Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Heiko (213.252.154.46) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 13:51: |
Hallo Leute.
Wurde letzte Jahr geblitzt und bekam ein Bußgeldbescheid, allerdings mit fehlerhaften Angaben.
Nach meiner Beschwerde wurde dieser zurückgenommen und ich bekam einen neuen fehlerfreien Bescheid. Allerdings waren nun schon über 4 Monate rum.
Deswegen habe ich abermals Einspruch eingelegt.
Diesmal wurde er abgelehnt mit der Begründung, dass die Verjährungsfrist, weil ich schon einen Bescheid schon bekommen hatte, nun 6 Monate beträgt, auch wenn der erste nicht rechtskräftig war. Ich muß also zahlen.
Ist das rechtens???
Oder wollen die mich verarschen?
By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 14:21: |
@Heiko: ist leider rechtens.
Verjährungsfrist bis zur Ausstellung eines BgB:
3 Monate ab Tattag
nach Ausstellung eines BgB:
6 Monate ab Datum BgB
Da ist nichts zu wollen :-/
Grobi
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