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21 km/h zu schnell auf Autobahn

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 21 km/h zu schnell auf Autobahn
By Paula (80.137.155.8) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 21:41:

Jetzt "Fahrerermittlung zu einer Ordnungswidrigkeit"-Bogen erhalten, augestellt am 20.01.03. Hier sind neben den "Pflichtangaben zur Person" auch "Angaben zur Sache" zu machen. Die Frage dabei lautet : Haben Sie das Tatfahrzeug geführt ? Ja/Nein

Das Foto ist auch dabei: Ich als Beifahrerin und Halterin bin weiss gestrichen im Bild und als Fahrer mein Freund, zwar undeutlich, aber vorhanden!!

Wie soll ich mich am besten verhalten ?

Vielen Dank im voraus !!!!!!!!!!!!!

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 21:58:

Ist das nur dein Freund oder auch schon Verlobter (ist wichtig, zur Not kann er es werden)?

Wann war der Verstoß?

Wohnt dein Freund bei dir und ist er von deinen Nachbarn zu identifizieren?

By Paula (145.254.155.114) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 22:01:

Ist nur mein Freund.
Verstoß war am 26.12.2002.
Wir wohnen zusammen und die Nachbarn kennen ihn auch.

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 22:33:

Würde ihm der eine Punkt wahnsinnig viel ausmachen? Ich denke da an Probezeit, 17 Punkte in Flensburg, etc.

Würden deine Nachbarn auch gleich sagen: "Ohne Zweifel, das isser, der rast immer so!!!" oder kann man mit denen reden, dass die bei einem sowieso undeutlichen Bild sagen, dass da nix zu erkennen ist?


Das sinnvollste wird sein, dass du den AB wegwirfst, gar nicht antwortest. Dein Freund (seit heute dein Verlobter, nur offiziell) muss sich ab jetzt vor der Polizei verstecken, und du - wenn du mal abgefangen wirst, darfst die Aussage verweigern (er ist ja dein Verlobter).

Das hört sich jetzt aber schlimmer an, als es ist.
Bei einem so kleinen Verstoß ist es fraglich, ob die Polizei überhaupt zu euch kommt, um deinen Freund zu identifizieren und wenn die an der Türe stehen, reagiert einfach keiner von euch.

Ist dein Freund auch in eurer gemeinsamen Wohnung angemeldet?

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 22:35:

Ach so, falls sie zu dir kommen: Du hast kein Bild gesehen!

By Paula (145.254.164.217) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 22:47:

Soll ich jetzt denn den AB nicht zurücksenden ?

In diesem Bogen steht, daß, auch wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, trotzdem verpflichtet bin, den Bogen mit den Angaben zu meiner Person zurückzusenden.

Ja, er ist in unserer gemeinsamen Wohnung angemeldet.

Aber wie kann ich sagen, ich hätte kein Bild gesehen. Es ist auf der Rückseite des AB`s !

Mit den Nachbarn darüber reden ist sehr schlecht zu machen.

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 22:54:

Ah, jetzt geht mir ein Lichtchen auf.

Da wird oben drüber stehen: Zeugenfragebogen - oder?

Gut, dann musst du den zurückschicken, du schreibst alle Pflichtangaben rein. Sonst nichts, also nix Ankreuzen bei "Tat wird zugegeben: Ja / Nein" und auch nicht unterschreiben.

Das einzige, was du im Falle eines Falles zu den Polizisten sagst, ist: "Ich mache von meinem Recht, die Aussage zu verweigern, gebrauch."

By Paula (145.254.166.142) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:04:

"Schriftl. Äußerung zur Fahrerermittlung" steht drüber

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:07:

@ Paula

Ok, schick' ihn zurück, aber mach' sonst keine Angaben!

Aber noch nicht gleich, du hast doch eine Frist von einer Woche - schick ihn Mitte der 2. Woche ab, du musst auf Zeit spielen.

By Paula (145.254.166.142) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:10:

Vielen Dank fürs erste !!!

By Landy (217.81.155.113) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:13:

Bitte, halte uns auf dem Laufenden!

Am 26.3. ist die Tat verjährt, darauf hinarbeiten!

By Paula (145.254.166.142) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:17:

Das mit der Verjährung suche ich schon die ganze Zeit im Archiv, aber noch nichts konkretes gefunden.

Halte Euch selbstverständlich auf dem laufenden.

By Hubert (217.230.110.101) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:32:

Ich würde es anders machen: AB zurückschicken mit Verstoss wird zugegeben !!! Wenn dann nach ca. 4 Wochen ein BuGeBe kommt, bis ans Ende der zwei Wochen Verjährungsfrist warten und dann (rechtzeitig!!) per Einschreiben Einspruch einlegen. Dann wirst Du anschliessend aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen. Du forderst dann, am besten über einen Anwalt, Akteneinsicht an und versuchst die ganze Sache herauszuzögern bis vom Tatdatum drei Monate verstrichen sind, und die Tat gegen den tatsächlichen Täter, Deinen Freund, verjährt ist !! Dann klärst Du die Sache auf, und schreibst, dass Du dich damals vertan hast. Schliesslich wärst Du auf dem Foto ja auch nicht zu sehen, da es sich ja sogar um einen Mann handelt. Und die Sache ist erledigt.

By Paula (145.254.166.142) on Montag, den 27. Januar, 2003 - 23:38:

@Hubert
Danke für deine Idee, aber das habe ich "juristisch" nicht drauf mit dem "vertan" und "Irrtum". Geht denn das so einfach?

Wo finde ich das mit der Verjährung?

By Hubert (217.230.110.101) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 01:34:

Bezüglich der Verjährung steht das genauer unter

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Du musst da juristisch nichts drauf haben !!! Bei uns in Deutschland ist es nun mal so, dass jeder unschuldig ist, solange ihm nicht die Schuld bewiesen wurde. Solange die Behoerde also nicht innerhalb von drei Monaten ab Tat gegen Deinen Freund ermittelt hat, ist die Sache gegen Ihn verjährt. Dann können die sich auf den Kopf stellen. Wenn Du die Sache aufklärst, schreibst Du einfach, dass Du Dich vertan hast. Wenn eine weitere Reaktion der Behörde kommt, dann frag vorher hier nach. Keiner kann Dir daraus einen Strick drehen, wenn Du das irrtümlicherweise zugegeben hast. Anders wäre es, wenn Du einen Dritten fälschlicherweise beschuldigst, um zum Beispiel von dem wahren Täter abzulenken, und man Dir nachweisen kann, dass Du das vorsätzlich gemacht hast !!! Das kann sehr Teuer werden !!!! Ist aber trotzdem für die Behoerde schwer zu beweisen. In dem Thread (Alberto Methode und kein Ende in Sicht) ist so ein Fall beschrieben.

Folgendes kann passieren:

1.) Du antwortest nicht (Der Zugang des AB kann Dir nicht nachgewiesen werden, da er mit normaler Post kam und nicht per Einschreiben). Der zuständige Sachbearbeiter findet das verdächtig und schickt Dir den BuGeBescheid. Du legst zu Recht Einspruch ein. Forderst erst einmal Akteneinsicht an, ... und irgendwann lässt Du die Katze aus dem Sack und klärst mit einem Foto von Dir oder durch einen persönlichen Besuch die Sache auf. Mit ein bisschen Glück ist bis dahin genug Zeit verstrichen und Dein Freund kommt aus der Sache raus. Du bist nicht verpflichtet, bei der Aufklärung zu helfen.

2.) Du antwortest nicht. Der zuständige Sachbearbeiter guckt sich das Bild noch mal genauer an und stellt Fest, dass eine Frau nicht in Frage kommen kann (Glatze und Schnautzbart sind einfach zu unfeminin). Er schreibt Dir erneut einen Brief, in dem steht, dass Du nicht für den Verstoss in Frage kommst und zur Zeugenaussage aufgefordert wirst. Du antwortest wieder nicht und er bittet bei der lokalen Polizeistation um Amtshilfe bittet. Dann kommt Euer Ortspolizist mit Bild auf Hausbesuch und fragt dann im Haus oder in der Nachbarschaft nach, wer dafür in Frage kommt. Es kann auch sein, dass der Sachberabieter den Hausbesuch sofort veranlasst und Dir erst gar keinen erneuten Brief zukommen lässt. Nur mal so ne Hausnummer: Wegen 41km/h ausserorts zu schnell (3Punkte, 1 Monat FV, vorher keine Punkte!) war der lokale Dorfpolizist 5 mal bei mir zu Hause. Ich habe ihm nie die Tür aufgemacht oder bin ihm über den Weg gelaufen. Bei mir hats mit sehr viel Glück trotzdem geklappt und die Sache war verjährt. Wegen Überlastung hat es die Behörde einfach verpennt, rechtzeitig ein BuGeBe zu zuschicken. Klappt so in der Form mit Sicherheit kein zweites Mal.

3.) Du gibts wie oben beschrieben die Tat erst zu und legst anschliessend Einspruch ein. Der zuständige Sachbearbeiter ist froh, dass er erst einmal keine Arbeit mit dem Fall hat, weil ja der vermeintliche Täter die Tat zugegeben hat. Er schickt Dir das BuGeBe zu und ... siehe wie bei 1.) (das wäre die Version, die ich versuchen würde)

4.) Du gibts wie oben beschrieben die Tat erst zu und legst anschliessend Einspruch ein. Der Sachbearbeiter guckt sich das Bild trotzdem noch mal an und merkt, dass da was faul ist. Er schickt dir wie unter 2.) den Zeugenbefragungsbogen und Euch eventuell die Polizei auf den Hals.

Was man bei der halt Sache nicht vorraussehen kann, ist die Reaktion des Sachbearbeiters. Du musst halt wählen, welcher Version Du die grössten Chancen zuschreibst. Die Strafe kann dadurch nicht erhoeht werden !!! Du bist nicht verpflichtet bei den Ermittlungen zu helfen. Trotzdem kann es sein, dass man versucht Dich einzuschüchtern: (Dann Fragen wir halt in der Nachbarschaft, wenn Sie das unbedingt wollen ...)

By Polizist (217.3.252.22) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 07:08:

@Landy: So einfach wird man nicht zum Verlobten. Ich habs glaub ich schon einmal gepostet, es gibt Möglichkeiten dies auszuhebeln.
Und dann kann Paula auch von keinem Aussageverweigerungsrecht(uuppsss, korrekt natürlich Zeugnisverweigerungsrecht) gebrauch machen, sie hat nämlich keines.

By Ghostrider (217.228.239.158) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 09:36:

@ Polizist: was passiert, wenn sie die Aussage verweigert - schmeisst der Landvogt sie dann ins Burgverlies?

By Polizist (80.131.20.147) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 11:27:

Jaaa, und dort muss sie leiden bei Wasser und Brot. Anschließend werden ihr die Fußsohlen mit Leberwurst eingeschmiert und mein Lieblingshund Sunny auf sie losgelassen.
Sollte sie dann immer noch nicht aussagewillig sein, werden ihr die langen blonden Locken abgeschnitten und vor ihren Augen verbrannt. Zum Schluss wird sie in Salz gewälzt und eine Herde Schafe ran gelassen.

Und wenn alles nicht hilft, wird sie an einen Baum gefesselt und muss sich meine Witze anhören.

Da wird sie recht schnell um Gnade winseln und eine Lebensbeichte ablegen.

:)

By Ghostrider (217.228.239.158) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 12:17:

@ Polizist: ich dachte, Eure Hunde seien auf Drogen und Sprengstoff abgerichtet, nicht auf Leberwurst..?

By Landy (80.131.90.37) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 12:30:

@ Polizist

Wie soll das denn auszuhebeln sein?

Ich mein, wenn ich angebe, mit der Mutter meines Kumpels verlobt zu sein... das verstehe ich ja noch, aber wenn die beiden schon eine gemeinsame Wohnung haben?

By Polizist (80.131.27.251) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 13:57:

@ghost: Das ist auch kein Diensthund, sondern unser privater. Ein Schweizer Kampfhund (Berner-Sennen-Hündin - 11 Monate und kaum zu zügeln :) )

@Landy: Ich mein ich habs im Forum schon mal gepostet. Wills jetzt aber auch nicht verraten.
Ein paar Sachen müssen wir auch für uns behalten :)

By Landy (80.131.85.150) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 14:10:

@ Polizist

Gut, ich habs auch so gefunden.

Wer sich dafür interessiert:

Archiv: Tipps & Tricks: Fahrer meines PKW hat Stin...finger gezeigt, was nu?

By Ghostrider (217.228.239.158) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 14:11:

@ Polizist: den Gegenbeweis gegen die Verlobung kannst du nicht antreten - es muss geglaubt werden. Oder startest du den großen Lauschangriff?

By Goose (80.135.108.115) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 15:15:

@Ghostrider: Das heißt heute nicht mehr Burgverlies, die Unterbringung entspricht auch einem anderen Standart, aber grundsätzlich liegst du da nicht falsch.

§ 70 StPO [Zeugnis- oder Eidesverweigerung ohne gesetzlichen Grund]

(1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

(2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.


Gruß
Goose

By Grobi (217.82.116.6) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 16:28:

Mensch Leute,

wenn nicht unbedingt die Probezeit dranhängt, oder das Konto in FL schon voll ist, zahlt lieber und streicht das Pünktlein ein.

Irgendwann ist sonst nämlich Feierabend mit Alberto-Methode. Die sollte man sich für die ganz schweren Dinger aufbewahren.

Grobi

By Alberto (62.158.211.213) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 16:31:

Liebe Polizisten...
es reicht, wenn man zum HV-Termin verlobt ist!

Also - kleine private Verlobungsfeier veranstalten - und die "Verlobte" kann es dann zu diesem zeitpunkt beschwören, daß sie nun richtig verlobt ist...
danach wieder entloben - und gut ist es.

By Landy (80.131.75.26) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 18:42:

@ Grobi

Von A.-Methode ist hier gar nicht die Rede, lies erstmal durch, wie sie jetzt vorgeht.

By Polizist (217.230.12.184) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 05:44:

@Ghostrider: ...es muss geglaubt werden

Ja, richtig! Wie so vieles im Straf- oder Bußgeldverfahren hängt es davon ab, ob der Richter es glaubt.

Oder startest du den großen Lauschangriff?

Nö, aber ich stell beiden ein paar gezielte Fragen.

By Alberto (62.158.213.123) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 09:18:

Klar - ihr werdet versuchen, die "Verlobte" mit der Strafandrohung für "Meineid" einzuschüchtern.

Deshalb sage ich ja.... man muß sich wirklich offiziell verloben - mit Feier und so... dann kann sie es auch beschwören.
Was dann daraus wird, ist eine ganz andere Sache - ich meine jetzt - mit etwaiger Heirat, da eine Verlobung ja offiziell ein "Eheversprechen" ist.

By Goose (80.135.108.115) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 09:49:

@Alberto: du weißt doch, die Rache des Weibes kann fürchterlich sein, und hier hat ihr der Gesetzgeber auch noch ein scharfes Schwert in die Hand gegeben:

§ 1298 BGB Ersatzpflicht bei Rücktritt

(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.

(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.


Gruß
Goose

By Hubert (217.85.168.1) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 10:55:

Bzgl. Zeugnisverweigerungsrecht & Verlobung

Ihr macht hier alle glaube ich einen Fehler - es geht doch in erster Linie darum, die Verfolgungsverjährung von drei Monaten unbeschadet hinter sich zu bringen. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kann man sich die Sache ja noch mal durch den Kopf gehen lassen. Aber wie soll nun der Sachbearbeiter die "kurzfristig hierfür geschlossene" Verlobung aushebeln. Sicher kann ein Richter fragen, ob das Aufgebot schon bestellt ist! Wenn nicht, dann hat man Pech gehabt. Aber dem Sachbearbeiter verweigert man einfach die Aussage. Das einzige was dieser dann machen kann, ist das Verfahre einzustellen oder die Akte ans Gericht abzugeben. Aber für 21km/h drüber wird das kein Sachbearbeiter machen, da der Richter ihm die Klamotten um die Ohren hauen wird (man fühlt sich zu Höherem berufen). Trotzdem würde ich nicht einfach bezahlen und auch bloss fuer einen Punkt und die paar Euro die Sache eiskalt durchziehen. Man sammelt hilfreiche Erfahrung für dern Fall, dass es einen mal richtig erwischt hat.

By Alberto (62.224.96.52) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 10:58:

Ohhhh, Goose, das war ja wieder toll!
Natürlich kann es so ausgehen....aber in der regel muß man doch noch kein Aufgebot bestellt haben, keine gemeinsamen Schulden gemacht haben - und man kann sich nach 2 Monaten wieder "entloben".

Trotzdem klasse, was ihr alles aufbringt, um uns einzuschüchtern...Respekt!

By Goose (217.225.233.45) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 12:07:

Jaja, Alberto, ich weiß, du bezeichnest es als "Einschüchterung".
Du bist ja augenscheinlich auch noch immer der Meinung, daß driver55 nur eingeschüchtert wurde.
Wie oft soll ich es noch sagen, eure Tipps bergen Risiken. Aber auch wenn diese gering sind, so sollte man sie doch kennen und nennen, bevor man die (so tollen und unfehlbaren *rofl*) Tipps anwendet, sonst schaut man später recht dumm, wenn der Schuß tatsächlich nach hinten losgeht.
Es mag zwar sein, daß du es nicht hören willst (oder willst du nicht wahrhaben, daß auch deine Tipps nicht unfehlbar sind), aber ich schreibe es trotzdem und werde es auch immer wieder schreiben, nicht um einzuschüchtern, sondern um aufzuklären.

Gruß
Goose

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 12:40:

@landy: Ok, es ist nicht die "Alberto-Methode".
Gleichwohl stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand bei der eher schlechten Ausgangslage lohnt. Ich habe mit meiner Freundin so ein Ding auch durchgezogen (+53, ich Halter + Fahrer), es war aber kein Foto dabei und das Foto der Beamten war mies (nur halbes Gesicht).

Wenn das Foto schon mitgeschickt wurde, kann Paula auch nicht sagen, daß sie sich nicht erinnern kann, wer gefahren ist. Ist zwar ärgerlich wegen des Punktes, aber ich würde in Anbetracht eventuell heftigerer Verstöße in der Zukunft zahlen.

Grobi

By Hubert (134.91.150.7) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 13:09:

@Grobi
Paula geht doch gar kein Risiko ein. Es ist ja nicht so wie bei der Alberto-Methode, dass, um von einem eigenen Verfahren abzulenken, ein unschuldiger als Täter benannt wird (Dies ist eine Straftat!) Hier geht es ja nur darum, zunächst irrtümlicherweise ein Vergehen zuzugeben, das selbst nicht begangen wurde.

By Alberto (62.158.213.162) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 16:57:

@Goose
In einem Punkt gebe ich dir recht:
Unsere Tipps bergen Risiken, - denn - man muß sie auf alle Fälle peinlichst genau einhalten...

Und, wenn man dies dann tut, so hält unser Trick einer wahren Fahndung, wie sie zum Beispiel in einer Mord-Sache durchgeführt wird, - natürlich keineswegs stand.

Wir leben hier ein bißchen davon, daß es sich eben um OWi´s handelt, die keiner mit vollstem Einsatz wirklich verfolgt.

Täte man das, so würden unsere tricks vermutlich alle auffliegen.

By Goose (217.225.233.45) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 17:41:

Wir leben hier ein bißchen davon, daß es sich eben um OWi´s handelt, die keiner mit vollstem Einsatz wirklich verfolgt.
Richtig, nur wenn man z.B. in den Bereich der Falschen Verdächtigungen rutscht, ist man nicht mehr bei der OWi, sondern bei der Straftat (mit höheren Strafen, längeren Verjährungszeiten etc.)

Genauso kann man (was sicherlich unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist) bei der Verlobung in den Bereich zivilrchtlicher Schadensersatzanspüche geraten. Auch diese Verjähren nicht nach drei Monaten, auch hier kann ein findiger Anwalt, den eine verbitterte Frau auf einen ansetzt, jemandem das Leben schwer machen.

Darauf muß man meines Erachtens hinweisen.

Gruß
Goose

By Bluey (80.130.182.247) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 22:23:

@Alberto
Oh ha. Da wäre ich mir aber nicht so sicher. Es mag vielleicht nicht so oft vorkommen, aber es gibt sie: Kollegen, die sich mit völliger Hingabe auch den Owi-Verfahren widmen.
So einen haben wir nämlich hier im VK. Der Mann ist der helle Wahnsinn. Und er hat ein Gedächnis wie ein Elefant !! ;-) Kein Zuckerschlecken für den, der ihn im Nacken sitzen hat!

By Landy (217.230.27.16) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 22:33:

@ Bluey

Zum Glück gibts auch mindestens genausoviele Schnarchnasen ;-)

Aber immerhin nimmt der seinen Job ernst, auch wenn ich es nicht toll finde.

By Bluey (217.225.23.220) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 23:36:

@Landy
Zum Glück weißt Du / wißt ihr aber nie bzw. nicht genau, wo diese "...nasen" sitzen bzw. wo die "fähigen" :-))).

Deshalb: Immer schön auf der Hut sein ;-) und NIE zu sicher fühlen!

By Landy (217.81.157.64) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 23:39:

Man sorgt ja vor...

By Alberto (62.224.97.210) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 10:52:

@Bluey
Wir haben hier auch einen... der hat ja dann hinter der Hecke gelauert und mich 1 Tag vor der Verjährung geschnappt. Das waren dann 4 Wochen FV.

Ich weiß, ich weiß...

Allerdings - dieser Mann ist unter seinen Kollegen auch ein bißchen umstritten.

By Bluey (217.82.80.237) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 19:31:

@Alberto
Allerdings - dieser Mann ist unter seinen Kollegen auch ein bißchen umstritten
Nun... unser Kollege hier aber nicht ;-) Er macht einfach nur seine Arbeit. Und die macht er SEHR gut! :-)

By Paula (145.254.162.209) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 17:48:

Erstmal nochmals Danke für Eure Anregungen. Habe heute den AB mit den verlangten Pflichtangaben zu meiner Person, allerdings ohne Hinweis auf den schuldigen und ohne Unterschrift, abgesandt.
Werde Euch über weiteres unterrichten.


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