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Abstand Tempolimit (30) zu Starrekasten

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Abstand Tempolimit (30) zu Starrekasten
By bernhard (141.30.94.241) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 11:05:

Hallo zusammen,

auf einer völlig gradeaus verlaufenden einspurigen Verkehrstraße innerorts in Dresden gibt es eine 200 Meter lange Zone 30 (das Limit gilt aufgrund von Schulkindern von frühmorgens bis 20.00 Uhr abends). Der Starrekasten befindet sich weniger als 50 Meter hinter der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Kurz vor 18.00 sehe ich das Schild kurz vorher, lasse den Wagen einfach auslaufen, aber bin bei knapp über 40 kmh geblitzt worden, da der Starrekasten so knapp hinter dem Schild steht. Gibt es eine Chance auf Einspruch? (beispielsweise steht im Rechtsteil der Website für die meisten Bundesländern ein Mindestabstand von mehr als 100 Metern zum Schild, außer in begründeten Ausnahmefällen. Was wäre denn so ein Ausnahmefall?)

Tausend Dank für Kommentare.
Gruß aus Dresden,
Patrick Bernhard

By indy (139.20.162.128) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 11:18:

Die Ausnahmen sind meist Gefahrenstellen, was beim Fall einer Schule (die wahrscheinlich auch durch ein Gefahrenzeichen [Zeichen 136] angekündigt wird) zutreffen dürfte. Die Richtlinien für Sachsen liegen ja leider nicht vor, aber ich persönlich denke, dass der Blitzer dort rechtmässig steht.
Und, mal ehrlich, findest Du nicht auch, dass dieser Blitzer, sofern er wirklich an einer Schule steht, dort sinnvoll ist (im Vergleich zu manch anderem Dresdner Kasten)?
Es grüßt Dich aus Freiberg,
indy


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