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Geblitzt - dringend Rat gesucht

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt - dringend Rat gesucht
By Peter (149.225.160.117) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 18:03:

Wurde am 11.10.02 mit 29km/h (abzgl. Toleranz)
innerhalb einer Ortschaft geblitzt (aus einem Wagen). Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Der bekam auch einen Anhörungsbescheid, den er mit sofortigem Anruf an die Behörde mit Meldung meines Namens (ich bin auf dem Foto zu erkennen) beantwortete ;-( .. aus Angst ansonsten ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Später bekam ich den gleichen Anhörungsbogen auf meinen Namen zugeschickt, den ich unbeantwortet ließ. Am 11.01.2003 kam dann der Bußgeldbescheid (gerad' so an einem Fahrverbot vorbei! - 2km/h).
Um fristgerecht Einspruch zu legen, muß ich den Brief heute oder morgen abschicken, oder?

Jedenfalls weiß ich nicht, wie ich den Einspruch argumentativ begründe.

Situation war folgendermaßen:
Abends, 19:28Uhr, dieselig und dunkel, vor mir ein PKW, der sich nicht in der Lage sah, den vor sich fahrenden Traktor zu überholen - also überholte ich beide! Noch beim Wechseln in meine Spur (ich mußte mich etwas beeilen - es kam Gegenverkehr) blitzte es dann auch - aus einer für mich nicht definierbaren Ecke (schräg hinter einem Baum!).

Also, ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß der Blitzwagen, ordnungsgemäß eingemessen war, d.h. parallel zur Fahrbahn in einem bestimmten Abstand. Genau das Gegenteil war der Fall. Irgendwo im Niemandsland - Meter von der Straße entfernt - und dann auch noch hochkannt, anstatt längsseitig stand dieser Amateurblitzer, der als Rentner wohl in einem Crash-Kurs "Blitzen" ins "Blitzergeschäft" eingewiesen wurde.

Es wirkt auf jeden Fall unklar, ob ich nun auf Grund eines solchen Blitzfotos belangt werden darf und sollte! Zumal das Blitzen ja auch geschah, als wieder auf die Spur wechselte und ich somit ja keinesfalls in dem rechtsrelevanten Teil des Fotos abgebildet sein kann.

-Kann ich da nun einfach das komplette Foto anfordern?
-Darf ich anzweifeln, daß der Blitzwagen korrekt eingemessen war und somit eine Falschmessung ausgelöst wurde?
-Darf ich den Beweis der ordnungsgemäßen Einmessung einfordern?
-Müsste der Fall nicht längst verjährt sein?

Bemerkung: Ich habe keine Rechtschutzversicherung und kann da auch keine Hilfe von meinem Vater erhoffen. Einen Rechtstreit kann ich mir nicht leisten!
=> Welches finanzielle Risiko gehe ich mit einem Einspruch ein?


Bin für jede schnelle Hilfe (s. Einspruchsfrist!)
dankbar!

By bebu (217.199.68.108) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:38:

Du hast ein,wahrscheinlich sehr teures,Manöver geplant.

By rennfahrer (80.140.35.101) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:46:

den er mit sofortigem Anruf an die Behörde mit Meldung meines Namens

Hoch lebe der Verwandtenverrat.

Stammtischgeschwätz, Fahrtenbuch... tztz...

By Peter (149.225.240.108) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 22:07:

Warum sollte das 'Manöver' teuer werden?
Ich denke Einspruch erheben kostet nichts?
Ebenso wie den Einspruch zurücknehmen, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt!?

Um die Argumentation eines Einspruchs gehts hier ja gerade - kann mir da irgenjemand weiterhelfen, oder hab' ich damit eh keine Chance?

By faraday (80.135.91.61) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 22:26:

@ peter

deinem dad würde ich die erbschaft abschlagen ...

-Darf ich anzweifeln, daß der Blitzwagen korrekt eingemessen war und somit eine Falschmessung ausgelöst wurde?

anzweifeln darfste alles, nur obs sinn macht ist fraglich.
du kannst einspruch einlegen mit der begründung 'daß dein anwalt ersteinmal akteneinsicht haben möchte, bevor du irgendwas zugibst'
nur dieser kostet halt auch geld und lohne würde sich das nur bei einer bestehnden rechtsschutzversicherung.
bei der akteneinsicht kann man dann evtl. ungereimtheiten erkennen und ausnutzen (was aber eher sehr selten der fall ist). das meßpersonal an den geräten ist meist sehr gut ausgebildet und die wissen was sie tun - weil die das meistens schon ne ganze zeit lang machen.

die verjährung läßt bei dir noch etwas auf sich warten bzw hat sich für dich eh erledigt. schon bereits dals dein dad deinen namen da angegeben hat (weil er dann aktenkundig wurde).

deinen chancen stehen sehr schlecht bzw. gehen gegen NULL.
einzigste chance sit daß dein anwalt zum bsp. einen abgelaufenen eichschein oä entdeckt.

By ServusSepp (217.229.174.25) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 22:44:

Man, nur 29 drüber...sei doch froh, dass Du noch kein Fahrverbot hast und zahl die Euros!

By Peter (149.225.52.220) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 10:50:

Ich werde jetzt wohl doch keinen Einspruch erheben - nach einstimmiger Meinung steht der Aufwand eines solchen Einspruchs und seiner Folgen in keinem Verhältnis zum angesetzten Bußgeld (78€) und den 3 Punkten.

Schade, denn ich fand' die Situation und die Art und Weise, in der man meine Schokoladenseite ablichtete, sehr fragwürdig für eine Messung, die ein solches Bußgeld nach sich zieht (Studenten haben nicht mal eben 150DM über...).

Fakt ist aber: ich war zu schnell, auch ich muß mich dem Rechtssystem beugen und wahrscheinlich hat es sein Gutes - an dieser Stelle war ich nie wieder so schnell ;-)

Dank' den Leuten, die sich einmischen.

By rennfahrer (80.140.35.101) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 11:11:

@Peter

Studenten haben nicht mal eben 150DM über...

Versuchs mal mit einem Schreiben an die Bussgeldbehörde und leg noch Nachweise über deine momentane finanzielle Situation bei!

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:41:

Du kannst Einspruch einlegen und abwarten. Wenn du später den Einspruch wieder zurücknimmst, entstehen keine zusätzlichen Kosten und der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig.


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