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In welchen zeitraum kann man das fahrverbot verschieben?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: In welchen zeitraum kann man das fahrverbot verschieben?
By 525Rainer (149.225.124.192) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 12:07:

Hallo,

Ich bin am 29.12.02 geblitzt worden mit 53km/h zu schnell ausserhalb geschlossener ortschaften .d.h. laut eurem rechner 1 Monat Fahrverbot (+ punkte und bussgeld)
ich habe letzten freitag meine anhörung bekommen.

ich bin selbstständiger fliesenleger und kann mir ein Fahrverbot während der hauptarbeitszeit nicht leisten weil ich hundertprozentig auf das auto angewiesen bin. sonst kann ich meinen laden dicht machen.

Meine Frage: In welchem zeitraum kann ich das Fahrverbot verschieben? ich meine: kann ich es bis eine woche vor weihnachten verschieben? das wäre ja fast ein jahr.
das wäre die ideale zeit.

ich möchte ihn von mir aus auch sofort abgeben aber ein verwaltungsbeamter hat mir gesagt dass sich das hinziehen kann. wenn es noch 4 wochen dauert bis ich den schein abgeben "DARF" dann funktioniert das nicht mehr weil ich jetzt schon zuviele baustellen weit ausserhalb habe.

ich hoffe mir kann bei meiner frage jemand helfen. in flensburg habe ich max 1nen punkt. (durch abstand auf autobahn)
ansonsten nur bussgeld ohne punkte.

vielen dank für antworten und

viele grüsse

Rainer

By nicole (80.138.48.217) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 12:47:

dann versuch doch mal, ob die nicht möglicherweise auf das fahrverbot verzichten, weil

1. beruflich auf den führerschein angewiesen
2. keine "bedeutenden" vorverstösse in flensburg registriert.

dann wird jedoch regelmäßig die geldbuße erhöht/ verdoppelt.
ansonsten kannst du das fv lediglich in einem beliebigen zeitraum von 4 monaten nach rechtskraft des bußgeldbescheides vollstrecken.
wenn das jedoch erst ende dieses jahres geht, wird das so wohl nicht hinhauen.

By Bluey (80.130.182.77) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 13:12:

Du kannst das Verfahren aber auch durchaus so in die Länge ziehen, daß Du den Führerschein tatsächlich erst zum kommenden Winter abgeben mußt.
Andererseits gibt es aber auch folgende Verfahrensweise:
Jemand, der gemessen wurde und dem ein FV droht, kommt zu uns (Polizei) und teilt mit, er sei auf den FS beruflich angewiesen. Er sei auch bereit, den FS sofort abzugeben, da er ihn in ca. 4 Wo. auf jeden Fall benötige. Er räumt den Verstoß auch ohne Einschränkungen ein, ohne zuvor ein Foto gesehen zu haben.
Der Kollege (Verkehrskommissariat) nimmt das so schriftlich auf und den Führerschein entgegen und schickt alles zum StVA. Mit der Abgabe tickt die Uhr.

Im hiesigen Bereich funktioniert das, weil wir anhalten und die Personalien feststehen bzw. der Geschw.-Wert eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Das ist bei reinen Frontaufnahmen ohne Anhalten nicht möglich, da hierbei erst der Film ausgewertet werden muß.
Wenn Du aber bereits den AB bekommen hast, so sehe ich persönlich keinen Grund, weshalb Du den FS nicht schon jetzt abgeben können solltest (es sei denn, da sieht sich jemand nicht zu in der Lage; ist halt von Behörde zu Behörde unterschiedlich).

By 525Rainer (149.225.6.52) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 18:44:

hallo..

danke für eure antworten.

ich möchte eigentlich so schnell wie möglich den schein abgeben und ihn nach 4 wochen wieder haben. ich fahr heut gleich noch in die polizeidienststelle und hol mir rat bei den polizeibeamten.
ich hoffe es geht so unbürokratisch und schnell wie möglich.
wenn die sagen aufgrund von diversen formularen und ämtern kann ich den schwein erst in 6 wochen abgeben, dann kann ich für nix garantieren :-)

dass das alles so kompliziert sein muss?

tschau und danke für antworten

rainer

By Landy (217.230.31.24) on Dienstag, den 21. Januar, 2003 - 19:38:

@ rainer

Wie ist es gelaufen?


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