Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Christoph (217.229.173.137) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 23:51: |
Hallo
Welches Datum zählt für die Rechtskraft einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Ist es das Datum an dem man geblitzt worden ist, oder das Datum an dem endgültig feststeht, dass man der Fahrer des PKW´s war, der geblitzt wurde?
Mein Problem ist nämlich, dass ich sozusagen ein Wiederholungstäter bin und ich nicht genau weiss, ob ich jetzt 2 mal in einem Jahr mit über 26 geblitzt worden bin oder nicht. Welches Datum zählt dann für die Wiederholungstat? Das Blitzdatum derselben oder das Datum an dem dann wieder mal feststeht, dass man der Fahrer des geblitzten PKW´s war/ist?
By Landy (217.81.159.118) on Sonntag, den 26. Januar, 2003 - 23:54: |
@ Christoph
In diesem Fall gilt ersten Verstoß die Rechtskraft des BuGeBe, beim 2. aber das genaue Datum, an dem der Verstoß begangen wurde.
Leider ist das Gesetz hier deutlich zu ungunsten der VT.
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