Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Janine (62.104.210.83) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:30: |
Hallo!
Kann mir jemand erklären, wieso die Eichung des "Beweismittels" (Multanova) laut Anhörungsbogen 6 Tage NACH der Geschwindigkeitsübertretung erfolgt sein soll?
Das ergibt für mich zunächst einmal wenig Sinn - lohnt sich hier evtl. die Äußerung eines Zweifels?
Wäre für eine schnelle Antwort dankbar - meine Frist läuft...
By Multa (217.184.47.74) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:36: |
Wenn zu diesem Zeitpunkt der Termin der Eichung war, ibt es daran nichts auszusetzen. Bis zum neuen Eichtermin ist das Gerät geeicht. ab Eichtermin meistens 12Monate(können auch 24 sein)!
By farendil (217.235.50.222) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 00:37: |
@multa: soll ich mir eine extra signatur für dich an meine postings machen??
poste bitte nur sachen die stimmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
@janine: wieso ist auf a-bögen plötzlich das datum der eichung angegeben???
1. das datum der eichung nach der messung ist ZUNÄCHST irrelvant - wichtig ist, ob das gerät zum MESSZEITPUNKT geeicht war.
auch hierüber müssen noch unterlagen vorhanden sein.
2: interessant wären unterlagen zur letzten eichung. waren abweichungen beim meßgerät vorhenden (die zu einer neukalibrierung führten), liegt der schluß nahe, daß diese schon zum meßzeitpunkt existierten...
3: hör nicht auf leute, die hier irgendwelchen mist loslassen, von dem sie offensichtlich keine ahnung haben...
By Janine (62.104.210.83) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 01:16: |
@farendil
auf meinem A-Bogen steht tatsächlich: "Beweismittel: .. Multanova ..-..-..., Eichung v. xx.03.2002" (wobei xx 6 Tage NACH der Geschwindigkeitsübertretung war) - ist das denn neu oder ungewöhnlich?
Was könnte ich denn jetzt tun?
Was passiert, wenn ich den A-Bogen mit der Frage nach den Eichungsunterlagen VOR der Messung zurückgebe, ohne mich weiter zu äußern?
Hat jemand vielleicht ´nen Tip??? **fleh**
By farendil (217.235.56.90) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 09:17: |
@janine: daß sowas auf dem a-bogen steht ist eigentlich ungewöhnlich.
was du tun kannst - dich festlegen, wie du versuchen willst, aus der sache herauszukommen. dazu ist auch die höhe der übertretung wichtig (nicht mit kanonen auf spatzen)
wenn du versuchen willst, auf dem wege des anzweifeln des meßergebnisses eine höhere toleranz zu schinden oder die messung ungültig zu erklären, so ist deine frage schon die antwort:
Was passiert, wenn ich den A-Bogen mit der Frage nach den Eichungsunterlagen VOR der Messung zurückgebe, ohne mich weiter zu äußern?
normalerweise sollten die dann erst mal reagieren und dir entweder kopien zukommen lassen oder aber dir anbieten die unterlagen auf der behörde einzusehen.
By Janine (62.104.210.93) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 23:08: |
Danke bis hierhin für die lieben Antworten!
Da ich aber immer noch nicht wirklich durchblicke:
Gehe ich irgendein Risiko ein, wenn ich den Verkehrsverstoß nicht direkt zugebe, sondern zunächst nach den Eichungsunterlagen frage?
Es waren laut Messung 21 Km/h (bei 60 außerorts) zuviel - ich glaube, das gäbe ein Bußgeld von 40 € und einen Punkt. Stimmt das so?
Kommen da noch weitere Gebühren hinzu? Und wären das noch mehr, wenn ich jetzt herumzicke und zusätzliche Arbeit verursache?
Ich will ja nicht unbedingt (um - angesichts der Kosten - nicht zu sagen: keinesfalls) ein Gerichtsverfahren heraufbeschwören...
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