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Kann ein Krankenwagen den Blitzer abstellen?

Radarfalle.de Forum: Überwachungstechnik: Kann ein Krankenwagen den Blitzer abstellen?
By Kaiser (195.226.108.200) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 10:21:

Morgens, halb zehn in Deutschland - ich zu Fuss zur Arbeit, wie jeden Morgen an zwei Blitzern vorbei. Ein Krankenwagen kommt mir und dem Blitzer mit Blaulicht entgegen, und ich will mich schon nett im Bildhintergrund verewigen lassen. Doch was passiert? Nichts, kein Blitz! Gut, der Blitzer war vielleicht aus. Doch kurz darauf fährt ein anderes Auto nur ein bisschen zu schnell durch das Ding, und da hat es geblitzt.
Ich hab den Blitzer aber auch schon oft Krankenwagen blitzen sehen... Kann es sein, dass die eine Art Ferbedienung für das Ding haben, um es für ein paar Sekunden auszuschalten?
War übrigens kein richtiger Krankenwagen, sondern "nur" ein Notarzt, also Mercedes Kombi.

By farendil (217.80.147.34) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 02:45:

ein festinatallierter blitzer????

nicht daß ich wüßte...
aber vielleicht kam es zu einem meßfehler...

By Matthias (217.227.104.71) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 08:08:

Bei uns sind die GVDs an mobilen Meßstellen immer bemüht, bei Annäherung von Fahrzeugen mit Sonderrechten die Geräte kurz abzuschalten. Soll wohl Filmmaterial sparen. Wir bemühen uns daher immer möglichst geräuscharm auf die Dinger zuzufahren, wenn wir wissen, daß dort Fotos gemacht werden :-)
Aber stationäre Blitzer lösen normalerweise aus, wenn sie betriebsbereit sind. Irgendwelche technischen Lösungen, z.B. Fernsteuerungen zum kurzfristigen Ausschalten der Geräte vorzugsweise an Ausfallschneisen von Sonderrechtsfahrzeugen wären zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Das würde wohl erheblich mehr Kosten verursachen als ein paar Meter Film, der sinnlos verknipst wird.
Vermutlich eher, wie Farendil meinte ein Meßfehler - oder die Geschwindigkeit wurde nicht überschritten.

By alpak (217.88.174.26) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 10:19:

Vielleicht ist er ja auf der linken Spur an den Kontaktschleifen vorbeigefahren?

By Jesse_X (217.80.125.11) on Sonntag, den 24. Juni, 2001 - 17:58:

Es gibt beim Speedophot 'ne "Stop"-Taste. Verhindert Fotoauslösung und Blitz für einen Durchgang.

By DAXtuning (213.6.161.16) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 12:38:

Fahren mit Sonderrechten legalisiert nicht unter allen Umständen Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.
Wer also mit einem Einsatzwagen wie zum Beispiel Wasserwerke, Gaswerke, Technische Hilfdieste geblitzt wird, bekommt hier in Berlin ganz normal eine Anzeige und kann dann, sofern er eine ausreichend gute und belegbare Begründung hat, Einspruch einlegen.
Vor einigen Jahren hat das meist der Vorgesetzte selbstständig erledigt, heute werden die Fahrer gerne "im Rege stehen gelassen".
Habe in letzter Zeit oft auch beobachtet, das Blaulichtwagen sich wie eine Fahrschule ganz genau an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.
Wie es allerdings intern bei Feuerwehr und Polizei gehandhabt wird, kann ich nur vermuten.

Letztens hatte ich einen Krankenwagen mit Radarwarner gesehen- der Fahrer wird sicher einen Grund für die Benutzung des Gerätes haben.

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By dagegen (134.147.11.46) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 14:26:

Wenn ein Krankenwagen nicht schneller fährt als erlaubt, heißt das meistens nur, dass einer drinliegt. Bei bestimmten Patienten ist es wichtiger, dass sie nicht noch durchgeschüttelt werden. Die fahren auch schon mal mit Blaulicht langsamer als erlaubt.

By J.G. (213.7.157.202) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 16:32:

Moin,
das war doch nicht ich mit dem Radarwarner, oder?
Wenn Rückholer gefahren wird z.B. ADAC dann hab ich auch oft einen Radarwarner drin.
Wir haben auf der Wache ne ganze Wand voll mit Blitzfotos, wir bekommen dann ganz normal wie jeder andere ein Strafgeld, wenn wir aber mit der Tachoscheibe nachweisen können, dass wir mit Sonderrechten gefahren sind, wird das Verfahren eingestellt. Manchmal fährt man auch schon den Patient mit Blaulicht, dann fährt man aber wirklich sehr langsam, du mußt dir ja mal vorstellen das wir während der Fahrt den Patienten im Stehen behandeln, wenn dann der Fahrer eine Vollbremsung hinlegt, weil ein Autofahrer uns nicht gesehen hat, fliegst du hinten gegen die Schränke. Saugefährlich, bei 30km/h kannst du dir da schon die Knochen brechen.

Noch ne kleine Info an alle Autofahrer:
Wie verhalte ich mich richtig?
Wenn Sie einen Rettungswagen mit Sonderrechten auf sich zukommen sehen---keine Panik--- nur keine hektischen oder kuriosen Fahrmanöver unternehmen. Wenn Sie zuerst an der Ampel stehen und hinter Ihnen der Rettungswagen durch will, dann fahren Sie langsam und achtsam in die Kreuzung hinein über die rote Ampel hinein.
Bei 3spurigen Autobahnen zwischen 2er und 3er Spur freimachen.
Bei 2spurigen Autobahnen zwischen 1er und 2er freimachen. Ein Rettungswagen darf auch mit Sonderrechten nicht auf dem Standstreifen fahren.
Ein Rettungswagen darf nur mit Blaulicht und Horn zb Ampeln überfahren. Horn oder Blaulicht allein besagt gar nichts. Jedoch schalten wir das Horn öfters mal ab, weil das Ding sehr laut im Innenraum ist, deshalb sollten sie nicht erschrecken wenn wir das Horn plötzlich an einer Kreuzung einschalten.

MfG
J.G.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 16:55:

@J.G.
"...fahren Sie langsam und achtsam in die Kreuzung hinein über die rote Ampel" ist zwar faktisch das richtige Verhalten. Man kann es hier allerdings nicht als Empfehlung aussprechen, weil jemandem, der das befolgt, ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden kann.

By Matthias (217.83.184.183) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 17:21:

@ J.G.
Hä?
>>Ein Rettungswagen darf auch mit Sonderrechten nicht auf dem Standstreifen fahren.
Wo steht das denn? Es wird i.d.R. deshalb nicht gemacht, weil die anderen VT darauf dressiert sind, zw. der li. und re. Spur eine Gasse zu bilden und man aus diesem Grunde damit rechnen muß, daß von der re. Spur auf die Standspur ausgeschert wird.

>>Ein Rettungswagen darf nur mit Blaulicht und Horn zb Ampeln überfahren
Völlig falsch! Hierfür genügt §35 StVO vollkommen. Man kann gesetzestreu auch ganz ohne akust./opt. Sondersignale drüberfahren. Daß es üblicherweise anders gemacht wird ist logisch.

Irgendwelche evtl. zugrunde gelegte interne Dienstanweisungen darfst Du hier nicht schildern, als wäre das überall so.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 17:57:

@Matthias
Was §35 betrifft, beziehst du dich auf Abs.5a. Das Überfahren einer roten Ampel ganz ohne Sondersignal dürfte aber mit Abs.8 kaum in Einklang zu bringen sein.

By Matthias (217.83.184.183) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 18:03:

Ich hab jetzt keine StVO hier...
Warum sollte ich z.B. nachts um 3 nicht ohne irgendwelche Sondersignale über rote Ampeln drüberfahren dürfen? Ich sagte nicht, daß man das dann tun sollte, wenn reges Verkehrsaufkommen herrscht. Dann wird selbstverständlich vernünftigerweise noch Wegerecht nach §38 eingesetzt.

By J.G. (213.7.136.211) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 23:28:

Moin,
wenn Du Im Einsatz einen Unfall verursachst und hattest z.B. nur Blaulicht an und kein Horn dann nützt dir auch der beste Anwalt nix.
Es ist schon reichlich kompliziert wenn du trotz aller eingehaltenen Regeln einen Unfall verursachst. Ich denk da oft an die Typen, die sehr laut Musik hören im Auto, der Typ bemerk mich noch niemals, wenn ich mit dem Wagen hinter ihm stehe. Wenn Du mit Sonderrechten fährst ist das wirklich nicht so einfach, wie sich das manche Leute denken, ich find mich da einfach nicht richtig vom Gesetz beschützt. Ich denk nur an den armen Polizisten, der mitten im Einsatz einmal bei einem Überholmanöver auf der Landstraße mit Blaulicht und Horn einen Unfall mit Todesfplge verursacht hat. Das entgegenkommende Fahrzeug hat ihn nicht gesehen.
Jetzt ist der Polizist laut Dienststelle erstmal beurlaubt.

Das gleiche gilt für den Standstreifen, wenn Du auf dem Standstreifen fährst und verursachst einen Unfall, dann hast du gleich verloren, weil Rettungsfahrzeuge auch Verkehrsregeln beachten müssen.

Viele sagen immer, du kannst fahren wie du willst, hauptsache es passiert nix!

Was ich damit sagen will ist: Macht es den Leuten im Rettungsdienst/Polizei/Feuerwehr nicht unnötig schwer. Der Job ist anstregend genug, wenn dich Leute den ganzen Tag anpöbeln. Ich stand schonmal fast ne Minute hinter einem Wagen der an der Ampel einfach nicht wegfuhr. Und da mußte ein Kleinkind reanimiert werden.

MfG

By Goose (62.180.185.122) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 23:50:

Das Problem ist, daß der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer hier in eine Situation kommt, mit der er überfordert ist. (in gewissem Rahmen verständlich, da ja doch höchst selten ein Fahrzeug AK hinter einem steht).
Hier komme ich häufig in die Situation, daß ich den Fahrern vor mir über Außenlautsprecher konkrete Anweisungen geben muß. Natürlich wird nicht erwartet, daß man stumpf in eine stark befahrene Kreuzung einfährt, aber man kann ja auch im Rückstau an einer Ampel durchaus im Vorfeld soviel Platz zum Vordermann lassen, daß man ggf. eine Gasse bilden kann.
Zum Thema Musik: wenn man die Musik schon laut stellen muß, dann doch bitte die Scheibe einen kleinen Spalt herunterdrehen (wirkt Wunder)
Wenn wir die Dachbeleuchtung anhaben, hat das einen dringenden Grund, und ihr wollt ja sicher auch nicht, daß RTW/FW/Polizei zu spät zu euch kommen, nur weil wir von einer rollenden Disko oder einem überforderten VT nicht wahrgenommen wurden.

@quincy: § 35 und 38 STVO sind getrennt voneinander zu betrachten. Der 38 schreibt lediglich vor, daß alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Jeder Verstoß unsererseits gegen die StVO beruft sich einzig auf den § 35 (Bei der Polizei ist es nicht immer angebracht, mit voller Beleuchtung vorzufahren, natürlich müssen wir dann entsprechend aufpassen)

Gruß
Goose

By farendil (217.80.144.135) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 01:41:

@j.g.: das liebe ich *grrr*
Jedoch schalten wir das Horn öfters mal ab, weil das Ding sehr laut im Innenraum ist, deshalb sollten sie nicht erschrecken wenn wir das Horn plötzlich an einer Kreuzung einschalten.
man ist fast auf einer kreuzung und plötzlich geht iregndwo eine sirene an.
da man erst mal schauen muß, wo der denn hgerkommt, wo er hinwill und welche idiotischen reaktionen meine mitmenschen vollführen bleibtz da für eine vernünftige, effektive reaktion nicht immer zeit....
meinetwegen schaltet das ding auf langen strecken ohne kreuzung aus, aber dann auch bitte nicht erst 5m vor dieser wieder an!

By Matthias (217.83.189.27) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 06:20:

@ J.G.
Das ist richtig: Man kann machen was man will, nur passieren darf nix dabei. Das ist der Abs. 8 im §35. Wenn ich keine Wegerechte nach §38 durchsetzen muß, sprich andere zum bremsen, Vorfahrt gewähren... auffordern muß, darf ich auch ganz klar ohne Licht und Krach über rote Ampeln fahren (und alles andere auch). Dieser Abs. 8 bezieht sich auch nicht auf die Wegerechte, denn passieren soll überhaupt nie was, egal ob Du mit oder ohne Sondersignale fährst. Deshalb ist die Aussage einfach falsch, daß man 'nur mit Blaulicht und Horn' über rote Ampeln fahren dürfte.
Für Standstreifen auf der Autobahn gibt es im §35 keine exklusive Spielregel. Wie ich oben schon sagte ist es sehr bedenklich, mit Blaulicht und Horn auf der Standspur zu fahren, weil eben damit gerechnet werden muß, daß die rechte Spur (wie gelernt eine Gasse zw. re. und li. Spur bildend) auf die Standspur ausweicht um gem. §38 freie Bahn zu schaffen. Standspur fahren ist demnach ganz ohne oder nur mit Licht wesentlich sicherer und i.S.v. §35 auch nicht verboten.
Es ging mir bei Dir nur um die Aussage 'darf nicht', denn die ist falsch. Richtig ist nur 'darf nix passieren'... :-)

@farendil:
Vollkommen richtig. Wer die anderen VT kurzfristig erschreckt, darf sich nicht über fehlende/falsche Reaktionen wundern.


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