Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Benutzername (217.224.157.104) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:49: |
Hallo,
ich habe folgende Frage ich bin auf dem Weg zu meinem Vater der im Krankenhaus im Sterben lag auf der Autobahn mit 31 KM/H zu schnell geblitzt worden. Dieser ist auch am selben Tag verstorben. Reicht dies als Begründung aus ? Sterbeurkund liegt vor.
By MrMurphy (80.129.176.70) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 20:46: |
Die Strafe wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit gemindert. Ganz ausgesetzt wird sie nicht.
Aber aus deiner Erfahrung können andere vielleicht lernen. Wenn man im Streß ist, sollte man die Finger vom Lenkrad lassen und sich lieber fahren lassen. Stell dir nur mal vor, durch deine seelische Verfassung wäre jemand anders zu schaden gekommen.
By Grobi (217.82.124.196) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 22:51: |
Zunächst einmal mein Beileid.
Zur Sache:
Ich wäre vorsichtig. Mit Pech kann es auch als Vorsatz ausgelegt werden, daß du wissentlich zu schnell fuhrst, um ins Krankenhaus zu kommen.
Allerdings halte ich eine Minderung der Strafe auch unter günstigen Umständen für unwahrscheinlich. Ein Fahrverbot wäre dir wahrscheinlich erlassen worden; "nur" Punkte sicherlich nicht.
Grobi
By faraday (80.135.91.61) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 00:01: |
@ benutzername
du solltest es aufjedenfall unterlassen einspruch mit der bergründung "ich wollte noch unbedingt rechtszeitig im krankenhaus sein", daraus kann sehr schnell vorsatz unterstellt werden.
der grund, zum sterbenden vater schnell zugelangen ist durchaus legitim, jedoch sollte ein "experte" an der formulierung des einpruches feilen.
mein beileid,
faraday
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