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Schätzen???

Radarfalle.de Forum: Überwachungstechnik: Schätzen???
By Trashexplorer (212.7.135.242) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 22:18:

Ja moin,
ich hatte vor einigen tagen eine eher lustige begegnung mit der polizei.
bei uns in der gegend war eine baustelle (trockener sand, 30 kmh...)
wir fahren um die ecke und müssen an der baustellenampel halten...
vor uns ein guter freund und helfer.
er steigt aus und meint "sie kahmen da ja schnell um die kurve." ich sage: "nö 30 sind erlaubt." da erwidert er:"das hat aber ganz schön gestaubt, sie wissen das wir die geschwindigkeit auch schätzen können?"
er war alleine im wagen! und er hat auch ganz sicher nix gemessen ;-)
egal auch aber was soll man so einem typen antworten?

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 23:05:

Gar nichts. Das ist überhaupt die sinnvollste Reaktion, wenn man von einem Polizeibeamten auf ein vermeintliches Fehlverhalten im Verkehr angesprochen wird. Wer nichts sagt, kann auch nichts Falsches sagen. Und wenn etwas vorzubringen ist, kann man es immer noch später nach gründlicher Überlegung schriftlich tun.

By farendil (217.0.226.216) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 23:50:

@n.n.: genau! vor allem nicht rumdiskutieren! wenn man merkt, daß mit vernünftiger unterredung nix geht, gar nichts mehr sagen.

sonst provoziert man solche leute nur unnötig!

By Alberto (62.224.96.10) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 12:25:

Richtig - man kann es immer auf die "lockere" behandeln - etwa dergestalt:
Na, na - ein bißchen gestaubt hat es wohl schon - ich war selber überrascht davon - aber - sehr viel zu schnell - kann es nicht gewesen sein....
Ein freundliches Lächeln dazu - und die Sache ist erledigt.

Mir sind sie mal mit 50 km/h in der 30er Zone nachgefahren - haben mich angehalten und gesagt, ich sei ganz schön schnell unterwegs.
Darauf ich... wie viel wars denn? Nach - mindestens 50.
Au weh, wenn das stimmt, dann wäre es wirklich ein bißchen schnell gewesen. Entschuldigung, das ist mir gar nicht so aufgefallen.
Darauf er... na - dann beim nächsten mal bißchen aufpassen!
das wars dann.
ich weiß ja genau, daß die Hinterherfahrt nicht gereicht hat und daß sie sonst eben keine Meßergebnisse haben.
Aber - sie wollen dann auch ernst genommen werden - sonst ist eben das Warndreieck usw. dran.

By SOREX (62.96.140.88) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 15:58:

Da wäre ich ein wenig vorsichtiger! Nach gefestigter Rechtsprechung ist auch das Schätzen der Geschwindigkeit zulässig! Mir ist ein Fall aus einer Zeitschrift für Verkehrsrecht bekannt, bei welchem ein Polizeibeamter in seinem Privatauto auf der Autobahn die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs durch Hinterherfahren und geschätzt hat. Der betreffende wurde zu einer Geldbuße verurteilt, nachdem eine Toleranz von 10% wegen der Schätzung anhand des eigenen Tachowerts und weitere 10% wegen der möglichen Ungenauigkeit des Tachometers abgezogen worden ist.

By Alberto (62.224.97.102) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 17:19:

Ja, solche Urteile kommen schon mal zustande. Dann werden sie auch gleich veröffentlicht - um uns abzuschrecken.
Danach - in der 2. Instanz werden sie möglicherweise wieder aufgehoben. das schreibt aber dann keiner.

Und - mit einem guten Anwalt - würde ich mit 90%-iger Wahrscheinlichkeit den "Schätzer" abblitzen lassen.

Aber ihr wißt ja.... man bekommt keine Gerechtigkeit - man bekommt ein URTEIL. das ist ganz was anderes.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 16:18:

@sorex
in deinem Beispiel der Büttel im Privatauto hat ja garnicht geschätzt, der hat auf Grund der Anzeige seines nicht geeichten Tachos eine Geschwindigkeit ermittelt und dafür ist ein entsprechend hoher Abzug zu machen. Richtig schätzen werden darf -so wie ich weiss- nur in Ösi Land.

By schichti (217.0.194.213) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 22:01:

Jup- Habe ich mal im Fernsehen ( irgendsone
"Skandal"-RTL2-Reportage "Die Reporter" ?)
gesehen. Da hat das tatsŠchlich einen
gesetzlichen Hintergrund. Angebllich dŸrfen
die
da mit 10% Toleranz schŠtzen. Au weia ...

By Zaphod (80.129.119.61) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 21:00:

SCHÄTZEN??? Nix gibtz! Wenn ein Grüner meine Geschwindigkeit schätzt, dann schätze ich auch mein Bußgeld. Und meine Schätzung liegt bei 0. Ich glaub es hackt, soll er mir sein Eichprotokoll samt Siegel auf der Stirn zeigen, dann können wir drüber reden :-)

By Tobinator (195.93.64.12) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 14:24:

Schätzen??? ich schätz mal..die spinnen!!kann mir nicht vorstellen, daß ein grüner damit durchkommt!

By dontknow (80.129.116.159) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 18:25:

Was in Österreich schon lange gang und gebe ist, dürfen jetzt auch erfahrene Beamten in Deutschland - Geschwindigkeit schätzen - .
Allerdings macht das fast keiner.
Habe aber schon von einem Fall gelesen indem ein Polizist anhand des Motorengeräuschs festgestellt haben will das eine Frau mit mindestens 40 Km/h durch eine 30Km/h Zone (nahe Kindergarten) gefahren ist. Das Urteil ging zu lasten der Autofahrerin aus.

By Goose (80.135.105.60) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 19:48:

@dontknow: das stimmt so nicht. Wir dürfen nach dem Tatbestand "sie fuhren augenscheinlich schneller als Schrittgeschwindigkeit" verwarnen (kostet 20 Euro, glaube ich, habe aber den Katalog nicht zur Hand). In allen anderen Bereichen ist eine Schätzung unzulässig und würde vor Gericht keinen Bestand haben.

Gruß
Goose


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