Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geblitzt wegen angeblicher Strassenschäden

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt wegen angeblicher Strassenschäden
By Werner (80.137.141.60) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 20:21:

Am 07.03.02 wurde ich auf der BAB 30 in einer auf Tempo 100 gedrosselten Zone zwischen und vor mehreren Baustellen und Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen angeblicher Strassenschäden geblitzt. Die Schilderabstände sowie Blitzerposition konnte ich leider nicht überprüfen da die Beschilderung sich zum nächsten Wochenende bereits geändert hatte.

Erst am 01.07.02 wurde der Bescheid zugestellt. Demnach wird mir (Toleranzen schon abgezogen) eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 Km/h außerorts zur Last gelegt. Gemessen mit Stativgerät VRG MI 6 F/2 Gefahrenstelle und begründet nach STVG § 24, §25 ( 2 ), STVO § 41 ABS.2 , § 49, BKAT Nr. 11.3

Beweismittel soll ein Foto sein auf dem die dargestellte Person nur mit knapp 2/3 Gesicht also mein Arbeitskollege, Onkel, Freund oder irgendwer sein könnte.

Weiter heißt es im Bußgeldbescheid vom 25.06.02: "Das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam, weil in den 2 Jahren vor der Ordnungswiedrigkeit und bis zu dieser Bußgeldentscheidung schon ein Fahrverbot gegen Sie verhängt worden ist; deshalb ist eine Verschiebung des Fahrverbotes ausgeschlossen."

Punkte 3

Fahrverbot 1 Monat und ca. 170 EUR

Das erste Fahrverbot kam zustande weil ich am 10.04.2000 wegen " Nichtbeachten des Rotlichtes einer Lichtzeichenanlage " mit 4 Punkten schuldig gesprochen wurde. Obwohl die Beamten am 21.02.2000 bei der Anzeigenaufnahme eine falsche weil nicht direkt anliegende Straße als ihren Standort, und eine falsche Uhrzeit dokumentiert haben, konnte mein Anwalt leider keinen Vorteil herausholen. Frage : Wäre da mehr drin gewesen ?

Eine Strafmilderung kam aus Sicht des Richters in dieser Verhandlung nicht in Betracht weil ich bereits ( wie ein Schwerverbrecher ) am 25.03.99 mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 Km/h außerorts 3 Punkte und am 15.07.99 mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 Km/h außerorts 1 Punkt jeweils in der bereits nahezu abgeschlossenen Dauerbaustelle BAB 2 bei Porta Westfalica abgelichtet wurde.

Da jede Strafe aufgrund irgendwelcher früherer Lappalien " angemessen erhöht" wird, wollte ich zunächst mein Flensburg Konto auf Null bringen und hab über den Anwalt am 11.07.02 Einspruch einlegen lassen. Worauf zu den aberwitzigsten Zeiten eine Kontrollperson den Abgleich des Beweisfotos mit mir machen wollte. Netter Weise hat er nicht beachtet, dass ich mich in der Woche an meinem Arbeitswohnsitz aufhalte.

Aus der Akteneinsicht beim Anwalt weiß ich, daß der Fotoabgleich mit dem Personalausweis- oder Führerscheinfoto erfolgen sollte.

Am 10.01.03 wurde mir nun eine Ladung mit Termin zur Hauptverhandlung am 17.02.03 zugestellt.

Mehrere Fragen habe ich jetzt:


Bin ich jetzt tatsächlich der "Böse Bube" oder hab ich mich nur nicht geschickt genug herausgewunden? Immerhin bin ich zuvor 10 Jahre ohne geblitzte Geschwindigkeitsüberschreitung gefahren.

Bei der Verhandlung zum Rotlichtverstoß reagierte mein Anwalt etwas unglücklich. Ist ein Anwaltwechsel zu einem Vehrkehrsrechtsspezialisten sinnvoll, überhaupt und unter welchen Umständen möglich? Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Sollte ich beim richterlichen Fotoabgleich nicht als Fahrer identifiziert werden, gibt es ( glaube ich ) wegen dem zu spät versendeten Bußgeldbescheid auch keine Fahrtenbuchauflage?

Und welche Möglichkeit gibt es noch, wenn der Richter mich als Fahrer zu identifizieren glaubt.

Ist eine Verschiebung des Fahrverbotes nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirklich ausgeschlossen? Erfolgt der Führerscheinentzug dann sofort ?

Mit freiwilliger Nachschulung und altersbedingtem Verfall wurden die Flensburg Punkte im April 2002, also erst nach dem oben angesprochen Verkehrdelikt gestrichen. Wird die Punktstreichung vielleicht Bestätigung des Bußgeldbescheides rückgängig gemacht?

Was ist zu tun?


Ich möchte mir nicht wieder vorwerfen müssen nicht Alles versucht zu haben und erbitte daher Tips und Anregungen sowie Meinungen zu meinem Fall.

By irgendwer (80.134.85.162) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 03:18:

Wenn man schon erheblich zu schnell fährt sollte man auch dazu stehen ! Immer diese ausflüchte,
wozu das ? Mal 1 Monat zu Fuß ist auch gut für die Gesundheit !

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 10:43:

@irgendwer: Hast du keinen Friseur dem du so was erzählen kannst?

@werner: Für den Verfall der Punkte gilt die Rechtskraft des Verstoßes. Die Punkte sollten also gelöscht sein.

Hast du keinen Anhörungsbogen o.ä. bekommen?

Grobi

By Alex B. (217.235.153.113) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:03:

Kann es nicht sein, daß der Spaß "verjährt"
ist.
Knapp 4 Monate haben die für die Zustellung
gebraucht. Normalerweise verjährt der Spaß
nach 3
Monaten + 2 Wochen Postlaufzeit. Ich würde
bei
solchen Fällen gleich den Anwalt ziehen
lassen,
bloß nicht selber darauf reagieren (Könnte
sonst
als Eingeständnis gwertet werden).

@irgendwer: Dann fahr doch selber in kleinen
Städten zur "Rush-Hour" in ÖPNV und laß die
anderen mit ihren Fehler(n) in Ruhe. Viel
Spaß
...

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:55:

Was ist denn zwischen dem 07.03. und dem 01.07. noch passiert? Ein Anhörungsbogen? Was sagt der Anwalt bei der Akteneinsicht?
Wenn das so ist wie du es schreibst, ist die Tat auf jeden Fall verjährt!

By Werner (80.137.155.8) on Dienstag, den 28. Januar, 2003 - 11:41:

@Grobi, dagegen und Alex.B

Der Verstoß war am 07.03.02, Anhörungsbogen am 02.04.02 erhalten und am 10.04.02 zurück gesendet. Akteneinsicht erst nach mehrmaliger Bitte am 31.05.02 erhalten. Einspruch am 11.07.02 eingelegt. Erneute Akteneinsicht am 18.07.02 und Einspruchsbegründung am 05.08.02. Info der Weitergabe des Vorganges vom Kreis an die Staatsanwaltschaft erfolgte am 08.08.02. Danach gab es keinen weiteren Briefverkehr, bis zur Zustellung der Ladung am 10.01.03

Fragen: Ist eine Verjährung zwischen der Weitergabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft bis zur Zustellung der Ladung möglich? Gibt es vergleichbare Fälle wo die Zuordnung des Beweisfotos aufgrund der nicht sichtbaren Gesichtpartien nicht eindeutig möglich erscheint? Kann der Führerscheinentzug wie im Bußgeldbescheides beschrieben bei negativem Gerichtsbeschluß tatsächlich nicht verschoben werden? Welche Aussage ist vor Gericht zu machen?

MfG

Werner

By Werner (62.154.206.42) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 12:55:

@Grobi, dagegen und Alex.B ich mußte zunächst die Fakten sammeln und hoffe jetzt auf Eure Kommentare
Gruß Werner

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 13:50:

Also:
Verstoß = 07.03.02
AB = 02.04.02
BgB = 25.06.02
Mitteilung StA = 08.08.02
Ladung = 10.01.03

Bis zur Erstellung eines BgB beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate -> Leider knapp daneben, wäre der BgB erst am 02.07.02 ausgestellt worden, wäre die Sache verjährt.

Nach Erlaß eines BgB beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate -> Will heißen die Ladung zur HV hätte frühestens am 08.02.03 zugestellt werden dürfen, um die Verjährung zu erreichen.

Die Verjährung scheidet also aus!

Wenn das Foto, wie du sagst schlecht ist, könnte das Ganze noch gut ausgehen. Den Einspruch kannst du aber auch ohne weitere Kosten in der Verhandlung zurückziehen.

Grobi

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 14:14:

Ja, nach dem Bußgeldbescheid Verjährung 6 Monate seit dem letzten Ereignis (Weitergabe der Akte)

By Werner (62.154.206.42) on Dienstag, den 4. Februar, 2003 - 18:52:

Kann jemand etwas zum Stativgerät VRG MI 6 F/2 sagen?
Werner


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page