Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Lasergeschwindigkeitsmessung aus stehendem Auto

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Lasergeschwindigkeitsmessung aus stehendem Auto
By Newzea (81.89.226.96) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 16:05:

Hallo,

ich habe heute einen Anhörungsbogen bekommen. Ich bin letzte Woche aus einem mit laufendem Motor am Straßenrand (Buseinbuchtung) stehenden Opel geblitzt worden. Wurde danach auch angehalten und habe feststellen können, dass die grün-weißen „Freunde“ nicht frieren wollen und daher den Motor laufen lassen.
Die Messung wurde durch die Frontscheibe des Opels durchgeführt.
Meine Frage, kann ich Einspruch gegen die Messung einlegen? Diese wurde mit einem Gerät Typ Riegl FG 21/P durchgeführt. Sorgen die gewölbte Frontscheibe sowie der laufenden Motor für evtl. Abweichungen beim Messergebnis?
Danke für irgendwelche Hinweise

By Multa (172.177.216.55) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 20:07:

Nicht das ich wüsste!

By squirrel (217.235.47.221) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 21:15:

@Newzea:
es könnten durchaus einige Effekte eine Rolle spielen:
- Reflexion an der Frontscheibe innen (d.h. der Strahl geht zu Deinem Fahrzeug hin)
- Reflexion an der Frontscheibe aussen (d.h der Strahl kommt von Deinem Fahrzeug zurück) und muss evtl. auch noch durch die Entspiegelung der Frontscheibe (viele Opel haben das)
-durch die Vibrationen könnte es sein, dass Dein Fahrzeug nicht richtig angepeilt worden ist.

Genaues kann Dir nur ein Gutachter sagen, oder einer der Polizisten hier im Forum.

Du müsstest mal die Höhe Deiner Überschreitung sagen, damit man weiss, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

By Goose (217.81.241.218) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 11:34:

Ich sehe da keinen Angriffspunkt. Das Riegl zeigt entweder ein verwertbares Ergebnis oder eine Fehlermeldung an.

Gruß
Goose

By michael (80.138.147.123) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 22:33:

Schon beim "alten" Riegl LR90-235/P war das Messen durch Fahrzeugscheiben (also aus einem PolFzg heraus) zulässig und möglich - ich kann mir daher nicht vorstellen, daß es beim neuen FG21-P anders wäre.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page