt denn die Meldung der 4.500 Euro? Klingt nach Tratsch und Übertreibung.
Und was hat der Rentner denn ausser Wegelagerei noch von sich gegeben?

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:30:

@latzhosii: hast du es immer noch nicht mitbekommen? die höhe der geldstrafe sagt gar nix aus!
sie richtet sich nach dem einkommen!


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